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- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 22. September 2026
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Kanzleiprofil im Überblick
Marita Martinitz ist Rechtsanwältin bei Schwörer & Partner in Reutlingen. Sie ist Fachanwältin für Sozialrecht und Fachanwältin für Familienrecht. Als ihre Tätigkeitsgebiete nennt die Kanzlei Sozialrecht und Familienrecht. Die Kanzlei befindet sich in der Aulberstraße 7 in 72764 Reutlingen. Sie wurde 1975 von Rechtsanwalt Heinrich Schwörer gegründet, der dort bis Ende 2013 tätig war. Nach den Angaben der Webseite ist die Kanzlei mit insgesamt fünf Anwälten beratend und forensisch tätig. Die Anwälte sind auf einzelne Rechtsgebiete spezialisiert. Zum Team gehören neben Marita Martinitz auch Edmund Neumann, Heiko Glesner, Alexander Schick und Stephan Lohrmann. Für die Kontaktaufnahme stehen eine zentrale Telefonnummer, eine E-Mail-Adresse und ein Kontaktformular zur Verfügung. Im Kontaktformular kann Marita Martinitz als Empfängerin ausgewählt werden. Außerdem bietet die Kanzlei einen Rückrufservice an. Ein bestimmter Mandantenkreis wird im Quelltext nicht benannt.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 22.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: raschwoerer.de, raschwoerer.de
Beratung in Reutlingen – Einordnung der Redaktion
Marita Martinitz ist Rechtsanwältin bei Schwörer & Partner in Reutlingen und führt die Fachanwaltstitel für Familienrecht und für Sozialrecht. Das Familienrecht bildet den Hauptschwerpunkt ihres Profils auf Anwalt-Seiten.de; die Kanzlei nennt daneben das Sozialrecht als Tätigkeitsgebiet. Diese Kombination betrifft zwei Bereiche, die im Alltag Berührungspunkte haben können: Veränderungen innerhalb einer Familie werfen mitunter auch Fragen zur sozialen Absicherung auf. Die Kanzlei befindet sich in der Aulberstraße 7, 72764 Reutlingen. Schwörer & Partner wurde 1975 von Rechtsanwalt Heinrich Schwörer gegründet und ist nach eigenen Angaben mit fünf auf einzelne Rechtsgebiete spezialisierten Anwälten beratend und gerichtlich tätig. Im Familienrecht stehen häufig Trennung, Scheidung und die damit verbundenen persönlichen sowie wirtschaftlichen Fragen im Mittelpunkt. Typische Anliegen betreffen den Unterhalt, die elterliche Sorge, den Umgang mit Kindern oder die Aufteilung von Vermögenswerten. Auch der Versorgungsausgleich kann bei einer Scheidung Bedeutung haben. Ratsuchende erwartet in diesem Rechtsgebiet zunächst eine Einordnung ihrer familiären und finanziellen Situation. Welche Themen zusammenhängen und welche Unterlagen benötigt werden, richtet sich nach dem jeweiligen Anliegen. Dabei sind außergerichtliche Klärungsmöglichkeiten ebenso von gerichtlichen Verfahren zu unterscheiden wie Fragen zwischen Ehepartnern von solchen, die Kinder betreffen. Das Sozialrecht befasst sich insbesondere mit Ansprüchen gegenüber Sozialleistungsträgern. Dazu gehören beispielsweise Fragen zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung oder zu existenzsichernden Leistungen. Anlass für eine anwaltliche Anfrage kann ein ablehnender Bescheid sein, aber auch eine Unklarheit über die Voraussetzungen einer Leistung. Familienrechtliche Veränderungen können etwa Auswirkungen auf Haushaltsverhältnisse oder die wirtschaftliche Absicherung haben. Ob beide Rechtsgebiete betroffen sind, lässt sich erst anhand der konkreten Umstände einordnen. Der örtliche Bezug liegt in Reutlingen; für Ratsuchende aus Innenstadt, Betzingen oder Orschel-Hagen ist die Kanzleiadresse ein Ausgangspunkt für die Anfahrtsplanung. Konkrete Verkehrsverbindungen sind nicht belegt. Für viele familiengerichtliche Angelegenheiten kommt bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Amtsgericht Reutlingen in Betracht. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann für die weitere Kontaktaufnahme die dort verfügbaren Kontaktangaben heranziehen. Die Kanzlei nennt eine zentrale Telefonnummer, eine E-Mail-Adresse, ein Kontaktformular mit Auswahlmöglichkeit für Marita Martinitz sowie einen Rückrufservice. Für eine erste Anfrage sind eine kurze Beschreibung des Anliegens und Hinweise auf bereits laufende Verfahren oder Fristen hilfreich. Ob und in welchem Umfang ein Mandat übernommen wird, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Reutlingen
- Amtsgericht Reutlingen
Die Kanzlei Schwörer & Partner hat ihren Sitz in der Aulberstraße 7 in 72764 Reutlingen. Damit liegt der räumliche Bezug des Profils von Marita Martinitz im Reutlinger Stadtgebiet. Als Stadtteile sind Innenstadt, Betzingen und Orschel-Hagen genannt; eine ausdrückliche Zuordnung der Kanzleiadresse zu einem dieser Stadtteile enthalten die vorliegenden Angaben jedoch nicht. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw bildet die vollständige Adresse den verlässlichen Orientierungspunkt. Konkrete Haltestellen, Linien, Parkmöglichkeiten oder Wegzeiten sind nicht belegt. Die jeweils passende Verbindung und die örtlichen Bedingungen lassen sich vor einem vereinbarten Termin anhand aktueller Verkehrs- und Karteninformationen prüfen. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist das Amtsgericht Reutlingen von Bedeutung. Amtsgerichte bearbeiten durch ihre Familiengerichte unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, Sorge und Umgang. Auch der Versorgungsausgleich und bestimmte vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen Ehegatten gehören zu den familiengerichtlichen Aufgaben. Ob gerade das Amtsgericht Reutlingen zuständig ist, hängt von der Verfahrensart und den gesetzlichen Regeln zur örtlichen Zuständigkeit ab, nicht allein vom Kanzleisitz. Für sozialrechtliche Streitigkeiten ist das genannte Amtsgericht hingegen regelmäßig nicht das zuständige Gericht. Viele Auseinandersetzungen mit Sozialleistungsträgern werden vor den Sozialgerichten geführt, häufig nach einem vorgeschalteten Widerspruchsverfahren. Ein bestimmtes Sozialgericht ist in den Profilangaben nicht benannt. Die zuständige Gerichtsbarkeit und der konkrete Gerichtsstand müssen daher nach dem Gegenstand des jeweiligen Verfahrens eingeordnet werden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Betreff, Nachricht, Name, Vorname und E-Mail als Pflichtfelder gekennzeichnet. Für den Rückrufservice werden Name und Telefonnummer abgefragt.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Betreff, Nachricht, Name, Vorname und E-Mail als Pflichtfelder gekennzeichnet. Für den Rückrufservice werden Name und Telefonnummer abgefragt.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für die erste Einordnung sind meist Angaben zur Eheschließung, zum Zeitpunkt der Trennung, zu gemeinsamen Kindern und zur wirtschaftlichen Situation relevant. Je nach Fragestellung können Einkommensnachweise, bestehende Vereinbarungen, gerichtliche Schreiben oder Unterlagen zu Vermögen und Altersversorgung hinzukommen. Nicht jedes Dokument wird bereits bei der ersten Kontaktaufnahme benötigt. Eine kurze Übersicht über das Anliegen und vorhandene Unterlagen erleichtert die Abstimmung. Enthalten Schreiben Fristen oder anstehende Gerichtstermine, sollte darauf bei der Anfrage ausdrücklich hingewiesen werden.
- Worin unterscheiden sich Sorgerecht und Umgangsrecht?
- Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für ein minderjähriges Kind, etwa Entscheidungen über Gesundheit, Schule und Aufenthalt. Das Umgangsrecht betrifft den persönlichen Kontakt zwischen dem Kind und seinen Eltern beziehungsweise weiteren berechtigten Bezugspersonen. Beide Themen sind rechtlich voneinander zu unterscheiden und werden nicht automatisch durch eine Trennung gleich geregelt. Maßgeblich ist jeweils das Kindeswohl. Für eine erste anwaltliche Einordnung können bestehende Absprachen, frühere gerichtliche Entscheidungen und die bisherige Betreuungssituation wichtig sein. Welche Klärung erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.
- Welche Informationen sind bei einer Anfrage zu Unterhalt wichtig?
- Zunächst ist zu unterscheiden, ob es um Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder Unterhalt nach einer Scheidung geht. Für diese Ansprüche gelten unterschiedliche Voraussetzungen. Häufig sind die Einkommensverhältnisse, die Betreuung gemeinsamer Kinder und weitere Unterhaltspflichten von Bedeutung. Vorhandene Unterhaltstitel, Vereinbarungen und bisherige Zahlungen können ebenfalls eine Rolle spielen. Eine allgemeine Berechnung ohne Kenntnis dieser Umstände ist wenig aussagekräftig. Für die Mandatsanfrage genügt zunächst eine Beschreibung, um welche Unterhaltsart es geht und ob bereits Forderungen oder gerichtliche Schreiben vorliegen.
- Wie lässt sich eine Anfrage zu einem abgelehnten Sozialleistungsantrag vorbereiten?
- Ausgangspunkt ist regelmäßig der vollständige Bescheid einschließlich seiner Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung. Hilfreich sind außerdem der ursprüngliche Antrag, der bisherige Schriftwechsel und Nachweise, auf die sich das Begehren stützt. Bei vielen sozialrechtlichen Entscheidungen ist vor einer Klage ein Widerspruchsverfahren vorgesehen; Ausnahmen sind möglich. Da Fristen eine Rolle spielen können, sind auch das Datum des Bescheids und der Zeitpunkt seines Zugangs wichtig. Eine anwaltliche Prüfung kann einordnen, welches Verfahren einschlägig ist und welche tatsächlichen Fragen noch geklärt werden müssen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Marita Martinitz
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Google-Bewertungen der Kanzlei
4,8 von 5 · 5 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Aulberstraße 7, 72764 Reutlingen
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Kontaktdaten geprüft am 22.9.2026 · Quelle: raschwoerer.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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