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- Rechtsanwalt Martin Braunschweiger
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 24. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Martin Braunschweiger ist Rechtsanwalt in Norderstedt. Seine Kanzleianschrift lautet Segeberger Chaussee 259, 22851 Norderstedt. Die Webseite führt ihn als Rechtsanwalt in Norderstedt und Hamburg. Er arbeitet in Kooperation mit Lars Bjarne Buwitt und Sabine Didaskalu. Lars Bjarne Buwitt wird als Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie Insolvenzverwalter genannt. Sabine Didaskalu wird als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht vorgestellt. Diese Fachanwaltsbezeichnungen beziehen sich auf die genannten Kooperationspartner. Eigene Tätigkeitsschwerpunkte Braunschweigers, sein Mandantenkreis und Einzelheiten seiner Arbeitsweise werden in den vorliegenden Seiteninhalten nicht beschrieben. Die Kanzlei ist telefonisch unter +49 40 60 42 937 0 und per E-Mail unter recht@ra-mb.com erreichbar. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr sowie Freitag von 09:00 bis 14:00 Uhr. Weitere Zeiten sind nach Vereinbarung möglich.
Beratung in Norderstedt – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Martin Braunschweiger hat seine Kanzlei in der Segeberger Chaussee 259 in 22851 Norderstedt. Sein Profil nennt das Familienrecht als Hauptschwerpunkt sowie das Verkehrsrecht. Auf seiner Webseite wird er als Rechtsanwalt in Norderstedt und Hamburg geführt. Die beiden Rechtsgebiete betreffen unterschiedliche Lebenssituationen: Während familienrechtliche Fragen häufig persönliche Beziehungen und deren wirtschaftliche Folgen berühren, stehen im Verkehrsrecht insbesondere Ereignisse und Konflikte rund um die Teilnahme am Straßenverkehr im Mittelpunkt. Im Familienrecht suchen Ratsuchende beispielsweise Orientierung bei Trennung und Scheidung, bei Unterhaltsfragen oder zur elterlichen Sorge und zum Umgang mit gemeinsamen Kindern. Hinter diesen Themen stehen oft mehrere miteinander verbundene rechtliche Fragen. So können neben der Auflösung einer Ehe auch die Vermögensverhältnisse und die Altersversorgung Bedeutung gewinnen. Für eine erste Einordnung sind regelmäßig die familiäre Ausgangslage, bestehende Vereinbarungen und bereits vorliegende Schreiben wichtig. Welche Unterstützung im Einzelfall übernommen werden kann, ist Gegenstand der persönlichen Mandatsanfrage. Im Verkehrsrecht gehören die Regulierung von Unfallschäden, Auseinandersetzungen mit Versicherungen und Fragen zu Verkehrsverstößen zu den typischen Anliegen. Je nach Sachverhalt können zivilrechtliche Ansprüche, ein Bußgeldverfahren oder strafrechtliche Vorwürfe betroffen sein. Unfallberichte, Fotos, Schriftverkehr und behördliche Bescheide bilden häufig eine Grundlage für die Prüfung. Die Angabe des Rechtsgebiets im Profil ersetzt dabei keine Abstimmung darüber, ob ein konkreter Fall übernommen wird und welche Unterlagen hierfür benötigt werden. Der örtliche Bezug liegt in Norderstedt mit Stadtteilen wie Garstedt, Friedrichsgabe und Harksheide; eine Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Norderstedt insbesondere für familiengerichtliche Verfahren sowie bestimmte zivilrechtliche Verkehrssachen relevant, sofern die gesetzlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen vorliegen. Braunschweiger arbeitet in Kooperation mit Lars Bjarne Buwitt und Sabine Didaskalu. Die genannten Fachanwaltsbezeichnungen der Kooperationspartner sind nicht als eigene Qualifikationen Braunschweigers zu verstehen. Für eine Kontaktaufnahme ausgehend vom Profil auf Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende ihr Anliegen zunächst knapp beschreiben und vorhandene Termine oder Fristen nennen. Die Kanzlei ist unter +49 40 60 42 937 0 sowie per E-Mail an recht@ra-mb.com erreichbar. Die Öffnungszeiten sind montags bis donnerstags von 09:00 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr sowie freitags von 09:00 bis 14:00 Uhr; weitere Zeiten sind nach Vereinbarung möglich. Einzelheiten zum Termin und zur Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Pkw lassen sich bei der Kontaktaufnahme klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Norderstedt
- Amtsgericht Norderstedt
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Martin Braunschweiger befindet sich in der Segeberger Chaussee 259 in Norderstedt. Damit ist eine konkrete Anlaufadresse im Stadtgebiet benannt. Zu Norderstedt gehören unter anderem Garstedt, Friedrichsgabe und Harksheide. Welchem Stadtteil die Kanzleianschrift zuzuordnen ist, geht aus den vorliegenden Angaben nicht hervor; ebenso wenig ist eine Innenstadtlage belegt. Die Webseite nennt Norderstedt und Hamburg als örtlichen Bezug der anwaltlichen Tätigkeit. Für einen persönlichen Besuch bietet sich eine vorherige Terminabstimmung an. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand der genauen Anschrift geplant werden. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Verbindungen oder Parkmöglichkeiten liegen nicht vor. Für den familienrechtlichen Hauptschwerpunkt ist unter den genannten Gerichten das Amtsgericht Norderstedt bedeutsam. Amtsgerichte führen als Familiengerichte unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang. Ob gerade das Amtsgericht Norderstedt örtlich zuständig ist, hängt von der jeweiligen Verfahrensart und den gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab. Allein der Kanzleisitz legt das zuständige Gericht nicht fest. Auch im Verkehrsrecht kann das Amtsgericht Norderstedt zuständig sein. Das betrifft beispielsweise zivilrechtliche Streitigkeiten über Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall, wenn die sachlichen und örtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Daneben werden vor Amtsgerichten gerichtliche Bußgeldverfahren und bestimmte Verkehrsstrafverfahren geführt. Nicht jede verkehrsrechtliche Angelegenheit fällt jedoch in ihre Zuständigkeit. Maßgeblich sind unter anderem der Verfahrensgegenstand, der Streitwert und die gesetzlichen Regeln zum Gerichtsstand.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Orientierung sind eine kurze Darstellung der familiären Situation und Angaben zum Zeitpunkt der Trennung häufig hilfreich. Je nach Anliegen können außerdem vorhandene Eheverträge, Unterhaltsvereinbarungen, Einkommensunterlagen oder Schreiben eines Gerichts beziehungsweise der anderen Seite Bedeutung haben. Bei Fragen zu gemeinsamen Kindern sind deren Alter und die bisherige Betreuungssituation wichtige Hintergrundinformationen. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt vom Gegenstand der Anfrage ab. Eine vollständige Sammlung muss daher nicht ungefragt übermittelt werden; der Umfang und ein geeigneter Übermittlungsweg lassen sich zunächst abstimmen.
- Wie unterscheiden sich Fragen zur elterlichen Sorge und zum Umgang?
- Die elterliche Sorge betrifft die Verantwortung für das Kind und rechtlich bedeutsame Entscheidungen, etwa in persönlichen oder vermögensbezogenen Angelegenheiten. Beim Umgang geht es insbesondere um die Kontakte zwischen dem Kind und einem Elternteil oder anderen umgangsberechtigten Personen. Beide Bereiche können nach einer Trennung eine Rolle spielen, sind rechtlich aber voneinander zu unterscheiden. Im Mittelpunkt steht jeweils das Kindeswohl. Für eine erste Mandatsanfrage helfen Angaben zu bestehenden Regelungen, zur aktuellen Betreuung und zu bereits laufenden Verfahren, damit erkennbar wird, welcher Themenbereich betroffen ist.
- Was ist für eine Mandatsanfrage nach einem Verkehrsunfall wichtig?
- Eine nachvollziehbare Schilderung des Unfallhergangs bildet meist den Ausgangspunkt. Hilfreich können das Unfalldatum, Angaben zu den Beteiligten und Versicherungen, Fotos, ein Unfallbericht sowie vorhandene Gutachten oder Reparaturunterlagen sein. Auch bisheriger Schriftverkehr zur Schadensregulierung kann für die Einordnung relevant werden. Bei Personenschäden kommen gegebenenfalls medizinische Unterlagen hinzu. Ob Ansprüche bestehen und in welchem Umfang, lässt sich nicht allein aus der Schadenshöhe ableiten. Für die erste Anfrage genügt häufig eine strukturierte Übersicht mit dem Hinweis, welche Belege bereits verfügbar sind.
- Welche Angaben gehören in eine Anfrage zu einem Bußgeldbescheid oder einem verkehrsstrafrechtlichen Vorwurf?
- Wichtig sind zunächst die Art des erhaltenen Schreibens, die ausstellende Stelle und der darin beschriebene Vorwurf. Ein Anhörungsbogen, ein Bußgeldbescheid und eine gerichtliche Ladung kennzeichnen unterschiedliche Verfahrenssituationen. Auch das Datum des Zugangs und bereits genannte Termine oder Fristen sind für die zeitliche Einordnung relevant. Mögliche Folgen können je nach Sachverhalt Geldbußen, Punkte, ein Fahrverbot oder strafrechtliche Sanktionen sein. Eine allgemeine Profilbeschreibung erlaubt keine Bewertung des konkreten Vorwurfs. Ob die Angelegenheit übernommen werden kann, muss bei der Kontaktaufnahme ausdrücklich geklärt werden.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Martin Braunschweiger
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Positive Stimmen
Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.
Kritische Stimmen
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Kanzlei und Anfahrt
Segeberger Chaussee 259, 22851 Norderstedt
- Montag
- 09:00–12:30 Uhr, 14:00–18:00 Uhr
- Dienstag
- 09:00–12:30 Uhr, 14:00–18:00 Uhr
- Mittwoch
- 09:00–12:30 Uhr, 14:00–18:00 Uhr
- Donnerstag
- 09:00–12:30 Uhr, 14:00–18:00 Uhr
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- 09:00–14:00 Uhr
- nach Vereinbarung
- nach Vereinbarung
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Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.
Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: ra-mb.com
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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