Veröffentlichtes Profil

Matthias Lehmann

Matthias Lehmann in Minden: Fachanwalt für Arbeitsrecht und Insolvenzrecht

Zuletzt aktualisiert am 28. September 2026

Rechtsanwalt · Kanzlei Handschuh + Lehmann

Hermannstraße 7, 32423 Minden

Telefon: +49 571 974115-0

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Handschuh + Lehmann
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 23. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Matthias Lehmann ist Rechtsanwalt der Kanzlei Handschuh + Lehmann mit Kanzleisitz in Minden und Hannover. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht und zertifizierter Restrukturierungs- und Sanierungsexperte (RWS). Die Kanzlei berät seit 2001 Unternehmen und Privatpersonen in zentralen Bereichen des Wirtschaftsrechts. Ihre Schwerpunkte liegen im Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Insolvenzrecht. Darüber hinaus begleitet sie Unternehmer im Familien- und Erbrecht sowie im Wirtschaftsstrafrecht. Zur Tätigkeit der Kanzlei gehört auch die Durchsetzung von Ansprüchen, vom außergerichtlichen Forderungseinzug über die gerichtliche Geltendmachung bis zur Zwangsvollstreckung. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als persönlich, strukturiert und an wirtschaftlich tragfähigen, praktikablen Lösungen orientiert. Sie setzt auf Spezialisierung, regelmäßige Fortbildung und die Förderung von Fachanwaltstiteln. Neben Minden bestehen Standorte in Bückeburg und Hannover. Der Mindener Standort befindet sich in der Hermannstraße 7.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 23.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: raehandschuh.de, raehandschuh.de

Beratung in Minden – Einordnung der Redaktion

Matthias Lehmann ist Rechtsanwalt der Kanzlei Handschuh + Lehmann und am Mindener Standort in der Hermannstraße 7, 32423 Minden, tätig. Sein Hauptschwerpunkt laut Profil ist das Arbeitsrecht. Er führt die Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht und ist zertifizierter Restrukturierungs- und Sanierungsexperte (RWS). Diese fachlichen Bereiche berühren sich insbesondere dann, wenn wirtschaftliche Veränderungen eines Unternehmens Auswirkungen auf Beschäftigungsverhältnisse haben. Für Ratsuchende stehen dabei häufig Fragen zum Fortbestand eines Arbeitsplatzes, zu vertraglichen Pflichten oder zu den Folgen einer betrieblichen Neuordnung im Mittelpunkt. Im Arbeitsrecht reichen typische Anliegen von der Prüfung eines Arbeitsvertrags über Fragen zu Vergütung, Arbeitszeit und Urlaub bis zu Abmahnungen und Kündigungen. Auch Aufhebungsverträge und Arbeitszeugnisse können Gegenstand einer Mandatsanfrage sein. Auf Unternehmensseite kommen etwa die Gestaltung von Beschäftigungsbedingungen und die arbeitsrechtliche Begleitung betrieblicher Veränderungen hinzu. Welche Unterlagen und rechtlichen Gesichtspunkte maßgeblich sind, hängt vom einzelnen Sachverhalt ab. Allgemein spielen neben dem Arbeitsvertrag auch tarifliche Regelungen, Betriebsvereinbarungen und gesetzliche Vorgaben eine Rolle. Bei einer Kündigung können kurze gesetzliche Fristen besondere Bedeutung haben. Die Kanzlei berät seit 2001 Unternehmen und Privatpersonen in zentralen Bereichen des Wirtschaftsrechts. Zu ihren Schwerpunkten gehören Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Insolvenzrecht. Lehmanns zusätzliche Qualifikation im Insolvenz- und Sanierungsrecht bildet einen fachlichen Bezug zu Situationen, in denen finanzielle Schwierigkeiten und arbeitsrechtliche Fragen zusammentreffen. Dazu zählen beispielsweise offene Entgeltansprüche oder Veränderungen von Beschäftigungsstrukturen im Rahmen einer Sanierung. Diese Zusammenhänge erfordern eine Unterscheidung zwischen individuellen Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis und den Regeln eines möglichen Insolvenzverfahrens. Der Mindener Kanzleisitz ist für Anfragen aus dem Stadtgebiet, etwa aus der Innenstadt, vom Rechten Weserufer oder aus Dützen, ein örtlicher Bezugspunkt. Eine konkrete Stadtteilzuordnung der Hermannstraße 7 ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Als Gerichte mit örtlichem Bezug sind das Amtsgericht Minden und das Landgericht Bielefeld genannt; arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören jedoch regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann das Profil als Ausgangspunkt dienen. Eine erste Anfrage sollte das Anliegen knapp beschreiben, wichtige Termine nennen und eine Rückmeldemöglichkeit enthalten. Ob ein Mandat übernommen wird, welche Unterlagen benötigt werden und wie die weitere Abstimmung erfolgt, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 28.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Minden

  • Amtsgericht Minden
  • Landgericht Bielefeld

Der Mindener Standort der Kanzlei Handschuh + Lehmann befindet sich in der Hermannstraße 7, 32423 Minden. Neben Minden bestehen Kanzleistandorte in Bückeburg und Hannover. Für Ratsuchende aus der Innenstadt, vom Rechten Weserufer und aus Dützen bietet die Mindener Adresse einen konkreten Anlaufpunkt im Stadtgebiet. Die vorliegenden Angaben erlauben allerdings weder eine gesicherte Zuordnung zu einem dieser Stadtteile noch eine Aussage über eine unmittelbare Innenstadtlage. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich daher eine aktuelle Routenplanung anhand der vollständigen Anschrift. Konkrete Haltestellen, Verbindungen und Parkmöglichkeiten sind nicht belegt; auch die Abstimmung eines persönlichen Besuchs sollte vorab erfolgen. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt von Matthias Lehmann ist die Abgrenzung der Gerichtsbarkeiten wichtig: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse, werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt. Das genannte Amtsgericht Minden und das Landgericht Bielefeld sind deshalb nicht die typischen Eingangsgerichte für diese Anliegen. Sie gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und können bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen außerhalb der Arbeitsgerichtsbarkeit Bedeutung haben, beispielsweise bei bestimmten Forderungs- oder Vertragsstreitigkeiten. Welches Gericht zuständig ist, richtet sich unter anderem nach Streitgegenstand, gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und örtlichen Anknüpfungspunkten. Insolvenzverfahren werden bei den zuständigen Amtsgerichten als Insolvenzgerichten geführt; dabei können Zuständigkeiten für mehrere Gerichtsbezirke gebündelt sein. Aus der Nennung des Amtsgerichts Minden allein lässt sich deshalb keine konkrete Insolvenzgerichtszuständigkeit ableiten.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 28.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • Wenn private Angelegenheiten zur fristlosen Kündigung führen
  • Pflichtteilsverzicht – sinnvolles Gestaltungselement oder unbedachter Erbausschluss?
  • Keine Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit infolge einer Tätowierung:

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einem arbeitsrechtlichen Problem hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag einschließlich späterer Ergänzungen und eine kurze zeitliche Übersicht zum Geschehen hilfreich. Je nach Anliegen kommen Entgeltabrechnungen, Schriftwechsel, eine Abmahnung, ein Kündigungsschreiben oder ein Zeugnis hinzu. Auch Hinweise auf einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung können wichtig sein. In der ersten Anfrage genügt zunächst eine verständliche Zusammenfassung mit den wesentlichen Daten. Welche Dokumente anschließend benötigt werden und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, sollte mit der angefragten Kanzlei abgestimmt werden.
Warum sollte eine Kündigung bei der Mandatsanfrage ausdrücklich erwähnt werden?
Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen maßgeblich sein. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung. Deshalb sind das Kündigungsschreiben und der Zeitpunkt seines Zugangs für die rechtliche Einordnung besonders wichtig. Ob Kündigungsschutz besteht und welche weiteren Fragen zu prüfen sind, hängt unter anderem vom Beschäftigungsverhältnis und den betrieblichen Umständen ab. Eine Kontaktanfrage allein wahrt keine gerichtliche Frist und bedeutet noch nicht, dass ein Mandat übernommen wurde.
Worin unterscheiden sich ein Aufhebungsvertrag und eine Kündigung?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Darin können beispielsweise Beendigungszeitpunkt, Freistellung, Zeugnis und eine mögliche Abfindung geregelt werden. Ein allgemeiner Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht bei jeder Beendigung. Außerdem können Vereinbarungen sozialrechtliche Folgen haben, etwa beim Arbeitslosengeld. Für eine Mandatsanfrage sind daher der vollständige Vertragsentwurf, der bisherige Schriftwechsel und Angaben dazu hilfreich, ob bereits etwas unterschrieben wurde.
Welche arbeitsrechtlichen Fragen stellen sich bei finanziellen Schwierigkeiten des Arbeitgebers?
Finanzielle Schwierigkeiten eines Arbeitgebers können Fragen zu ausstehender Vergütung, zum Fortbestand des Arbeitsverhältnisses und zu geplanten betrieblichen Veränderungen auslösen. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beendet Arbeitsverhältnisse nicht automatisch. Je nach zeitlichem Ablauf und Verfahrensstand können unterschiedliche Regeln für Entgeltforderungen sowie ein möglicher Anspruch auf Insolvenzgeld relevant werden. Für eine erste Anfrage sind deshalb Angaben zu offenen Zahlungen, betroffenen Zeiträumen und bekannten Mitteilungen über ein Insolvenzverfahren hilfreich. Die konkrete Zuordnung von Ansprüchen erfordert eine Prüfung des jeweiligen Sachverhalts.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 28.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Matthias Lehmann

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Matthias Lehmann: 5,0 von 5 Sternen bei 1 Bewertungen
5,0 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Kanzlei Handschuh + Lehmann aus 1 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Matthias Lehmann liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

5,0 von 5 · 1 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Kanzlei Handschuh + Lehmann insgesamt und nicht auf Matthias Lehmann persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

Hermannstraße 7, 32423 Minden

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Kontaktdaten geprüft am 23.9.2026 · Quelle: raehandschuh.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 28.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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