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- Rechtsanwaltskanzlei Frimberger
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Michael Frimberger ist Rechtsanwalt in Bayreuth und seit 2019 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Seine 2022 gegründete Rechtsanwaltskanzlei ist außerdem im Erbrecht und Allgemeinen Zivilrecht tätig. Die Beratung und Vertretung erfolgt außergerichtlich sowie in gerichtlichen Verfahren. Im Wohn- und Gewerberaummietrecht vertritt die Kanzlei Mieter und Vermieter. Zu den bearbeiteten Angelegenheiten gehören Kündigungen, Räumungsansprüche, rückständige Mietzahlungen, Mangelbeseitigungsansprüche sowie Streitigkeiten über Mieterhöhungen und Mietminderungen. Im Wohnungseigentumsrecht richtet sich das Angebot an Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften. Hier umfasst die Tätigkeit die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung sowie die Geltendmachung rückständiger Hausgeldzahlungen und die Abwehr ungerechtfertigter Forderungen. Im Erbrecht unterstützt die Kanzlei unter anderem bei der Gestaltung und Prüfung von Testamenten und Erbverträgen sowie bei der Beantragung eines Erbscheins. Dabei legt sie Wert auf rechtlichen Sachverstand und menschliche Empathie. Im Allgemeinen Zivilrecht übernimmt sie die Durchsetzung und Abwehr vertraglicher Ansprüche sowie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-frimberger.de, ra-frimberger.de
Beratung in Bayreuth – Einordnung der Redaktion
Michael Frimberger ist Rechtsanwalt in Bayreuth und führt die 2022 gegründete Rechtsanwaltskanzlei Frimberger in der Friedrichstraße 25, 95444 Bayreuth. Das Profil nennt Erbrecht als Hauptschwerpunkt. Daneben ist die Kanzlei im Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie im Allgemeinen Zivilrecht tätig. Seit 2019 führt Michael Frimberger den Titel Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Er gehört der Rechtsanwaltskammer Bamberg an. Die Beratung und Vertretung umfasst sowohl die außergerichtliche Bearbeitung von Anliegen als auch gerichtliche Verfahren. Im Erbrecht unterstützt die Kanzlei bei der Gestaltung und Prüfung von Testamenten und Erbverträgen sowie bei der Beantragung eines Erbscheins. Für Mandantinnen und Mandanten geht es dabei häufig um die Frage, wie der eigene Nachlass geregelt werden kann oder wie sich eine Erbenstellung nach einem Todesfall nachweisen lässt. Zur allgemeinen Einordnung gehören das Zusammenspiel von gesetzlicher Erbfolge und letztwilligen Verfügungen sowie die unterschiedlichen Funktionen erbrechtlicher Dokumente. Welche Fragen im Vordergrund stehen, hängt unter anderem von den familiären Verhältnissen und bereits vorhandenen Verfügungen ab. Im Wohn- und Gewerberaummietrecht vertritt die Kanzlei Mieter und Vermieter. Zu den bearbeiteten Themen zählen Kündigungen, Räumungsansprüche, ausstehende Mietzahlungen und die Beseitigung von Mängeln. Auch Streitigkeiten über Mieterhöhungen und Mietminderungen gehören dazu. Im Wohnungseigentumsrecht richtet sich die Tätigkeit an Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften. Hier stehen unter anderem die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, rückständige Hausgeldzahlungen und die Abwehr ungerechtfertigter Forderungen im Mittelpunkt. Das Allgemeine Zivilrecht ergänzt diese Bereiche durch vertragliche Ansprüche und Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfällen. Die Kanzleianschrift liegt in der Bayreuther Innenstadt. Damit besteht ein örtlicher Bezug sowohl zum Zentrum als auch zu weiteren Stadtteilen wie St. Georgen und Kreuz. Für rechtliche Anliegen kommen am Standort insbesondere das Amtsgericht Bayreuth und das Landgericht Bayreuth in Betracht; die konkrete Zuständigkeit richtet sich nach der Verfahrensart und den gesetzlichen Vorgaben. Für eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw können die aktuellen Verbindungen und örtlichen Verkehrsbedingungen anhand der Anschrift geprüft werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de dienen die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten als Ausgangspunkt. Eine kurze Schilderung des Anliegens, die Benennung des betroffenen Rechtsgebiets und Hinweise auf bereits laufende Verfahren oder bekannte Fristen erleichtern die erste Einordnung. Anschließend lassen sich die Möglichkeit einer Mandatsübernahme, ein Termin und die benötigten Unterlagen abstimmen. Die Anfrage allein ersetzt weder die Prüfung des Sachverhalts noch die Vereinbarung eines Mandats.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bayreuth
- Amtsgericht Bayreuth
- Landgericht Bayreuth
Für den erbrechtlichen Schwerpunkt von Michael Frimberger ist am Standort insbesondere das Amtsgericht Bayreuth von Bedeutung. Amtsgerichte nehmen als Nachlassgerichte unter anderem Aufgaben im Zusammenhang mit der Eröffnung letztwilliger Verfügungen und der Erteilung von Erbscheinen wahr. Ob das Amtsgericht Bayreuth örtlich zuständig ist, hängt regelmäßig vom letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person ab. Streitige erbrechtliche Ansprüche können dagegen vor den Zivilabteilungen des Amtsgerichts oder vor dem Landgericht verhandelt werden. Die Abgrenzung richtet sich unter anderem nach dem Streitwert und gesetzlichen Sonderregelungen. Auch für das Miet- und Wohnungseigentumsrecht sind die Bayreuther Gerichte relevant. Streitigkeiten aus Wohnraummietverhältnissen gehören grundsätzlich vor das Amtsgericht, in dessen Bezirk sich die Wohnung befindet. Das betrifft etwa Verfahren wegen Kündigung, Räumung, Mietzahlungen oder Mängeln. Für gesetzlich zugewiesene Wohnungseigentumssachen, beispielsweise Beschlussanfechtungen, ist ebenfalls das Amtsgericht am Ort des Grundstücks zuständig. Bei Gewerberaummietsachen und allgemeinen zivilrechtlichen Forderungen kommen je nach Zuständigkeitsregeln das Amtsgericht Bayreuth oder das Landgericht Bayreuth als Eingangsgericht in Betracht. Die Rechtsanwaltskanzlei Frimberger befindet sich in der Friedrichstraße 25 in der Bayreuther Innenstadt. St. Georgen und Kreuz bilden weitere örtliche Bezugspunkte innerhalb des Stadtgebiets, sind jedoch keine angegebenen Kanzleistandorte. Die zentrale Lage lässt sich bei der Planung einer Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw berücksichtigen. Konkrete Verbindungen, Zufahrtsmöglichkeiten und verfügbare Stellplätze sollten anhand aktueller örtlicher Informationen geprüft werden; Angaben zu bestimmten Haltestellen oder eigenen Parkmöglichkeiten liegen nicht vor.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Für den Rückruf-Service werden Name und Telefon-Nummer abgefragt. Im Kontaktformular sind Name und E-Mail Pflichtfelder; außerdem gibt es ein Feld für eine Nachricht.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Für den Rückruf-Service werden Name und Telefon-Nummer abgefragt. Im Kontaktformular sind Name und E-Mail Pflichtfelder; außerdem gibt es ein Feld für eine Nachricht.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zur Gestaltung oder Prüfung eines Testaments hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind vorhandene Testamente oder Erbverträge sowie eine Übersicht über die familiären Verhältnisse und die wesentlichen Vermögenspositionen hilfreich. Auch frühere Vereinbarungen und persönliche Vorstellungen zur Nachlassverteilung können Bedeutung haben. Bei der Prüfung geht es allgemein etwa um Formanforderungen, die Verständlichkeit der Regelungen und mögliche Wechselwirkungen mit Pflichtteilsrechten. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom Anliegen ab und lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären. Sensible Dokumente sollten erst über einen abgestimmten Übermittlungsweg versandt werden.
- Wozu dient ein Erbschein und ist er nach jedem Todesfall erforderlich?
- Ein Erbschein ist ein gerichtliches Zeugnis über das Erbrecht und gegebenenfalls die Größe des Erbteils. Er kann im Rechtsverkehr dazu dienen, die Stellung als Erbin oder Erbe nachzuweisen. Er ist jedoch nicht nach jedem Todesfall erforderlich: Je nach Sachverhalt können andere Nachweise ausreichen, etwa eine notarielle Verfügung von Todes wegen zusammen mit dem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll. Zuständig ist das Nachlassgericht nach den gesetzlichen Vorgaben. Für eine erste Anfrage sind vorhandene letztwillige Verfügungen und Informationen darüber hilfreich, wer einen Erbnachweis verlangt.
- Welche Informationen werden bei einer Anfrage wegen Mietkündigung, Mietmängeln oder Mietrückständen benötigt?
- Eine erste Anfrage lässt sich anhand des Mietvertrags, des bisherigen Schriftwechsels und einer zeitlichen Übersicht der Ereignisse einordnen. Bei Kündigungen sind das Kündigungsschreiben und der Zeitpunkt seines Zugangs relevant. Bei Mängeln können Beschreibungen, Fotos und bereits versandte Mitteilungen eine Rolle spielen; bei Zahlungsstreitigkeiten sind nachvollziehbare Aufstellungen hilfreich. Wichtig ist außerdem, ob es sich um Wohnraum oder Gewerberaum handelt und ob bereits gerichtliche Unterlagen vorliegen. Die rechtliche Bewertung hängt vom Einzelfall ab. Bekannte Fristen sollten deshalb schon in der Anfrage ausdrücklich genannt werden.
- Was sollte bei einer Anfrage zu einem Beschluss der Eigentümerversammlung oder zu Hausgeldforderungen angegeben werden?
- Bei Fragen zu Beschlüssen sind insbesondere der genaue Beschlusstext, das Datum der Beschlussfassung und das Versammlungsprotokoll von Bedeutung. Ergänzend können Einladung, Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung benötigt werden. Bei Hausgeldforderungen helfen die zugrunde liegenden Beschlüsse, Abrechnungen und eine Übersicht der verlangten beziehungsweise geleisteten Zahlungen. Beschlussanfechtungen unterliegen gesetzlichen Fristen, weshalb der zeitliche Ablauf für die erste Einordnung wichtig ist. Außerdem sollte erkennbar sein, ob die Anfrage von einem einzelnen Eigentümer oder für eine Wohnungseigentümergemeinschaft gestellt wird und wer die Forderung erhebt.
- Was ist für eine erste Anfrage zu vertraglichen Ansprüchen oder einem Verkehrsunfallschaden hilfreich?
- Bei vertraglichen Ansprüchen sind der Vertrag, ergänzende Vereinbarungen, Rechnungen und der bisherige Schriftwechsel wichtige Ausgangspunkte. Eine kurze Darstellung sollte erkennen lassen, welche Leistung vereinbart wurde und worüber Uneinigkeit besteht. Nach einem Verkehrsunfall können Angaben zum Unfallhergang, zu den Beteiligten, zur Versicherung und zu dokumentierten Schäden hilfreich sein. Vorhandene Fotos, Gutachten oder behördliche Vorgangsnummern können die Einordnung ergänzen. Welche Ansprüche bestehen und gegen wen sie sich richten, erfordert eine Prüfung des Einzelfalls. Bereits erhaltene gerichtliche Schreiben oder bekannte Fristen gehören in die erste Sachverhaltsschilderung.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Michael Frimberger
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Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: ra-frimberger.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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