Veröffentlichtes Profil

Michael Stöber

Michael Stöber – Rechtsanwalt in Solingen

Zuletzt aktualisiert am 28. September 2026

Rechtsanwalt · Rechtsanwalt Michael Stöber

Kieler Straße 15, 42697 Solingen

Telefon: +49 212 3821418

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Michael Stöber

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Michael Stöber ist seit 1999 als Rechtsanwalt tätig und hat seinen Kanzleisitz seit 2002 in Solingen. Die Webseite nennt Familienrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht und Arbeitsrecht als Tätigkeitsbereiche. Im Familienrecht geht es um Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht sowie Scheidung. Im Verkehrsrecht werden die Durchsetzung von Ansprüchen nach einem Unfall und die Verteidigung bei einem drohenden Fahrverbot angesprochen. Mietrechtliche Themen sind Kündigungen, Mieterhöhungen, Schönheitsreparaturen und Betriebskostenabrechnungen. Im Arbeitsrecht stehen Abmahnungen und Kündigungen im Mittelpunkt. Das Angebot richtet sich an Mandanten mit Rechtsfragen des täglichen Lebens sowie an Unternehmer bei Nachfolgeregelungen. Auch die vorweggenommene Erbfolge und gesellschaftsrechtliche Maßnahmen werden genannt. Stöber betont das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandanten sowie die Bedeutung vollständiger Informationen. Er beschreibt seine Unterstützung als effektiv und praxisorientiert. In Solingen kooperiert er mit der Reuter, Fremdling & Partner Steuerberatungsgesellschaft, um bei Gestaltungsaufgaben auch steuerliche Konsequenzen zu berücksichtigen.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: xn--rechtsanwalt-michael-stber-yvc.de, xn--rechtsanwalt-michael-stber-yvc.de

Beratung in Solingen – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Michael Stöber ist seit 1999 anwaltlich tätig und hat seinen Kanzleisitz seit 2002 in Solingen. Seine Kanzlei befindet sich in der Kieler Straße 15, 42697 Solingen. Im Profil auf Anwalt-Seiten.de ist Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt ausgewiesen; hinzu kommt Familienrecht. Er gehört der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf an. Die beiden Schwerpunkte betreffen häufig Veränderungen im beruflichen oder privaten Alltag: ein gefährdetes Arbeitsverhältnis ebenso wie die rechtlichen Folgen einer Trennung. Für die anwaltliche Einordnung kommt es dabei auf den konkreten Sachverhalt und die dazugehörigen Unterlagen an. Im Arbeitsrecht nennt die Kanzleibeschreibung insbesondere Abmahnungen und Kündigungen. Typische Anliegen sind die Bedeutung eines schriftlichen Vorwurfs durch den Arbeitgeber, die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder Unklarheiten über arbeitsvertragliche Pflichten. Mandantinnen und Mandanten erwartet bei solchen Themen grundsätzlich eine Auseinandersetzung mit dem Arbeitsvertrag, der bisherigen Kommunikation und dem zeitlichen Ablauf. Da arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen mit kurzen Fristen verbunden sein können, ist der Zeitpunkt des Zugangs von Schreiben häufig wesentlich. Ob eine außergerichtliche Klärung oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab. Im Familienrecht befasst sich Michael Stöber laut Kanzleibeschreibung mit Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht sowie Scheidung. Ratsuchende beschäftigen dabei beispielsweise die finanziellen Folgen einer Trennung, die Betreuung gemeinsamer Kinder und die rechtliche Auflösung der Ehe. Diese Fragen können zusammenhängen, werden rechtlich jedoch teilweise in unterschiedlichen Verfahren behandelt. Eine geordnete Darstellung der familiären Situation sowie vorhandene Vereinbarungen und Einkommensunterlagen helfen dabei, den Klärungsbedarf zu erfassen. Stöber hebt in seiner Beschreibung das Vertrauensverhältnis und die Bedeutung vollständiger Informationen hervor. Der örtliche Bezug umfasst Solingen mit Stadtteilen wie Mitte, Ohligs und Wald. Für familienrechtliche Verfahren kommt bei entsprechender Zuständigkeit das Amtsgericht Solingen als Familiengericht in Betracht; arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichtsbarkeit. Die Anfahrt zur Kanzlei lässt sich anhand der Adresse für öffentliche Verkehrsmittel oder den Pkw planen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktangaben nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, die Benennung wichtiger Schreiben und Hinweise auf bereits bekannte Termine erleichtern die erste Abstimmung. Ob und in welchem Umfang eine Mandatsübernahme möglich ist, wird anschließend unmittelbar mit der Kanzlei geklärt.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 28.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Solingen

  • Amtsgericht Solingen

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Michael Stöber liegt in der Kieler Straße 15 in 42697 Solingen. Für die räumliche Orientierung innerhalb der Stadt sind unter anderem die Stadtteile Mitte, Ohligs und Wald relevant. Aus den vorliegenden Angaben ergibt sich jedoch keine ausdrückliche Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile und auch keine gesicherte Aussage über eine Innenstadtlage. Für einen persönlichen Termin ist deshalb die konkrete Straßenadresse der maßgebliche Ausgangspunkt der Anfahrtsplanung. Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln und die Route mit dem Pkw lassen sich anhand aktueller Fahrplan- und Kartendaten prüfen. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind nicht belegt und sollten bei Bedarf vorab erfragt werden. Unter den genannten Gerichten ist das Amtsgericht Solingen für den Schwerpunkt Familienrecht von Bedeutung. Als Familiengericht bearbeitet ein Amtsgericht insbesondere Scheidungen sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang. Ob das Amtsgericht Solingen im einzelnen Fall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und nicht allein nach dem Sitz der beauftragten Kanzlei. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt gilt eine andere gerichtliche Zuordnung: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen oder Abmahnungen, werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt. Das Amtsgericht Solingen ist dafür grundsätzlich nicht zuständig. Ein konkret zuständiges Arbeitsgericht ist in den vorliegenden Standortangaben nicht benannt.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 28.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Abmahnung oder Kündigung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag einschließlich Ergänzungen, die Abmahnung oder Kündigung sowie dazugehörige Schreiben und E-Mails hilfreich. Bei einer Kündigung spielt insbesondere eine Rolle, wann und wie das Schreiben zugegangen ist. Auch eine kurze zeitliche Übersicht kann Zusammenhänge verständlich machen. Je nach Streitpunkt können Entgeltabrechnungen oder betriebliche Regelungen hinzukommen. Da im Arbeitsrecht kurze Fristen gelten können, ist es sinnvoll, bekannte Fristen und Zugangsdaten bereits bei der Anfrage deutlich zu benennen. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom konkreten Anliegen ab.
Muss ein Streit über eine Abmahnung oder Kündigung immer vor Gericht geführt werden?
Nicht jede arbeitsrechtliche Auseinandersetzung führt zu einem Gerichtsverfahren. Je nach Sachverhalt kommen auch Gespräche oder eine außergerichtliche Verständigung in Betracht. Bei einer Abmahnung können der zugrunde liegende Vorwurf und seine Dokumentation im Mittelpunkt stehen; bei einer Kündigung geht es häufig um die Wirksamkeit der Beendigung und mögliche Folgefragen. Ein gerichtlicher Streit zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehört regelmäßig vor ein Arbeitsgericht. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Verhandlungen und laufenden gesetzlichen Fristen: Außergerichtliche Gespräche halten solche Fristen nicht ohne Weiteres an.
Werden Scheidung, Unterhalt und Fragen zu den Kindern in einem einzigen Verfahren geklärt?
Diese Themen stehen im Alltag häufig in engem Zusammenhang, sind rechtlich aber zu unterscheiden. Die Scheidung betrifft die Auflösung der Ehe. Unterhaltsfragen betreffen finanzielle Ansprüche, während Sorge- und Umgangsrecht die Verantwortung für Kinder und deren Kontakt zu Bezugspersonen regeln. Bestimmte Folgesachen können unter gesetzlichen Voraussetzungen gemeinsam mit der Scheidung behandelt werden; andere Fragen können Gegenstand eigenständiger Verfahren sein. Zuständig ist grundsätzlich das Familiengericht beim Amtsgericht. Welche Themen bereits streitig sind, welche Vereinbarungen bestehen und ob Verfahren laufen, sind deshalb wichtige Angaben für eine erste Mandatsanfrage.
Welche Informationen helfen bei einer ersten Anfrage zu Unterhalt, Sorge oder Umgang?
Hilfreich ist zunächst eine sachliche Übersicht über die familiäre Situation und die offenen Fragen. Bei Unterhaltsthemen sind regelmäßig Angaben zu Einkommen, bestehenden Zahlungen und möglichen weiteren Unterhaltspflichten relevant. Bei Sorge- und Umgangsfragen stehen die Lebenssituation der Kinder, bisherige Betreuungsregelungen und vorhandene Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen im Vordergrund. Bereits laufende Verfahren und bekannte Termine sollten ebenfalls genannt werden. Für die erste Kontaktaufnahme genügt häufig eine knappe Zusammenfassung; welche persönlichen Nachweise erforderlich sind und wie sie übermittelt werden sollen, lässt sich anschließend mit der angefragten Kanzlei abstimmen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 28.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Michael Stöber

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Michael Stöber: 4,4 von 5 Sternen bei 8 Bewertungen
4,4 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Rechtsanwalt Michael Stöber aus 8 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Michael Stöber liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

4,4 von 5 · 8 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwalt Michael Stöber insgesamt und nicht auf Michael Stöber persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

Kieler Straße 15, 42697 Solingen

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: xn--rechtsanwalt-michael-stber-yvc.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 28.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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