Veröffentlichtes Profil

Petra Hensberg

Petra Hensberg: Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Wuppertal

Zuletzt aktualisiert am 27. September 2026

Rechtsanwältin · Rechtsanwältin Petra Hensberg

Völklinger Str. 9, 42285 Wuppertal

Telefon: +49 202 26 54 99 15

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwältin Petra Hensberg

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Petra Hensberg ist seit 2003 in Wuppertal als Rechtsanwältin im Arbeitsrecht tätig. Sie berät und vertritt ausschließlich Arbeitnehmer und nimmt nur arbeitsrechtliche Mandate an. Zu den auf ihrer Webseite genannten Tätigkeitsbereichen gehören Abfindung, Abmahnung, Arbeitslohn, Aufhebungsvertrag, Befristung, Kündigung, Urlaub und Zeugnis. Ihre Kanzlei befindet sich in Unterbarmen in der Völklinger Straße 9 und ist über die Schwebebahnstation Völklinger Straße erreichbar. Bei einer Kündigung ist nach ihren Angaben normalerweise am nächsten Tag ein Beratungstermin möglich. Während der Woche ist sie am besten telefonisch erreichbar, am Wochenende über das Kontaktformular. Im telefonischen Kontakt klärt sie, ob wichtige Fristen laufen und welche Unterlagen zum Beratungsgespräch mitgebracht werden sollten. Dabei kann auch die Frage einer möglichen Beratungshilfe angesprochen werden. Die Kosten einer Erstberatung macht sie vom monatlichen Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers abhängig. Auf der Webseite nennt sie dafür eine Staffelung von 50 bis 226 Euro.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ra-hensberg.de, ra-hensberg.de

Beratung in Wuppertal – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwältin Petra Hensberg ist seit 2003 in Wuppertal im Arbeitsrecht tätig. Ihre Kanzlei in der Völklinger Straße 9 in Unterbarmen nimmt ausschließlich arbeitsrechtliche Mandate an und berät sowie vertritt nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das Profil richtet sich damit an Beschäftigte, die Fragen zu ihrem Arbeitsverhältnis oder zu dessen Beendigung haben. Zu den ausdrücklich genannten Tätigkeitsbereichen gehören Abfindung, Abmahnung, Arbeitslohn, Aufhebungsvertrag, Befristung, Kündigung, Urlaub und Zeugnis. Petra Hensberg gehört der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf an. Hinter diesen Themen stehen unterschiedliche Situationen im Berufsleben: Eine Abmahnung kann Fragen nach den erhobenen Vorwürfen und möglichen Folgen aufwerfen. Bei ausbleibendem Arbeitslohn geht es häufig um vertragliche Ansprüche, Abrechnungen und die Dokumentation geleisteter Arbeit. Im Zusammenhang mit Urlaub können dessen Gewährung oder die Behandlung offener Urlaubstage bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Rolle spielen. Bei einem Arbeitszeugnis stehen typischerweise Inhalt, Vollständigkeit und die Bewertung der Tätigkeit im Mittelpunkt. Welche Unterlagen und rechtlichen Gesichtspunkte relevant sind, hängt jeweils vom konkreten Anliegen ab. Einen weiteren Themenbereich bilden Kündigungen, Aufhebungsverträge und befristete Arbeitsverhältnisse. Dabei können Fristen, die Wirksamkeit einer Beendigung und mögliche finanzielle Folgen zu klären sein. Eine Abfindung entsteht nicht automatisch bei jeder Kündigung, sondern kann unter bestimmten Voraussetzungen oder im Rahmen einer Vereinbarung relevant werden. Nach den Angaben auf ihrer Webseite ist bei Petra Hensberg im Kündigungsfall normalerweise am nächsten Tag ein Beratungstermin möglich. Das beschreibt ihre übliche Terminorganisation, ersetzt aber keine Bestätigung für einen konkreten Termin. Die Kanzlei liegt in Wuppertal-Unterbarmen und ist über die Schwebebahnstation Völklinger Straße erreichbar. Für Ratsuchende aus Elberfeld, Barmen, Vohwinkel, Ronsdorf oder Cronenberg bietet diese Angabe einen konkreten Orientierungspunkt für die Anreise; die passende Verbindung hängt vom Ausgangsort ab. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern ist bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit regelmäßig das Arbeitsgericht Wuppertal zuständig. Amtsgericht und Landgericht Wuppertal sind dagegen nicht die üblichen Eingangsgerichte für solche Konflikte. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr arbeitsrechtliches Anliegen zunächst knapp schildern. Bereits erhaltene Schreiben und bekannte Termine sollten dabei erwähnt werden. Nach ihrer Kanzleibeschreibung ist Petra Hensberg unter der Woche am besten telefonisch und am Wochenende über das Kontaktformular erreichbar. Im Telefonat klärt sie, ob wichtige Fristen laufen und welche Unterlagen zum Gespräch benötigt werden. Auch eine mögliche Beratungshilfe kann dabei angesprochen werden.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Wuppertal

  • Amtsgericht Wuppertal
  • Landgericht Wuppertal
  • Arbeitsgericht Wuppertal

Die Kanzlei von Rechtsanwältin Petra Hensberg befindet sich in der Völklinger Straße 9, 42285 Wuppertal, im Stadtteil Unterbarmen. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Schwebebahnstation Völklinger Straße als Zugangspunkt belegt. Damit besteht eine konkrete Orientierung innerhalb des Wuppertaler Verkehrsnetzes. Welche Verbindung aus Elberfeld, Barmen, Vohwinkel, Ronsdorf oder Cronenberg geeignet ist, hängt vom jeweiligen Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrslage ab. Auch eine Anfahrt mit dem Pkw lässt sich anhand der Kanzleianschrift planen. Angaben zu eigenen Stellplätzen, bestimmten Parkmöglichkeiten oder einer barrierefreien Zugänglichkeit liegen nicht vor. Solche organisatorischen Fragen können vor einem persönlichen Termin geklärt werden. Für den ausschließlich auf Arbeitnehmermandate ausgerichteten arbeitsrechtlichen Schwerpunkt ist vor allem das Arbeitsgericht Wuppertal von Bedeutung. Dort werden bei gegebener örtlicher Zuständigkeit insbesondere Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern behandelt, etwa über Kündigungen, Vergütung, Abmahnungen, Zeugnisse oder die Wirksamkeit einer Befristung. Im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren findet regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung statt, die auf eine einvernehmliche Beilegung des Konflikts gerichtet ist. Kommt keine Einigung zustande, kann sich das Verfahren mit einer Verhandlung vor der Kammer fortsetzen. Amtsgericht Wuppertal und Landgericht Wuppertal gehören dagegen zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Sie bearbeiten unter anderem zivilrechtliche Streitigkeiten außerhalb der besonderen Zuständigkeit der Arbeitsgerichte sowie Strafsachen. Für die im Profil genannten typischen Konflikte aus einem Arbeitsverhältnis sind sie daher grundsätzlich nicht die erste Anlaufstelle. Welches Gericht örtlich zuständig ist, bestimmt sich nicht allein nach dem Kanzleisitz, sondern nach den Umständen des jeweiligen Falls.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Telefonisch kann vorab geklärt werden, ob wichtige Fristen laufen und welche Unterlagen zum Beratungsgespräch mitgebracht werden sollten. Bei Nutzung des Kontaktformulars ist unbedingt die Telefonnummer mitzuteilen. Bei einer erhaltenen Kündigung sollen das Datum auf dem Kündigungsschreiben und der Zeitpunkt angegeben werden, zu dem die Kündigung im Briefkasten vorgefunden wurde.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kosten der Erstberatung richten sich nach dem monatlichen Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers. Bei einer Kündigung ist normalerweise am nächsten Tag ein Beratungstermin möglich. Bereits vor der Terminvereinbarung können die voraussichtlichen Kosten sowie die Möglichkeit von Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe erfragt werden.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Die Kosten der Erstberatung richten sich nach dem monatlichen Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers. Bei einer Kündigung ist normalerweise am nächsten Tag ein Beratungstermin möglich. Bereits vor der Terminvereinbarung können die voraussichtlichen Kosten sowie die Möglichkeit von Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe erfragt werden.

Für den Erstkontakt: Telefonisch kann vorab geklärt werden, ob wichtige Fristen laufen und welche Unterlagen zum Beratungsgespräch mitgebracht werden sollten. Bei Nutzung des Kontaktformulars ist unbedingt die Telefonnummer mitzuteilen. Bei einer erhaltenen Kündigung sollen das Datum auf dem Kündigungsschreiben und der Zeitpunkt angegeben werden, zu dem die Kündigung im Briefkasten vorgefunden wurde.

Bevorzugter Kontaktweg: phone

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind bei einer Anfrage nach Erhalt einer Kündigung wichtig?
Bei einer Kündigung sind vor allem das Kündigungsschreiben, der Zeitpunkt seines Zugangs und der Arbeitsvertrag für eine erste Einordnung wichtig. Hinzukommen können Nachträge, frühere Abmahnungen und Angaben zur Dauer der Beschäftigung. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Deshalb sollte bereits bei der Kontaktaufnahme deutlich werden, wann und auf welchem Weg das Schreiben angekommen ist. Eine bloße Terminanfrage wahrt keine gerichtliche Frist. Ob und welche Schritte im Einzelfall in Betracht kommen, lässt sich erst nach Prüfung der Umstände beurteilen.
Worin unterscheiden sich Aufhebungsvertrag und Kündigung, und gehört eine Abfindung immer dazu?
Eine Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis durch eine einseitige Erklärung, während ein Aufhebungsvertrag eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer voraussetzt. Darin können beispielsweise das Beendigungsdatum, eine Freistellung, offene Vergütung und das Zeugnis geregelt werden. Ein allgemeiner Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht bei jeder Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sie kann sich aus besonderen Regelungen ergeben oder ausgehandelt werden. Ein Aufhebungsvertrag kann außerdem Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld haben. Für eine anwaltliche Anfrage sind daher der Vertragsentwurf, der Arbeitsvertrag und der bisherige Schriftwechsel hilfreiche Grundlagen.
Welche Unterlagen helfen bei Fragen zu einer Abmahnung oder zu fehlendem Arbeitslohn?
Bei einer Abmahnung sind das vollständige Schreiben und Informationen zu dem beanstandeten Vorgang wichtig. Dazu können E-Mails, Dienstpläne oder andere vorhandene Unterlagen gehören, die den Ablauf nachvollziehbar machen. Bei fehlendem Arbeitslohn helfen insbesondere Arbeitsvertrag, Entgeltabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen und Zahlungsnachweise. Eine zeitlich geordnete Darstellung erleichtert die Einordnung: Was war vereinbart, was wurde geleistet und welche Zahlung blieb aus? In Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen können Ausschlussfristen vorgesehen sein. Ob solche Fristen gelten und welche Bedeutung sie haben, ist eine Frage der individuellen Prüfung.
Was sollte eine Anfrage zu Befristung, Urlaub oder Arbeitszeugnis enthalten?
Bei einer Befristung sind der Vertrag, etwaige Verlängerungen und das vereinbarte Enddatum wesentlich. Soll die Wirksamkeit einer Befristung gerichtlich überprüft werden, gilt grundsätzlich eine Dreiwochenfrist nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrags. Bei Urlaubsfragen helfen Angaben zum betroffenen Kalenderjahr, zu beantragten und genommenen Urlaubstagen sowie vorhandene Mitteilungen des Arbeitgebers. Für ein Zeugnisanliegen sind der Zeugnistext und eine Beschreibung der tatsächlichen Aufgaben hilfreich. Eine kurze Darstellung des gewünschten Klärungspunkts macht die Anfrage verständlicher, etwa ob es um ausstehenden Urlaub, eine fehlende Tätigkeitsangabe oder das Ende der Beschäftigung geht.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Petra Hensberg

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Petra Hensberg: 5,0 von 5 Sternen bei 11 Bewertungen
5,0 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Rechtsanwältin Petra Hensberg aus 11 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

5,0 von 5 · 11 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwältin Petra Hensberg insgesamt und nicht auf Petra Hensberg persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Ø 5,011

Google veröffentlicht zu diesen 11 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

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Kanzlei und Anfahrt

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: ra-hensberg.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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