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- Güleç – Reidl – Reither Steuerberater Rechtsanwalt Partnerschaftsgesellschaft mbB
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 22. September 2026
Schwerpunkte
- ErbrechtHauptschwerpunktErbrecht in Landshut vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Die Güleç – Reidl – Reither Steuerberater Rechtsanwalt Partnerschaftsgesellschaft mbB verbindet Steuerberatung mit rechtlicher Beratung und Vertretung. Die Kanzlei hat Standorte in Landshut und München und richtet sich an Unternehmen, Selbstständige und Privatpersonen. Zu den steuerlichen Leistungen zählen Steuererklärungen, Steuergestaltungsberatung sowie die Begleitung bei Außenprüfungen. Weitere Angebote betreffen die Unternehmensnachfolge und Vermögensnachfolge, Unternehmensberatung und Existenzgründung. Für Unternehmen übernimmt die Kanzlei Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsbuchhaltung, Baulohnabrechnung sowie Jahresabschluss und Unternehmenssteuern. Die rechtlichen Tätigkeitsbereiche umfassen Steuerstrafrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht sowie Vertragsrecht. Auch Notfallakte und Vorsorge werden als Leistungen genannt. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als persönlich und auf die individuelle Situation abgestimmt; rechtliche Beratung soll verständlich erklärt werden. Digitales Arbeiten mit der Steuerkanzlei gehört ebenfalls zum Angebot. Als Sonderleistungen nennt die Webseite eine Landwirtschaftliche Buchstelle und Wirtschaftsprüfer in Kooperation. Der Landshuter Standort befindet sich am Postplatz 396.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 22.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in Landshut – Einordnung der Redaktion
Das Profil Reither Steuerberater führt die Berufsbezeichnung Steuerberater Rechtsanwalt und nennt Erbrecht als Hauptschwerpunkt. Zugeordnet ist es der Güleç – Reidl – Reither Steuerberater Rechtsanwalt Partnerschaftsgesellschaft mbB mit dem Landshuter Standort am Postplatz 396, 84028 Landshut. Die Partnerschaft verbindet Steuerberatung mit rechtlicher Beratung und Vertretung und unterhält außerdem einen Standort in München. Für erbrechtliche Anliegen ist diese Verbindung insbesondere dort relevant, wo die Weitergabe von Vermögen neben rechtlichen auch steuerliche Fragen aufwirft. Das betrifft Privatpersonen ebenso wie Selbstständige und Unternehmen, deren Vermögen oder Beteiligungen Teil einer Nachfolge werden können. Im Erbrecht geht es sowohl um die Gestaltung zu Lebzeiten als auch um die Klärung der Verhältnisse nach einem Todesfall. Typische Anliegen sind die gesetzliche Erbfolge, die Bedeutung eines Testaments, Pflichtteilsansprüche oder die Verwaltung eines Nachlasses durch mehrere Erben. Mandantinnen und Mandanten können dabei vor unterschiedlichen Ausgangslagen stehen: Manche möchten ihre Vorstellungen zur Vermögensweitergabe ordnen, andere benötigen eine Einordnung vorhandener Unterlagen oder bestehender Ansprüche. Allgemein kommt es auf familiäre Beziehungen, letztwillige Verfügungen und die Zusammensetzung des Nachlasses an. Bei Meinungsverschiedenheiten innerhalb einer Erbengemeinschaft können zusätzlich Auskunft, Bewertung und Aufteilung des Vermögens eine Rolle spielen. Die belegte Kanzleibeschreibung nennt ausdrücklich Unternehmensnachfolge und Vermögensnachfolge sowie Notfallakte und Vorsorge. Damit bestehen Berührungspunkte zwischen dem erbrechtlichen Schwerpunkt und der vorsorglichen Organisation persönlicher oder unternehmerischer Angelegenheiten. Bei einer Unternehmensnachfolge können beispielsweise gesellschaftsrechtliche Vorgaben und steuerliche Auswirkungen neben erbrechtlichen Regelungen Bedeutung haben. Die Partnerschaft beschreibt ihre Arbeitsweise als persönlich und an der individuellen Situation orientiert; rechtliche Zusammenhänge sollen verständlich erläutert werden. Digitales Arbeiten mit der Steuerkanzlei gehört ebenfalls zum genannten Angebot, ohne dass daraus ein bestimmter Ablauf für jedes erbrechtliche Anliegen folgt. Örtlicher Bezugspunkt ist die Adresse am Postplatz im Landshuter Innenstadtbereich. Auch für Ratsuchende aus den Stadtteilen Altstadt, Nikola und Achdorf bildet sie einen Anlaufpunkt im Stadtgebiet. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Landshut und das Landgericht Landshut; ihre Zuständigkeit hängt von Art und Umständen des Verfahrens ab. Die Anfahrt lässt sich allgemein mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen, wobei aktuelle Verbindungen und Parkmöglichkeiten gesondert zu prüfen sind. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellte Kontaktmöglichkeit nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Hilfreich sind Angaben zum Anlass, zu vorhandenen Dokumenten und zu bereits bekannten Fristen. Ob eine Mandatsübernahme möglich ist und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 22.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Landshut
- Amtsgericht Landshut
- Landgericht Landshut
Der Landshuter Standort der Güleç – Reidl – Reither Steuerberater Rechtsanwalt Partnerschaftsgesellschaft mbB liegt am Postplatz 396, 84028 Landshut, im Innenstadtbereich. Für Ratsuchende aus der Altstadt sowie aus Nikola und Achdorf ist damit eine Adresse innerhalb des Stadtgebiets benannt. Eine konkrete Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem dieser Stadtteile wird in den vorliegenden Angaben nicht vorgenommen. Bei der Planung eines Besuchs kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel und eine Anfahrt mit dem Pkw in Betracht. Welche Verbindung geeignet ist und wo ein Fahrzeug abgestellt werden kann, sollte anhand aktueller örtlicher Informationen geprüft werden. Aus der zentralen Lage allein lassen sich keine bestimmten Fahrzeiten, Parkmöglichkeiten oder Aussagen zur Barrierefreiheit ableiten. Für den erbrechtlichen Schwerpunkt ist insbesondere das Amtsgericht Landshut als Nachlassgericht von Bedeutung, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Nachlassgerichte befassen sich unter anderem mit der Eröffnung letztwilliger Verfügungen, Erbscheinsverfahren und der Entgegennahme von Ausschlagungserklärungen. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich regelmäßig nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person, nicht nach der Kanzleianschrift. Davon zu unterscheiden sind streitige Zivilverfahren, etwa über Pflichtteilszahlungen oder erbrechtliche Herausgabeansprüche. Hier können je nach Streitwert und gesetzlichen Zuständigkeitsregeln das Amtsgericht Landshut oder das Landgericht Landshut zuständig sein. Nicht jede Auseinandersetzung über einen Nachlass wird somit beim Nachlassgericht geführt. Auch ein Bezug der Beteiligten zu Landshut begründet für sich genommen noch keine Zuständigkeit eines der beiden Gerichte.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 22.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular sieht Angaben zu Name, E-Mail, Telefon und Thema sowie eine persönliche Nachricht vor. Als Themen stehen Steuerberatung, Rechtsberatung, Steuerberaterwechsel (Unternehmen) und Sonstiges Anliegen zur Auswahl.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular sieht Angaben zu Name, E-Mail, Telefon und Thema sowie eine persönliche Nachricht vor. Als Themen stehen Steuerberatung, Rechtsberatung, Steuerberaterwechsel (Unternehmen) und Sonstiges Anliegen zur Auswahl.
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Digital arbeiten mit DATEV – So wird Ihr Unternehmen fit für die Zukunft
- BFH: Steuervergünstigung nach § 6a des Grunderwerbsteuergesetzes
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage zu einem Erbfall hilfreich?
- Für eine erste Anfrage genügt meist eine übersichtliche Schilderung des Anliegens: Geht es um ein Testament, die Erbenstellung, einen Pflichtteil oder eine Auseinandersetzung unter Miterben? Hilfreich sind Angaben zum Todesfall, zu den familiären Beziehungen und dazu, ob bereits Schreiben eines Gerichts oder anderer Beteiligter vorliegen. Vorhandene Testamente, Erbverträge und eine grobe Übersicht über Vermögen und Verbindlichkeiten können später wichtig werden. Bereits bekannte Fristen sollten ausdrücklich genannt werden. Welche Unterlagen tatsächlich übermittelt werden sollen und auf welchem Weg, lässt sich bei der Kontaktaufnahme abstimmen.
- Worin unterscheiden sich Erbschein und Testament?
- Ein Testament enthält letztwillige Anordnungen einer Person, beispielsweise zur Einsetzung von Erben oder zu Vermächtnissen. Ein Erbschein ist dagegen ein gerichtliches Zeugnis über das Erbrecht und gegebenenfalls die Größe des Erbteils. Er kann im Rechtsverkehr als Nachweis dienen, etwa gegenüber Stellen, die über Nachlassvermögen verfügen. Nicht in jedem Erbfall ist ein Erbschein erforderlich; unter bestimmten Voraussetzungen können andere Unterlagen als Nachweis ausreichen. Ob ein Testament vorhanden ist, beantwortet deshalb noch nicht abschließend die Frage, welche Nachweise für die Abwicklung des konkreten Nachlasses benötigt werden.
- Was bedeutet es, Mitglied einer Erbengemeinschaft zu sein?
- Erben mehrere Personen gemeinsam, entsteht grundsätzlich eine Erbengemeinschaft. Der Nachlass steht den Miterben gemeinschaftlich zu; der jeweilige Erbteil bedeutet nicht automatisch, dass einzelne Gegenstände bereits einer bestimmten Person gehören. Häufig müssen zunächst Vermögenswerte und Schulden erfasst, laufende Angelegenheiten verwaltet und Möglichkeiten einer späteren Aufteilung geklärt werden. Unterschiedliche Vorstellungen über eine Immobilie, ein Unternehmen oder die Bewertung einzelner Gegenstände können zu Konflikten führen. Für eine erste rechtliche Einordnung sind insbesondere die Erbquoten, vorhandene letztwillige Verfügungen und bereits getroffene Vereinbarungen der Beteiligten von Bedeutung.
- Warum können bei der Vermögens- oder Unternehmensnachfolge rechtliche und steuerliche Fragen zusammenkommen?
- Die Weitergabe von Vermögen betrifft nicht nur die Frage, wer etwas erhalten soll. Auch der Zeitpunkt, die gewählte Gestaltung und die Art des Vermögens können rechtliche und steuerliche Folgen haben. Bei Unternehmen kommen häufig Gesellschaftsverträge, Beteiligungsstrukturen und die Fortführung des Betriebs hinzu. Erbrechtliche Vorstellungen und gesellschaftsrechtliche Regelungen können dabei aufeinander abgestimmt werden müssen. Steuerlich können insbesondere Erbschaft- und Schenkungsteuer eine Rolle spielen. Eine allgemeine Vorbereitung besteht darin, Vermögenswerte, bestehende Verträge und persönliche Ziele zusammenzustellen. Welche Gestaltung in Betracht kommt, hängt von den individuellen Verhältnissen ab.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 22.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Reither Steuerberater
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
4,5 von 5 · 8 Bewertungen
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Positive Stimmen
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Kritische Stimmen
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Postplatz 396, 84028 Landshut
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Kontaktdaten geprüft am 22.9.2026 · Quelle: steueranwalt-landshut.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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