Veröffentlichtes Profil

Roland Albers

Albers & Coll.: Kanzlei für Arbeitsrecht, Familienrecht und Bankenrecht

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

ALBERS UND COLL. Rechtsanwälte

Ludwigstraße 65, 67059 Ludwigshafen am Rhein

Telefon: +49 621 511021

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
ALBERS UND COLL. Rechtsanwälte
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 24. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Die Rechtsanwaltskanzlei Albers & Coll. hat ihren Sitz in der Ludwigstraße 65 in Ludwigshafen/Rhein. Die Webseite nennt Arbeitsrecht, Familienrecht und Bankenrecht als Tätigkeitsgebiete. Im Arbeitsrecht führt sie Individualarbeitsrecht, kollektives Arbeitsrecht und Arbeitsvertragsrecht auf. Zu den genannten Themen gehören befristete Arbeitsverträge mit und ohne Sachgrund, Abfindungen, Aufhebungsverträge, Abmahnungen und Kündigungen. Auch Lohn, ausstehender Lohn, Prämien, Zielvereinbarungen, Urlaub, Urlaubsabgeltung und Erziehungsurlaub werden aufgeführt. Darüber hinaus nennt die Kanzlei Dienstverträge für Vorstände, GmbH-Geschäftsführer und leitende Angestellte. Einen darüber hinaus konkret abgegrenzten Mandantenkreis beschreibt der vorliegende Quelltext nicht. Für ihre Arbeitsweise betont die Kanzlei eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie eine ehrliche Diagnose der jeweiligen Situation und Lösungsstrategien. Die Kanzlei ist montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr erreichbar. Termine werden nach telefonischer Vereinbarung vergeben. Über ein Kontaktformular können Interessierte eine Nachricht übermitteln.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: albers-coll.de, albers-coll.de

Beratung in Ludwigshafen am Rhein – Einordnung der Redaktion

Roland Albers ist bei ALBERS UND COLL. Rechtsanwälte in Ludwigshafen am Rhein tätig. Sein Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Die Kanzlei hat ihren Sitz in der Ludwigstraße 65, 67059 Ludwigshafen am Rhein. Im Arbeitsrecht beschreibt die Kanzlei sowohl individualarbeitsrechtliche als auch kollektivarbeitsrechtliche und arbeitsvertragliche Themen. Dabei geht es einerseits um das Verhältnis zwischen einzelnen Beschäftigten und Arbeitgebern, andererseits um gemeinsame betriebliche Regelungen und Beteiligungsrechte. Ratsuchende können diese Unterscheidung nutzen, um ihr Anliegen bereits bei der ersten Anfrage einzuordnen. Zu den ausdrücklich genannten arbeitsrechtlichen Themen gehören befristete Arbeitsverträge mit und ohne Sachgrund, Abmahnungen und Kündigungen. Auch Abfindungen und Aufhebungsverträge sind aufgeführt. Weitere Anknüpfungspunkte sind Lohnforderungen, ausstehende Vergütung, Prämien und Zielvereinbarungen sowie Urlaub und Urlaubsabgeltung. Hinter solchen Anliegen stehen häufig Fragen zur Auslegung vertraglicher Vereinbarungen, zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder zu offenen Ansprüchen. Die Kanzleibeschreibung nennt außerdem Dienstverträge für Vorstände, GmbH-Geschäftsführer und leitende Angestellte. Bei diesen Vertragsverhältnissen können rechtlicher Status und gerichtliche Zuständigkeit anders zu beurteilen sein als bei gewöhnlichen Arbeitsverhältnissen. Im Familienrecht suchen Mandantinnen und Mandanten typischerweise Orientierung zu Trennung, Scheidung, Unterhalt oder Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangs. Auch die wirtschaftlichen Folgen einer Trennung können Gegenstand einer Anfrage sein. Diese Themen beschreiben das Rechtsgebiet allgemein; eine darüber hinausgehende Spezialisierung von Roland Albers ist den vorliegenden Angaben nicht zu entnehmen. Für ihre Arbeitsweise hebt die Kanzlei eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit, eine ehrliche Einschätzung der Situation und die Entwicklung von Lösungsstrategien hervor. Welche Schritte im Einzelfall infrage kommen, setzt eine Prüfung der jeweiligen Umstände voraus. Der örtliche Bezug liegt in Ludwigshafen am Rhein, mit der Ludwigstraße als innerstädtischer Adresse. Für Ratsuchende aus Mitte, Friesenheim oder Oggersheim bietet die Anschrift einen konkreten Ausgangspunkt für die Anfahrtsplanung. Am Standort ist das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein genannt, dessen Familiengericht insbesondere für familienrechtliche Verfahren in Betracht kommt. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Bei einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Interessierte ihr Anliegen, wichtige Daten und eine Rückrufmöglichkeit zusammenstellen und die dort ausgewiesenen Kontaktmöglichkeiten nutzen. Die Kanzlei ist laut Beschreibung montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr erreichbar; Termine werden telefonisch vereinbart. Außerdem steht ein Kontaktformular für Nachrichten zur Verfügung.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Ludwigshafen am Rhein

  • Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein

Die Kanzlei ALBERS UND COLL. Rechtsanwälte befindet sich in der Ludwigstraße 65 in Ludwigshafen am Rhein. Die Adresse liegt im innerstädtischen Umfeld und ist damit räumlich insbesondere für Ratsuchende aus Mitte einzuordnen. Auch Friesenheim und Oggersheim gehören zu den genannten Stadtteilen am Standort. Für die Planung eines persönlichen Termins kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder die Anfahrt mit dem Pkw in Betracht. Welche Verbindung oder Zufahrt geeignet ist, hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrslage ab. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind durch die vorliegenden Informationen nicht belegt und sollten bei Bedarf vorab geklärt werden. Für den familienrechtlichen Teil des Profils ist das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein von Bedeutung. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und führen unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang. Ob gerade dieses Gericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln, etwa nach Wohnort und Verfahrensart, nicht allein nach dem Kanzleisitz. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist dagegen regelmäßig die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig, beispielsweise bei Kündigungsschutzklagen oder Streitigkeiten über Arbeitsvergütung. Ein konkretes Arbeitsgericht ist in den Angaben nicht benannt. Bei Dienstverträgen von Vorständen oder GmbH-Geschäftsführern kann stattdessen die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig sein. Die rechtliche Stellung der betroffenen Person ist dafür wesentlich.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, mögliche Nachträge, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und einschlägige Korrespondenz hilfreich. Bei einer Kündigung ist außerdem wichtig, wann und auf welchem Weg das Schreiben zugegangen ist. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis, etwa zu vorausgegangenen Gesprächen oder vergleichbaren Vorfällen. Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche Fristen und vertragliche Ausschlussfristen eine Rolle spielen. Eine Kontaktanfrage allein wahrt solche Fristen grundsätzlich nicht. Welche Unterlagen darüber hinaus benötigt werden, hängt vom konkreten Streitgegenstand ab.
Wie unterscheiden sich Aufhebungsvertrag und Kündigung, und gehört eine Abfindung immer dazu?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Darin können beispielsweise Beendigungsdatum, Freistellung, Zeugnis und eine Abfindung geregelt werden. Eine Abfindung entsteht nicht automatisch bei jeder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses; sie kann auf unterschiedlichen gesetzlichen oder vertraglichen Grundlagen beruhen. Bei Aufhebungsverträgen können außerdem sozialversicherungsrechtliche Folgen bedeutsam sein. Für eine anwaltliche Einordnung sind daher der vollständige Vertragsentwurf, die bisherige Beschäftigungssituation und bereits geführte Verhandlungen wichtige Informationen.
Worauf kommt es bei einer Anfrage zu ausstehendem Lohn, Prämien oder Urlaub an?
Bei Vergütungsfragen hilft eine nachvollziehbare Übersicht darüber, welche Beträge für welche Zeiträume offen sind. Arbeitsvertrag, Abrechnungen, Arbeitszeitnachweise und Vereinbarungen zu Prämien oder Zielen können die Grundlage der Einordnung bilden. Bei Urlaubsfragen sind unter anderem bereits genommene Urlaubstage, Anträge und der Fortbestand oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses relevant. Urlaub und Urlaubsabgeltung sind rechtlich zu unterscheiden: Abgeltung betrifft grundsätzlich den finanziellen Ausgleich für Urlaub, der wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt werden kann. Auch bei diesen Anliegen können Fristen eine Rolle spielen.
Welche Informationen sind bei einer ersten Anfrage zu Trennung und Scheidung sinnvoll?
Eine erste Anfrage kann den Zeitpunkt der Trennung, die familiäre Situation und die Themen benennen, für die Klärungsbedarf besteht. Dazu zählen beispielsweise Scheidung, Unterhalt, gemeinsame Kinder, die Wohnung oder wirtschaftliche Verbindungen. Je nach Anliegen können Heiratsurkunde, Einkommensunterlagen und bereits bestehende Vereinbarungen später wichtig werden. Nicht jede familienrechtliche Frage setzt ein Scheidungsverfahren voraus; einzelne Angelegenheiten können unabhängig davon auftreten. Eine knappe, sachliche Übersicht genügt häufig, um zunächst den Gegenstand der Anfrage zu beschreiben. Welche weiteren Informationen erforderlich sind, wird anschließend anhand des konkreten Anliegens geklärt.
Was ist der Unterschied zwischen elterlicher Sorge und Umgang?
Elterliche Sorge umfasst die Verantwortung für ein minderjähriges Kind, insbesondere für persönliche Angelegenheiten und Vermögensfragen. Umgang betrifft den persönlichen Kontakt des Kindes mit seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Beide Bereiche hängen zusammen, sind rechtlich aber nicht gleichzusetzen. Eine Trennung führt deshalb nicht automatisch dazu, dass gemeinsame elterliche Sorge endet. Bei gerichtlichen Entscheidungen ist das Kindeswohl maßgeblich. Für eine erste Anfrage sind vorhandene Vereinbarungen oder Beschlüsse sowie eine sachliche Beschreibung der bisherigen Betreuung hilfreich. Konflikte über Sorge oder Umgang können vor dem Familiengericht behandelt werden.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Roland Albers

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Roland Albers: 5,0 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen
5,0 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von ALBERS UND COLL. Rechtsanwälte aus 4 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

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Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: albers-coll.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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