Veröffentlichtes Profil

Roland Kreuzeder

Roland Kreuzeder – Rechtsanwalt in Offenbach am Main

Zuletzt aktualisiert am 28. September 2026

Rechtsanwalt · Kanzlei Kreuzeder und Kollegen

Luisenstr. 33, 63067 Offenbach am Main

Telefon: +49 69 888639

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Kreuzeder und Kollegen
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 25. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Roland Kreuzeder ist Rechtsanwalt und gehört zum Team der Kanzlei Kreuzeder und Kollegen in Offenbach am Main. Als weitere Teammitglieder nennt die Kanzlei den Rechtsanwalt Marc-Tell Sauer sowie den Rechtsanwalt und Notar Klaus Hackenbroich. Die Kanzlei befindet sich in der Luisenstr. 33, 63067 Offenbach am Main. Auf ihrer Webseite begrüßt sie Besucher und bietet an, mit ihrem juristischen Fachwissen weiterzuhelfen. Für die Kontaktaufnahme nennt sie eine Telefonnummer, eine Telefaxnummer und eine E-Mail-Adresse. Telefonisch ist die Kanzlei unter 069 - 888 639 erreichbar. Als E-Mail-Adresse ist info@kanzlei-kreuzeder.de angegeben. Die Webseite enthält außerdem ein Kontaktformular mit Feldern für den Namen und die E-Mail-Adresse. Konkrete Tätigkeitsschwerpunkte, einzelne Rechtsgebiete oder ein bestimmter Mandantenkreis werden im vorliegenden Quelltext nicht genannt. Nähere Angaben zur anwaltlichen Arbeitsweise enthält der Text ebenfalls nicht.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 25.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-kreuzeder.de

Beratung in Offenbach am Main – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Roland Kreuzeder gehört zum Team der Kanzlei Kreuzeder und Kollegen in Offenbach am Main. Sein Profil auf Anwalt-Seiten.de nennt das Familienrecht als Hauptschwerpunkt. Dieses Rechtsgebiet betrifft rechtliche Fragen innerhalb familiärer Beziehungen, insbesondere bei Trennung und Scheidung sowie beim Unterhalt, der elterlichen Sorge und dem Umgang mit Kindern. Für Ratsuchende geht es dabei häufig darum, persönliche Veränderungen rechtlich einzuordnen und die damit verbundenen Themen voneinander abzugrenzen. Welche Unterstützung im jeweiligen Fall in Betracht kommt, lässt sich erst anhand der konkreten Lebenssituation und der vorhandenen Unterlagen klären. Bei einer Trennung können mehrere familienrechtliche Anliegen gleichzeitig entstehen: die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, finanzielle Fragen zwischen Ehegatten oder die Betreuung gemeinsamer Kinder. Im Zusammenhang mit einer Scheidung können außerdem der Versorgungsausgleich und vermögensrechtliche Fragen eine Rolle spielen. Nicht jedes Thema wird automatisch zusammen mit der Scheidung entschieden. Mandantinnen und Mandanten können sich auf ein erstes Gespräch vorbereiten, indem sie ihre wichtigsten Fragen, relevante Zeitpunkte und bereits vorliegende Schreiben zusammenstellen. Bei kindbezogenen Anliegen stehen die Lebensverhältnisse des Kindes und das Kindeswohl im Mittelpunkt der rechtlichen Betrachtung. Die Kanzlei hat ihren Sitz in der Luisenstr. 33, 63067 Offenbach am Main, im innerstädtischen Umfeld. Damit besteht ein örtlicher Bezug sowohl zur Offenbacher Innenstadt als auch zu Ratsuchenden aus Stadtteilen wie Bieber und Bürgel. Für familienrechtliche Verfahren ist grundsätzlich das Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts zuständig. Am Standort kommt hierfür das Amtsgericht Offenbach am Main in Betracht; ob es im Einzelfall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Die Anfahrt zur Kanzlei lässt sich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der Adresse planen. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de dient das Profil als Ausgangspunkt, um den benannten Schwerpunkt und die Kanzleidaten zu prüfen. Die Anfrage kann anschließend an die Kanzlei gerichtet werden, telefonisch unter 069 - 888 639 oder per E-Mail an info@kanzlei-kreuzeder.de. Auf der Kanzleiwebseite steht außerdem ein Kontaktformular mit Feldern für Name und E-Mail-Adresse zur Verfügung. Für die erste Nachricht genügt eine kurze Beschreibung des Anliegens mit einem Hinweis auf mögliche Fristen oder bereits laufende Verfahren. Ob ein Mandat übernommen werden kann und welche Unterlagen dafür benötigt werden, ist anschließend mit der Kanzlei abzustimmen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 28.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Offenbach am Main

  • Amtsgericht Offenbach am Main

Für das familienrechtliche Profil von Roland Kreuzeder ist unter den genannten Gerichten das Amtsgericht Offenbach am Main maßgeblich. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich unter anderem mit Scheidungen, Versorgungsausgleich, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsverfahren. Auch bestimmte Verfahren zum Schutz vor häuslicher Gewalt gehören zu ihren Aufgaben. Die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Offenbach am Main ergibt sich allerdings nicht allein daraus, dass die beauftragte Kanzlei in Offenbach sitzt. Je nach Verfahrensart sind beispielsweise der gewöhnliche Aufenthalt eines Kindes oder die Wohn- und Aufenthaltsverhältnisse der Ehegatten entscheidend. Bei mehreren zusammenhängenden Anliegen können zudem besondere Zuständigkeitsregeln greifen. Eine außergerichtliche Klärung familienrechtlicher Fragen ist von einem gerichtlichen Verfahren zu unterscheiden. Die Kanzlei Kreuzeder und Kollegen befindet sich in der Luisenstr. 33 im innerstädtischen Umfeld von Offenbach am Main. Die Adresse ist damit ein Bezugspunkt für Ratsuchende aus der Innenstadt ebenso wie aus Bieber und Bürgel. Für einen persönlichen Termin lässt sich die Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln anhand der aktuellen Fahrpläne und der vollständigen Anschrift prüfen. Bei einer Anfahrt mit dem Pkw sollten die aktuelle Verkehrsführung und die örtlichen Parkregelungen berücksichtigt werden. Gesicherte Angaben zu bestimmten Haltestellen, eigenen Stellplätzen oder zur Zugänglichkeit der Kanzleiräume liegen nicht vor. Wer besondere Anforderungen an den Zugang hat oder mit Kindern anreist, kann die organisatorischen Bedingungen vor einem Besuch unmittelbar mit der Kanzlei klären.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 28.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
Für eine erste Anfrage ist meist eine kurze Übersicht über die familiäre Situation hilfreich: Besteht eine Ehe, seit wann leben die Beteiligten getrennt und gibt es gemeinsame minderjährige Kinder? Je nach Anliegen können eine Heiratsurkunde, vorhandene Vereinbarungen, gerichtliche Schreiben sowie Unterlagen zu Einkommen und Vermögen relevant werden. Nicht alle Dokumente müssen bereits mit der ersten Nachricht übermittelt werden. Welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme abstimmen. Bereits gesetzte Fristen sollten ausdrücklich erwähnt werden.
Werden Unterhalt und Vermögensfragen automatisch bei einer Scheidung geregelt?
Eine Scheidung klärt nicht automatisch sämtliche finanziellen Folgen einer Trennung. Unterhalt, Zugewinnausgleich und andere vermögensrechtliche Fragen sind rechtlich voneinander zu unterscheiden. Bestimmte Angelegenheiten können unter gesetzlichen Voraussetzungen gemeinsam mit der Scheidung als Folgesachen behandelt werden; dafür können gesonderte Anträge erforderlich sein. Der Versorgungsausgleich betrifft dagegen die während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte und wird im Scheidungsverfahren grundsätzlich von Amts wegen behandelt, wobei Ausnahmen bestehen. Für eine Mandatsanfrage ist daher hilfreich, die offenen finanziellen Themen einzeln zu benennen und vorhandene Vereinbarungen oder Entscheidungen anzugeben.
Was unterscheidet das Sorgerecht vom Umgangsrecht?
Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für ein minderjähriges Kind, etwa Entscheidungen über Gesundheit, schulische Fragen und den Aufenthalt. Das Umgangsrecht betrifft den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Eine Trennung beendet eine bestehende gemeinsame elterliche Sorge nicht automatisch. Sorge und Umgang sind deshalb getrennt zu betrachten, auch wenn sie im Alltag eng zusammenhängen. Maßgeblich ist jeweils das Kindeswohl. Vor einer Anfrage können die bisherige Betreuung, bestehende Absprachen und konkrete Streitpunkte sachlich zusammengefasst werden. Auch vorhandene gerichtliche Beschlüsse sind für die Einordnung relevant.
Ist für mein familienrechtliches Anliegen das Amtsgericht Offenbach am Main zuständig?
Das Amtsgericht Offenbach am Main kommt für familienrechtliche Verfahren in Betracht, wenn die gesetzlichen Regeln zur örtlichen Zuständigkeit dorthin führen. Entscheidend ist nicht der Sitz der ausgewählten Anwaltskanzlei. Bei Verfahren zu Kindern ist häufig deren gewöhnlicher Aufenthalt wichtig; bei Scheidungen gelten besondere, abgestufte Zuständigkeitsregeln. Für Unterhalt und weitere Familiensachen können wiederum andere Anknüpfungspunkte gelten. Für eine erste Prüfung sind deshalb Angaben zu den Wohnorten der Beteiligten, zum Aufenthalt gemeinsamer Kinder und zu bereits laufenden Verfahren hilfreich. Nicht jedes familienrechtliche Anliegen erfordert unmittelbar einen gerichtlichen Antrag.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 28.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Roland Kreuzeder

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Roland Kreuzeder: 4,3 von 5 Sternen bei 14 Bewertungen
4,3 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Kanzlei Kreuzeder und Kollegen aus 14 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

4,3 von 5 · 14 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Kanzlei Kreuzeder und Kollegen insgesamt und nicht auf Roland Kreuzeder persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google veröffentlicht zu diesen 14 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

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Positive Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

Luisenstr. 33, 63067 Offenbach am Main

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 25.9.2026 · Quelle: kanzlei-kreuzeder.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 28.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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