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- Kanzlei Roman Kütterer
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- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Roman Kütterer ist Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Roman Kütterer in Wiesbaden. Seine Tätigkeit umfasst die Beratung und Vertretung in erbrechtlichen Angelegenheiten. Er unterstützt bei der Formulierung von Testamenten und Erbverträgen vom ersten Entwurf bis zur notariellen Beurkundung. Weitere Themen sind die Berechnung des Pflichtteils, die Beantragung eines Erbscheins beim Nachlassgericht, Erbengemeinschaften und die Testamentsvollstreckung. Die Kanzlei nennt außerdem Erbschaftsteuer und Schenkung, Vollmacht und Patientenverfügung sowie Stiftung als Beratungsgebiete. Das Angebot richtet sich an Menschen, die ihre Nachfolge regeln möchten, sowie an Personen, die Unterstützung in einer Erbangelegenheit benötigen. In den veröffentlichten Mandantenberichten wird auch die Beratung eines Testamentsvollstreckers bei seinen Aufgaben und der Abwicklung einer Erbangelegenheit beschrieben. Zur Arbeitsweise gehören ausführliche Rechtsberatung, möglichst außergerichtliche Interessenvertretung und bei Bedarf Prozessbegleitung. Die Kanzlei nennt eine schnelle, flexible Terminvereinbarung und eine transparente Honorar-Struktur. Das Büro befindet sich in der Frankfurter Str. 11 in Wiesbaden.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-kuetterer.de, kanzlei-kuetterer.de
Beratung in Wiesbaden – Einordnung der Redaktion
Roman Kütterer ist Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Roman Kütterer in der Frankfurter Str. 11, 65189 Wiesbaden. Sein Profil nennt Familienrecht als Hauptschwerpunkt sowie Erbrecht. Die vorliegende Kanzleibeschreibung erläutert insbesondere die erbrechtliche Beratung und Vertretung. Sie richtet sich sowohl an Menschen, die ihre Vermögensnachfolge vorbereiten möchten, als auch an Personen, die nach einem Todesfall rechtliche Unterstützung benötigen. Zur beschriebenen Arbeitsweise gehören eine ausführliche Beratung, die möglichst außergerichtliche Interessenvertretung und bei Bedarf die Begleitung eines gerichtlichen Verfahrens. Im Erbrecht unterstützt Roman Kütterer bei der Formulierung von Testamenten und Erbverträgen, vom ersten Entwurf bis zur notariellen Beurkundung. Die Beurkundung selbst ist Aufgabe einer Notarin oder eines Notars. Weitere ausdrücklich genannte Themen sind Pflichtteilsberechnungen, Erbscheinsanträge beim Nachlassgericht, Erbengemeinschaften und Testamentsvollstreckung. Typische Anliegen betreffen die Verteilung eines Nachlasses, Auskunft über vorhandenes Vermögen oder die Aufgabenverteilung zwischen mehreren Erben. Auch die Beratung eines Testamentsvollstreckers bei der Nachlassabwicklung wird in veröffentlichten Mandantenberichten beschrieben. Ergänzend nennt die Kanzlei Erbschaftsteuer und Schenkung, Vollmacht und Patientenverfügung sowie Stiftung als Beratungsgebiete. Hinter dem Schwerpunkt Familienrecht stehen allgemein Fragen zu Trennung, Scheidung, Unterhalt, Vermögensausgleich und der Verantwortung für gemeinsame Kinder. Ratsuchende möchten häufig zunächst verstehen, welche Themen zusammenhängen und welche Unterlagen für eine rechtliche Einordnung benötigt werden. Welche einzelnen familienrechtlichen Anliegen Roman Kütterer übernimmt, sollte bei der Kontaktaufnahme geklärt werden, da die vorliegenden Angaben hierzu keine nähere Leistungsbeschreibung enthalten. Berührungspunkte mit dem Erbrecht können beispielsweise entstehen, wenn familiäre Veränderungen Anlass geben, eine bestehende Nachfolgeregelung zu überprüfen. Der örtliche Bezug der Kanzlei ist Wiesbaden mit der angegebenen Büroanschrift in der Frankfurter Straße. Für Ratsuchende aus Mitte, Biebrich, Schierstein, Nordost oder Sonnenberg bietet diese Adresse einen konkreten Ausgangspunkt für die Anfahrtsplanung; eine Zuordnung des Büros zu einem dieser Stadtteile ist nicht belegt. Gerichtliche Anknüpfungspunkte sind insbesondere das Amtsgericht Wiesbaden und bei bestimmten zivilrechtlichen Erbstreitigkeiten das Landgericht Wiesbaden. Für eine über Anwalt-Seiten.de angestoßene Kontaktaufnahme empfiehlt sich eine kurze Schilderung des Anliegens mit Hinweisen auf vorhandene Unterlagen und laufende Fristen. Anschließend lassen sich Mandatsübernahme, Termin, benötigte Dokumente und organisatorische Fragen unmittelbar mit der Kanzlei abstimmen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Wiesbaden
- Amtsgericht Wiesbaden
- Landgericht Wiesbaden
- Arbeitsgericht Wiesbaden
- Hessischer Verwaltungsgerichtshof
Die Kanzlei Roman Kütterer befindet sich in der Frankfurter Str. 11 in Wiesbaden. Die vorliegenden Angaben weisen das Büro keinem bestimmten Stadtteil zu. Mitte, Biebrich, Schierstein, Nordost und Sonnenberg gehören zum genannten städtischen Umfeld, sind aber keine belegten weiteren Kanzleistandorte. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw ist die konkrete Büroanschrift maßgeblich. Verbindungen, Zufahrtsmöglichkeiten und die jeweilige Verkehrslage sollten vor einem Besuch aktuell geprüft werden. Aussagen über bestimmte Haltestellen, Parkmöglichkeiten, Entfernungen oder einen barrierefreien Zugang lassen sich aus den Angaben nicht ableiten. Für die im Profil genannten Rechtsgebiete ist vor allem das Amtsgericht Wiesbaden ein möglicher gerichtlicher Bezugspunkt. Dort werden als Familiengericht unter anderem Scheidungs-, Unterhalts- und Kindschaftssachen geführt. Als Nachlassgericht bearbeitet das Amtsgericht beispielsweise Erbscheinsverfahren und Testamentseröffnungen. Ob im Einzelfall Wiesbaden örtlich zuständig ist, hängt von gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab, etwa vom gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person oder von den familiären Lebensverhältnissen. Der Kanzleisitz allein bestimmt die gerichtliche Zuständigkeit nicht. Streitige erbrechtliche Ansprüche, etwa auf Zahlung eines Pflichtteils, können abhängig von Streitwert und Zuständigkeitsregeln vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht Wiesbaden verhandelt werden. Das ebenfalls genannte Arbeitsgericht Wiesbaden ist dagegen für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig und kein typisches Gericht für die beschriebenen Schwerpunkte. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat seinen Sitz in Kassel; er gehört zur Verwaltungsgerichtsbarkeit und ist für gewöhnliche Familien- oder Erbrechtsverfahren nicht zuständig.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu Testament oder Erbvertrag hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind häufig vorhandene Testamente oder Erbverträge, eine Übersicht über die familiären Beziehungen und ein grober Überblick über Vermögen und Verbindlichkeiten hilfreich. Auch frühere Schenkungen oder bestehende Verpflichtungen können eine Rolle spielen. Ratsuchende können außerdem festhalten, welche Ziele sie mit ihrer Nachfolgeregelung verbinden und wo Unsicherheiten bestehen. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt vom Anliegen ab und sollte vorab abgestimmt werden. Ein Erbvertrag bedarf grundsätzlich der notariellen Beurkundung; anwaltliche Beratung und notarielle Tätigkeit sind dabei zu unterscheiden.
- Worin unterscheiden sich Erbschein, Pflichtteil und die Beteiligung an einer Erbengemeinschaft?
- Ein Erbschein ist ein gerichtliches Zeugnis über das Erbrecht und gegebenenfalls die Größe des Erbteils. Er ist nicht in jeder Nachlassangelegenheit erforderlich. Der Pflichtteil ist dagegen grundsätzlich ein Geldanspruch bestimmter naher Angehöriger, die von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam erben; der Nachlass ist dann grundsätzlich gemeinschaftlich zu verwalten. Für eine Anfrage ist deshalb hilfreich zu beschreiben, ob ein Nachweis der Erbenstellung, eine Geldforderung oder die Abstimmung mit anderen Erben im Vordergrund steht.
- Was sollte ich bei einer ersten Anfrage wegen Trennung oder Scheidung schildern?
- Eine erste Schilderung kann sich auf die aktuelle familiäre Situation, den zeitlichen Verlauf der Trennung und die wichtigsten offenen Fragen beschränken. Häufig geht es um gemeinsame Kinder, Unterhalt, die Wohnung oder Vermögensfragen. Bereits erhaltene gerichtliche Schreiben und darin genannte Fristen sollten ausdrücklich erwähnt werden. Je nach Thema können Einkommensunterlagen, bestehende Vereinbarungen oder ein Ehevertrag relevant sein. Welche Unterlagen erforderlich sind und ob das konkrete Anliegen übernommen wird, lässt sich im Austausch mit der angefragten Kanzlei klären. Vertrauliche Dokumente sollten nur über einen abgestimmten Übermittlungsweg versandt werden.
- Welche Aufgaben hat ein Testamentsvollstrecker, und wann kann rechtliche Unterstützung sinnvoll sein?
- Ein Testamentsvollstrecker setzt grundsätzlich die im Testament angeordneten Aufgaben um. Dazu können die Verwaltung des Nachlasses, die Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten und die Verteilung an die Erben gehören. Der genaue Aufgabenbereich richtet sich nach der letztwilligen Verfügung und den gesetzlichen Vorgaben. Klärungsbedarf entsteht beispielsweise bei Auskunfts- und Rechenschaftspflichten, der Bewertung von Vermögensgegenständen oder Meinungsverschiedenheiten mit Erben. Für eine erste Anfrage sind daher das Testament, Angaben zum Stand der Abwicklung und eine Beschreibung der offenen Fragen hilfreich. Eine rechtliche Begleitung ersetzt nicht die eigene Verantwortung des Testamentsvollstreckers.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Roman Kütterer
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Kanzlei und Anfahrt
Frankfurter Str. 11, 65189 Wiesbaden
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: kanzlei-kuetterer.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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