Veröffentlichtes Profil

Sascha Werner

Sascha Werner – Fachanwalt für Verkehrsrecht in Hamburg

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht · Sascha Werner - Rechtsanwalt

Eppendorfer Weg 204, 20251 Hamburg

Telefon: +49 40 42 10 72-0

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Sascha Werner - Rechtsanwalt
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Sascha Werner ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht mit Kanzlei am Eppendorfer Weg 204 in Hamburg. Er vertritt Mandanten in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Unfallabwicklung, Bußgeldverfahren, Verkehrsstrafrecht sowie Versicherungs- und Vertragsrecht rund um das Fahrzeug. Bei Verkehrsunfällen übernimmt er die Schadensregulierung und die Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen. Dazu gehören Personen- und Fahrzeugschäden, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Reparaturkosten, Wertminderung und Mietwagenkosten. Er führt den Schriftverkehr und Telefonate mit Versicherern, Autohäusern, Gutachtern, Mietwagenfirmen und beteiligten Behörden. Berechtigte Ansprüche setzt er bei Bedarf gerichtlich durch. Zu seinem Mandantenkreis gehören Betroffene in Bußgeldverfahren, Beschuldigte in Verkehrsstrafverfahren sowie Mandanten mit vertrags- und versicherungsrechtlichen Fragen zum Fahrzeug. In Bußgeldverfahren überprüft er anhand der Akten mögliche Messfehler und formale Fehler. In Strafverfahren stimmt er das weitere Vorgehen gemeinsam mit den Mandanten ab. Weitere Themen sind Kaskoschäden, Ansprüche beim Neu- und Gebrauchtwagenkauf sowie Fahrzeugmängel nach Reparaturen. Eine kostenlose Ersteinschätzung wird angeboten.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: recht-werner.de, recht-werner.de

Beratung in Hamburg – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Sascha Werner ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und hat seine Kanzlei am Eppendorfer Weg 204, 20251 Hamburg. Das Verkehrsrecht bildet den Hauptschwerpunkt seines Profils. Seine Tätigkeit umfasst die Unfallabwicklung, Bußgeldverfahren und das Verkehrsstrafrecht sowie versicherungs- und vertragsrechtliche Fragen rund um das Fahrzeug. Damit richtet sich das Profil an Menschen, die nach einem Verkehrsunfall Ansprüche klären lassen möchten, mit einem Verkehrsverstoß konfrontiert sind oder Schwierigkeiten beim Fahrzeugkauf, nach einer Reparatur oder mit ihrer Kaskoversicherung haben. Bei der Unfallabwicklung übernimmt Sascha Werner die Schadensregulierung und die Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen. Neben Fahrzeugschäden können dabei auch Personenschäden, Verdienstausfall und ein Haushaltsführungsschaden eine Rolle spielen. Weitere mögliche Streitpunkte sind Reparaturkosten, Wertminderung und Mietwagenkosten. Welche Positionen im Einzelfall relevant sind, hängt unter anderem vom Unfallhergang und den nachweisbaren Folgen ab. Zur beschriebenen Tätigkeit gehören Schriftverkehr und Telefonate mit Versicherern, Autohäusern, Gutachtern, Mietwagenfirmen sowie beteiligten Behörden. Berechtigte Ansprüche setzt er bei Bedarf auch gerichtlich durch. In Bußgeldverfahren untersucht Werner anhand der Akten mögliche Messfehler und formale Fehler. Typische Anliegen in diesem Bereich betreffen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße oder Rotlichtverstöße und deren mögliche Folgen. Im Verkehrsstrafrecht geht es dagegen um den Vorwurf einer Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Das weitere Vorgehen stimmt er mit den Mandantinnen und Mandanten ab. Bei Kaskoschäden, Ansprüchen aus einem Neu- oder Gebrauchtwagenkauf und Fahrzeugmängeln nach Reparaturen stehen wiederum Versicherungsbedingungen, vertragliche Vereinbarungen und die Dokumentation des jeweiligen Schadens oder Mangels im Mittelpunkt. Die Kanzleiadresse liegt am Eppendorfer Weg im Hamburger Norden. Für Ratsuchende aus Eimsbüttel, Hamburg-Nord und den weiteren genannten Bezirken Hamburg-Mitte, Altona und Wandsbek bildet sie einen örtlichen Anlaufpunkt. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der vollständigen Adresse planen; konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sollten vorab geprüft werden. Für verkehrsrechtliche Streitigkeiten kommen je nach Verfahrensart und Zuständigkeit insbesondere das Amtsgericht Hamburg und das Landgericht Hamburg in Betracht. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer kurzen Schilderung des Anliegens beginnen. Hilfreich sind Angaben dazu, ob es um einen Unfall, einen behördlichen Vorwurf oder einen Fahrzeugvertrag geht und ob bereits Schreiben mit Fristen vorliegen. Über die im Profil verfügbaren Kontaktmöglichkeiten lassen sich anschließend die weitere Kommunikation und die Übermittlung benötigter Unterlagen abstimmen. Ob ein Mandat übernommen wird und welchen Umfang es hat, ist gesondert zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Hamburg

  • Amtsgericht Hamburg
  • Landgericht Hamburg
  • Arbeitsgericht Hamburg
  • Hanseatisches Oberlandesgericht

Der Kanzleisitz von Sascha Werner befindet sich am Eppendorfer Weg 204, 20251 Hamburg, im nördlichen Stadtgebiet. Die Lage bietet einen örtlichen Bezug insbesondere zu Eimsbüttel und Hamburg-Nord. Auch Hamburg-Mitte, Altona und Wandsbek gehören zum genannten räumlichen Umfeld des Profils; dabei handelt es sich um Hamburger Bezirke. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw dient die vollständige Kanzleiadresse als Orientierung. Welche Verbindung geeignet ist und welche Parkmöglichkeiten bestehen, sollte anhand aktueller Informationen geprüft werden. Aus den vorliegenden Angaben ergeben sich keine gesicherten Aussagen zu bestimmten Haltestellen, Fahrtzeiten oder einem barrierefreien Zugang. Für den verkehrsrechtlichen Schwerpunkt sind unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Hamburg und das Landgericht Hamburg relevant. Zivilrechtliche Streitigkeiten können beispielsweise Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall, Leistungen aus einer Fahrzeugversicherung oder Mängel beim Autokauf betreffen. Welches Gericht zuständig ist, richtet sich unter anderem nach Streitwert, Streitgegenstand und örtlichen Anknüpfungspunkten. Über Einsprüche gegen Bußgeldbescheide entscheidet bei entsprechender Zuständigkeit das Amtsgericht; dort werden auch zahlreiche Verkehrsstrafverfahren verhandelt. Das Landgericht kann insbesondere für bestimmte erstinstanzliche Zivilsachen sowie für Rechtsmittel zuständig sein. Das Hanseatische Oberlandesgericht kommt bei verkehrsbezogenen Streitigkeiten vor allem als Rechtsmittelgericht in Betracht, etwa in Zivilsachen oder bei bestimmten straf- und bußgeldrechtlichen Rechtsmitteln. Das Arbeitsgericht Hamburg ist hingegen für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig und gehört nicht zu den typischen Gerichten für die hier beschriebenen Tätigkeitsschwerpunkte. Der Kanzleisitz allein bestimmt nicht, welches Gericht einen konkreten Fall behandelt.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Sascha Werner bietet eine kostenlose Ersteinschätzung an. Hierfür können Sie anrufen oder einen Termin vereinbaren.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Sascha Werner bietet eine kostenlose Ersteinschätzung an. Hierfür können Sie anrufen oder einen Termin vereinbaren.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage nach einem Verkehrsunfall hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind eine kurze Beschreibung des Unfallhergangs, das Unfalldatum und Angaben zu den Beteiligten hilfreich. Hinzukommen können Fotos, ein Unfallbericht, ein polizeiliches Aktenzeichen sowie bereits vorhandener Schriftverkehr mit Versicherungen. Bei Fahrzeugschäden sind Gutachten, Kostenvoranschläge und Rechnungen relevant. Bei Verletzungen können ärztliche Unterlagen und Nachweise über wirtschaftliche Folgen Bedeutung haben. Nicht alle Unterlagen müssen bereits vollständig vorliegen. Wichtig ist vor allem, vorhandene Schreiben und darin genannte Fristen bei der Anfrage kenntlich zu machen.
Worin unterscheiden sich ein Bußgeldverfahren und ein Verkehrsstrafverfahren?
Ein Bußgeldverfahren betrifft eine Ordnungswidrigkeit, beispielsweise einen Geschwindigkeitsverstoß. Als Folgen kommen je nach Tatbestand eine Geldbuße, Punkte und ein Fahrverbot in Betracht. Ein Verkehrsstrafverfahren betrifft dagegen den Verdacht einer Straftat, etwa unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder Trunkenheit im Verkehr. Hier können strafrechtliche Sanktionen und Maßnahmen hinsichtlich der Fahrerlaubnis relevant werden. Für die Einordnung einer Anfrage ist deshalb wichtig, von welcher Stelle ein Schreiben stammt, wie es bezeichnet ist und welcher Vorwurf darin steht. Die Bewertung setzt regelmäßig die Kenntnis der konkreten Unterlagen voraus.
Welche Fragen können bei der Regulierung eines Kaskoschadens entstehen?
Die Kaskoversicherung betrifft Schäden am eigenen Fahrzeug im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes. Welche Ereignisse erfasst sind, hängt insbesondere davon ab, ob eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung besteht und welche Bedingungen vereinbart wurden. Streit kann über die Schadenursache, den Reparaturumfang, die Höhe der Versicherungsleistung oder vertragliche Obliegenheiten entstehen. Für eine Mandatsanfrage sind daher der Versicherungsschein, die Versicherungsbedingungen, die Schadenmeldung und die Antwort des Versicherers hilfreich. Auch Fotos und technische Unterlagen können die Prüfung unterstützen. Ob tatsächlich ein Leistungsanspruch besteht, lässt sich nur anhand des jeweiligen Vertrags und Sachverhalts beurteilen.
Was ist bei einer Anfrage wegen Fahrzeugmängeln nach Kauf oder Reparatur wichtig?
Zunächst ist zu unterscheiden, ob der Mangel mit einem Fahrzeugkauf oder mit einer beauftragten Reparatur zusammenhängt. Beim Kauf sind unter anderem der Kaufvertrag, Angaben zum Zustand des Fahrzeugs und die Frage relevant, ob der Verkäufer gewerblich oder privat gehandelt hat. Nach einer Reparatur stehen der Werkstattauftrag, die Rechnung und die vereinbarten Arbeiten im Vordergrund. Hilfreich ist außerdem eine zeitliche Übersicht: Wann wurde das Fahrzeug übergeben, wann zeigte sich der Fehler und welche Kommunikation gab es bereits? Gesetzliche Mängelrechte und eine zusätzliche Garantie beruhen auf unterschiedlichen Grundlagen und sollten getrennt betrachtet werden.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Sascha Werner

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Sascha Werner: 5,0 von 5 Sternen bei 203 Bewertungen
5,0 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Sascha Werner - Rechtsanwalt aus 203 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

5,0 von 5 · 203 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Sascha Werner - Rechtsanwalt insgesamt und nicht auf Sascha Werner persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

Eppendorfer Weg 204, 20251 Hamburg

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: recht-werner.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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