Veröffentlichtes Profil

Sebastian Dorschner

Sebastian Dorschner: Rechtsanwalt für Strafrecht, Opferschutz und Bußgeldrecht

Zuletzt aktualisiert am 27. September 2026

Rechtsanwalt · RA Sebastian Dorschner

Westerstraße 23 a, 26121 Oldenburg

Telefon: +49 441 18131670

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
RA Sebastian Dorschner
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 26. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Sebastian Dorschner ist seit 2006 als selbständiger Rechtsanwalt tätig. Seine Kanzlei befindet sich in der Westerstraße 23 a in Oldenburg. Seit der Kanzleigründung liegt sein Fokus auf Strafrecht und Opferschutzrechten. Hinzu kommen Verkehrsrecht und Bußgeldrecht. In der Strafverteidigung berät und vertritt er Mandanten in allen Phasen des Verfahrens, vom ersten Verdacht bis zur Hauptverhandlung. Im Opferschutz begleitet er Nebenkläger, Zeugen und Geschädigte durch das Verfahren. In Bußgeldverfahren richtet sich sein Angebot sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmen, etwa bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Handynutzung, Abstandsverstößen oder Trunkenheitsfahrten. Dorschner beschreibt seine Arbeitsweise als persönlich und erreichbar und erläutert die Kosten vorab. Die Zusammenarbeit kann persönlich, telefonisch, per E-Mail, Videocall oder über sichere Kommunikationsplattformen erfolgen. Dokumente können digital ausgetauscht und besprochen werden. Angeboten wird eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung. Für eine anschließende ausführliche Erstberatung nennt die Webseite einen Pauschalbetrag von 69 Euro. Auch eine vorherige Prüfung des Versicherungsschutzes durch eine Rechtsschutzversicherung wird angeboten.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 26.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: lexaneo.de, lexaneo.de

Beratung in Oldenburg – Einordnung der Redaktion

Sebastian Dorschner ist mit der Kanzlei Lexaneo – Rechtsanwalt Sebastian Dorschner in der Westerstraße 23A, 26121 Oldenburg, ansässig. Sein Profil nennt das Verkehrsrecht als Hauptschwerpunkt. Dieses Rechtsgebiet betrifft nicht nur Verkehrsunfälle, sondern auch rechtliche Fragen rund um die Teilnahme am Straßenverkehr. Für Mandantinnen und Mandanten können dabei unterschiedliche Anliegen im Vordergrund stehen: die Regulierung eines Sachschadens, Ansprüche nach einer Verletzung, ein Bußgeldbescheid oder der Vorwurf einer Verkehrsstraftat. Welche rechtlichen Themen tatsächlich berührt sind, hängt vom jeweiligen Geschehen und den vorhandenen Unterlagen ab. Nach einem Verkehrsunfall geht es häufig darum, den Unfallhergang einzuordnen und die Verantwortlichkeit der Beteiligten zu klären. Daneben können Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten oder Schmerzensgeld eine Rolle spielen. Auch die Kommunikation mit Versicherungen gehört zum typischen Umfeld verkehrsrechtlicher Angelegenheiten. Eine anwaltliche Prüfung kann sich unter anderem auf Unfallberichte, Fotos, Gutachten und den bisherigen Schriftwechsel stützen. Dabei sind die einzelnen Schadenspositionen und die Frage, wer in welchem Umfang haftet, voneinander zu unterscheiden. Nicht jede geltend gemachte Forderung ist automatisch in voller Höhe begründet. Ein weiterer Bereich des Verkehrsrechts sind Ordnungswidrigkeiten und strafrechtliche Vorwürfe im Straßenverkehr. Typische Ausgangspunkte sind Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße oder der Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Je nach Sachverhalt können Geldbußen, Punkte, ein Fahrverbot oder Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis im Raum stehen. Solche Verfahren unterscheiden sich deutlich von einer zivilrechtlichen Schadensregulierung. Für eine erste Einordnung ist deshalb wesentlich, ob ein Schreiben von einer Versicherung, einer Bußgeldstelle, der Polizei oder einem Gericht vorliegt und in welchem Stadium sich die Angelegenheit befindet. Der örtliche Bezug des Profils liegt in Oldenburg. Die Kanzleianschrift in der Westerstraße ist ein Anlaufpunkt im Stadtgebiet; Innenstadt, Eversten und Osternburg bilden weitere örtliche Bezugspunkte für Ratsuchende. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Oldenburg und das Landgericht Oldenburg, die je nach Zuständigkeit mit verkehrsrechtlichen Streitigkeiten befasst sein können. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, Angaben zu bereits eingegangenen Schreiben und Hinweise auf laufende Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Ob eine Mandatsübernahme möglich ist, welche Unterlagen benötigt werden und wie ein weiterer Austausch erfolgt, ist anschließend mit der Kanzlei abzustimmen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 22.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Oldenburg

  • Amtsgericht Oldenburg
  • Landgericht Oldenburg

Oldenburg ist der Kanzleistandort von Sebastian Dorschner. Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Verkehrsrecht sind insbesondere das Amtsgericht Oldenburg und das Landgericht Oldenburg als örtliche Gerichte von Bedeutung. Zivilrechtliche Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen, etwa über Schadensersatz oder Schmerzensgeld, können abhängig von Streitwert und weiteren Zuständigkeitsregeln vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht geführt werden. Das Landgericht kann außerdem für Berufungen gegen zivilrechtliche Entscheidungen des Amtsgerichts zuständig sein. Einsprüche gegen Bußgeldbescheide werden bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit vor dem Amtsgericht verhandelt. Auch Verkehrsstraftaten können dort Gegenstand eines Strafverfahrens sein. Dass ein Gericht am Kanzleistandort liegt, bedeutet allerdings nicht, dass es für jede Angelegenheit zuständig ist; unter anderem können Unfallort und Wohnsitz der Beteiligten maßgeblich sein. Die Kanzlei befindet sich in der Westerstraße 23A, 26121 Oldenburg. Als räumliches Umfeld sind die Innenstadt sowie die Stadtteile Eversten und Osternburg zu nennen. Eine genaue Zuordnung der Anschrift zu einem dieser Stadtteile ist aus den vorliegenden Angaben nicht gesichert. Für einen persönlichen Termin lässt sich die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der vollständigen Adresse planen. Konkrete Verbindungen, Haltemöglichkeiten und die aktuelle Verkehrslage sollten dabei gesondert geprüft werden. Angaben zu eigenen Parkplätzen oder zur Barrierefreiheit liegen nicht vor. Vor der Anreise empfiehlt sich eine Terminabstimmung, bei der auch Fragen zum Zugang und zu mitzubringenden Unterlagen geklärt werden können.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 22.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Erhaltene Schreiben wie Anhörungsbogen, Anklage oder Ähnliches sowie sonstige Dokumente können der Anfrage im Kontaktformular angehängt werden. Das Formular enthält Felder für Vorname, Nachname, E-Mail, Telefon und Nachricht.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei bietet eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung an, in der geprüft wird, ob und wie eine Unterstützung möglich ist. Im unverbindlichen Erstgespräch werden die rechtlichen Möglichkeiten und die Erfolgsaussichten einer anwaltlichen Vertretung geklärt. Für eine anschließend gewünschte ausführliche Erstberatung wird ein Pauschalbetrag von 69 € berechnet.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Die Kanzlei bietet eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung an, in der geprüft wird, ob und wie eine Unterstützung möglich ist. Im unverbindlichen Erstgespräch werden die rechtlichen Möglichkeiten und die Erfolgsaussichten einer anwaltlichen Vertretung geklärt. Für eine anschließend gewünschte ausführliche Erstberatung wird ein Pauschalbetrag von 69 € berechnet.

Für den Erstkontakt: Erhaltene Schreiben wie Anhörungsbogen, Anklage oder Ähnliches sowie sonstige Dokumente können der Anfrage im Kontaktformular angehängt werden. Das Formular enthält Felder für Vorname, Nachname, E-Mail, Telefon und Nachricht.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage nach einem Verkehrsunfall hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind vor allem Informationen zum Unfallzeitpunkt, zum Unfallort und zu den beteiligten Personen beziehungsweise Fahrzeugen hilfreich. Hinzu kommen vorhandene Fotos, ein Unfallbericht, Kontaktdaten von Zeuginnen und Zeugen sowie gegebenenfalls ein polizeiliches Aktenzeichen. Schreiben der Versicherungen, Kostenvoranschläge, Gutachten und Rechnungen können die Darstellung ergänzen. Bei Verletzungen können ärztliche Unterlagen relevant sein. Nicht alles muss bereits vollständig vorliegen. Wichtig ist zunächst, erkennbar zu machen, welche Unterlagen vorhanden sind und ob bereits Forderungen erhoben oder Zahlungen geleistet wurden.
Worin unterscheiden sich ein Anhörungsbogen und ein Bußgeldbescheid?
Ein Anhörungsbogen gibt grundsätzlich Gelegenheit, sich zu einem vorgeworfenen Verkehrsverstoß zu äußern. Er ist noch nicht mit einem Bußgeldbescheid gleichzusetzen. Ein Bußgeldbescheid enthält dagegen eine behördliche Entscheidung über den Vorwurf und die vorgesehenen Rechtsfolgen. Für die weitere Einordnung sind daher die genaue Bezeichnung des Schreibens, sein Inhalt und das Zustellungsdatum wichtig. Bei einer Mandatsanfrage helfen eine vollständige Kopie einschließlich beigefügter Hinweise und Angaben zum bisherigen Verfahrensablauf. Welche Reaktion im Einzelfall in Betracht kommt, bedarf einer gesonderten Prüfung.
Was ist der Unterschied zwischen einem Fahrverbot und der Entziehung der Fahrerlaubnis?
Ein Fahrverbot untersagt für einen bestimmten Zeitraum das Führen von Kraftfahrzeugen, ohne die Fahrerlaubnis als solche aufzuheben. Bei einer Entziehung erlischt dagegen die Berechtigung; für das spätere Fahren ist grundsätzlich eine Neuerteilung erforderlich. Beide Maßnahmen haben unterschiedliche Voraussetzungen und Folgen. Fragen zur Fahrerlaubnis können außerdem neben einem Bußgeld- oder Strafverfahren in einem eigenen behördlichen Verfahren auftreten. Für eine erste Anfrage ist deshalb wichtig, welche Stelle welches Schreiben versandt hat und ob bereits eine Entscheidung vorliegt. Die Begriffe sollten nicht gleichgesetzt werden.
Muss eine Streitigkeit nach einem Verkehrsunfall vor Gericht geklärt werden?
Nicht jede Auseinandersetzung nach einem Verkehrsunfall führt zu einem Gerichtsverfahren. Häufig werden Ansprüche zunächst gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend gemacht und außergerichtlich geprüft. Streit kann beispielsweise über den Unfallhergang, eine Mithaftung oder die Höhe einzelner Schadenspositionen entstehen. Ob eine gerichtliche Klärung sinnvoll erscheint, hängt unter anderem von der Beweislage, den offenen Forderungen und den Verfahrensrisiken ab. Für die erste Besprechung ist der bisherige Schriftwechsel deshalb besonders aufschlussreich. Kommt es zu einer Klage, bestimmen gesetzliche Zuständigkeitsregeln, welches Gericht den Fall behandelt.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 22.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Sebastian Dorschner

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Sebastian Dorschner: 4,1 von 5 Sternen bei 34 Bewertungen
4,1 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von RA Sebastian Dorschner aus 34 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Sebastian Dorschner liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

4,1 von 5 · 34 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf RA Sebastian Dorschner insgesamt und nicht auf Sebastian Dorschner persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google veröffentlicht zu diesen 34 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 26.9.2026 · Quelle: lexaneo.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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