Veröffentlichtes Profil

Sebastian Schales

Sebastian Schales – Fachanwalt für Strafrecht in Frankfurt am Main

Zuletzt aktualisiert am 28. September 2026

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht · Anwaltskanzlei Sebastian Schales - Fachanwalt für Strafrecht

Oppenheimer Str. 33, 60594 Frankfurt am Main

Telefon: +49 69 25427014

Qualifikation
Frankfurter Anwaltskammer
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Anwaltskanzlei Sebastian Schales - Fachanwalt für Strafrecht

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Sebastian Schales ist als selbständiger Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in eigener Kanzlei in Frankfurt am Main tätig. Die Kanzleiräumlichkeiten liegen in Frankfurt-Sachsenhausen. Sein Schwerpunkt ist die Strafverteidigung. Er vertritt seit vielen Jahren Mandanten im gesamten Bundesgebiet und in allen Abschnitten eines Strafverfahrens. Seine Tätigkeit umfasst alle Teilgebiete des Strafrechts. Als Schwerpunkte nennt die Kanzlei das allgemeine Strafrecht, das Wirtschaftsstrafrecht, das Betäubungsmittelstrafrecht, das Sexualstrafrecht und das Jugendstrafrecht sowie die Vertretung in Revisionsverfahren und Auslieferungsverfahren. Neben der Büronummer steht für Notfälle eine rund um die Uhr erreichbare Telefonnummer zur Verfügung. Schales hat Rechtswissenschaft in Frankfurt am Main und in Genf studiert. Er verfügt über Kenntnisse der französischen, spanischen und englischen Sprache und war früher für internationale Anwaltssozietäten tätig. Er ist Mitglied der Frankfurter Anwaltskammer und der hessischen Strafverteidiger-Vereinigung.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ra-schales.com

Beratung in Frankfurt am Main – Einordnung der Redaktion

Sebastian Schales ist selbständiger Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Frankfurt am Main. Seine Kanzlei befindet sich in der Oppenheimer Str. 33 in Sachsenhausen. Das Profil führt Verkehrsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Strafrecht auf; die Kanzleibeschreibung stellt die Strafverteidigung in den Mittelpunkt. Schales vertritt seit vielen Jahren Mandantinnen und Mandanten bundesweit und in allen Abschnitten eines Strafverfahrens. Er hat Rechtswissenschaft in Frankfurt am Main und Genf studiert, war früher für internationale Anwaltssozietäten tätig und verfügt über Kenntnisse der französischen, spanischen und englischen Sprache. Im Verkehrsrecht reichen typische Anliegen von der Regulierung eines Verkehrsunfalls über Bußgeldbescheide bis zu strafrechtlichen Vorwürfen im Straßenverkehr. Je nach Sachverhalt können Schadensersatz, Versicherungsfragen, ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis eine Rolle spielen. Besonders deutlich überschneiden sich Verkehrsrecht und Strafrecht etwa bei Vorwürfen einer Trunkenheitsfahrt, einer Unfallflucht oder einer fahrlässigen Körperverletzung nach einem Unfall. Für Ratsuchende ist deshalb zunächst die Einordnung wichtig, ob eine zivilrechtliche Forderung, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren oder ein Strafverfahren vorliegt. Diese Unterscheidung bestimmt den weiteren Verfahrensrahmen. Die strafrechtliche Tätigkeit von Sebastian Schales umfasst nach der Kanzleibeschreibung sämtliche Teilgebiete des Strafrechts. Ausdrücklich genannt werden das allgemeine Strafrecht, Wirtschafts-, Betäubungsmittel-, Sexual- und Jugendstrafrecht sowie Revisions- und Auslieferungsverfahren. Typische Anlässe für eine Anfrage sind eine polizeiliche Vorladung, eine Durchsuchung, ein Strafbefehl oder eine Anklage. Je nach Verfahrensstand geht es allgemein um die Prüfung des Vorwurfs, die Auswertung der Ermittlungsgrundlagen und die Vorbereitung der Verteidigung. Bei einer Revision steht dagegen die rechtliche Überprüfung eines Urteils im Vordergrund, nicht eine vollständige Wiederholung der Beweisaufnahme. Der Standort Sachsenhausen liegt südlich des Mains und ist innerhalb Frankfurts grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw erreichbar. Die konkrete Verbindung hängt vom Ausgangspunkt ab, etwa aus der Innenstadt, dem Westend, Bockenheim oder dem Nordend. Für verkehrsrechtliche und strafrechtliche Verfahren kommen insbesondere das Amtsgericht und das Landgericht Frankfurt am Main in Betracht; bei bestimmten Rechtsmitteln oder Auslieferungssachen kann das Oberlandesgericht zuständig sein. Eine Kontaktaufnahme lässt sich über die im Profil auf Anwalt-Seiten.de bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten anbahnen. Hilfreich sind eine kurze Schilderung, vorhandene Schreiben und Angaben zu laufenden Fristen. Ob und unter welchen Bedingungen ein Mandat übernommen wird, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären. Laut Kanzleibeschreibung steht neben der Büronummer für Notfälle eine rund um die Uhr erreichbare Telefonnummer zur Verfügung.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 28.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Frankfurt am Main

  • Amtsgericht Frankfurt am Main
  • Landgericht Frankfurt am Main
  • Arbeitsgericht Frankfurt am Main
  • Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Die Anwaltskanzlei Sebastian Schales liegt in der Oppenheimer Str. 33 im Frankfurter Stadtteil Sachsenhausen, südlich des Mains. Damit befindet sie sich nicht im Stadtteil Innenstadt, sondern in einem eigenen, zentral gelegenen Bereich des Stadtgebiets. Für Ratsuchende aus Sachsenhausen sowie aus der Innenstadt, dem Westend, Bockenheim oder dem Nordend lässt sich die Anfahrt grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen. Welche Verbindung geeignet ist und welche Parkmöglichkeiten bestehen, sollte anhand der konkreten Adresse und der aktuellen Verkehrssituation geprüft werden. Angaben zu einzelnen Haltestellen, Stellplätzen oder zur Barrierefreiheit liegen nicht vor. Für die im Profil genannten Rechtsgebiete Verkehrsrecht und Strafrecht ist das Amtsgericht Frankfurt am Main ein wichtiger örtlicher Bezugspunkt. Dort werden bei entsprechender Zuständigkeit unter anderem Bußgeldsachen, Strafverfahren vor dem Strafrichter oder Schöffengericht sowie zivilrechtliche Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen verhandelt. Das Landgericht Frankfurt am Main befasst sich unter anderem mit schwerwiegenderen Strafvorwürfen, Berufungen gegen amtsgerichtliche Strafurteile und bestimmten zivilrechtlichen Streitigkeiten. Welches Gericht tatsächlich zuständig ist, hängt insbesondere von Verfahrensart, Tatort beziehungsweise Gerichtsstand und weiteren gesetzlichen Kriterien ab. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ist für das Profil insbesondere wegen der genannten Revisions- und Auslieferungsverfahren relevant. Es entscheidet in gesetzlich bestimmten strafrechtlichen Rechtsmittelverfahren und nimmt Aufgaben in Auslieferungssachen wahr. Nicht jede strafrechtliche Revision fällt allerdings in seine Zuständigkeit. Das ebenfalls am Standort vorhandene Arbeitsgericht behandelt arbeitsrechtliche Streitigkeiten und ist für die hier beschriebenen verkehrsrechtlichen und strafrechtlichen Anliegen regelmäßig nicht das zuständige Gericht.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 28.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Werdegang und Engagement

Auszeichnungen

  • für seine herausragenden Leistungen im Staatsexamen, Hessens Justizminister
  • Top Anwalt im Bereich des Strafrechts, Institut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung

Mitgliedschaften

  • deutsch-französische Juristenvereinigung
  • deutsch-spanische Juristenvereinigung
  • deutsch-italienische Juristenvereinigung
  • deutsch-schweizerische Juristenvereinigung
  • hessische Strafverteidiger-Vereinigung

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage nach einem Verkehrsunfall hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind meist eine kurze Unfallschilderung, Angaben zu den Beteiligten und vorhandene Unterlagen hilfreich. Dazu können Fotos, ein Unfallbericht, ein polizeiliches Aktenzeichen, Schreiben der Versicherungen sowie Kostenvoranschläge oder Gutachten gehören. Bei Verletzungen können auch ärztliche Unterlagen Bedeutung haben. Wichtig ist außerdem, bereits erhaltene Forderungen und darin genannte Fristen kenntlich zu machen. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt davon ab, ob es um Schadensregulierung, einen Bußgeldvorwurf oder ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren geht. Nicht jeder Unfall betrifft alle drei Bereiche.
Worin unterscheiden sich Bußgeldverfahren und Strafverfahren im Straßenverkehr?
Ein Bußgeldverfahren betrifft Ordnungswidrigkeiten, beispielsweise bestimmte Geschwindigkeits- oder Abstandsverstöße. Mögliche Folgen sind eine Geldbuße, Punkte und unter bestimmten Voraussetzungen ein Fahrverbot. Ein Strafverfahren setzt dagegen den Verdacht einer Straftat voraus, etwa unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder Trunkenheit im Verkehr. Hier können Geld- oder Freiheitsstrafen und Maßnahmen zur Fahrerlaubnis hinzukommen. Daneben sind eigenständige Entscheidungen der Fahrerlaubnisbehörde möglich. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich, das erhaltene Schreiben genau zu benennen: Anhörung, Bußgeldbescheid, Vorladung und Strafbefehl stehen für unterschiedliche Verfahrenssituationen.
Was ist vor einer Mandatsanfrage wegen einer polizeilichen Vorladung wichtig?
Eine Vorladung kann sich an eine beschuldigte Person oder an eine Zeugin beziehungsweise einen Zeugen richten. Diese Unterscheidung ist wesentlich, weil damit unterschiedliche Rechte und Pflichten verbunden sind. Beschuldigte haben grundsätzlich das Recht, zum Tatvorwurf zu schweigen und anwaltlichen Beistand hinzuzuziehen. Ob eine Pflicht zum Erscheinen besteht, hängt unter anderem von der vorladenden Stelle und der Verfahrensrolle ab. Für die Anfrage sind das vollständige Schreiben, das Aktenzeichen, der genannte Vorwurf und der Termin hilfreich. Eine individuelle Einschätzung setzt die Prüfung der konkreten Verfahrenslage voraus.
Welche Besonderheiten gelten bei einer Anfrage im Jugendstrafrecht?
Das Jugendstrafrecht stellt den Erziehungsgedanken in den Vordergrund und unterscheidet sich deshalb bei Verfahren und möglichen Rechtsfolgen vom allgemeinen Strafrecht. Es gilt für Jugendliche und kann unter bestimmten Voraussetzungen auch auf Heranwachsende angewendet werden. Maßgeblich ist insbesondere das Alter zur Tatzeit; bei Heranwachsenden kommen weitere Kriterien hinzu. Für eine erste Anfrage sind daher neben dem Vorwurf und vorhandenen Schreiben auch das damalige Alter und der aktuelle Verfahrensstand wichtig. Welche Rolle Sorgeberechtigte und Jugendgerichtshilfe im konkreten Verfahren haben, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und der jeweiligen Situation.
Was wird bei einer strafrechtlichen Revision geprüft?
Eine Revision dient grundsätzlich der Überprüfung eines Urteils auf Rechtsfehler. Anders als bei einer Berufung findet dabei regelmäßig keine neue Verhandlung über sämtliche Tatsachen mit erneuter Beweisaufnahme statt. Gegenstand können Fehler bei der Anwendung des materiellen Strafrechts oder ordnungsgemäß gerügte Verfahrensfehler sein. Welches Gericht entscheidet, hängt vom angegriffenen Urteil und dem vorgesehenen Rechtsmittelweg ab. Für eine Anfrage sind insbesondere das Urteil, Angaben zur Verkündung oder Zustellung und bereits abgegebene Rechtsmittelerklärungen relevant. Da gesetzliche Fristen und formale Anforderungen bestehen, ist der zeitliche Ablauf für die Prüfung besonders wichtig.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 28.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Sebastian Schales

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Sebastian Schales: 5,0 von 5 Sternen bei 45 Bewertungen
5,0 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Anwaltskanzlei Sebastian Schales - Fachanwalt für Strafrecht aus 45 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Anwaltskanzlei Sebastian Schales - Fachanwalt für Strafrecht insgesamt und nicht auf Sebastian Schales persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: ra-schales.com

Letzte redaktionelle Prüfung: 28.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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