Veröffentlichtes Profil

Stefan Albinger

Stefan Albinger: Rechtsanwalt für Familien- und Zivilrecht in Pforzheim

Zuletzt aktualisiert am 24. September 2026

Rechtsanwalt · Rechtsanwaltskanzlei Stefan Albinger

Grünstraße 1, 75172 Pforzheim

Telefon: +49 7231 314014

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei Stefan Albinger
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 23. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Stefan Albinger ist Rechtsanwalt in Pforzheim. Seine Rechtsanwaltskanzlei befindet sich in der Grünstraße 1. Die Kanzlei-Webseite nennt Familienrecht und Zivilrecht als Rechtsgebiete. Albinger beschreibt sich als überzeugten „Allrounder“, der auch auf fast allen anderen Rechtsgebieten tätig ist. Seinen Mandanten bietet er außerdem anwaltliche Betreuung beim Forderungsmanagement an. Als Ziel nennt die Kanzlei eine umfassende rechtliche Beratung und Vertretung sowie Hilfestellungen in der komplexen Welt des Rechts. Für ihre Arbeitsweise verweist sie auf langjährige Erfahrung, Fach- und Sozialkompetenz, Zuverlässigkeit und ein gut ausgebildetes Team. Termine finden nur nach vorheriger Vereinbarung statt, bei Bedarf auch außerhalb der Bürozeiten. Telefonisch ist die Kanzlei während der Bürozeiten erreichbar, sofern keine Gerichtstermine oder Besprechungen stattfinden. Nachrichten können jederzeit auf dem Anrufbeantworter hinterlassen werden; die Kanzlei kündigt einen schnellstmöglichen Rückruf an. Zusätzlich stehen E-Mail und ein Kontaktformular zur Verfügung.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 23.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: albinger-rechtsanwaelte.de, albinger-rechtsanwaelte.de

Beratung in Pforzheim – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Stefan Albinger ist mit der Rechtsanwaltskanzlei Stefan Albinger in der Grünstraße 1 in 75172 Pforzheim ansässig. Das Profil führt Familienrecht als Hauptschwerpunkt. Die Kanzlei-Webseite nennt daneben Zivilrecht und anwaltliche Betreuung beim Forderungsmanagement. Albinger beschreibt seine Tätigkeit als die eines breit aufgestellten „Allrounders“. Für Ratsuchende ergibt sich daraus ein familienrechtlicher Schwerpunkt mit Bezügen zu weiteren zivilrechtlichen Fragestellungen. Ob ein bestimmtes Anliegen übernommen werden kann, lässt sich im Rahmen der ersten Kontaktaufnahme klären. Im Familienrecht stehen häufig persönliche Veränderungen mit rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen im Mittelpunkt. Typische Anliegen betreffen Trennung und Scheidung, Unterhaltsfragen sowie die elterliche Sorge und den Umgang mit gemeinsamen Kindern. Auch die Vermögensaufteilung und der Versorgungsausgleich können eine Rolle spielen. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet zunächst eine Einordnung ihrer familiären Situation und der damit verbundenen Fragen. Dabei ist zwischen einvernehmlichen Regelungsmöglichkeiten und Themen zu unterscheiden, die gegebenenfalls eine gerichtliche Klärung erfordern. Welche Schritte infrage kommen, hängt stets vom Einzelfall ab. Das ebenfalls genannte Zivilrecht umfasst allgemein rechtliche Beziehungen zwischen Privatpersonen und Unternehmen, etwa Ansprüche aus Verträgen. Beim Forderungsmanagement geht es um die Prüfung, Geltendmachung und gegebenenfalls Durchsetzung offener Forderungen. Solche wirtschaftlichen Fragen können neben einem familiären Konflikt bestehen, müssen aber rechtlich eigenständig betrachtet werden. Für eine erste sachliche Übersicht sind regelmäßig Verträge, Schriftwechsel und eine nachvollziehbare Darstellung des bisherigen Geschehens hilfreich. Bei familienrechtlichen Anliegen können zusätzlich Angaben zur Ehe, zu Kindern und zu den wirtschaftlichen Verhältnissen relevant sein. Der örtliche Bezug liegt in Pforzheim; als Stadtteile am Standort sind Innenstadt, Brötzingen und Dillweißenstein genannt. Eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für familiengerichtliche Angelegenheiten kommt bei entsprechender Zuständigkeit das Amtsgericht Pforzheim in Betracht. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann für die Mandatsanfrage die dort verfügbaren Kontaktangaben nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens und Hinweise auf bereits laufende Verfahren erleichtern die erste Zuordnung. Termine werden ausschließlich nach Vereinbarung angeboten, bei Bedarf auch außerhalb der Bürozeiten. Neben Telefon stehen E-Mail und ein Kontaktformular zur Verfügung. Ist telefonisch niemand erreichbar, kann eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen werden.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 23.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Pforzheim

  • Amtsgericht Pforzheim

Für den familienrechtlichen Schwerpunkt von Stefan Albinger ist am Standort insbesondere das Amtsgericht Pforzheim relevant. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich unter anderem mit Scheidungen, Versorgungsausgleich, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsverfahren. Ob das Amtsgericht Pforzheim im konkreten Fall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln; allein der Sitz der beauftragten Kanzlei entscheidet darüber nicht. Auch zivilrechtliche Streitigkeiten können vor dem Amtsgericht geführt werden, sofern dessen sachliche und örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Beim Forderungsmanagement kommen je nach Sachlage Mahnverfahren, Klageverfahren oder Maßnahmen der Zwangsvollstreckung in Betracht. Dabei können besondere Zuständigkeiten gelten, sodass nicht automatisch sämtliche Verfahrensschritte beim örtlichen Amtsgericht stattfinden. Die Rechtsanwaltskanzlei Stefan Albinger befindet sich in der Grünstraße 1, 75172 Pforzheim. Innenstadt, Brötzingen und Dillweißenstein bilden einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus dem Stadtgebiet; aus den vorliegenden Angaben lässt sich jedoch keine genaue Stadtteilzuordnung der Kanzlei ableiten. Ebenso sind konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit nicht belegt. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw ist deshalb eine aktuelle Routenplanung anhand der vollständigen Adresse sinnvoll. Da persönliche Termine nur nach vorheriger Vereinbarung stattfinden, sollte die Abstimmung vor der Anreise erfolgen. Fragen zum Zugang und zur Anfahrt können bei dieser Gelegenheit unmittelbar mit der Kanzlei geklärt werden.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 23.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Termine finden nur nach vorheriger Vereinbarung statt, bei Bedarf auch außerhalb der Bürozeiten. Durch eine Anfrage kommt kein Mandatsverhältnis zustande.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Termine finden nur nach vorheriger Vereinbarung statt, bei Bedarf auch außerhalb der Bürozeiten. Durch eine Anfrage kommt kein Mandatsverhältnis zustande.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
Für eine erste Anfrage genügt meist eine kurze, sachliche Darstellung der Situation: Geht es um eine bevorstehende Trennung, eine bereits erfolgte Trennung oder ein laufendes Scheidungsverfahren? Hilfreich sind außerdem Angaben dazu, ob gemeinsame Kinder vorhanden sind und welche Fragen besonders dringlich erscheinen. Bereits erhaltene gerichtliche Schreiben sollten mit Datum und möglichen Fristen erwähnt werden. Welche Unterlagen anschließend benötigt werden, hängt vom Anliegen ab. Umfangreiche persönliche oder finanzielle Dokumente müssen nicht ungefragt mit der ersten Nachricht übermittelt werden.
Worin unterscheiden sich Sorge- und Umgangsrecht?
Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für ein minderjähriges Kind, darunter wesentliche Entscheidungen zu Gesundheit, Schule und Aufenthalt. Das Umgangsrecht betrifft insbesondere den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Beide Bereiche sind rechtlich voneinander zu unterscheiden, können in Trennungssituationen aber eng zusammenhängen. Maßgeblich ist das Kindeswohl. Vor einer Mandatsanfrage ist eine Übersicht hilfreich, welche Regelungen bereits bestehen, worüber Uneinigkeit herrscht und ob Jugendamt oder Familiengericht bereits mit der Angelegenheit befasst sind.
Welche Unterlagen können bei Fragen zum Unterhalt wichtig sein?
Unterhaltsfragen hängen unter anderem von den familiären Beziehungen, dem Bedarf und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ab. Häufig sind Einkommensnachweise, Informationen über regelmäßige Belastungen und bereits bestehende Unterhaltsvereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen relevant. Je nachdem, ob es um Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt geht, unterscheiden sich die rechtlichen Voraussetzungen. Eine geordnete Übersicht erleichtert die spätere Prüfung. Fehlende Unterlagen sind kein Grund, eine erste Anfrage aufzuschieben; zunächst kann geklärt werden, welche Informationen für die konkrete Fragestellung tatsächlich erforderlich sind.
Was sollte vor einer Anfrage zur Durchsetzung einer offenen Forderung zusammengestellt werden?
Wichtig ist zunächst, worauf die Forderung beruht und gegen wen sie sich richtet. Verträge, Rechnungen, Leistungsnachweise und der bisherige Schriftwechsel können helfen, den Sachverhalt nachzuvollziehen. Auch Zahlungsfristen, Teilzahlungen und Einwendungen der Gegenseite sollten erfasst werden. Forderungsmanagement kann außergerichtliche Zahlungsaufforderungen sowie gerichtliche Schritte umfassen. Ob eine Forderung rechtlich besteht und welcher Verfahrensweg geeignet ist, bedarf einer individuellen Prüfung. Für die erste Anfrage ist daher eine chronologische Zusammenfassung meist hilfreicher als eine ungeordnete Sammlung einzelner Nachrichten.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 23.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Stefan Albinger

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Stefan Albinger: 3,9 von 5 Sternen bei 19 Bewertungen
3,9 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Rechtsanwaltskanzlei Stefan Albinger aus 19 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

3,9 von 5 · 19 Bewertungen

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Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

Grünstraße 1, 75172 Pforzheim

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Kontaktdaten geprüft am 23.9.2026 · Quelle: albinger-rechtsanwaelte.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 23.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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