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- KANZLEI SCHÄPS
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunktFamilienrecht in Heidelberg vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Rechtsanwältin Stefanie Schäps ist mit ihrer Kanzlei in der Römerstr. 26 in Heidelberg tätig. Die Fachanwaltskanzlei bietet Beratung, Prüfung der Erfolgsaussicht und Vertretung im Sozialversicherungsrecht und Medizinrecht an. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten im Sozialversicherungsrecht gehören Rentenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung und Berufsgenossenschaften, Rehabilitationsrecht sowie berufsständische Versorgungswerke. Für den Unternehmensbereich nennt die Kanzlei das Sozialversicherungsrecht im Unternehmen, die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung und die Versicherungspflicht von Geschäftsführern. Weitere genannte Themen sind die Feststellung des Erwerbsstatus, Verfahren nach § 7a SGB IV sowie die Festsetzung des Gefahrtarifs nach § 157 SGB VII. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist das Schwerbehindertenrecht. Im Medizinrecht umfasst die Tätigkeit Verfahren vor den Ärztekammern und das Zulassungsrecht. Beratungstermine werden telefonisch vereinbart. Stefanie Schäps ist an allen Gerichten in Deutschland vertretungsberechtigt, mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen. Sie ist unter anderem Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Sozialrecht und Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-sozialrecht-hd.de, kanzlei-sozialrecht-hd.de
Beratung in Heidelberg – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin Stefanie Schäps ist mit der KANZLEI SCHÄPS in der Römerstr. 26, 69115 Heidelberg, tätig. Das Profil führt Familienrecht als Hauptschwerpunkt auf. Die vorliegende Kanzleibeschreibung nennt dagegen Tätigkeiten im Sozialversicherungsrecht, Schwerbehindertenrecht und Medizinrecht. Diese unterschiedliche Schwerpunktangabe ist für Ratsuchende relevant: Wer Unterstützung bei einer Trennung, Scheidung oder einer Unterhaltsfrage sucht, sollte bei der Kontaktaufnahme zunächst klären, ob das konkrete familienrechtliche Anliegen übernommen wird. Allgemein gehören zum Familienrecht auch Fragen der elterlichen Sorge, des Umgangs und der vermögensrechtlichen Folgen einer Eheauflösung. Im Sozialversicherungsrecht beschreibt die Kanzlei Beratung, die Prüfung von Erfolgsaussichten und die Vertretung gegenüber den beteiligten Stellen beziehungsweise in gerichtlichen Verfahren. Genannt werden Rentenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung und Berufsgenossenschaften, Rehabilitationsrecht sowie berufsständische Versorgungswerke. Typische Anliegen betreffen beispielsweise die Bewilligung oder Ablehnung von Leistungen, die sozialversicherungsrechtliche Bewertung eines Arbeitsunfalls oder Fragen zu Rehabilitationsleistungen. Im ebenfalls genannten Schwerbehindertenrecht stehen häufig die Feststellung des Grades der Behinderung und die Zuerkennung von Merkzeichen im Mittelpunkt. Welche Unterlagen benötigt werden, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Für Unternehmen nennt die Kanzleibeschreibung insbesondere die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung, darunter diejenige von Geschäftsführern. Hinzu kommen die Feststellung des Erwerbsstatus, Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV und die Festsetzung des Gefahrtarifs nach § 157 SGB VII. Dahinter stehen etwa Fragen zur Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung oder zur gefahrtariflichen Einordnung in der gesetzlichen Unfallversicherung. Im Medizinrecht werden Verfahren vor Ärztekammern und das Zulassungsrecht genannt. Stefanie Schäps ist unter anderem Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Sozialrecht und Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins. Die Kanzleiadresse liegt in der Heidelberger Weststadt. Neben diesem Stadtteil gehören auch Altstadt und Neuenheim zum genannten örtlichen Umfeld. Für familienrechtliche Verfahren ist grundsätzlich das Familiengericht beim Amtsgericht zuständig; in Heidelberg ist dies das Amtsgericht Heidelberg, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Das ebenfalls am Standort genannte Landgericht Heidelberg ist dagegen kein reguläres Eingangsgericht für Familiensachen. Für die Anreise zur Römerstraße kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw infrage; konkrete Verbindungen und Abstellmöglichkeiten sind vorab zu prüfen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de dient das Profil als Ausgangspunkt. Eine erste Anfrage sollte das betroffene Rechtsgebiet, das Anliegen und etwaige laufende Fristen knapp benennen. Gerade wegen der unterschiedlichen Schwerpunktangaben empfiehlt sich eine ausdrückliche Nachfrage zur Übernahme des Falls. Nach der Kanzleibeschreibung werden Beratungstermine telefonisch vereinbart. Welche Unterlagen vorab erforderlich sind und wie eine mögliche Mandatierung abläuft, lässt sich dabei unmittelbar mit der Kanzlei abstimmen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Heidelberg
- Amtsgericht Heidelberg
- Landgericht Heidelberg
Die KANZLEI SCHÄPS befindet sich in der Römerstr. 26 in der Heidelberger Weststadt. Damit liegt sie in einem zentral gelegenen Stadtteil außerhalb der historischen Altstadt. Altstadt und Neuenheim gehören ebenfalls zum genannten Heidelberger Umfeld, sind jedoch nicht als Kanzleistandorte angegeben. Für die Anfahrt innerhalb des Stadtgebiets kommen öffentliche Verkehrsmittel ebenso wie der Pkw in Betracht. Welche Verbindung geeignet ist und welche Parkmöglichkeiten tatsächlich bestehen, sollte anhand aktueller Informationen geprüft werden. Aus den vorliegenden Angaben ergeben sich keine Aussagen zu konkreten Haltestellen, Stellplätzen oder zur Barrierefreiheit der Räume. Für das im Profil als Hauptschwerpunkt aufgeführte Familienrecht ist von den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Heidelberg relevant. Dort werden beim Familiengericht unter anderem Scheidungen, Unterhaltsverfahren sowie Sorge- und Umgangsverfahren geführt, soweit das Gericht örtlich zuständig ist. Diese Zuständigkeit richtet sich nach gesetzlichen Kriterien und folgt nicht allein aus dem Kanzleisitz. Das Landgericht Heidelberg ist für solche Familiensachen grundsätzlich nicht das Eingangsgericht. Im medizinrechtlichen Umfeld können Landgerichte insbesondere bei zivilrechtlichen Streitigkeiten eine Rolle spielen; solche Streitigkeiten sind allerdings nicht als konkreter Schwerpunkt dieser Kanzlei belegt. Die Kanzleibeschreibung nennt vor allem sozialversicherungsrechtliche und medizinrechtliche Tätigkeiten. Streitigkeiten über Leistungen der gesetzlichen Kranken-, Renten- oder Unfallversicherung sowie viele schwerbehindertenrechtliche Verfahren gehören regelmäßig zur Sozialgerichtsbarkeit, nicht zum Amtsgericht oder Landgericht Heidelberg. Auch vertragsärztliche Zulassungssachen werden typischerweise vor Sozialgerichten verhandelt. Bei Verfahren vor Ärztekammern und anderen zulassungsrechtlichen Fragen hängt der weitere Rechtsweg dagegen vom jeweiligen Gegenstand ab. Kanzleistandort, zuständige Behörde und zuständiges Gericht können deshalb räumlich auseinanderfallen.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Beratungstermin.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Beratungstermin.
Bevorzugter Kontaktweg: phone
Werdegang und Engagement
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.
- Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des DAV
- Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des DAV
- Deutscher Sozialrechtsverband e.V. c/o Bundessozialgericht
- Anwaltsverein Heidelberg e.V.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Kann ich mich wegen einer Scheidung oder einer Unterhaltsfrage an die Kanzlei wenden?
- Das Profil nennt Familienrecht als Hauptschwerpunkt, während die vorliegende Kanzleibeschreibung sozialversicherungsrechtliche und medizinrechtliche Tätigkeiten beschreibt. Ob eine konkrete Scheidungs-, Unterhalts- oder Sorgerechtsangelegenheit übernommen wird, sollte deshalb vor einer ausführlichen Übersendung von Unterlagen geklärt werden. Für die erste Anfrage genügt regelmäßig eine kurze Beschreibung des Themas und des aktuellen Verfahrensstands. Bereits vorhandene gerichtliche Schreiben und darin genannte Fristen sollten erwähnt werden. Eine Anfrage allein bedeutet noch nicht, dass ein Mandat angenommen oder eine Frist überwacht wird.
- Welche Unterlagen sind bei einem Streit mit der Kranken- oder Rentenversicherung wichtig?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere der angegriffene Bescheid, das Datum seines Zugangs und die bisherige Korrespondenz mit dem Versicherungsträger relevant. Hinzukommen können Anträge, Versicherungsverläufe, medizinische Stellungnahmen oder Gutachten, soweit sie das Anliegen betreffen. Bei bereits laufenden Verfahren sind auch Widerspruchsbescheide und gerichtliche Schreiben von Bedeutung. Welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind, richtet sich nach der streitigen Leistung und dem Verfahrensstand. Da Rechtsbehelfe häufig fristgebunden sind, sollten erkennbare Fristen schon in der ersten Kontaktaufnahme genannt werden.
- Worum geht es bei einer Statusfeststellung für Selbstständige oder Geschäftsführer?
- Ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV dient der Klärung, ob eine Tätigkeit sozialversicherungsrechtlich als Beschäftigung oder als selbstständige Tätigkeit einzuordnen ist. Dabei kommt es nicht allein auf die Bezeichnung eines Vertrags an, sondern auch auf die tatsächlichen Arbeitsbedingungen. Bei Geschäftsführern können insbesondere gesellschaftsrechtliche Einflussmöglichkeiten eine Rolle spielen. Für eine Anfrage sind daher Verträge, Angaben zur praktischen Zusammenarbeit und gegebenenfalls gesellschaftsrechtliche Unterlagen hilfreich. Welche versicherungsrechtlichen Folgen sich ergeben, lässt sich nicht pauschal anhand einer Berufsbezeichnung bestimmen.
- Was sollte ich vor einer Anfrage zum Grad der Behinderung zusammenstellen?
- Bei Fragen zum Grad der Behinderung oder zu Merkzeichen sind vorhandene Feststellungsbescheide, der bisherige Antrag und gegebenenfalls ein Widerspruch wichtige Ausgangspunkte. Medizinische Unterlagen sollten erkennen lassen, welche längerfristigen Beeinträchtigungen bestehen und wie sie sich im Alltag auswirken. Die bloße Anzahl von Diagnosen ist für die Bewertung nicht ausschlaggebend. Hilfreich ist außerdem eine zeitliche Übersicht über das Verfahren und vorhandene Begutachtungen. Ob zusätzliche Befunde benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab und kann im Rahmen einer vereinbarten Beratung geklärt werden.
- Welche Angaben sind bei einer Anfrage zum ärztlichen Zulassungsrecht oder zu einem Kammerverfahren sinnvoll?
- Zunächst sollte deutlich werden, ob es um eine vertragsärztliche Zulassung, eine andere berufliche Zulassungsfrage oder ein Verfahren vor einer Ärztekammer geht. Diese Themen können unterschiedlichen Regeln und Rechtswegen unterliegen. Für die erste Einordnung sind die beteiligte Stelle, der Anlass des Verfahrens, vorhandene Anträge oder Entscheidungen und mitgeteilte Fristen relevant. Bei einem Kammerverfahren helfen insbesondere die bisherigen Schreiben dabei, den Gegenstand abzugrenzen. Vertrauliche Patienteninformationen sollten nicht ungefragt übermittelt werden; der erforderliche Umfang und ein geeigneter Übermittlungsweg lassen sich vorab abstimmen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Stefanie Schäps
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5,0 von 5 · 26 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: kanzlei-sozialrecht-hd.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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