Veröffentlichtes Profil

Sträßer Rehm Barfield

Sträßer Rehm Barfield – Rechtsanwälte und Fachanwälte in Chemnitz

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwälte Fachanwälte · Sträßer Rehm Barfield

Zwickauer Str. 345, 09116 Chemnitz

Telefon: +49371381070

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Sträßer Rehm Barfield
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 25. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Sträßer Rehm Barfield ist seit 1990 in Chemnitz tätig. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte nennen Verkehrsrecht, Kommunalrecht, Familienrecht, Schulrecht, Arbeitsrecht, Baurecht sowie Vereins- und Gesellschaftsrecht als Rechtsgebiete. Nach eigener Darstellung hat sich die Kanzlei im Laufe ihrer Tätigkeit spezialisiert. Angesprochen werden unter anderem Ratsuchende mit Fragen aus dem Reiserecht oder rund um das Auto. Rechtsanwalt Rehm ist Vertragsanwalt des ADAC; die Kanzlei verweist in diesem Zusammenhang auf die Zusammenarbeit mit weiteren ADAC-Vertragsanwälten. Ratsuchende können ihr Problem schildern und erhalten unentgeltlich Auskunft darüber, ob und zu welchen Kosten die Kanzlei helfen kann. Angelegenheiten, für die sie sich nicht als kompetent ansieht, übernimmt sie nach eigener Aussage nicht. Stattdessen verweist sie auf mögliche Unterstützung durch eine von über 800 Partnerkanzleien mit mehr als 3.000 Kolleginnen und Kollegen oder auf Lösungen, die keinen Anwalt erfordern. Die Webseite bietet außerdem eine Vollmacht und einen Unfallfragebogen zum Download an.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 25.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: srbc.de, srbc.de

Beratung in Chemnitz – Einordnung der Redaktion

Sträßer Rehm Barfield ist mit der Kanzlei gleichen Namens in der Zwickauer Str. 345, 09116 Chemnitz, verzeichnet. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Verkehrsrecht als weiteres Rechtsgebiet. Damit stehen rechtliche Fragen aus dem Berufsleben und dem Straßenverkehr im Mittelpunkt. Für Ratsuchende ist zunächst entscheidend, welchem Bereich ihr Anliegen zuzuordnen ist und welche Unterlagen den Sachverhalt nachvollziehbar machen. Die beiden Rechtsgebiete können sich auch berühren, etwa wenn ein Verkehrsvorfall Auswirkungen auf eine beruflich benötigte Fahrerlaubnis hat oder Fragen zur Nutzung eines Dienstwagens entstehen. Im Arbeitsrecht geht es typischerweise um die Begründung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Dazu gehören Fragen zu Arbeitsverträgen, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Abmahnungen, Kündigungen oder Arbeitszeugnissen. Mandantinnen und Mandanten können hinter diesem Schwerpunkt die rechtliche Einordnung solcher Konflikte erwarten; welche Unterstützung im Einzelfall übernommen wird, ist bei der Anfrage zu klären. Für die Prüfung sind häufig der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und der bisherige Schriftwechsel wichtig. Weil gerade bei Kündigungen kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen können, sollte eine Anfrage den Zeitpunkt des Zugangs relevanter Schreiben erkennen lassen. Das Verkehrsrecht umfasst unterschiedliche Arten von Anliegen. Nach einem Unfall können Haftung, Reparaturkosten und die Kommunikation mit Versicherungen im Vordergrund stehen. Daneben gehören die Überprüfung von Bußgeldvorwürfen und Fragen rund um Fahrverbote zu den typischen Themen. Je nach Sachverhalt sind Unfallunterlagen, Fotos, Versicherungsanschreiben oder behördliche Bescheide für eine erste Einordnung hilfreich. Nicht jedes verkehrsrechtliche Anliegen führt zu einem Gerichtsverfahren: Auch die außergerichtliche Klärung von Ansprüchen kann Gegenstand anwaltlicher Tätigkeit sein. Der örtliche Bezug liegt in Chemnitz. Neben Zentrum, Kaßberg, Sonnenberg, Bernsdorf und Altchemnitz ist für die konkrete Anfahrt vor allem die Kanzleianschrift maßgeblich; eine Zuordnung zu einem dieser Stadtteile ergibt sich aus den vorliegenden Angaben nicht. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten werden typischerweise vor dem Arbeitsgericht Chemnitz geführt, während im Verkehrsrecht je nach Verfahrensart Amtsgericht oder Landgericht Chemnitz in Betracht kommen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de bietet sich eine kurze Schilderung mit Rechtsgebiet, wesentlichen Daten und dem gewünschten Klärungsbedarf an. Anschließend lassen sich die mögliche Mandatsübernahme, benötigte Unterlagen und die Form eines Gesprächs abstimmen. Eine Anfrage allein bedeutet noch nicht, dass ein Mandat angenommen wurde.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 23.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Chemnitz

  • Amtsgericht Chemnitz
  • Landgericht Chemnitz
  • Arbeitsgericht Chemnitz
  • Sächsisches Landesarbeitsgericht

Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt von Sträßer Rehm Barfield ist das Arbeitsgericht Chemnitz ein wichtiger örtlicher Bezugspunkt. Dort werden bei entsprechender Zuständigkeit insbesondere Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern geführt, beispielsweise über Kündigungen, Vergütung oder Zeugnisse. Das Sächsische Landesarbeitsgericht ist die übergeordnete Instanz und befasst sich unter den gesetzlichen Voraussetzungen mit Berufungen und Beschwerden gegen arbeitsgerichtliche Entscheidungen. Welche Zuständigkeit im konkreten Fall besteht, richtet sich nicht allein nach dem Kanzleisitz, sondern unter anderem nach dem Arbeitsort und weiteren gesetzlichen Anknüpfungspunkten. Im Verkehrsrecht kommen von den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Chemnitz und das Landgericht Chemnitz in Betracht. Zivilrechtliche Ansprüche nach Verkehrsunfällen können abhängig von Streitwert und Verfahrensstand vor diesen Gerichten verhandelt werden. Das Amtsgericht bearbeitet außerdem bei entsprechender Zuständigkeit Bußgeldverfahren nach einem Einspruch sowie bestimmte Verkehrsstrafverfahren. Das Landgericht kann je nach Fall erstinstanzlich oder als Rechtsmittelgericht tätig werden. Nicht sämtliche Fragen rund um die Fahrerlaubnis fallen allerdings in die Zuständigkeit dieser Gerichte. Die Kanzleiadresse lautet Zwickauer Str. 345 in 09116 Chemnitz. Eine Innenstadtlage oder Zugehörigkeit zu Zentrum, Kaßberg, Sonnenberg, Bernsdorf oder Altchemnitz ist durch die Angaben nicht belegt. Für Besuche aus diesen Stadtteilen ist die Verbindung zur konkreten Anschrift zu prüfen. Bei der Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln empfiehlt sich eine aktuelle Verbindungsauskunft; bei einer Pkw-Anfahrt sollten die jeweilige Verkehrslage und verfügbare Abstellmöglichkeiten vorab geprüft werden.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 23.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Für die erste Kontaktaufnahme bittet die Kanzlei darum, Ihr Problem zu schildern.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Nach Schilderung Ihres Problems teilt die Kanzlei Ihnen kostenlos mit, ob und zu welchen Kosten sie helfen kann.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Nach Schilderung Ihres Problems teilt die Kanzlei Ihnen kostenlos mit, ob und zu welchen Kosten sie helfen kann.

Für den Erstkontakt: Für die erste Kontaktaufnahme bittet die Kanzlei darum, Ihr Problem zu schildern.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung wichtig?
Für eine erste Einordnung sind insbesondere der Arbeitsvertrag, spätere Vertragsänderungen und das betreffende Schreiben hilfreich. Hinzu kommen gegebenenfalls einschlägige Abrechnungen und der bisherige Schriftwechsel. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert es, den Ablauf zu verstehen. Wichtig ist auch die Angabe, wann und auf welchem Weg eine Kündigung oder Abmahnung zugegangen ist. Im Arbeitsrecht können kurze Fristen gelten. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt solche Fristen grundsätzlich nicht; ob eine Vertretung übernommen wird, muss gesondert geklärt werden.
Kann eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung auch ohne Gerichtsverfahren geklärt werden?
Arbeitsrechtliche Konflikte können je nach Sachverhalt durch Gespräche, Schriftwechsel oder eine Vereinbarung geklärt werden. Das betrifft beispielsweise offene Vergütung, den Inhalt eines Zeugnisses oder unterschiedliche Vorstellungen über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Ob eine außergerichtliche Lösung in Betracht kommt, hängt unter anderem von den Positionen der Beteiligten und möglichen Fristen ab. Auch ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht beginnt regelmäßig mit einem Gütetermin, der auf eine einvernehmliche Beilegung ausgerichtet ist. Eine Einigung ist jedoch weder zwingend noch in jedem Fall erreichbar.
Welche Informationen werden für eine verkehrsrechtliche Anfrage nach einem Unfall benötigt?
Hilfreich sind Angaben zu Unfallort und Unfallzeit, den Beteiligten sowie zum Ablauf aus eigener Wahrnehmung. Vorhandene Fotos, ein Unfallbericht, Zeugenkontakte und ein polizeiliches Aktenzeichen können die Darstellung ergänzen. Auch Schreiben der Versicherungen, Kostenvoranschläge, Gutachten oder Rechnungen können relevant sein. Bei Verletzungen kommen ärztliche Unterlagen hinzu. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt vom Gegenstand der Anfrage ab. Die Haftung lässt sich nicht allein daraus ableiten, wer einen Schaden zuerst gemeldet hat oder wie ein Beteiligter den Unfall bewertet.
Worin unterscheiden sich Bußgeld, Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis?
Ein Bußgeld ist eine Geldsanktion für eine Ordnungswidrigkeit. Ein Fahrverbot untersagt für einen begrenzten Zeitraum das Führen bestimmter oder sämtlicher Kraftfahrzeuge, ohne die Fahrerlaubnis als solche zu entziehen. Die Entziehung der Fahrerlaubnis führt dagegen zum Verlust der Berechtigung; eine spätere Neuerteilung setzt ein eigenes Verfahren voraus. Welche Folge im Raum steht, ergibt sich aus dem jeweiligen Vorwurf und den behördlichen oder gerichtlichen Schreiben. Für eine Mandatsanfrage sind deshalb das vollständige Dokument und das Zustellungsdatum besonders hilfreich, da Rechtsbehelfe fristgebunden sein können.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 23.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Sträßer Rehm Barfield

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Sträßer Rehm Barfield: 4,6 von 5 Sternen bei 18 Bewertungen
4,6 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Sträßer Rehm Barfield aus 18 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

4,6 von 5 · 18 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Sträßer Rehm Barfield insgesamt und nicht auf Sträßer Rehm Barfield persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 25.9.2026 · Quelle: srbc.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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