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- Rechtsanwalt Max Matusewicz
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
- StrafrechtHauptschwerpunktStrafrecht in Frankfurt am Main vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Max Matusewicz ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht mit Kanzleiräumen in der Münchener Straße 9 in Frankfurt am Main. Er berät und vertritt bundesweit in allen strafrechtlichen Angelegenheiten. Zu den genannten Tätigkeitsgebieten gehören Allgemeines Strafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Jugendstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Verkehrsstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Im Allgemeinen Strafrecht nennt die Webseite unter anderem Beleidigung, Körperverletzung, Diebstahl, Betrug und Urkundenfälschung. Weitere Tätigkeitsbereiche sind Berufung und Revision sowie die Nebenklage- und Zeugenvertretung. Das Angebot umfasst damit auch die Vertretung von Opfern, Angehörigen von Opfern und Zeugen. Die Webseite nennt zudem ausdrücklich Strafverteidigung für chinesische Mandanten. Als Merkmale seiner Arbeit führt Matusewicz Engagement, Diskretion und Menschlichkeit an. Die Kanzlei ist montags bis freitags von 09:00 bis 18:00 Uhr geöffnet; zusätzlich wird ein 24h Notdienst angeboten. Über das Kontaktformular können jederzeit Nachrichten hinterlassen werden. Für diese Anfragen kündigt Matusewicz eine zeitnahe Rückmeldung an.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rechtsanwalt-matusewicz.de, rechtsanwalt-matusewicz.de
Beratung in Frankfurt am Main – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Max Matusewicz ist Fachanwalt für Strafrecht und hat seine Kanzlei in der Münchener Straße 9 in Frankfurt am Main. Sein Hauptschwerpunkt liegt im Strafrecht; er berät und vertritt bundesweit in strafrechtlichen Angelegenheiten. Das Profil umfasst Allgemeines Strafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Jugendstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Verkehrsstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Für Ratsuchende kann es dabei sowohl um die erste Einordnung eines Tatvorwurfs als auch um die Verteidigung in einem bereits laufenden Gerichtsverfahren gehen. Die verschiedenen Bereiche unterscheiden sich unter anderem hinsichtlich der Verfahrensbeteiligten, der Beweislage und der möglichen rechtlichen Folgen. Im Allgemeinen Strafrecht nennt die Kanzlei insbesondere Beleidigung, Körperverletzung, Diebstahl, Betrug und Urkundenfälschung. Typische Anlässe für eine Anfrage sind eine polizeiliche Vorladung, ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift. Im Betäubungsmittelstrafrecht stehen Vorwürfe im Zusammenhang mit dem unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln im Mittelpunkt. Das Jugendstrafrecht berücksichtigt besonders den Erziehungsgedanken, während das Kapitalstrafrecht insbesondere Tötungsdelikte betrifft. Verkehrsstrafrechtliche Anliegen können etwa nach einer Trunkenheitsfahrt oder einem unerlaubten Entfernen vom Unfallort entstehen. Im Wirtschaftsstrafrecht spielen häufig geschäftliche Abläufe und umfangreiche Unterlagen eine Rolle. Zum genannten Tätigkeitsumfang gehören außerdem Berufung und Revision sowie Nebenklage- und Zeugenvertretung. Damit richtet sich das Profil nicht ausschließlich an Beschuldigte, sondern auch an Opfer, deren Angehörige und Zeugen. Bei Rechtsmitteln geht es allgemein um die Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen; bei der Zeugenvertretung stehen die eigene Verfahrensrolle und damit verbundene Rechte im Vordergrund. Die Kanzlei nennt ausdrücklich auch Strafverteidigung für chinesische Mandanten. Welche Sprache für die Verständigung genutzt werden kann, sollte bei einer Anfrage geklärt werden. Die Kanzleiadresse liegt im zentralen Frankfurter Stadtgebiet an der Münchener Straße. Für Ratsuchende aus der Innenstadt, dem Westend, Bockenheim, Sachsenhausen oder dem Nordend bildet sie einen innerstädtischen Anlaufpunkt. Öffentliche Verkehrsmittel und die Anfahrt mit dem Pkw kommen grundsätzlich infrage; die konkrete Verbindung und Parkmöglichkeiten sollten vorab geprüft werden. Zu den für Strafverfahren relevanten Gerichten am Standort gehören das Amtsgericht Frankfurt am Main, das Landgericht Frankfurt am Main und das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil verfügbaren Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Hilfreich sind Angaben zum Verfahrensstand, zu vorhandenen Schreiben und zu erkennbaren Terminen oder Fristen. Anschließend lassen sich die weitere Kommunikation und eine mögliche Mandatsübernahme klären. Die Kanzlei nennt Öffnungszeiten von Montag bis Freitag, 09:00 bis 18:00 Uhr, sowie einen zusätzlichen 24h-Notdienst. Über ihr Kontaktformular können jederzeit Nachrichten hinterlassen werden; hierfür wird eine zeitnahe Rückmeldung angekündigt.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 21.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Frankfurt am Main
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Landgericht Frankfurt am Main
- Arbeitsgericht Frankfurt am Main
- Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Max Matusewicz befindet sich in der Münchener Straße 9, 60329 Frankfurt am Main, in zentraler Lage im Stadtgebiet. Der Standort bietet einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus der Innenstadt und den ebenfalls genannten Stadtteilen Westend, Bockenheim, Sachsenhausen und Nordend. Für einen persönlichen Termin kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder eine Anfahrt mit dem Pkw in Betracht. Welche Verbindung passt und welche Parkmöglichkeiten verfügbar sind, hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrssituation ab. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Stellplätzen oder barrierefreiem Zugang sind im vorliegenden Profil nicht enthalten und können vor einem Besuch erfragt werden. Für den strafrechtlichen Schwerpunkt sind insbesondere das Amtsgericht Frankfurt am Main und das Landgericht Frankfurt am Main relevant. Beim Amtsgericht werden zahlreiche Strafsachen vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht verhandelt; außerdem bestehen Zuständigkeiten in Jugendstrafsachen. Das Landgericht verhandelt bestimmte schwerwiegende Strafvorwürfe in erster Instanz, darunter insbesondere Tötungsdelikte vor dem Schwurgericht. Es entscheidet zudem über Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ist unter anderem für bestimmte Revisionen und Beschwerden sowie erstinstanzlich für bestimmte Staatsschutzverfahren zuständig. Damit bestehen örtliche Anknüpfungspunkte auch für die im Profil genannten Rechtsmittelverfahren. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main entscheidet dagegen über arbeitsrechtliche Streitigkeiten und ist für die strafrechtliche Verfolgung eines Vorwurfs nicht zuständig. Welches Gericht im Einzelfall entscheidet, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln, nicht allein nach dem Kanzleisitz.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind vor allem der vorgeworfene Sachverhalt, die eigene Rolle im Verfahren und der aktuelle Verfahrensstand relevant. Vorhandene Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht können erkennen lassen, worum es geht und ob Termine oder Fristen genannt sind. Auch ein Aktenzeichen erleichtert die Zuordnung. Eine knappe, sachliche Darstellung reicht für die Kontaktanbahnung häufig aus; eine vollständige Bewertung setzt regelmäßig weitere Informationen und gegebenenfalls Akteneinsicht voraus. Wie vertrauliche Unterlagen übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme abstimmen.
- Was unterscheidet ein Jugendstrafverfahren von einem Strafverfahren gegen Erwachsene?
- Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke besonders im Vordergrund. Es gilt für Jugendliche und kann unter gesetzlichen Voraussetzungen auch auf Heranwachsende angewendet werden. Neben dem Tatvorwurf können deshalb die persönliche Entwicklung und die Lebensumstände eine wichtige Rolle spielen. Die möglichen Rechtsfolgen unterscheiden sich vom allgemeinen Strafrecht und reichen von erzieherischen Maßnahmen bis zur Jugendstrafe. Auch die Beteiligung der Jugendgerichtshilfe prägt das Verfahren. Welche Regeln maßgeblich sind, hängt insbesondere vom Alter zur Tatzeit und bei Heranwachsenden von weiteren gesetzlichen Kriterien ab.
- Welche Besonderheiten können bei Vorwürfen im Verkehrs- oder Betäubungsmittelstrafrecht auftreten?
- Im Verkehrsstrafrecht kann neben einer strafrechtlichen Sanktion auch die Fahrerlaubnis betroffen sein. Dabei sind strafgerichtliche Entscheidungen und Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde voneinander zu unterscheiden. Im Betäubungsmittelstrafrecht kommt es unter anderem auf die betreffende Substanz, die Menge und die konkret vorgeworfene Handlung an. In beiden Bereichen können Gutachten, Untersuchungsergebnisse und die Umstände einer Kontrolle für die Beweislage bedeutsam sein. Für eine Mandatsanfrage sind daher die genaue Bezeichnung des Vorwurfs und vorhandene behördliche Schreiben hilfreicher als eine alleinige Zuordnung zu einem Rechtsgebiet.
- Worin unterscheiden sich Berufung und Revision im Strafrecht?
- Berufung und Revision dienen der Überprüfung eines Urteils, haben aber unterschiedliche Prüfungsumfänge. Bei einer Berufung können Tatsachen und Beweise erneut geprüft werden; im Strafverfahren betrifft sie grundsätzlich Urteile des Amtsgerichts. Eine Revision überprüft dagegen, ob das Urteil auf Rechtsfehlern beruht, und ist keine neue umfassende Tatsachenverhandlung. Welches Rechtsmittel eröffnet ist, hängt von der angegriffenen Entscheidung ab. Für Einlegung und Begründung gelten gesetzliche Anforderungen und Fristen. Bei einer Anfrage sind deshalb insbesondere das Urteil, das Verkündungsdatum und Angaben zu seiner Zustellung von Bedeutung.
- Wie unterscheiden sich Nebenklagevertretung und Zeugenvertretung?
- Die Nebenklage ermöglicht Verletzten bestimmter Straftaten, sich dem Strafverfahren mit eigenen Beteiligungsrechten anzuschließen. Unter gesetzlichen Voraussetzungen können auch Angehörige dazu berechtigt sein. Eine Nebenklagevertretung begleitet die Wahrnehmung dieser Verfahrensrechte. Zeugenvertretung betrifft dagegen die Rechte und Pflichten einer Person, die als Zeugin oder Zeuge aussagen soll. Dabei können etwa Fragen zum Ablauf einer Vernehmung, zu Schutzmöglichkeiten oder zu gesetzlichen Auskunfts- und Zeugnisverweigerungsrechten entstehen. Nicht jede geschädigte Person ist nebenklageberechtigt, und nicht jeder Zeuge ist zugleich Opfer der verhandelten Tat.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 21.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Max Matusewicz
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Kanzlei und Anfahrt
Münchener Straße 9, 60329 Frankfurt am Main
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-matusewicz.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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