Veröffentlichtes Profil

Susanne Dorschel

Susanne Dorschel: Familienrecht und Sozialrecht in Wiesbaden

Zuletzt aktualisiert am 24. September 2026

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Sozialrecht · Kanzlei für Familien

Abeggstr. 2, 65193 Wiesbaden

Telefon: +49 611 949 15 949

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei für Familien
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Susanne Dorschel ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht in Wiesbaden. Ihre Schwerpunkte liegen im Familienrecht und Sozialrecht. Die Webseite nennt Eheverträge, Erbrecht in Familien, Unterhaltsfragen sowie Trennung und Scheidung. Dazu gehören auch Sorgerecht und Umgang, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich und nicht-eheliche Lebensgemeinschaften. Die Themen richten sich an Ehefrauen und Ehemänner, Kinder, Mütter und Väter sowie Studierende mit Fragen zu BAFöG oder Unterhalt. Auch zum Auslandskindergeld bietet sie Beratung an. Dorschel betont die Bedeutung von juristischem Beistand und Vertraulichkeit bei Angelegenheiten des Privatlebens und der Familie. Genaue Berechnungen für Unterhalt, Zugewinn und gegenüber Sozialbehörden gehören zu ihrer beschriebenen Arbeitsweise. Gemeinsam mit Prof. Dr. med. Koczulla hat sie eine Patientenverfügung verfasst; außerdem erläutert sie das Anlegen einer Vorsorgevollmacht. Besprechungen finden nach Vereinbarung in einer nicht-assoziierten Bürogemeinschaft in der Abeggstr. 2 in Wiesbaden-Sonnenberg statt. Unterlagen können dort direkt eingescannt werden. Beratungstermine lassen sich per E-Mail anfragen.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: dorschel.de, dorschel.de

Beratung in Wiesbaden – Einordnung der Redaktion

Susanne Dorschel ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht in Wiesbaden. In ihrer „Kanzlei für Familien“ bildet das Familienrecht den Hauptschwerpunkt; hinzu kommen sozialrechtliche Fragestellungen. Die beschriebenen Themen betreffen Ehefrauen und Ehemänner, Mütter und Väter, Kinder sowie Studierende. Im Mittelpunkt stehen dabei häufig Veränderungen des familiären Zusammenlebens und deren finanzielle Folgen. Dorschel nennt Vertraulichkeit und juristischen Beistand bei Angelegenheiten des Privatlebens als wesentliche Aspekte ihrer Tätigkeit. Besprechungen finden nach Vereinbarung in einer nicht-assoziierten Bürogemeinschaft in der Abeggstr. 2 in Wiesbaden-Sonnenberg statt. Zum familienrechtlichen Spektrum gehören Eheverträge, Unterhaltsfragen sowie Trennung und Scheidung. Bei einer Trennung können neben dem weiteren Zusammenleben auch die Betreuung gemeinsamer Kinder, Sorgerecht und Umgang zu klären sein. Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich betreffen unterschiedliche wirtschaftliche Folgen einer Ehe: Einerseits geht es um Versorgungsanrechte, andererseits um den während der Ehe entstandenen Vermögenszuwachs. Auch nicht-eheliche Lebensgemeinschaften werden in der Kanzleibeschreibung ausdrücklich genannt. Für Ratsuchende bedeutet diese Themenbreite, dass persönliche, wirtschaftliche und elterliche Fragen gemeinsam in den Blick kommen können, ohne dass für jede Familienkonstellation dieselben Regeln gelten. An der Schnittstelle zum Sozialrecht stehen unter anderem Fragen zu BAföG, zum Unterhalt während des Studiums und zum Auslandskindergeld. Dorschel beschreibt genaue Berechnungen für Unterhalt, Zugewinn und gegenüber Sozialbehörden als Bestandteil ihrer Arbeitsweise. Ergänzend nennt die Webseite Erbrecht in Familien sowie persönliche Vorsorge. Gemeinsam mit Prof. Dr. med. Koczulla hat sie eine Patientenverfügung verfasst; außerdem erläutert sie das Anlegen einer Vorsorgevollmacht. Allgemein betreffen diese Vorsorgeinstrumente unterschiedliche Bereiche: medizinische Behandlungswünsche einerseits und die Bevollmächtigung einer anderen Person andererseits. Der örtliche Bezug liegt in Wiesbaden, insbesondere in Sonnenberg; auch für Ratsuchende aus Mitte, Nordost, Biebrich oder Schierstein ist die Adresse ein konkreter Anlaufpunkt im Stadtgebiet. In familiengerichtlichen Angelegenheiten kommt bei entsprechender Zuständigkeit das Amtsgericht Wiesbaden in Betracht. Eine Kontaktaufnahme ausgehend von Anwalt-Seiten.de kann über die dort aufgeführten Kontaktdaten erfolgen; Beratungstermine lassen sich laut Kanzleibeschreibung per E-Mail anfragen. Eine kurze Schilderung des Anliegens und Hinweise auf bereits laufende Verfahren oder Fristen erleichtern allgemein die erste Einordnung. Welche Unterlagen für eine Besprechung benötigt werden, lässt sich vorab abstimmen. Mitgebrachte Dokumente können in der Bürogemeinschaft direkt eingescannt werden.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 21.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Wiesbaden

  • Amtsgericht Wiesbaden
  • Landgericht Wiesbaden
  • Arbeitsgericht Wiesbaden
  • Hessischer Verwaltungsgerichtshof

Die Kanzleiadresse Abeggstr. 2, 65193 Wiesbaden, liegt nach der Kanzleibeschreibung in Wiesbaden-Sonnenberg. Besprechungen erfolgen dort nach Vereinbarung in einer nicht-assoziierten Bürogemeinschaft. Neben Sonnenberg gehören Mitte, Nordost, Biebrich und Schierstein zum genannten städtischen Umfeld. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte die konkrete Verbindung zur Abeggstraße anhand der aktuellen Fahrplan- beziehungsweise Verkehrslage geprüft werden. Belegte Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einer barrierefreien Zugänglichkeit liegen nicht vor. Die Lage in Sonnenberg sollte daher nicht mit einer unmittelbaren Innenstadtlage gleichgesetzt werden; organisatorische Fragen zur Anfahrt können bei der Terminvereinbarung angesprochen werden. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist von den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Wiesbaden relevant. Dessen Familiengericht führt bei gegebener örtlicher Zuständigkeit beispielsweise Scheidungs-, Unterhalts-, Sorge- und Umgangsverfahren sowie Verfahren zum Versorgungs- oder Zugewinnausgleich. Auch Nachlassangelegenheiten gehören grundsätzlich zum Aufgabenbereich der Amtsgerichte. Erbrechtliche Streitigkeiten können hingegen je nach sachlicher Zuständigkeit vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht verhandelt werden. Das Arbeitsgericht Wiesbaden ist für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig, nicht allgemein für Familien- oder Sozialrecht. Sozialrechtliche Streitigkeiten gehören vielfach vor die Sozialgerichte, die in der vorliegenden Gerichtsliste nicht genannt sind; BAföG-Streitigkeiten dagegen vor die Verwaltungsgerichte. Der ebenfalls aufgeführte Hessische Verwaltungsgerichtshof hat seinen Sitz in Kassel, nicht in Wiesbaden. Er ist insbesondere Rechtsmittelgericht der hessischen Verwaltungsgerichtsbarkeit und keine regelmäßige erste Anlaufstelle für familienrechtliche Verfahren.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Unterlagen müssen Sie nicht kopieren; die Kanzlei kann alles direkt einscannen. Für das Einscannen von Unterlagen soll ein Termin vereinbart werden.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Unterlagen müssen Sie nicht kopieren; die Kanzlei kann alles direkt einscannen. Für das Einscannen von Unterlagen soll ein Termin vereinbart werden.

Bevorzugter Kontaktweg: email

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • Patientenverfügung

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung, Scheidung oder Unterhalt hilfreich?
Für eine erste Anfrage genügt häufig eine kurze Darstellung der familiären Situation und der offenen Fragen. Für die spätere Prüfung können Heiratsurkunde, Angaben zu gemeinsamen Kindern, Einkommensnachweise sowie vorhandene Vereinbarungen oder gerichtliche Schreiben wichtig sein. Bei Unterhaltsfragen spielen außerdem laufende Belastungen und bereits geleistete Zahlungen eine Rolle. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt vom Anliegen ab. Laufende Fristen und bereits angesetzte Gerichtstermine sollten frühzeitig benannt werden. Vor dem Versand sensibler Unterlagen empfiehlt sich eine Abstimmung über den Übermittlungsweg.
Wie unterscheiden sich Sorgerecht und Umgang nach einer Trennung?
Sorgerecht und Umgang betreffen unterschiedliche Aspekte der Eltern-Kind-Beziehung. Das Sorgerecht umfasst unter anderem Entscheidungen über wesentliche Angelegenheiten des Kindes, etwa Gesundheit oder schulische Fragen. Beim Umgang geht es um den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Eine Trennung beendet ein bestehendes gemeinsames Sorgerecht nicht automatisch. Maßgeblich ist bei gerichtlichen Entscheidungen das Kindeswohl. Für eine erste Einordnung sind die bisherige Betreuung, bestehende Absprachen und mögliche gerichtliche Regelungen relevant.
Was ist der Unterschied zwischen Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich?
Der Zugewinnausgleich betrifft grundsätzlich den Vermögenszuwachs während der Ehe, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen und keine abweichende wirksame Vereinbarung maßgeblich ist. Der Versorgungsausgleich bezieht sich dagegen auf während der Ehe erworbene Versorgungsanrechte, insbesondere für das Alter oder bei Erwerbsminderung. Beide Bereiche können im Zusammenhang mit einer Scheidung relevant werden, folgen aber unterschiedlichen Berechnungsregeln. Für die Prüfung sind deshalb verschiedene Nachweise erforderlich, etwa Vermögensunterlagen oder Auskünfte der Versorgungsträger. Eheverträge können für beide Themen Bedeutung haben.
Wie hängen BAföG und Unterhalt während des Studiums zusammen?
BAföG und Ausbildungsunterhalt dienen unterschiedlichen rechtlichen Systemen, können sich finanziell aber berühren. Beim BAföG werden unter anderem Ausbildungsart, persönliche Voraussetzungen sowie Einkommen und Vermögen nach den gesetzlichen Regeln berücksichtigt. Beim Unterhalt geht es insbesondere um Bedarf, Ausbildungsweg und Leistungsfähigkeit der unterhaltspflichtigen Personen. Leistungen können für die jeweilige Berechnung relevant sein. Für eine gemeinsame Einordnung sind deshalb BAföG-Bescheide, Angaben zum Studium und Einkommensunterlagen hilfreich. Streitigkeiten über BAföG gehören grundsätzlich zur Verwaltungsgerichtsbarkeit, Unterhaltsstreitigkeiten dagegen vor das Familiengericht.
Welche Angaben sind bei Fragen zum Auslandskindergeld wichtig?
Bei grenzüberschreitenden Kindergeldfragen kommt es unter anderem darauf an, in welchen Staaten Eltern und Kinder wohnen und wo die Eltern arbeiten. Auch bereits beantragte oder gezahlte ausländische Familienleistungen können eine Rolle spielen. Innerhalb Europas bestehen Koordinierungsregeln, die Zuständigkeiten und das Zusammentreffen von Leistungen ordnen. Für eine erste Prüfung sind Bescheide, Beschäftigungsangaben und Informationen zur Haushalts- und Familiensituation hilfreich. Welcher Rechtsweg bei einem Streit eröffnet ist, hängt von der gesetzlichen Grundlage der betreffenden Leistung ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 21.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Susanne Dorschel

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Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Susanne Dorschel: 4,8 von 5 Sternen bei 31 Bewertungen
4,8 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Kanzlei für Familien aus 31 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

4,8 von 5 · 31 Bewertungen

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Kanzlei und Anfahrt

Abeggstr. 2, 65193 Wiesbaden

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9 bis 12 Uhr (Sekretariat telefonisch erreichbar); Besprechungen nach Vereinbarung

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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: dorschel.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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