Veröffentlichtes Profil

Sven Schüßler

Sven Schüßler: Online-Scheidungen und Unterhaltsfragen in Frankfurt am Main

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwalt · Kanzlei Schüßler

Neue Mainzer Straße 84, 60311 Frankfurt am Main

Telefon: +49 151 20774989

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Schüßler
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Rechtsanwalt Sven Schüßler ist Ansprechpartner der Kanzlei Schüßler in Frankfurt am Main für Fragen rund um die Scheidung. Die Kanzlei bietet deutschlandweit Online-Scheidungen ohne Kanzleibesuch an. Das Angebot richtet sich an Ehepartner, die sich scheiden lassen möchten, und umfasst auch internationale Scheidungen, wenn Ehepartner im Ausland leben oder eine andere Nationalität haben. Zu den behandelten Themen gehören Versorgungsausgleich, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht. Auch bei der Klärung finanzieller Angelegenheiten im Zusammenhang mit einer Scheidung bietet Rechtsanwalt Schüßler Beratung an. Die Kommunikation kann telefonisch, per Post oder E-Mail erfolgen. Unterlagen lassen sich im Scheidungsformular hochladen oder als Scan übermitteln. Nach Übermittlung des Formulars erstellt die Kanzlei den Scheidungsantrag und reicht ihn beim zuständigen Familiengericht ein. Für die Begleitung zum Scheidungstermin steht ein bundesweites Netzwerk an Partnerkanzleien und Partneranwälten zur Verfügung. Die Webseite bietet einen Scheidungskostenrechner sowie einen kostenlosen und unverbindlichen Kostenvoranschlag. Eine Ratenzahlung ist bei entsprechender Bonität möglich.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-schuessler.de, kanzlei-schuessler.de

Beratung in Frankfurt am Main – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Sven Schüßler ist in der Kanzlei Schüßler in Frankfurt am Main tätig. Sein Hauptschwerpunkt ist das Familienrecht, insbesondere die Begleitung von Scheidungen. Zum behandelten Themenspektrum gehören Versorgungsausgleich, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt sowie Sorge- und Umgangsrecht. Für Mandantinnen und Mandanten geht es dabei häufig nicht allein um die Auflösung der Ehe, sondern auch um die rechtliche Einordnung der persönlichen und wirtschaftlichen Folgen einer Trennung. Schüßler berät zudem bei der Klärung finanzieller Angelegenheiten im Zusammenhang mit einer Scheidung. Hinter den einzelnen familienrechtlichen Themen stehen unterschiedliche Fragestellungen: Beim Versorgungsausgleich geht es grundsätzlich um während der Ehe erworbene Versorgungsanrechte. Unterhaltsfragen betreffen mögliche finanzielle Ansprüche von Ehepartnern oder Kindern. Sorge- und Umgangsrecht befassen sich dagegen mit Verantwortung, Entscheidungen und Kontakten im Leben gemeinsamer Kinder. Welche dieser Themen in einem Scheidungsverfahren mitbehandelt werden und welche eine gesonderte Klärung benötigen, hängt vom jeweiligen Sachverhalt und den gesetzlichen Verfahrensregeln ab. Eine erste Anfrage kann deshalb sowohl die beabsichtigte Scheidung als auch noch offene Folgefragen beschreiben. Die Kanzlei bietet deutschlandweit Online-Scheidungen ohne Kanzleibesuch an. Auch internationale Konstellationen, etwa mit im Ausland lebenden Ehepartnern oder unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten, gehören zum beschriebenen Angebot. Die Kommunikation ist telefonisch, per Post oder per E-Mail möglich; Unterlagen können über das Scheidungsformular hochgeladen oder als Scan übermittelt werden. Nach Übermittlung des Formulars erstellt die Kanzlei den Scheidungsantrag und reicht ihn beim zuständigen Familiengericht ein. Für die Begleitung zum Scheidungstermin besteht ein bundesweites Netzwerk von Partnerkanzleien und Partneranwälten. Die digitale Abwicklung ersetzt dabei nicht das gerichtliche Scheidungsverfahren. Der Kanzleisitz befindet sich in der Neuen Mainzer Straße 84, 60311 Frankfurt am Main, im Innenstadtbereich. Damit besteht ein örtlicher Bezug auch für Ratsuchende aus Westend, Bockenheim, Sachsenhausen und Nordend. Für familienrechtliche Verfahren ist bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Amtsgericht Frankfurt am Main als Familiengericht maßgeblich; in Beschwerdeverfahren kann das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zuständig sein. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann für eine erste Anfrage die dort angegebenen Kontaktmöglichkeiten nutzen. Hilfreich sind eine kurze Schilderung des Anliegens, Angaben zu einem möglichen Auslandsbezug und Hinweise auf bereits laufende Verfahren. Umfang und Bedingungen einer Beauftragung sind anschließend mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Frankfurt am Main

  • Amtsgericht Frankfurt am Main
  • Landgericht Frankfurt am Main
  • Arbeitsgericht Frankfurt am Main
  • Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Die Kanzlei Schüßler hat ihren Sitz in der Neuen Mainzer Straße 84 im Innenstadtbereich von Frankfurt am Main. Der Standort lässt sich damit räumlich dem zentralen Stadtgebiet zuordnen und ist auch für Ratsuchende aus Westend, Bockenheim, Sachsenhausen und Nordend ein innerstädtischer Anlaufpunkt. Für eine Anfahrt kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw infrage. Die konkrete Verbindung sowie Zufahrts- und Parkmöglichkeiten sollten vor einem vereinbarten Besuch anhand aktueller Informationen geprüft werden. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Stellplätzen oder zur Barrierefreiheit liegen nicht vor. Unabhängig von der Anfahrt bietet die Kanzlei für Scheidungsangelegenheiten eine Kommunikation per Telefon, Post und E-Mail sowie die digitale Übermittlung von Unterlagen an. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Frankfurt am Main relevant. Dort werden als Familiengericht bei entsprechender Zuständigkeit unter anderem Scheidungsverfahren und Verfahren zum Versorgungsausgleich, zu Unterhalt sowie zu Sorge- und Umgangsrecht geführt. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach gesetzlichen Kriterien und folgt nicht automatisch aus dem Kanzleisitz. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main befasst sich insbesondere mit Beschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen. Das Landgericht Frankfurt am Main ist dagegen für die hier beschriebenen Familiensachen regelmäßig nicht das zuständige Eingangsgericht; das Arbeitsgericht Frankfurt am Main behandelt arbeitsrechtliche Streitigkeiten. Bei internationalen Scheidungen muss zusätzlich geklärt werden, ob deutsche Gerichte international zuständig sind.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Erstberatung und Kostenvoranschlag sind unverbindlich und kostenlos.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Erstberatung und Kostenvoranschlag sind unverbindlich und kostenlos.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Was bedeutet eine Online-Scheidung, und ist trotzdem ein Gerichtstermin erforderlich?
Eine Online-Scheidung bezeichnet üblicherweise die weitgehend digitale Kommunikation mit der beauftragten Rechtsanwältin oder dem beauftragten Rechtsanwalt. Angaben und Unterlagen werden elektronisch übermittelt, während die Scheidung selbst weiterhin durch das Familiengericht erfolgt. Für den Scheidungsantrag ist anwaltliche Vertretung erforderlich. Das Gericht ordnet grundsätzlich das persönliche Erscheinen der Ehepartner zur Anhörung an; Ausnahmen richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und der gerichtlichen Entscheidung. Vor einer Mandatsanfrage lässt sich daher klären, welche Schritte digital möglich sind und wie die Vertretung beim Gerichtstermin organisiert wird.
Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen Scheidung und finanzieller Folgefragen hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind meist Angaben zur Eheschließung, zur Trennung, zu den aktuellen Wohnorten und zu gemeinsamen minderjährigen Kindern hilfreich. Bei finanziellen Fragen können Informationen zu Einkommen, bestehenden Unterhaltsregelungen und Versorgungsanrechten relevant werden. Bereits vorhandene gerichtliche Schreiben oder Vereinbarungen sollten in der Anfrage erwähnt werden, insbesondere wenn Fristen laufen. Nicht sämtliche Unterlagen müssen ungefragt sofort übermittelt werden. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden und welcher Übermittlungsweg geeignet ist, kann im ersten Austausch abgestimmt werden. Die Anfrage allein ersetzt keine Klärung des konkreten Mandatsumfangs.
Werden Kindesunterhalt, Sorgerecht und Umgang automatisch mit der Scheidung geregelt?
Die Scheidung und die rechtlichen Fragen rund um gemeinsame Kinder sind miteinander verbunden, werden aber nicht stets automatisch in einem einzigen Verfahren abschließend geregelt. Kindesunterhalt betrifft den finanziellen Bedarf des Kindes. Sorgerecht umfasst die rechtliche Verantwortung und wesentliche Entscheidungen, während das Umgangsrecht den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern betrifft. Gemeinsames Sorgerecht besteht grundsätzlich auch nach einer Scheidung fort. Ob zusätzliche Anträge oder gesonderte Verfahren erforderlich sind, hängt vom Anliegen und der bestehenden Situation ab. In einer ersten Anfrage sollten vorhandene Vereinbarungen und konkrete Meinungsverschiedenheiten deshalb getrennt benannt werden.
Was ist bei einer Scheidung mit Auslandsbezug vor einer Mandatsanfrage wichtig?
Ein Auslandsbezug kann etwa durch einen Wohnsitz außerhalb Deutschlands oder durch die Staatsangehörigkeit eines Ehepartners entstehen. Dann sind die internationale Zuständigkeit der Gerichte, das anwendbare Recht und gegebenenfalls die spätere Anerkennung der Scheidung im Ausland zu unterscheiden. Für die erste Einordnung sind insbesondere die Aufenthaltsorte beider Ehepartner, ihre Staatsangehörigkeiten und Angaben zur Eheschließung hilfreich. Auch bereits im Ausland eingeleitete Verfahren sollten erwähnt werden. Je nach Konstellation können Übersetzungen oder zusätzliche Nachweise erforderlich sein. Ein deutscher Kanzleisitz allein begründet noch keine Zuständigkeit deutscher Gerichte.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Sven Schüßler

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Sven Schüßler: 5,0 von 5 Sternen bei 52 Bewertungen
5,0 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Kanzlei Schüßler aus 52 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Sven Schüßler liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

5,0 von 5 · 52 Bewertungen

Bei Google ansehen

Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Kanzlei Schüßler insgesamt und nicht auf Sven Schüßler persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

5 Sterne0
4 Sterne0
3 Sterne0
2 Sterne0
1 Sterne0

Hier liegen noch keine eigenen Bewertungen vor. Die Balken füllen sich, sobald die erste geprüfte Bewertung veröffentlicht ist.

Gesamtbild bei Google (Kanzlei)

Ø 5,052

Google veröffentlicht zu diesen 52 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.

Kritische Stimmen

Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.

Kanzlei und Anfahrt

Neue Mainzer Straße 84, 60311 Frankfurt am Main

Standortkarte anzeigen

Mit Ihrer Einwilligung wird Google Maps geladen. Dabei können Daten an Google übertragen werden.

Hinweise zum Datenschutz
Kanzleistandort von Sven Schüßler. Kartendaten: Google.

Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

Weitere Anwältinnen und Anwälte in Frankfurt am Main

Alle Profile in Frankfurt am Main vergleichen
Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: kanzlei-schuessler.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

Angaben stammen von der Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen. Betroffene können der Veröffentlichung jederzeit widersprechen (Datenschutz). Fehler melden · Profil übernehmen