Veröffentlichtes Profil

Sven Skana

Sven Skana – Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Fachanwalt für Verkehrsrecht · Kanzlei Skana

Kurfürstendamm 167-168, 10707 Berlin

Telefon: +49 30 886 815 05

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Skana
Profilstand
35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 23. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Sven Skana ist Fachanwalt für Verkehrsrecht mit Kanzleisitz am Kurfürstendamm in Berlin. Seine Tätigkeit umfasst die Prüfung von Bußgeldbescheiden, Führerscheinentzug, Fahrverbote und die rechtliche Unterstützung bei einer MPU. Weitere Themen sind Cannabis am Steuer, die Fahrerlaubnis für Cannabis-Patienten und Fragen zur EU-Fahrerlaubnis. Die Kanzlei unterstützt Mandanten in ganz Deutschland, darunter Menschen, die beruflich auf ihren Führerschein angewiesen sind, Taxi-Unternehmer und Gründer von Mietwagen-Firmen. Sie berät zu P-Scheinen sowie zu Erlaubnissen und Betriebsgenehmigungen für Taxis, Mietwagen und Busse. Dazu gehören auch Probleme mit Behörden wie dem LABO Berlin, etwa bei Vorwürfen zur Rückkehrpflicht, zur Betriebssitzpflicht oder bei Zweifeln an der Zuverlässigkeit. Zur Arbeitsweise zählen die Prüfung von Akten und Beweisen, die Aufbereitung der Aktenlage und die Suche nach Verfahrensfehlern. Unterstützung wird bei Widersprüchen, Eilverfahren und der Verteidigung gegen Strafen angeboten. Die Kontaktaufnahme ist über ein EXPRESS-Kontaktformular und WhatsApp möglich; außerdem bietet die Kanzlei Videoberatung und eine online buchbare fernmündliche Erstberatung an.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 23.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-skana.de, kanzlei-skana.de

Beratung in Berlin – Einordnung der Redaktion

Sven Skana ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und hat seinen Kanzleisitz am Kurfürstendamm 167–168 in Berlin. Der Hauptschwerpunkt seines Profils liegt auf verkehrsrechtlichen Fragen, insbesondere auf der Prüfung von Bußgeldbescheiden, Fahrverboten und dem Entzug der Fahrerlaubnis. Für Ratsuchende geht es dabei häufig um die Folgen eines Verkehrsverstoßes und um die Frage, welche Bedeutung behördliche Schreiben für ihre weitere Teilnahme am Straßenverkehr haben. Zur beschriebenen Arbeitsweise der Kanzlei Skana gehören die Prüfung von Akten und Beweisen, die Aufbereitung der Aktenlage und die Suche nach möglichen Verfahrensfehlern. Weitere Themen sind die rechtliche Unterstützung im Zusammenhang mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung, kurz MPU, Cannabis am Steuer und die Fahrerlaubnis für Cannabis-Patienten. Hier können sowohl einzelne Fahrten als auch grundsätzliche Zweifel an der Fahreignung Gegenstand eines Verfahrens sein. Hinzu kommen Fragen zur EU-Fahrerlaubnis, etwa zur Anerkennung einer im europäischen Ausland erteilten Fahrerlaubnis. Fahrverbot, Fahrerlaubnisentzug und Anforderungen an die Fahreignung sind rechtlich unterschiedliche Themen, auch wenn sie für Betroffene ähnliche praktische Einschränkungen mit sich bringen können. Die Kanzlei unterstützt Mandantinnen und Mandanten in ganz Deutschland, darunter Menschen, die beruflich auf ihren Führerschein angewiesen sind. Zum Tätigkeitsspektrum zählen außerdem Anliegen von Taxi-Unternehmern und Gründern von Mietwagen-Firmen. Gegenstand der Beratung sind P-Scheine sowie Erlaubnisse und Betriebsgenehmigungen für Taxis, Mietwagen und Busse. Bei Auseinandersetzungen mit Behörden wie dem LABO Berlin können Vorwürfe zur Rückkehrpflicht, zur Betriebssitzpflicht oder Zweifel an der Zuverlässigkeit eine Rolle spielen. Die beschriebene Unterstützung umfasst Widersprüche, Eilverfahren und die Verteidigung gegen Strafen. Der Standort am Kurfürstendamm liegt im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf und damit im westlichen Berliner Innenstadtbereich. Eine Anfahrt ist grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planbar; die konkrete Verbindung richtet sich nach dem Ausgangspunkt. Bei gerichtlichen Verkehrsverfahren kommen je nach Gegenstand Berliner Amtsgerichte, das Landgericht Berlin oder das Kammergericht in Betracht. Fahrerlaubnis- und Genehmigungsstreitigkeiten gehören dagegen häufig zur Verwaltungsgerichtsbarkeit. Für eine Kontaktaufnahme ausgehend vom Profil auf Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende zunächst Anlass, vorhandene Schreiben und erkennbare Fristen zusammenstellen und die Kontaktangaben heranziehen. Als Kontaktwege der Kanzlei sind ein EXPRESS-Kontaktformular und WhatsApp genannt. Daneben werden Videoberatung und eine online buchbare fernmündliche Erstberatung angeboten.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 23.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Berlin

  • Amtsgerichte in Berlin
  • Landgericht Berlin
  • Arbeitsgericht Berlin
  • Kammergericht

Die Kanzlei Skana befindet sich am Kurfürstendamm 167–168, 10707 Berlin, im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf. Die Adresse liegt im westlichen Innenstadtbereich und bietet einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus diesem Bezirk ebenso wie aus Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow oder Steglitz-Zehlendorf. Für die Anfahrt kommen öffentliche Verkehrsmittel und der Pkw in Betracht. Welche Verbindung zweckmäßig ist, hängt vom jeweiligen Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrslage ab. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind durch die vorliegenden Informationen nicht belegt. Für Anliegen ohne Anfahrt nennt die Kanzleibeschreibung Videoberatung und eine fernmündliche Erstberatung. Für den verkehrsrechtlichen Schwerpunkt sind unter den genannten Gerichten vor allem die Amtsgerichte in Berlin relevant. Dort werden insbesondere gerichtliche Bußgeldverfahren nach einem Einspruch und viele Verkehrsstrafverfahren geführt. Zivilrechtliche Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen können abhängig von den Zuständigkeitsregeln vor einem Amtsgericht oder dem Landgericht Berlin verhandelt werden. Das Landgericht kann außerdem als Rechtsmittelgericht tätig werden. Das Kammergericht nimmt in Berlin die Aufgaben eines Oberlandesgerichts wahr und kommt insbesondere bei bestimmten Rechtsmittelverfahren in Betracht. Das Arbeitsgericht Berlin ist für die hier beschriebenen verkehrsrechtlichen Kernfragen regelmäßig nicht zuständig; arbeitsrechtliche Folgen eines Führerscheinverlusts wären davon zu unterscheiden. Streitigkeiten mit Fahrerlaubnis- oder Genehmigungsbehörden, beispielsweise über Fahrerlaubnisentzug oder eine personenbeförderungsrechtliche Erlaubnis, fallen hingegen typischerweise in die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Diese ist in der vorgegebenen Gerichtsliste nicht aufgeführt.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 23.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Formular fragt nach Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum und Anschrift; das Anliegen soll möglichst ausführlich geschildert werden. Wenn die Abrechnung über eine vorhandene Rechtsschutzversicherung erfolgen soll, sind deren Name und die Versicherungsscheinnummer mitzuteilen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Erstberatung kann über ein Formular mit Vergütungsvereinbarung gebucht werden; die fernmündliche Beratung kostet pauschal 190 EUR inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer und ist auf 30 Minuten beschränkt. Nach dem Absenden des Formulars wird das Anliegen geprüft; die Kanzlei meldet sich bis spätestens 18:00 Uhr des kommenden Arbeitstages. Eine Anrechnung der Beratungsgebühr auf eine Gebühr für eine Vertretung oder sonstige Tätigkeit ist ausgeschlossen.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Die Erstberatung kann über ein Formular mit Vergütungsvereinbarung gebucht werden; die fernmündliche Beratung kostet pauschal 190 EUR inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer und ist auf 30 Minuten beschränkt. Nach dem Absenden des Formulars wird das Anliegen geprüft; die Kanzlei meldet sich bis spätestens 18:00 Uhr des kommenden Arbeitstages. Eine Anrechnung der Beratungsgebühr auf eine Gebühr für eine Vertretung oder sonstige Tätigkeit ist ausgeschlossen.

Für den Erstkontakt: Das Formular fragt nach Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum und Anschrift; das Anliegen soll möglichst ausführlich geschildert werden. Wenn die Abrechnung über eine vorhandene Rechtsschutzversicherung erfolgen soll, sind deren Name und die Versicherungsscheinnummer mitzuteilen.

Bevorzugter Kontaktweg: form

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen eines Bußgeldbescheids oder Fahrverbots hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind insbesondere der vollständige Bußgeldbescheid, ein vorhandener Anhörungsbogen und Angaben zum Zugang der Schreiben hilfreich. Auch bereits geführter Schriftverkehr, eigene Notizen zum Geschehen und vorhandene Fotos können Bedeutung haben. Wer beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist, kann die Art dieser Abhängigkeit sachlich beschreiben. Ob und welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt vom Vorwurf und vom Verfahrensstand ab. Fristen sollten bei der Kontaktanfrage ausdrücklich genannt werden; eine Anfrage allein wahrt keine verfahrensrechtlichen Fristen.
Wie unterscheiden sich Fahrverbot, Fahrerlaubnisentzug und MPU?
Ein Fahrverbot untersagt das Führen von Kraftfahrzeugen für einen begrenzten Zeitraum, ohne dass die Fahrerlaubnis als solche grundsätzlich erlischt. Bei einer Entziehung geht die Fahrerlaubnis dagegen verloren; für eine spätere Teilnahme am erlaubnispflichtigen Straßenverkehr ist regelmäßig eine Neuerteilung erforderlich. Eine MPU dient der Klärung von Eignungszweifeln und ist weder mit einem Fahrverbot noch mit der Entziehung gleichzusetzen. Für eine Mandatsanfrage ist daher wichtig, welches Schreiben vorliegt, welche Stelle es erlassen hat und ob bereits eine Entscheidung getroffen wurde.
Welche Fragen können bei Cannabis am Steuer und bei Cannabis-Patienten entstehen?
Bei Cannabis im Straßenverkehr sind mögliche Verkehrsverstöße und die fahrerlaubnisrechtliche Fahreignung voneinander zu unterscheiden. Eine ärztliche Verordnung beantwortet nicht automatisch sämtliche Fragen zur sicheren und rechtlich zulässigen Verkehrsteilnahme. Relevant können unter anderem die konkrete Einnahmesituation, festgestellte Beeinträchtigungen, Untersuchungsergebnisse und der Inhalt behördlicher Schreiben sein. Für eine erste Anfrage helfen Angaben dazu, ob es um ein Bußgeldverfahren, ein Strafverfahren oder Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde geht. Medizinische Unterlagen können ebenfalls wichtig sein; welche davon benötigt werden, richtet sich nach dem jeweiligen Prüfungsgegenstand.
Was ist vor einer Anfrage zu P-Schein, Taxi- oder Mietwagengenehmigung wichtig?
Zunächst sollte unterschieden werden, ob die persönliche Berechtigung zur Fahrgastbeförderung oder die unternehmerische Genehmigung für einen Betrieb betroffen ist. Bei Taxi- und Mietwagenunternehmen können zusätzlich Fragen zum Betriebssitz, zur Zuverlässigkeit oder zu betrieblichen Pflichten auftreten. Die Rückkehrpflicht betrifft insbesondere den Mietwagenverkehr und ist von den Regeln für Taxis zu unterscheiden. Für eine Anfrage sind vorhandene Genehmigungen, Antragsunterlagen und behördliche Schreiben hilfreich. Ebenso wichtig ist die Angabe, ob ein Antrag vorbereitet wird, eine Anhörung läuft oder bereits eine ablehnende beziehungsweise belastende Entscheidung vorliegt.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 23.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Sven Skana

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Sven Skana: 4,8 von 5 Sternen bei 127 Bewertungen
4,8 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Kanzlei Skana aus 127 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

4,8 von 5 · 127 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Kanzlei Skana insgesamt und nicht auf Sven Skana persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google veröffentlicht zu diesen 127 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.

Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

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Kontaktdaten geprüft am 23.9.2026 · Quelle: kanzlei-skana.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 23.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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