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- Rechtsanwalt Thomas Lee
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- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Thomas Lee ist seit 2011 als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Kanzlei befindet sich in der Flughafenstraße 52 a, Haus C, in Hamburg. Ein wesentlicher Bestandteil seiner anwaltlichen Tätigkeit ist das Straßenverkehrsrecht. Als Tätigkeitsfelder nennt die Webseite das Verkehrsunfallrecht mit Schadensersatz und Schmerzensgeld sowie das (Verkehrs-)Strafrecht. Die Darstellung richtet sich insbesondere an Menschen, die einen Verkehrsunfall hatten, und an Unfallopfer mit Schäden am eigenen Fahrzeug. Für eine erste Einschätzung einer rechtlichen Angelegenheit bietet die Kanzlei eine Kontaktaufnahme an. Telefon und E-Mail sind auf der Webseite angegeben. Im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen thematisiert Thomas Lee die Einleitung wichtiger Schritte und die mögliche Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen. Außerdem befasst sich die Darstellung mit Hilfsangeboten der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung und der Einschaltung eines eigenen Sachverständigen und Rechtsanwalts durch Unfallopfer.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rathomaslee.com, rathomaslee.com
Beratung in Hamburg – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Thomas Lee ist seit 2011 als Rechtsanwalt zugelassen und führt seine Kanzlei in der Flughafenstraße 52 a, Haus C, in Hamburg. Den Hauptschwerpunkt seines Profils bildet das Verkehrsrecht. Die Kanzleidarstellung nennt insbesondere das Verkehrsunfallrecht mit Schadensersatz und Schmerzensgeld sowie das (Verkehrs-)Strafrecht. Sie richtet sich damit unter anderem an Menschen, die nach einem Straßenverkehrsunfall rechtliche Fragen klären möchten. Besonders angesprochen werden Unfallopfer, deren eigenes Fahrzeug beschädigt wurde. Für eine erste Einschätzung einer rechtlichen Angelegenheit bietet die Kanzlei eine Kontaktaufnahme an. Im Verkehrsunfallrecht geht es häufig darum, den Unfallhergang einzuordnen, die Haftungsverteilung zu prüfen und mögliche Schadenspositionen zu erfassen. Dazu können Reparaturkosten, Fragen zum Wiederbeschaffungsaufwand oder zur vorübergehend fehlenden Nutzbarkeit eines Fahrzeugs gehören. Bei unfallbedingten Verletzungen können außerdem Schmerzensgeld und weitere Folgen eines Personenschadens eine Rolle spielen. Welche Ansprüche im Einzelfall bestehen, hängt unter anderem von den feststellbaren Umständen und den verfügbaren Nachweisen ab. Thomas Lees Kanzleidarstellung thematisiert in diesem Zusammenhang wichtige erste Schritte nach einem Unfall, die mögliche Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen und den Umgang mit Hilfsangeboten der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung. Das ebenfalls genannte Verkehrsstrafrecht betrifft dagegen die Prüfung strafrechtlicher Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Typische Themen dieses Rechtsgebiets sind etwa unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit im Verkehr oder fahrlässige Körperverletzung nach einem Unfall. Dabei unterscheiden sich die Fragestellungen deutlich von der zivilrechtlichen Schadensregulierung: Im Mittelpunkt stehen der Tatvorwurf, der Verfahrensstand und mögliche strafrechtliche Folgen. Ein einzelnes Unfallgeschehen kann sowohl schadensersatzrechtliche als auch strafrechtliche Fragen aufwerfen, die jeweils gesondert betrachtet werden müssen. Die Kanzleianschrift liegt im nördlichen Hamburger Stadtgebiet mit Bezug zum Flughafenbereich und zum Bezirk Hamburg-Nord. Für eine Anfahrt aus Hamburg-Mitte, Altona, Eimsbüttel oder Wandsbek ist die genaue Adresse einschließlich Haus C maßgeblich. Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln und die Anfahrt mit dem Pkw lassen sich anhand dieser Anschrift planen; konkrete Haltestellen oder Parkmöglichkeiten sind nicht belegt. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen im Verkehrsrecht können insbesondere das Amtsgericht Hamburg und das Landgericht Hamburg in Betracht kommen. Welche Stelle tatsächlich zuständig ist, richtet sich nach Verfahrensart, Streitwert und örtlichen Anknüpfungspunkten. Für eine Mandatsanfrage kann das Profil auf Anwalt-Seiten.de als Ausgangspunkt dienen. Ratsuchende können zunächst knapp beschreiben, ob es um einen Unfallschaden, Verletzungsfolgen oder einen strafrechtlichen Vorwurf geht. Hilfreich sind Angaben zum Ereignisdatum, zum bisherigen Schriftwechsel und zu bereits mitgeteilten Fristen. Telefon und E-Mail sind auf der Kanzleiwebseite angegeben. Ob eine Bearbeitung übernommen wird und welche Unterlagen für die erste Einschätzung erforderlich sind, lässt sich im anschließenden direkten Kontakt klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Hamburg
- Amtsgericht Hamburg
- Landgericht Hamburg
- Arbeitsgericht Hamburg
- Hanseatisches Oberlandesgericht
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Thomas Lee befindet sich in der Flughafenstraße 52 a, Haus C, 22335 Hamburg. Die Anschrift liegt im nördlichen Stadtgebiet, im Umfeld des Hamburger Flughafens und mit räumlichem Bezug zu Hamburg-Nord. Es handelt sich damit nicht um eine Innenstadtadresse. Für Ratsuchende aus Hamburg-Mitte, Altona, Eimsbüttel oder Wandsbek hängt die Anfahrt vom jeweiligen Ausgangspunkt ab. Für die Planung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte die vollständige Anschrift einschließlich des Gebäudezusatzes Haus C verwendet werden. Angaben zu konkreten Verbindungen, Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor und können vor einem Besuch erfragt werden. Für den verkehrsrechtlichen Schwerpunkt kommen unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Hamburg und das Landgericht Hamburg in Betracht. Zivilrechtliche Verfahren können beispielsweise Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall, die Haftungsquote oder die Höhe eines Schmerzensgeldes betreffen. Die sachliche Zuständigkeit richtet sich insbesondere nach dem Streitwert und gesetzlichen Sonderregelungen. Auch die örtliche Zuständigkeit muss gesondert bestimmt werden; die Kanzleianschrift allein legt das zuständige Gericht nicht fest. Verkehrsstrafverfahren werden je nach Tatvorwurf und gesetzlicher Zuständigkeit insbesondere vor dem Amtsgericht geführt; das Landgericht kann unter anderem als Rechtsmittelgericht beteiligt sein. Das Hanseatische Oberlandesgericht kann bei verkehrsrechtlichen Streitigkeiten in gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittelverfahren zuständig werden, etwa bei Berufungen gegen erstinstanzliche Zivilurteile des Landgerichts. Das Arbeitsgericht Hamburg ist dagegen für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig und gehört nicht zu den typischen Gerichten für die hier beschriebenen Unfallschadens- und Verkehrsstrafverfahren.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei bietet Kontakt für eine erste Einschätzung Ihrer rechtlichen Angelegenheit an.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Kanzlei bietet Kontakt für eine erste Einschätzung Ihrer rechtlichen Angelegenheit an.
Bevorzugter Kontaktweg: phone
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage nach einem Verkehrsunfall hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere das Unfalldatum, der Unfallort und eine sachliche Schilderung des Ablaufs hilfreich. Vorhandene Fotos, Angaben zu Beteiligten und Zeugen, ein polizeiliches Aktenzeichen sowie Schreiben der Versicherungen können die Darstellung ergänzen. Bei Fahrzeugschäden kommen Kostenvoranschläge, Gutachten oder Rechnungen hinzu; bei Verletzungen können medizinische Unterlagen relevant sein. Auch bereits erhaltene Schreiben mit Fristen sollten erwähnt werden. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, kann bei der Kontaktaufnahme abgestimmt werden.
- Welche Rolle spielt ein Kfz-Sachverständiger bei der Schadensregulierung?
- Ein Kfz-Sachverständiger kann technische Fragen zum Fahrzeugschaden untersuchen und beispielsweise Reparaturaufwand, Wiederbeschaffungswert oder eine mögliche Wertminderung beurteilen. Ein Gutachten kann damit eine Grundlage für die Bezifferung von Schadensersatzansprüchen sein. Ob ein ausführliches Gutachten erforderlich ist oder andere Nachweise ausreichen, hängt unter anderem von Art und Umfang des Schadens ab. Auch die Frage, wer die Kosten einer Begutachtung trägt, ist nicht für jeden Unfall gleich zu beantworten. Technische Schadensbewertung und rechtliche Prüfung der Haftung erfüllen dabei unterschiedliche Aufgaben.
- Wie lassen sich Hilfsangebote der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung einordnen?
- Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung prüft geltend gemachte Ansprüche und kann Unterstützung bei der Organisation der Schadensabwicklung anbieten, etwa bei Reparatur oder Begutachtung. Solche Angebote sind von einer unabhängigen rechtlichen Prüfung zu unterscheiden. Für die Einordnung sind der genaue Inhalt des Angebots, mögliche Erklärungen oder Vereinbarungen und die bereits bekannten Unfallfolgen relevant. Nicht jede Zahlung bedeutet automatisch, dass sämtliche Ansprüche abschließend geregelt sind; umgekehrt können Abfindungserklärungen weitreichende Bedeutung haben. Bei einer Mandatsanfrage lässt sich deshalb angeben, welche Angebote, Schreiben oder Zahlungen bereits vorliegen.
- Wann kann nach einem Verkehrsunfall Schmerzensgeld eine Rolle spielen?
- Schmerzensgeld kommt allgemein bei einer unfallbedingten Verletzung des Körpers oder der Gesundheit in Betracht, wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Für die Beurteilung sind etwa Art und Schwere der Verletzung, Behandlungsdauer, Schmerzen und längerfristige Einschränkungen relevant. Ein bloßer Fahrzeugschaden begründet dagegen keinen Schmerzensgeldanspruch. Medizinische Befunde und eine nachvollziehbare Dokumentation des Verlaufs können für die Prüfung wichtig sein. Neben Schmerzensgeld können weitere Schadenspositionen bestehen, beispielsweise wegen eines Verdienstausfalls. Ob und in welchem Umfang Ansprüche bestehen, bedarf einer Betrachtung des konkreten Unfallgeschehens.
- Was unterscheidet einen verkehrsstrafrechtlichen Vorwurf von der Regulierung eines Unfallschadens?
- Bei der Schadensregulierung geht es um zivilrechtliche Ansprüche, beispielsweise auf Ersatz von Reparaturkosten oder auf Schmerzensgeld. Ein Verkehrsstrafverfahren betrifft dagegen die Frage, ob eine strafbare Handlung vorliegt und welche strafrechtlichen Folgen daran anknüpfen können. Beide Verfahren können aus demselben Ereignis entstehen, verfolgen aber unterschiedliche Zwecke. Für eine erste Anfrage ist deshalb hilfreich, den Absender und die Art erhaltener Schreiben zu nennen, etwa Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht. Auch der darin bezeichnete Tatvorwurf, der Verfahrensstand und mitgeteilte Termine oder Fristen sind für die Einordnung relevant.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: rathomaslee.com
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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