Veröffentlichtes Profil

Walter Lindemann

Heinz Walter Lindemann – Fachanwalt für Strafrecht in Gelsenkirchen

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Fachanwalt für Strafrecht · Kanzlei Beisenbusch

Bochumer Str. 100, 45886 Gelsenkirchen

Telefon: +49 209 377 875 50

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Beisenbusch
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 23. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Heinz Walter Lindemann wird auf der Webseite der Kanzlei Beisenbusch als Fachanwalt für Strafrecht vorgestellt. Sein dort formulierter Anspruch ist, dass Mandanten in jeder Phase der Verteidigung die Unterstützung ihres Verteidigers und die ausschließliche Vertretung ihrer Interessen erfahren. Die Kanzlei hat Standorte in Gelsenkirchen und Berlin und ist bundesweit tätig. Zu ihren Kerngebieten gehören Strafverteidigung und Unfallabwicklung. Sie vertritt Beschuldigte in Strafverfahren sowie Betroffene in Ordnungswidrigkeitenverfahren. Die strafrechtliche Vertretung umfasst alle Verfahrensstadien von der ersten Vernehmung bis zur Hauptverhandlung. Dabei setzt die Kanzlei auf eine aktive, frühzeitige Verteidigung. Im Verkehrsrecht übernimmt sie die Kommunikation mit Versicherungen, die Schadensregulierung und die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen. Ergänzend bietet sie Beratung im allgemeinen Zivilrecht, Arbeitsrecht und Vertragsrecht an. Im Arbeitsrecht unterstützt sie Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Beratung und Vertretung erfolgen telefonisch, digital oder persönlich vor Ort. Der Gelsenkirchener Standort befindet sich in der Bochumer Str. 100.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 23.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: anwaltgelsenkirchen.com, anwaltgelsenkirchen.com

Beratung in Gelsenkirchen – Einordnung der Redaktion

Walter Lindemann ist Fachanwalt für Strafrecht und gehört der Kanzlei Beisenbusch an. Auf deren Webseite wird er als Heinz Walter Lindemann vorgestellt. Sein Profil auf Anwalt-Seiten.de nennt Verkehrsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Erbrecht. Für Ratsuchende ist diese Unterscheidung wichtig: Die Fachanwaltsbezeichnung bezieht sich auf das Strafrecht, während die Profilangaben weitere Rechtsgebiete benennen. Der Gelsenkirchener Kanzleistandort liegt in der Bochumer Str. 100, 45886 Gelsenkirchen. Die Kanzlei unterhält außerdem einen Standort in Berlin und ist bundesweit tätig. Im Verkehrsrecht stehen häufig die Folgen eines Verkehrsunfalls im Mittelpunkt. Dazu zählen die Klärung der Haftung, die Erfassung von Sach- und Personenschäden sowie die Auseinandersetzung mit Versicherungen. Die Kanzlei Beisenbusch übernimmt nach ihrer Beschreibung die Kommunikation mit Versicherern, die Schadensregulierung und die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen. Daneben können Verkehrsereignisse ein Bußgeldverfahren oder strafrechtliche Ermittlungen auslösen. Hier besteht eine Verbindung zur Strafverteidigung: Die Kanzlei vertritt Beschuldigte und Betroffene in Ordnungswidrigkeitenverfahren. Ihre strafrechtliche Tätigkeit umfasst die Verfahrensstadien von der ersten Vernehmung bis zur Hauptverhandlung; dabei beschreibt sie eine aktive, frühzeitige Verteidigung als ihren Ansatz. Das ebenfalls im Profil aufgeführte Erbrecht betrifft die rechtlichen Folgen eines Todesfalls und die Gestaltung der Vermögensnachfolge. Typische Anliegen sind die Bedeutung eines Testaments, die gesetzliche Erbfolge, Pflichtteilsansprüche oder Meinungsverschiedenheiten innerhalb einer Erbengemeinschaft. Auch die Frage, welche Unterlagen zur Klärung eines Nachlasses benötigt werden, kann Anlass für eine Anfrage sein. Welche erbrechtliche Unterstützung Walter Lindemann im konkreten Anliegen übernimmt, sollte im Erstkontakt geklärt werden, da die vorliegende Kanzleibeschreibung hierzu keine einzelnen Leistungen ausführt. Der örtliche Bezug umfasst Gelsenkirchen mit Stadtteilen wie Altstadt, Buer, Erle, Horst und Ückendorf. Für gerichtliche Angelegenheiten können insbesondere das Amtsgericht Gelsenkirchen und das Landgericht Essen relevant werden; die Zuständigkeit hängt vom jeweiligen Verfahren ab. Beratung und Vertretung sind laut Kanzleibeschreibung telefonisch, digital oder persönlich möglich. Bei einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de lässt sich das Anliegen zunächst knapp dem Verkehrsrecht, Erbrecht oder einem strafrechtlichen Zusammenhang zuordnen. Hilfreich sind Angaben zu Beteiligten, vorhandenen Schreiben und bereits genannten Terminen oder Fristen. Anschließend kann geklärt werden, ob eine Mandatsübernahme in Betracht kommt, welche Unterlagen benötigt werden und in welcher Form das weitere Gespräch stattfindet.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Gelsenkirchen

  • Amtsgericht Gelsenkirchen
  • Landgericht Essen (zuständiger Bezirk)
  • Arbeitsgericht Gelsenkirchen

Der Gelsenkirchener Standort der Kanzlei Beisenbusch befindet sich in der Bochumer Str. 100, 45886 Gelsenkirchen. Zum städtischen Umfeld gehören unter anderem Altstadt, Buer, Erle, Horst und Ückendorf. Die konkrete Anfahrt richtet sich nach dem Ausgangspunkt im Stadtgebiet oder in der Umgebung. Für einen persönlichen Termin können öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw in Betracht kommen; die passende Verbindung und die Bedingungen am Ziel sollten vorab geprüft werden. Konkrete Haltestellen, Stellplätze oder Angaben zur Barrierefreiheit sind in den vorliegenden Informationen nicht enthalten. Als Alternative zum Besuch nennt die Kanzlei telefonische und digitale Beratung. Für verkehrsrechtliche Streitigkeiten über Unfallfolgen kommen je nach sachlicher und örtlicher Zuständigkeit das Amtsgericht Gelsenkirchen oder das Landgericht Essen in Betracht. Dort können beispielsweise zivilrechtliche Verfahren über Schadensersatzansprüche geführt werden. Einsprüche gegen Bußgeldbescheide werden bei entsprechender Zuständigkeit vor dem Amtsgericht verhandelt. Auch Verkehrsstraftaten können Gegenstand amtsgerichtlicher Strafverfahren sein; für bestimmte Strafsachen ist das Landgericht zuständig. Das Landgericht Essen ist außerdem Rechtsmittelgericht für bestimmte Entscheidungen des Amtsgerichts. Im Erbrecht ist das Amtsgericht als Nachlassgericht insbesondere für Nachlassverfahren wie Testamentseröffnungen und Erbscheinsverfahren zuständig, sofern der örtliche Anknüpfungspunkt gegeben ist. Streitige Ansprüche, etwa auf den Pflichtteil, gehören dagegen vor die Zivilgerichte. Das ebenfalls am Standort genannte Arbeitsgericht Gelsenkirchen befasst sich vor allem mit arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und ist für gewöhnliche Verkehrs- oder Erbrechtsfälle nicht zuständig.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Füllen Sie das Kontaktformular aus und erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung von uns.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Füllen Sie das Kontaktformular aus und erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung von uns.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen eines Verkehrsunfalls hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind eine kurze Schilderung des Unfallhergangs, das Unfalldatum und Angaben zu den beteiligten Personen und Fahrzeugen hilfreich. Vorhandene Fotos, ein Unfallbericht, Kontaktdaten von Zeugen und ein polizeiliches Aktenzeichen können den Sachverhalt ergänzen. Hinzu kommen gegebenenfalls Schreiben der Versicherungen, Kostenvoranschläge, Gutachten und Rechnungen. Bei Verletzungen können ärztliche Unterlagen relevant sein. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab. Bereits mitgeteilte Fristen und Termine sollten bei der Anfrage ausdrücklich genannt werden.
Was unterscheidet die Unfallregulierung von einem Bußgeld- oder Strafverfahren im Straßenverkehr?
Die Unfallregulierung betrifft vor allem zivilrechtliche Fragen: Wer haftet für einen Schaden, welche Schadenspositionen bestehen und wer muss sie ausgleichen? Ein Bußgeldverfahren betrifft dagegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit, etwa eines Verkehrsverstoßes. Im Strafverfahren geht es um den Verdacht einer Straftat. Ein einziger Verkehrsvorgang kann mehrere dieser Verfahren auslösen, die unterschiedliche Regeln und Folgen haben. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich, neben Versicherungsunterlagen auch behördliche Schreiben zu benennen und deutlich zu machen, in welcher Eigenschaft die betroffene Person angeschrieben wurde.
Welche Informationen werden zur ersten Einordnung eines Erbfalls benötigt?
Ausgangspunkt sind regelmäßig das Sterbedatum, der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person und die familiären Beziehungen der Beteiligten. Wichtig ist außerdem, ob ein Testament oder Erbvertrag bekannt ist und ob bereits Schreiben eines Nachlassgerichts vorliegen. Je nach Anliegen können Angaben zu Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und früheren Zuwendungen bedeutsam werden. Für die erste Anfrage genügt häufig eine geordnete Übersicht über die bekannten Umstände und offenen Fragen. Ob weitere Urkunden oder Nachweise erforderlich sind, lässt sich anschließend anhand des konkreten Anliegens klären.
Ist bei einem Streit um das Erbe immer das Nachlassgericht zuständig?
Nicht jede erbrechtliche Angelegenheit wird vom Nachlassgericht entschieden. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Eröffnung von Testamenten und Verfahren zur Erteilung eines Erbscheins. Geht es hingegen um streitige Zahlungsansprüche, etwa einen Pflichtteil, sind grundsätzlich die Zivilgerichte zuständig. Auch Auseinandersetzungen unter Miterben können unterschiedliche Verfahren erfordern. Die örtliche und sachliche Zuständigkeit richtet sich nach gesetzlichen Kriterien und lässt sich nicht allein aus dem Kanzleistandort ableiten. Bei der Anfrage hilft daher eine klare Beschreibung, ob ein Nachweis der Erbenstellung oder die Klärung eines streitigen Anspruchs im Mittelpunkt steht.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Walter Lindemann

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Walter Lindemann: 5,0 von 5 Sternen bei 7 Bewertungen
5,0 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Kanzlei Beisenbusch aus 7 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Walter Lindemann liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

5,0 von 5 · 7 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Kanzlei Beisenbusch insgesamt und nicht auf Walter Lindemann persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

5 Sterne0
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Gesamtbild bei Google (Kanzlei)

Ø 5,07

Google veröffentlicht zu diesen 7 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 23.9.2026 · Quelle: anwaltgelsenkirchen.com

Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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