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Anwalt-Seiten.de > Blog > Umwelt > Verkehrsrecht > Bußgeldkatalog 2026: Sätze, Punkte und Fahrverbote bei StVO-Verstößen
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Bußgeldkatalog 2026: Sätze, Punkte und Fahrverbote bei StVO-Verstößen

Anwalt-Seiten 10. Mai 2026
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Der Bußgeldkatalog ist die zentrale Tabelle, in der das Bundesverkehrsministerium für jeden Verstoß gegen die Straßenverkehrs-Ordnung festlegt, was ein Autofahrer zahlt — vom 25-€-Halteverstoß bis zur 800-€-Trunkenheitsfahrt. Wer einen Bußgeldbescheid erhält, sieht dort nur das Endergebnis. Dieser Beitrag erklärt, wie der Katalog aufgebaut ist, welche Verstöße welche Sanktion auslösen und wie man gegen einen Bescheid wirksam Einspruch einlegt.

Inhaltsverzeichnis
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZEWas ist der Bußgeldkatalog und wer erlässt ihn?Wie ist der Bußgeldkatalog 2026 aufgebaut?Welche Verstöße kosten am meisten?Was ist der Unterschied zwischen Verwarngeld und Bußgeld?Wann werden zusätzlich Punkte in Flensburg verhängt?Welche Verstöße führen zum Fahrverbot?Was hat die BKatV-Novelle 2021 verändert?Wie kann ich gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen?Wo finde ich den genauen Tatbestand zu meinem Verstoß?Welche weiterführenden Bereiche zum Bußgeldkatalog gibt es?Häufige Fragen zum BußgeldkatalogIst der Bußgeldkatalog 2026 ein Gesetz?Wer entscheidet, ob ich Bußgeld oder Verwarngeld zahle?Wie lange habe ich Zeit, um Einspruch einzulegen?Kostet ein Einspruch zusätzliches Geld?Gilt der deutsche Bußgeldkatalog auch im Ausland?Fazit
Kurz zusammengefasst:
Der Bußgeldkatalog 2026 stuft jeden StVO-Verstoß nach Bußgeld, Punkten in Flensburg und Fahrverbot ein. Verwarngelder bis 55 € sind kein Bußgeld und bleiben punktefrei; ab 60 € entstehen 1–3 Punkte. Die Einspruchsfrist gegen einen Bußgeldbescheid beträgt 2 Wochen ab Zustellung.
Wichtiger Hinweis:
Die Regelsätze des Bußgeldkatalogs sind keine Verhandlungsbasis. Die Behörde wendet sie automatisch an, sobald ein Verstoß festgestellt ist. Eine Reduzierung im Einzelfall ist nur über einen begründeten Einspruch oder eine gerichtliche Überprüfung der Messung möglich.

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

  • ▸ Rechtsgrundlage: § 26a StVG i.V.m. der Bundes-Bußgeldverordnung (BKatV)
  • ▸ Letzte große Novelle: 9. November 2021 — verdoppelte Sätze für Geschwindigkeit und Halteverstöße
  • ▸ Pro Verstoß: ein Regelsatz, definierte Punkte, ein optionales Regelfahrverbot
  • ▸ Punkte ab 60 € Bußgeld, Fahrverbot ab 21 km/h innerorts oder 0,5 ‰ Alkohol
  • ▸ Einspruch gegen Bußgeldbescheid: 2 Wochen ab Zustellung, ohne Begründungspflicht

„Viele Mandanten halten den Bußgeldkatalog für ein Naturgesetz. Tatsächlich liegt die Erfolgsquote im Einspruch bei rund 30 % — vor allem, weil Messungen häufig formfehlerhaft sind. Wer den Bescheid sofort prüfen lässt, statt zu zahlen, spart oft mehr als das Anwaltshonorar.“

— Sandra Reinhardt, Fachanwältin für Verkehrsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Was ist der Bußgeldkatalog und wer erlässt ihn?

Der Bußgeldkatalog ist die Anlage zur Bundes-Bußgeldverordnung (BKatV) und legt die Regelsätze für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr fest. Erlassen wird er vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr auf Grundlage von § 26a Straßenverkehrsgesetz (StVG) — mit Zustimmung des Bundesrats.

Der Katalog ist also keine reine Verwaltungsvorschrift, sondern ein bundesweit verbindliches Regelwerk. Jeder Tatbestand erhält eine eigene Tatbestandsnummer (z. B. 11.3.6 für innerorts 21–25 km/h zu schnell), unter der drei Werte hinterlegt sind: das Bußgeld in Euro, die Punkte im Fahreignungsregister und ob ein Regelfahrverbot greift.

Bußgeldbehörden, Polizei und Gerichte wenden den Katalog automatisch an. Abweichungen nach oben gibt es bei Vorsatz, einschlägigen Voreintragungen oder bei besonders rücksichtslosem Verhalten; Abweichungen nach unten nur über erfolgreichen Einspruch oder durch Gerichtsurteil. Den vollständigen Tatbestandskatalog veröffentlicht das Kraftfahrt-Bundesamt online.

Wie ist der Bußgeldkatalog 2026 aufgebaut?

Der Bußgeldkatalog 2026 ist nach Verstoßgruppen sortiert: Geschwindigkeit, Vorfahrt, Abstand, Überholen, Rotlicht, Halten und Parken, Alkohol und Drogen, Handy, Ladung, technische Mängel. Jede Gruppe enthält gestaffelte Tatbestände, die mit steigender Schwere höhere Sanktionen auslösen.

Siehe auch:  Verkehrsunfall Pflichten – Was tun?

Innerhalb jeder Gruppe folgen die Regelsätze einer einheitlichen Eskalationslogik. Beispiel Geschwindigkeit innerorts: bis 10 km/h zu schnell sind 30 € (Verwarngeld, ohne Punkte). 11–15 km/h kosten 50 €, 16–20 km/h 70 € — beides noch ohne Punkte. Ab 21 km/h beginnt der Bußgeldbereich mit 115 € und 1 Punkt; bei 31 km/h sind es 260 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

Für jeden Tatbestand gilt ein einheitliches Schema mit drei Werten: Regelsatz (Bußgeld in Euro), Punkte (1, 2 oder 3) und Fahrverbot (0, 1, 2 oder 3 Monate). Aus diesen drei Werten ergibt sich die Gesamtsanktion. Bei Wiederholungsverstößen innerhalb von 12 Monaten verdoppelt sich oft die Härte.

Welche Verstöße kosten am meisten?

Die teuersten Tatbestände im Bußgeldkatalog 2026 sind Trunkenheit ab 0,5 Promille (500 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot), Drogenfahrt (500 €+) und Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 70 km/h innerorts (800 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot). Verkehrsstraftaten ab 1,1 Promille verlassen den Katalog komplett.

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
21–25 km/h zu schnell innerorts 115 € 1 —
31–40 km/h zu schnell innerorts 260 € 2 1 Monat
Über 70 km/h zu schnell innerorts 800 € 2 3 Monate
Rotlichtverstoß einfach 90 € 1 —
Rotlichtverstoß qualifiziert (≥ 1 s rot) 200 € 2 1 Monat
Handy am Steuer 100 € 1 —
Alkohol 0,5 ‰ Erstverstoß 500 € 2 1 Monat
Drogen am Steuer Erstverstoß 500 € 2 1 Monat
Abstand < 3/10 Tacho bei > 130 km/h 320 € 2 2 Monate

Was ist der Unterschied zwischen Verwarngeld und Bußgeld?

Ein Verwarngeld liegt zwischen 5 € und 55 €, bleibt punktefrei und führt zu keinem Eintrag im Fahreignungsregister. Ein Bußgeld beginnt bei 60 €, kann mit 1–3 Punkten und einem Fahrverbot kombiniert werden und durchläuft ein eigenes Bußgeldverfahren mit Anhörungsbogen, Bescheid und Einspruchsmöglichkeit.

a) Verwarngeld (5–55 €) wird als gelber Zettel oder Briefverwarnung ausgestellt. Wer innerhalb der Frist zahlt, ist die Sache los — kein Bescheid, keine Punkte, kein Eintrag. Typische Anlässe: Falschparken, kleine Geschwindigkeitsverstöße, vergessene Anschnallpflicht.
b) Bußgeld (ab 60 €) wird per förmlichem Bußgeldbescheid zugestellt, oft erst nach einem vorangegangenen Anhörungsbogen. Eintragung in das Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt erfolgt automatisch ab 60 €.
c) Geldstrafe (Verkehrsstraftat) verlässt den Bußgeldkatalog komplett — relevant ab 1,1 ‰ Alkohol, bei Fahrerflucht oder gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr. Die Sanktion erfolgt durch Strafbefehl oder Hauptverhandlung mit Geld- oder Freiheitsstrafe und meist Entzug der Fahrerlaubnis.

Wann werden zusätzlich Punkte in Flensburg verhängt?

Punkte in Flensburg werden ab einem Bußgeld von 60 € fällig. Die Höhe richtet sich nach der Schwere: 1 Punkt bei einfachen Ordnungswidrigkeiten ab 60 €, 2 Punkte bei Verstößen mit Regelfahrverbot oder Gefährdungspotenzial, 3 Punkte bei Verkehrsstraftaten wie Trunkenheit am Steuer oder Fahrerflucht.

Das Punktesystem heißt offiziell Fahreignungs-Bewertungssystem (FBS) und wird seit 2014 in der reformierten Form geführt. Punkte verfallen automatisch nach Tilgungsfristen — 1 Punkt nach 2,5 Jahren, 2 Punkte nach 5 Jahren, 3 Punkte nach 10 Jahren. Eine Hemmung durch neue Verstöße findet nicht mehr statt.

Wer wissen möchte, welche Punkte aktuell eingetragen sind, kann sie kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt online abfragen. Wann diese Punkte konkret gelöscht werden, regelt der Beitrag Wann werden Punkte in Flensburg gelöscht? im Detail.

Welche Verstöße führen zum Fahrverbot?

Ein Regelfahrverbot droht bei groben Pflichtverletzungen — Geschwindigkeit ab 21 km/h innerorts oder 26 km/h außerorts, qualifizierter Rotlichtverstoß, 0,5 Promille Alkohol oder Drogen am Steuer. Außerdem bei beharrlicher Pflichtverletzung: zwei Punkte-Verstöße ab 26 km/h binnen 12 Monaten.

Siehe auch:  Verkehrsrecht in Deutschland: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot und MPU im Überblick

Die Dauer beträgt 1, 2 oder 3 Monate. Bei Erstverstößen darf der Betroffene den Führerschein innerhalb von 4 Monaten zur Hinterlegung abgeben — eine Schonfrist, die Berufsfahrer und Selbstständige für die Vollstreckungsplanung nutzen können.

Genaue Schwellenwerte für jeden Tatbestand und Möglichkeiten, das Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe umzuwandeln, behandelt der weiterführende Artikel Fahrverbot ab wann?.

Expertentipp

Vor jeder Geschwindigkeitsmessung wird ein Toleranzabzug vorgenommen: 3 km/h bei Tempo bis 100 km/h, sonst 3 % der gemessenen Geschwindigkeit. Dieser Abzug ist im Bußgeldbescheid bereits eingerechnet. Wer also bei 80 km/h gemessen wurde, fuhr offiziell 77 km/h — das kann bei Schwellenwerten wie 21 oder 26 km/h Überschreitung den Unterschied zwischen Bußgeld und Fahrverbot bedeuten.

Was hat die BKatV-Novelle 2021 verändert?

Die Novelle der Bundes-Bußgeldverordnung trat am 9. November 2021 in Kraft und verteuerte Geschwindigkeits- und Halteverstöße deutlich — innerorts häufig um Faktor 2 bis 3. Wer 21 km/h innerorts zu schnell fuhr, zahlte vor der Novelle 80 €, danach 115 €.

Die größten Änderungen betrafen drei Bereiche. Geschwindigkeitsverstöße innerorts wurden flächendeckend teurer, mit besonderen Aufschlägen ab 21 km/h. Halteverstöße in zweiter Reihe, auf Geh- und Radwegen oder mit Behinderung wurden auf 55–110 € hochgesetzt. Falsches Parken auf Behindertenparkplätzen kostet seit 2021 einheitlich 55 €.

Aktuelle Anpassungen für 2026 dokumentiert der Beitrag Verkehrsrecht 2026: neue Regelungen im Überblick. Weitere Reformschritte zu schwereren Sanktionen sind in der politischen Diskussion, aber noch nicht beschlossen.

Wie kann ich gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen?

Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung Einspruch nach § 67 OWiG eingelegt werden — schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde, die den Bescheid erlassen hat. Eine Begründung ist nicht zwingend erforderlich, erhöht aber die Erfolgsaussichten deutlich.

Sinnvoll ist ein Einspruch besonders in drei Konstellationen. Erstens, wenn die Messung anfechtbar erscheint — nicht geeichtes Gerät, falsche Toleranz, Identifikationsfehler des Fahrers. Zweitens, wenn die Fahrereigenschaft strittig ist (typisch beim Halteranschreiben). Drittens, wenn ein drohendes Fahrverbot durch Härtefallargumente abgewendet werden soll. Statistisch erfolgreich sind etwa 30 % der Einsprüche.

Vor dem eigentlichen Bußgeldbescheid versendet die Behörde häufig einen Anhörungsbogen. Wie dieser zu beantworten ist und welche Antworten zur Selbstbelastung führen können, zeigt der Beitrag Anhörung im Bußgeldverfahren. Wann ein Anwalt sinnvoll ist und was er konkret prüft, erklärt Wann ein Anwalt für Verkehrsrecht wirklich hilft.

Wo finde ich den genauen Tatbestand zu meinem Verstoß?

Den genauen Tatbestand mit Tatbestandsnummer, Regelsatz, Punkten und Fahrverbot veröffentlicht das Kraftfahrt-Bundesamt im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog. Im Bußgeldbescheid steht die Tatbestandsnummer am oberen Rand und ist der eindeutige Schlüssel zum konkreten Verstoß. Sie folgt einem mehrstelligen Schema wie 11.3.6.

Die Tatbestandsnummer ist immer mehrstellig nach dem Schema 11.3.6, 14.1.1 oder ähnlich. Die erste Ziffer markiert die Verstoßgruppe (11 = Geschwindigkeit, 14 = Rotlicht, 24 = Halten/Parken, 41 = Alkohol). Die folgenden Ziffern grenzen die Schwere ein.

Wer den Bescheid prüfen möchte, vergleicht die genannte Tatbestandsnummer mit dem öffentlich einsehbaren Tatbestandskatalog des KBA. Stimmen Tatbestand und genannte Sanktion nicht überein, ist das ein klassischer Einspruchsgrund — Behörden machen hier regelmäßig Tippfehler.

Welche weiterführenden Bereiche zum Bußgeldkatalog gibt es?

Anwalt-Seiten.de bündelt das Verkehrsrecht in fünf Themenbereichen: Bußgeldkatalog, Punkte in Flensburg, Fahrverbot, MPU und Verkehrsunfall. Wer einen Einstiegsüberblick sucht, findet ihn im Beitrag zum Verkehrsrecht insgesamt — von Sanktionen über Verfahren bis zu Anwaltskosten und Verkehrsrechtsschutzversicherung.

Siehe auch:  Funktion von Motoröl im Verbrennungsmotor Verstehen

Der Bußgeldkatalog ist in vielen Fällen nur der Ausgangspunkt einer längeren Eskalation. Hohe Bußgelder bringen Punkte; Punkte führen langfristig zum Fahreignungsseminar oder zur Entziehung der Fahrerlaubnis; eine Trunkenheitsfahrt zieht eine medizinisch-psychologische Untersuchung nach sich. Diese Folgewirkungen erklärt der Beitrag Verkehrsrecht in Deutschland: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot und MPU im Überblick.

Spezialisierte Themen wie Cannabis und THC am Steuer behandelt der Beitrag Cannabis im Verkehrsrecht. Vertiefende Artikel zu einzelnen Tatbeständen — Geschwindigkeitsüberschreitung, Rote Ampel, Handy am Steuer, Falschparken, Abstandsverstoß — entstehen schrittweise und werden hier nachverlinkt, sobald sie online sind.

Häufige Fragen zum Bußgeldkatalog

Ist der Bußgeldkatalog 2026 ein Gesetz?

Der Bußgeldkatalog selbst ist kein Gesetz, sondern eine Verordnung — die Bundes-Bußgeldverordnung (BKatV). Erlassen wird sie auf Grundlage des § 26a Straßenverkehrsgesetz mit Zustimmung des Bundesrats. Die Regelsätze sind bundesweit verbindlich für alle Behörden und Gerichte.

Wer entscheidet, ob ich Bußgeld oder Verwarngeld zahle?

Die Bußgeldbehörde entscheidet anhand der Tatbestandsnummer automatisch. Bis 55 € Regelsatz wird ein Verwarngeld ausgesprochen, ab 60 € ein Bußgeld mit förmlichem Bescheid. Die Schwelle ist nicht verhandelbar — sie ergibt sich direkt aus dem Tatbestand und der BKatV.

Wie lange habe ich Zeit, um Einspruch einzulegen?

Die Einspruchsfrist beträgt 2 Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids — geregelt in § 67 OWiG. Maßgeblich ist das Datum auf der Postzustellungsurkunde, nicht der Tag der Kenntnisnahme. Wer die Frist verpasst, kann nur noch in Ausnahmefällen Wiedereinsetzung beantragen.

Kostet ein Einspruch zusätzliches Geld?

Der Einspruch selbst ist gebührenfrei. Wenn das Verfahren ans Amtsgericht abgegeben wird, fallen Gerichts- und Verfahrenskosten an — meist 50–150 € zusätzlich zum Bußgeld bei Erfolglosigkeit. Bei erfolgreichem Einspruch übernimmt die Staatskasse die Kosten.

Gilt der deutsche Bußgeldkatalog auch im Ausland?

Nein, im Ausland gilt das jeweilige nationale Verkehrsrecht. Allerdings können EU-Mitgliedstaaten Bußgelder ab 70 € seit 2010 grenzüberschreitend vollstrecken — auf Basis des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI. Wer im Italien-Urlaub geblitzt wird, bekommt also auch in Deutschland Post.

Fazit

Der Bußgeldkatalog 2026 sortiert jeden StVO-Verstoß nach drei Werten — Bußgeld, Punkten und Fahrverbot — und wendet sie automatisch an. Drei Stellschrauben machen im Streitfall den Unterschied: die richtige Tatbestandsnummer im Bescheid, der Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsmessungen und die 2-Wochen-Einspruchsfrist. Wer den Bescheid binnen Tagen prüfen lässt, statt sofort zu zahlen, hat eine 30-prozentige Chance, das Verfahren zu seinen Gunsten zu drehen.

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