Kanzleiprofil

Alexander Schneider | Fachanwalt für Familienrecht | Mediator

Rechtsanwaltskanzlei in Freiburg im Breisgau. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Bertoldstr. 48, 79098 Freiburg im Breisgau

Schwerpunkte

Arbeitsrecht, Familienrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei Alexander Schneider in Freiburg im Breisgau ist auf Familienrecht und Scheidungsrecht ausgerichtet. Alexander Schneider ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Mediator. Zu den im Internetauftritt beschriebenen Tätigkeiten gehören die anwaltliche Beratung, Vertretung und Begleitung bei Scheidung, Unterhalt und familienrechtlichen Konflikten. Ein Schwerpunkt liegt auf einvernehmlichen Scheidungen. Daneben bietet die Kanzlei familienrechtliche Mediation bei Trennung und Scheidung an. Das Angebot richtet sich an Menschen mit Fragen zur Trennung, zur Auflösung einer Ehe oder zu deren Folgen. Typische Anliegen betreffen Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Unterhalt nach einer Trennung, Zugewinnausgleich und das Umgangsrecht mit Kindern. Auch Informationen zur eingetragenen Lebenspartnerschaft gehören zum Themenangebot. Die Kanzlei bietet bundesweite Beratung und Vertretung an und behandelt zudem Scheidungs- und Unterhaltsfragen mit Bezug zu Deutschland und der Schweiz. Der Internetauftritt greift hierzu unter anderem Fragen von Grenzgängern sowie Themen der Altersvorsorge und des Versorgungsausgleichs auf. Für die Zusammenarbeit stehen persönliche Beratungsgespräche und digitale Angebote zur Verfügung. Über die Internetseite können Interessierte einen Termin anfragen oder ihr Anliegen über ein Kontaktformular übermitteln. Für die Online-Rechtsberatung und die Berechnung von Kindes- oder Ehegattenunterhalt sind eigene Formulare vorgesehen. Bei der angebotenen Online-Scheidung werden Unterlagen über das Internet übermittelt und das Verfahren auf diesem Weg vorbereitet. Ergänzend stellt die Kanzlei Vollmachten, Mustervereinbarungen und weitere Texte zum Herunterladen bereit. Die Internetseite enthält außerdem Hinweise zum Anwaltsbesuch, Informationen zum Scheidungsrecht sowie Unterhaltstabellen und Leitlinien. Mediation wird als weitere Möglichkeit zur Bearbeitung von Konflikten bei Trennung und Scheidung beschrieben. Der Freiburger Standort befindet sich in der Bertoldstraße 48, 79098 Freiburg im Breisgau. Die Kanzlei ist telefonisch unter 0761 8887 4588 sowie per E-Mail an info@scheidungsanwalt-freiburg.de erreichbar. Neben dem Kontaktformular gibt es auf der Internetseite ein Formular zur Terminvereinbarung und Informationen zur Anfahrt. Eine Zweigstelle befindet sich in der Erzbergerstraße 7, 78224 Singen.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://www.scheidungsanwalt-freiburg.de, https://www.scheidungsanwalt-freiburg.de/kontakt

Rechtsgebiete und Leistungen

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Alexander Schneider

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Mediator

    Arbeitsrecht · Familienrecht

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Bertoldstr. 48, 79098 Freiburg im Breisgau

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Standort von Alexander Schneider | Fachanwalt für Familienrecht | Mediator. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Freiburg im Breisgau

  • Amtsgericht Freiburg
  • Landgericht Freiburg

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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