Kanzleiprofil
Rechtsanwaltskanzlei Merke
Rechtsanwaltskanzlei in Wiesbaden. Schwerpunkte: Strafrecht, Verkehrsrecht. 5,0 von 5 bei 19 Google-Bewertungen.
Anwältinnen und Anwälte
Auf Anfrage
Standort
Alfred-Schumann-Straße 6, 65201 Wiesbaden
Schwerpunkte
Strafrecht, Verkehrsrecht
Google-Bewertung der Kanzlei
5,0 von 5 · 19 Bewertungen
Die Kanzlei im Überblick
Die Rechtsanwaltskanzlei Merke von Rechtsanwalt Johannes Merke berät und vertritt Privatpersonen, Selbstständige und Unternehmen an den Standorten Wiesbaden und Heidelberg. Zu ihren Tätigkeitsfeldern gehören das allgemeine Zivilrecht, das Wohnraummietrecht und das Gewerbemietrecht. Im allgemeinen Zivilrecht umfasst die Tätigkeit die Prüfung und Gestaltung von Verträgen, Auseinandersetzungen im Kaufrecht und Werkvertragsrecht sowie die Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Streitigkeiten über Sachmängel, etwa beim Autokauf oder beim Erwerb einer Immobilie. Im Mietrecht berät die Kanzlei Mieter und Vermieter unter anderem zu Kündigungen, Mieterhöhungen, Mietminderungen und Gewerbemietverträgen. Die Vertretung erfolgt außergerichtlich und vor Gericht. Bei ihrer Arbeit berücksichtigt die Kanzlei die wirtschaftlichen und persönlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie legt Wert auf verständliche Informationen zur rechtlichen Situation, zu Erfolgsaussichten und Kosten. Die Kostenübersicht erfolgt nach RVG oder Honorarvereinbarung. Termine werden nach Vereinbarung angeboten; auf Wunsch ist eine Beratung telefonisch oder per Videokonferenz möglich.
Die Rechtsanwaltskanzlei Merke ist in Wiesbaden und Heidelberg tätig. Rechtsanwalt Johannes Merke berät und vertritt Privatpersonen, Selbstständige und Unternehmen im Mietrecht und im allgemeinen Zivilrecht. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten gehören das Wohnraummietrecht und das Gewerbemietrecht. Die Vertretung erfolgt sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Dabei berücksichtigt die Kanzlei nach eigener Darstellung die wirtschaftlichen und persönlichen Interessen ihrer Mandanten. Im Wohnraummietrecht richtet sich das Angebot gleichermaßen an Mieter und Vermieter. Typische Anliegen betreffen Kündigungen, Mieterhöhungen, Mietminderungen und die Mietpreisbremse. Auch Räumungsklagen zählen zum Tätigkeitsbereich. Im Gewerbemietrecht befasst sich die Kanzlei mit Mietverhältnissen über Büro-, Praxis-, Laden- und sonstige Gewerberäume. Sie prüft und gestaltet Gewerbemietverträge und berät bei Streitigkeiten über Miete, Nebenkosten, Mängel, Kündigungen sowie die Beendigung des Mietverhältnisses. Im allgemeinen Zivilrecht gehören die Prüfung und Gestaltung von Verträgen sowie Auseinandersetzungen im Kaufrecht und Werkvertragsrecht zum Leistungsspektrum. Weitere Anliegen sind die Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen. Als besonderen Schwerpunkt nennt die Kanzlei Streitigkeiten über Sachmängel, beispielsweise beim Kauf eines Autos oder beim Erwerb einer Immobilie. Für die Zusammenarbeit beschreibt die Kanzlei eine persönliche Betreuung und eine verständliche Erläuterung der rechtlichen Situation, der Erfolgsaussichten und der entstehenden Kosten. Je nach Anliegen kommen Verhandlungen, Mediation oder gerichtliche Schritte in Betracht. Für eine Erstberatung können Termine vereinbart werden; in dringenden Fällen bietet die Kanzlei auch kurzfristige Termine an. Auf Wunsch findet die Beratung telefonisch oder per Videokonferenz statt. Der Wiesbadener Standort befindet sich in der Alfred-Schumann-Straße 6, 65201 Wiesbaden. Er ist telefonisch unter 0611 56576853 sowie per E-Mail an info@rechtsanwaltskanzlei-merke.de erreichbar. Zusätzlich steht auf der Website ein Kontaktformular zur Verfügung. Die telefonischen Sprechzeiten sind montags, dienstags und donnerstags von 11:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 11:00 bis 14:00 Uhr. Termine erfolgen nach Vereinbarung. Ein weiterer Standort besteht in Heidelberg.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rechtsanwaltskanzlei-merke.de, rechtsanwaltskanzlei-merke.de
Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei
Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.
19 Bewertungen bei Google
Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.
Alle Bewertungen bei Google ansehenRechtsgebiete und Leistungen
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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei
Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.
Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Termin vor Ort · Telefontermin
Öffnungszeiten
- Montag11:00–16:00 Uhr (telefonische Sprechzeiten)
- Dienstag11:00–16:00 Uhr (telefonische Sprechzeiten)
- Donnerstag11:00–16:00 Uhr (telefonische Sprechzeiten)
- Freitag11:00–14:00 Uhr (telefonische Sprechzeiten)
Beratung in Wiesbaden – Einordnung der Redaktion
Die Rechtsanwaltskanzlei Merke von Rechtsanwalt Johannes Merke hat ihren Wiesbadener Standort in der Alfred-Schumann-Straße 6, 65201 Wiesbaden. Sie berät und vertritt Privatpersonen, Selbstständige und Unternehmen und ist außerdem in Heidelberg tätig. Das Profil nennt Verkehrsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Strafrecht. Die ergänzende Kanzleibeschreibung erläutert insbesondere Tätigkeiten im allgemeinen Zivilrecht und im Wohnraum- und Gewerbemietrecht. Für Ratsuchende ist diese Unterscheidung wichtig: Ob ein konkretes verkehrsrechtliches oder strafrechtliches Anliegen übernommen werden kann, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären. Im Verkehrsrecht stehen häufig die Folgen eines Verkehrsunfalls, Schadensersatzforderungen, Schmerzensgeld oder Auseinandersetzungen mit Versicherungen im Mittelpunkt. Auch Bußgeldverfahren und strafrechtliche Vorwürfe im Straßenverkehr können Anlass für eine anwaltliche Anfrage sein. Eine Verbindung zu den ausdrücklich beschriebenen Tätigkeiten der Kanzlei besteht bei der Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen und bei Streitigkeiten über Sachmängel eines gekauften Autos. Dabei unterscheiden sich Ansprüche aus einem Kaufvertrag von Ansprüchen nach einem Unfall. Für die erste Einordnung kommt es deshalb darauf an, welches Ereignis vorliegt und welche Unterlagen dazu verfügbar sind. Im Strafrecht suchen Betroffene beispielsweise nach einer Vorladung, einem Strafbefehl oder einer Anklage anwaltliche Unterstützung. Allgemein geht es zunächst um den erhobenen Vorwurf, den Verfahrensstand und mögliche laufende Fristen. Im Verkehrsbereich können strafrechtliche und zivilrechtliche Fragen nebeneinander auftreten, etwa nach einem Unfall mit Verletzten. Die Kanzleibeschreibung nennt eine außergerichtliche und gerichtliche Vertretung sowie die Berücksichtigung persönlicher und wirtschaftlicher Interessen. Sie betont außerdem verständliche Informationen zur rechtlichen Situation, zu Erfolgsaussichten und Kosten, ohne dass daraus ein bestimmter Verfahrensausgang abgeleitet werden kann. Der Wiesbadener Standort liegt im Stadtteil Schierstein. Für zivilrechtliche und strafrechtliche Verfahren kommen je nach Zuständigkeit insbesondere das Amtsgericht Wiesbaden und das Landgericht Wiesbaden in Betracht. Auch aus Biebrich, Mitte, Nordost oder Sonnenberg kann eine Anfrage an den Standort gerichtet werden; die konkrete Anfahrt sollte anhand der Adresse geplant werden. Über Anwalt-Seiten.de lässt sich eine Mandatsanfrage mit einer kurzen Schilderung des Anliegens, vorhandenen Schreiben und Hinweisen auf Fristen vorbereiten und über die dort angegebenen Kontaktmöglichkeiten übermitteln. Eine Anfrage bedeutet noch keine Mandatsübernahme. Termine bietet die Kanzlei nach Vereinbarung an; auf Wunsch ist laut Kanzleibeschreibung auch eine telefonische Beratung oder eine Videokonferenz möglich.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 21. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Standort und Anfahrt
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Hinweise zum DatenschutzZuständige Gerichte und Umfeld in Wiesbaden
- Amtsgericht Wiesbaden
- Landgericht Wiesbaden
- Arbeitsgericht Wiesbaden
- Hessischer Verwaltungsgerichtshof
Die Wiesbadener Anschrift der Rechtsanwaltskanzlei Merke befindet sich in der Alfred-Schumann-Straße 6 im Stadtteil Schierstein. Der Standort liegt damit nicht im Stadtteil Mitte, sondern im westlichen Wiesbadener Stadtgebiet. Für Ratsuchende aus Schierstein, Biebrich und den weiteren genannten Stadtteilen Mitte, Nordost und Sonnenberg hängt die passende Anfahrt vom jeweiligen Ausgangspunkt ab. Eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der vollständigen Anschrift planen. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zu einem barrierefreien Zugang sind in den vorliegenden Informationen nicht belegt und sollten bei Bedarf vor einem vereinbarten Termin geklärt werden. Als Alternative zum persönlichen Besuch nennt die Kanzleibeschreibung telefonische Beratung und Videokonferenzen auf Wunsch. Für die im Profil genannten Schwerpunkte Verkehrsrecht und Strafrecht sind unter den aufgeführten Gerichten vor allem das Amtsgericht Wiesbaden und das Landgericht Wiesbaden relevant. Zivilrechtliche Streitigkeiten über Unfallschäden oder einen mangelhaften Autokauf können abhängig von Streitwert und gesetzlichen Zuständigkeitsregeln vor einem dieser Gerichte geführt werden. Strafsachen werden nach Art und Gewicht des Vorwurfs zugeordnet; Einsprüche gegen verkehrsrechtliche Bußgeldbescheide werden grundsätzlich vor dem zuständigen Amtsgericht verhandelt. Das Arbeitsgericht Wiesbaden ist hingegen für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig. Der ebenfalls genannte Hessische Verwaltungsgerichtshof hat seinen Sitz in Kassel, nicht in Wiesbaden. Er kann in verwaltungsgerichtlichen Rechtsmittelverfahren relevant werden, etwa bei öffentlich-rechtlichen Fahrerlaubnisfragen, ist dafür aber regelmäßig nicht die erste gerichtliche Anlaufstelle.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zu dieser Kanzlei
Welche Unterlagen sind für eine Anfrage nach einem Verkehrsunfall hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind eine kurze Unfallschilderung, das Unfalldatum und Angaben zu den Beteiligten hilfreich. Vorhandene Fotos, ein polizeiliches Aktenzeichen, Schreiben der Versicherungen sowie Kostenvoranschläge, Gutachten oder Rechnungen können den Sachverhalt ergänzen. Bei Verletzungen können auch ärztliche Unterlagen eine Rolle spielen. Wichtig ist außerdem, bereits erhaltene gerichtliche oder behördliche Schreiben mit ihrem Zugangsdatum zu benennen. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt davon ab, ob es um Schadenregulierung, einen Bußgeldvorwurf oder ein Strafverfahren geht.
Ist ein Mangel am gekauften Auto ein verkehrsrechtliches oder ein zivilrechtliches Anliegen?
Streitigkeiten über Mängel eines gekauften Autos betreffen in erster Linie das Kaufrecht und damit das allgemeine Zivilrecht. Sie unterscheiden sich von der Regulierung eines Verkehrsunfalls, auch wenn in beiden Fällen ein Fahrzeug betroffen ist. Für die rechtliche Einordnung sind unter anderem der Kaufvertrag, die Beschreibung des Fahrzeugs, der Zeitpunkt des Auftretens eines Mangels und die bisherige Kommunikation wichtig. Zudem kann es einen Unterschied machen, ob das Fahrzeug von einem Unternehmen oder einer Privatperson verkauft wurde. Eine Anfrage sollte diese Umstände möglichst sachlich zusammenfassen.
Was ist bei einer Mandatsanfrage wegen einer Vorladung oder eines Strafbefehls wichtig?
Bei einer Anfrage sollte deutlich werden, welches Schreiben vorliegt, welche Behörde es versandt hat und wann es zugegangen ist. Vorladung, Anhörungsbogen, Strafbefehl und Anklageschrift kennzeichnen unterschiedliche Verfahrenssituationen. Ebenso wichtig ist, ob die betroffene Person als beschuldigte Person oder als Zeugin beziehungsweise Zeuge angesprochen wird. Manche Schreiben sind mit gesetzlichen Fristen verbunden. Die bloße Kontaktaufnahme mit einer Kanzlei hemmt solche Fristen nicht. Eine erste Anfrage kann sich auf diese Eckdaten und eine knappe Beschreibung des Vorwurfs beschränken; weitere Angaben werden im Rahmen der Klärung des Mandats besprochen.
Können nach einem Verkehrsunfall mehrere Verfahren gleichzeitig laufen?
Nach einem Verkehrsunfall können unterschiedliche rechtliche Verfahren nebeneinander bestehen. Die zivilrechtliche Seite betrifft beispielsweise Reparaturkosten oder Schmerzensgeld. Daneben kann eine Behörde eine Ordnungswidrigkeit verfolgen oder die Staatsanwaltschaft wegen eines möglichen strafbaren Verhaltens ermitteln. Zusätzlich sind in bestimmten Fällen fahrerlaubnisrechtliche Fragen denkbar. Diese Verfahren haben unterschiedliche Voraussetzungen, Beteiligte und Zuständigkeiten. Für eine Mandatsanfrage ist es deshalb hilfreich, sämtliche bereits bekannten Verfahren und Aktenzeichen zu nennen. So lässt sich klären, welche Bereiche geprüft werden sollen und welchen Umfang eine mögliche Beauftragung haben würde.
Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 21. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Anliegen an Rechtsanwaltskanzlei Merke schildern
Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden
