Kanzleiprofil
ALTHOFF ARBEITSRECHT
Rechtsanwaltskanzlei in Remscheid. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht. 4,7 von 5 bei 28 Google-Bewertungen.
Anwältinnen und Anwälte
Auf Anfrage
Standort
Lüttringhauser Straße 9, 42897 Remscheid
Schwerpunkte
Arbeitsrecht, Familienrecht
Google-Bewertung der Kanzlei
4,7 von 5 · 28 Bewertungen
Die Kanzlei im Überblick
ALTHOFF ARBEITSRECHT in Remscheid berät und vertritt bundesweit Arbeitnehmer*innen und Betriebsräte in Fragen des Kollektivarbeitsrechts und des Individualarbeitsrechts. Die Kanzlei ist seit über 20 Jahren im Arbeitsrecht tätig. Arbeitnehmer*innen erhalten Unterstützung bei Kündigung, Abmahnung und Aufhebungsvertrag. Dabei werden Wünsche, Vorstellungen und Ziele besprochen und die Strategien individuell abgestimmt. Die Vertretung erfolgt außergerichtlich oder gerichtlich. Ein Schwerpunkt der Beratung von Betriebsräten liegt auf Betriebsänderungen und Umstrukturierungen. Die Kanzlei begleitet Betriebsräte bis zum Abschluss eines Sozialplans und Interessenausgleichs sowie darüber hinaus. Zum Angebot gehören außerdem die Prüfung und Erstellung von Betriebsvereinbarungen. Die Zusammenarbeit mit Mandanten beschreibt die Kanzlei als partnerschaftlich, die Beratung als klar, verständlich und lösungsorientiert. Ergänzend bieten die Anwältinnen und Anwälte Grundlagenschulungen für neugewählte und wiedergewählte Betriebsratsmitglieder, bedarfsgerechte Spezialschulungen und Klausurtagungen an. Das Anwaltsteam veröffentlicht Beiträge in juristischen Fachzeitschriften und Kommentaren. Über eine Online-Anfrage ist eine kostenlose Ersteinschätzung möglich.
ALTHOFF ARBEITSRECHT ist eine Rechtsanwaltskanzlei in Remscheid, die bundesweit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Betriebsräte berät und vertritt. Die Tätigkeit umfasst Fragen des Individualarbeitsrechts und des Kollektivarbeitsrechts. Nach Angaben der Kanzlei besteht die arbeitsrechtliche Tätigkeit seit mehr als 20 Jahren. Zu den typischen Anliegen von Beschäftigten gehören Kündigungen, Abmahnungen und Aufhebungsverträge. Die Unterstützung kann sowohl die außergerichtliche als auch die gerichtliche Vertretung umfassen. Ein Schwerpunkt der Beratung von Betriebsräten liegt auf Betriebsänderungen und Umstrukturierungen. Die Kanzlei begleitet die Gremien bei diesen Vorgängen bis zum Abschluss eines Sozialplans und eines Interessenausgleichs sowie darüber hinaus. Auch die Prüfung und Erstellung von Betriebsvereinbarungen gehören zum Tätigkeitsangebot. Ergänzend bieten die Anwältinnen und Anwälte Schulungen für Betriebsräte an. Dazu zählen Grundlagenschulungen für neu gewählte und wiedergewählte Mitglieder ebenso wie Spezialschulungen, die auf die Bedürfnisse des jeweiligen Gremiums abgestimmt werden. Klausurtagungen richten sich unter anderem an Betriebsräte, die sich nach einer Wahl neu konstituiert haben, und behandeln Hilfestellungen für die Amtszeit. Für die Zusammenarbeit beschreibt die Kanzlei eine Prüfung des jeweiligen Falls und eine individuelle Abstimmung der weiteren Strategie mit den Mandanten. Bei Anliegen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern werden deren Wünsche, Vorstellungen und Ziele besprochen. Die Beratung soll nach der Selbstdarstellung verständlich und auf die jeweiligen Anforderungen ausgerichtet sein. Auf der Internetseite finden sich außerdem Veröffentlichungen des Anwaltsteams in juristischen Fachzeitschriften und Kommentaren sowie Rubriken mit Ratgebern und häufigen Fragen. Der Kanzleisitz befindet sich in der Lüttringhauser Straße 9, 42897 Remscheid. Kontakt ist telefonisch unter 02191 842484-0 und per E-Mail an info@arbeitsrecht-althoff.de möglich. Die Internetseite bietet zudem eine Online-Anfrage für arbeitsrechtliche Anliegen und die Möglichkeit, einen Beratungstermin anzufragen. Damit stehen für die Kontaktaufnahme neben dem Telefon auch schriftliche digitale Wege zur Verfügung.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei
Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.
28 Bewertungen bei Google
Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.
Alle Bewertungen bei Google ansehenRechtsgebiete und Leistungen
Weitere Kanzleien und Anwaltsprofile in der Region: Anwältinnen und Anwälte in Remscheid
Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei
Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.
Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Termin vor Ort · Telefontermin
Öffnungszeiten
Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.
Beratung in Remscheid – Einordnung der Redaktion
ALTHOFF ARBEITSRECHT hat ihren Sitz in der Lüttringhauser Straße 9 in 42897 Remscheid. Der Hauptschwerpunkt der Kanzlei liegt im Arbeitsrecht; daneben ist Familienrecht als Rechtsgebiet im Profil aufgeführt. Seit über 20 Jahren ist die Kanzlei im Arbeitsrecht tätig und berät und vertritt bundesweit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Betriebsräte. Dabei umfasst die Tätigkeit sowohl das einzelne Arbeitsverhältnis als auch die kollektiven Beziehungen zwischen Belegschaftsvertretung und Arbeitgeber. Für Ratsuchende aus Remscheid verbindet sich damit ein örtlicher Kanzleisitz mit einer überregional ausgerichteten arbeitsrechtlichen Tätigkeit. Im Individualarbeitsrecht unterstützt ALTHOFF ARBEITSRECHT insbesondere bei Kündigungen, Abmahnungen und Aufhebungsverträgen. Hinter diesen Anliegen stehen häufig Fragen zum Fortbestand des Arbeitsplatzes, zu beanstandetem Verhalten oder zu den Bedingungen einer möglichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Kanzlei bespricht nach ihrer Beschreibung die Wünsche, Vorstellungen und Ziele der Betroffenen und stimmt darauf die weitere Strategie ab. Je nach Angelegenheit kommt eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung in Betracht. Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen können zeitkritisch sein, weshalb bei einer Anfrage auch der Zugang relevanter Schreiben und bereits bekannte Termine wichtig sind. Für Betriebsräte bilden Betriebsänderungen und Umstrukturierungen einen Schwerpunkt. Die Begleitung reicht bis zum Abschluss eines Interessenausgleichs und Sozialplans sowie darüber hinaus. Während ein Interessenausgleich die geplante betriebliche Veränderung betrifft, dient ein Sozialplan grundsätzlich dem Ausgleich oder der Milderung wirtschaftlicher Nachteile für Beschäftigte. Hinzu kommen die Prüfung und Erstellung von Betriebsvereinbarungen. Ergänzend bietet die Kanzlei Grundlagenschulungen für neu- und wiedergewählte Betriebsratsmitglieder, bedarfsgerechte Spezialschulungen und Klausurtagungen an. Das Anwaltsteam veröffentlicht außerdem Beiträge in juristischen Fachzeitschriften und Kommentaren. Im ebenfalls genannten Familienrecht betreffen typische Anliegen etwa Trennung, Scheidung, Unterhalt oder die elterliche Sorge. Welche dieser Fragen die Kanzlei im konkreten Fall übernimmt, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind grundsätzlich die Arbeitsgerichte, für viele familienrechtliche Verfahren die Familiengerichte bei den Amtsgerichten zuständig; die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall. Eine Anfrage über Anwalt-Seiten.de kann mit einer kurzen Schilderung des Anliegens, wichtigen Daten und einer Rückkontaktmöglichkeit beginnen. Die Kanzlei nennt eine kostenlose Ersteinschätzung über eine Online-Anfrage. Für einen persönlichen Termin am Remscheider Sitz sollten Terminvereinbarung und Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Pkw vorab abgestimmt beziehungsweise geplant werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 20. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
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Hinweise zum DatenschutzZuständige Gerichte und Umfeld in Remscheid
- Amtsgericht Remscheid
Der Kanzleisitz von ALTHOFF ARBEITSRECHT befindet sich in der Lüttringhauser Straße 9 in 42897 Remscheid. Die Anschrift bietet einen örtlichen Bezug für Beschäftigte und Betriebsräte aus dem Stadtgebiet, während die arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung nach der Kanzleibeschreibung bundesweit erfolgt. Eine konkrete Zuordnung zu einem Stadtteil oder eine Innenstadtlage ist in den Profilangaben nicht ausgewiesen. Ebenso liegen keine näheren Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreiem Zugang vor. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Pkw empfiehlt sich deshalb eine aktuelle Routenplanung anhand der vollständigen Anschrift. Organisatorische Fragen zu einem Besuch lassen sich im Zuge der Terminabstimmung klären. Konkrete Gerichte sind im Profil nicht genannt. Zum arbeitsrechtlichen Schwerpunkt passen typischerweise Verfahren vor den Arbeitsgerichten: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen oder Vergütung, werden regelmäßig im Urteilsverfahren behandelt. Für bestimmte betriebsverfassungsrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber ist das Beschlussverfahren vorgesehen. Nicht jede Frage zu einer Umstrukturierung führt jedoch unmittelbar vor Gericht; bei bestimmten Meinungsverschiedenheiten kann auch die betriebliche Einigungsstelle eine Rolle spielen. Im Familienrecht werden insbesondere Scheidungs-, Unterhalts- und Kindschaftssachen vor den Familiengerichten als Abteilungen der Amtsgerichte geführt. Welches Gericht örtlich zuständig ist, hängt von den gesetzlichen Anknüpfungspunkten des jeweiligen Verfahrens ab. Der Kanzleisitz in Remscheid allein legt den Verfahrensort daher nicht fest.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zu dieser Kanzlei
Welche Informationen sind für eine Anfrage wegen Kündigung, Abmahnung oder Aufhebungsvertrag wichtig?
Für eine erste Einordnung sind insbesondere das betreffende Schreiben, der Arbeitsvertrag und eine kurze zeitliche Übersicht hilfreich. Bei einer Kündigung oder Abmahnung ist auch wichtig, wann und auf welchem Weg das Dokument zugegangen ist. Bei einem Aufhebungsvertrag sollte deutlich werden, ob bislang nur ein Entwurf vorliegt oder bereits unterschrieben wurde. Ergänzend können Angaben zur Beschäftigungsdauer, zur Tätigkeit und zum gewünschten Ziel sinnvoll sein. Da Fristen relevant sein können, sollten erkennbare Termine bereits in der Anfrage genannt werden.
Was unterscheidet einen Interessenausgleich von einem Sozialplan bei einer Umstrukturierung?
Ein Interessenausgleich betrifft die Frage, ob, wann und wie eine geplante Betriebsänderung durchgeführt werden soll. Ein Sozialplan befasst sich dagegen mit dem Ausgleich oder der Milderung wirtschaftlicher Nachteile, die Beschäftigten durch die Veränderung entstehen. Beide Instrumente können im selben Umstrukturierungsprozess eine Rolle spielen, haben aber unterschiedliche Funktionen und rechtliche Voraussetzungen. Für eine anwaltliche Anfrage des Betriebsrats sind Informationen über die angekündigten Maßnahmen, den bisherigen Verhandlungsstand und vorhandene Unterlagen hilfreich. Ob entsprechende Beteiligungsrechte bestehen, hängt von den konkreten betrieblichen Umständen ab.
Worauf kommt es bei der Prüfung einer Betriebsvereinbarung an?
Betriebsvereinbarungen regeln betriebliche Fragen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, beispielsweise zur Arbeitszeit oder zur Nutzung technischer Einrichtungen. Bei ihrer Prüfung geht es unter anderem um verständliche Regelungen, den Geltungsbereich, die Vereinbarkeit mit gesetzlichen und tariflichen Vorgaben sowie um Laufzeit und Beendigung. Auch die praktische Umsetzung im Betrieb ist bedeutsam. Für eine Anfrage helfen der aktuelle Entwurf, bestehende Vereinbarungen zum Thema und eine Beschreibung des Regelungsziels. Welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen, lässt sich nur unter Berücksichtigung des jeweiligen betrieblichen und rechtlichen Rahmens beurteilen.
Welche Themen sollten bei einer familienrechtlichen Mandatsanfrage voneinander abgegrenzt werden?
Bei einer Trennung können mehrere rechtlich eigenständige Fragen zusammenkommen: die Scheidung, der Unterhalt, die Vermögensaufteilung sowie Sorge und Umgang bei gemeinsamen Kindern. Für eine erste Anfrage ist hilfreich, die aktuell vordringliche Frage und bereits laufende Verfahren zu benennen. Vorhandene gerichtliche Schreiben oder Vereinbarungen können für die Einordnung wichtig sein. Nicht alle Themen werden automatisch gemeinsam in einem Verfahren geklärt. Da das Profil Familienrecht ohne nähere Spezialisierung nennt, sollte außerdem geklärt werden, ob die konkrete Angelegenheit übernommen werden kann.
Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 20. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Anliegen an ALTHOFF ARBEITSRECHT schildern
Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden
