Kanzleiprofil

Alvermann Schmidt Kuldszun Partnerschaftsgesellschaft

Rechtsanwaltskanzlei in Remscheid. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Daniel-Schürmann-Str. 39, 42853 Remscheid

Schwerpunkte

Arbeitsrecht, Familienrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Alvermann Schmidt Kuldszun Partnerschaftsgesellschaft ist eine Rechtsanwaltskanzlei in Remscheid. Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten zählen Strafrecht, Immobilienrecht, Vertragsrecht sowie Unternehmens- und Wirtschaftsrecht. Daneben nennt die Kanzlei Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Unternehmensnachfolge und Erbrecht als Tätigkeitsfelder. Auch ziviles und öffentliches Verkehrsrecht sowie Studienplatzklagen gehören zum Angebot; Baurecht wird ebenfalls als Rechtsgebiet aufgeführt. Die anwaltliche Tätigkeit umfasst sowohl außergerichtliche Beratung und Vertretung als auch die Vertretung vor Gericht. Im Strafrecht übernimmt die Kanzlei die Verteidigung in Ermittlungsverfahren gegenüber Behörden und vor deutschen Gerichten. Zum Mandantenkreis gehören Privatpersonen und Unternehmen sowie Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Typische arbeitsrechtliche Anliegen sind Abmahnungen, Aufhebungsverträge und Kündigungen. Im Immobilienrecht befasst sich die Kanzlei unter anderem mit Fragen zur Vermietung und Verwaltung von Immobilien. Unternehmen werden bei Rechtsfragen von der Gründung bis zur Insolvenz begleitet. Weitere Themen sind die Unternehmensnachfolge, die Erstellung von Testamenten und andere erbrechtliche Angelegenheiten. Im Verkehrsrecht betreut die Kanzlei Anliegen zu Unfallschäden, zum Verlust des Führerscheins sowie zu verkehrsrechtlichen Bußgeld- und Strafverfahren. Insolvenzrechtliche Beratung richtet sich sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmer. Als Ansatz ihrer Zusammenarbeit beschreibt die Kanzlei eine proaktive Rechtsberatung, die auf die Vermeidung von Problemen ausgerichtet ist. Interessenkonflikte sollen nach Möglichkeit einvernehmlich gelöst werden. Die Betreuung erfolgt laut Kanzleiwebsite durch Rechtsanwalt Udo Alvermann, Rechtsanwalt Daniel Schmidt und Rechtsanwältin Miriam Kuldszun. Besprechungstermine werden nach Vereinbarung durchgeführt. Für eine Kontaktaufnahme stehen Telefon, E-Mail und ein Onlineformular zur Verfügung, über das Interessierte ihr Anliegen übermitteln können. Die Kanzlei befindet sich in der Daniel-Schürmann-Str. 39, 42853 Remscheid. Als Bürozeiten sind Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:30 Uhr und von 13:30 bis 17:30 Uhr angegeben. Telefonisch ist sie unter 02191 / 24071 und per E-Mail unter kanzlei@alvermann-schmidt.de erreichbar. Zusätzlich veröffentlicht die Kanzlei für die Strafverteidigung die Notrufnummer 01522 / 6777059.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://www.alvermann-schmidt.de, https://www.alvermann-schmidt.de/kontakt/

Rechtsgebiete und Leistungen

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Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Daniel-Schürmann-Str. 39, 42853 Remscheid

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Alvermann Schmidt Kuldszun Partnerschaftsgesellschaft. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Remscheid

  • Amtsgericht Remscheid

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden