Kanzleiprofil

Anwaltskanzlei Aalen-Recht

Rechtsanwaltskanzlei in Aalen. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Bahnhofstraße 21, 73430 Aalen

Schwerpunkte

Arbeitsrecht, Familienrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Anwaltskanzlei Aalen-Recht in Aalen ist eine Bürogemeinschaft von Rechtsanwälten. Die Kanzleiwebsite nennt Markus Kiesel und Klaus Grimbacher. Auf der vorliegenden Profilseite von Rechtsanwalt Grimbacher werden Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht sowie Kauf- und Werkvertragsrecht als Tätigkeitsschwerpunkte aufgeführt. Grimbacher führt seit 2003 den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Angaben zu diesen Tätigkeitsbereichen und zur Fachanwaltsqualifikation beziehen sich auf sein persönliches Profil und sind nicht als gemeinsame Qualifikationen aller Berufsträger der Bürogemeinschaft ausgewiesen. Das beschriebene Tätigkeitsspektrum umfasst arbeitsrechtliche, familienrechtliche, erbrechtliche und strafrechtliche Anliegen sowie Fragen zu Kauf- und Werkverträgen. Konkrete einzelne Fallarten werden auf der Profilseite nicht näher erläutert. Zum ausdrücklich genannten Mandantenkreis Grimbachers gehören im Bezirk ansässige Industrie- und Handelsunternehmen. Nach der Darstellung bestehen solche Mandatsbeziehungen teilweise seit Jahren beziehungsweise Jahrzehnten. Eine nähere Aufteilung des Mandantenkreises nach Branchen oder Unternehmensgrößen enthält die Quelle nicht. Grimbacher studierte an der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen und legte 1989 das erste Staatsexamen ab. Nach dem Referendariat am Landgericht Ellwangen folgte 1992 das zweite Staatsexamen. Vor der Gründung seiner eigenen Kanzlei war er in zwei anderen Kanzleien tätig. Zum 1. Juli 2004 gründete er seine Kanzlei am heutigen Standort in Aalen. Für die Zusammenarbeit ist eine Terminvereinbarung vorgesehen. Die Kontaktseite bietet dafür telefonische und elektronische Kontaktmöglichkeiten sowie ein Kontaktformular mit Feldern für Name, E-Mail-Adresse, Betreff und Nachricht. Weitere Schritte der Mandatsbearbeitung werden im vorliegenden Text nicht beschrieben. Die Kanzlei befindet sich in der Bahnhofstraße 21, 73430 Aalen. Telefonisch ist sie unter 07361 9754820 erreichbar. Als E-Mail-Adressen sind kanzlei@grimbacher-rae.de und info@ra-markuskiesel.de angegeben. Die veröffentlichten Bürozeiten sind Montag bis Donnerstag von 8:15 bis 16:30 Uhr und Freitag von 8:15 bis 12:30 Uhr. Termine finden nach Vereinbarung statt.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://aalen-recht.de/grimbacher, https://aalen-recht.de/kontakt/

Rechtsgebiete und Leistungen

Weitere Kanzleien und Anwaltsprofile in der Region: Anwältinnen und Anwälte in Aalen

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • J. Grimbacher

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

    Arbeitsrecht · Familienrecht

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Bahnhofstraße 21, 73430 Aalen

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Anwaltskanzlei Aalen-Recht. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Aalen

  • Amtsgericht Aalen
  • Landgericht Ellwangen

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden