Kanzleiprofil

Anwaltskanzlei Akay

Rechtsanwaltskanzlei in Freiburg im Breisgau. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Am Predigertor 1, 79098 Freiburg im Breisgau

Schwerpunkte

Arbeitsrecht, Familienrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Anwaltskanzlei Akay in Freiburg im Breisgau berät und vertritt Mandanten in mehreren Rechtsgebieten. Zum Tätigkeitsangebot gehören Strafrecht, Steuerstrafrecht, Steuerrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sowie sonstige Rechtsberatung. Rechtsanwalt Sinan Akay wird auf der Website als Fachanwalt für Strafrecht und Steuerrecht vorgestellt. Einen näher beschriebenen Schwerpunkt bildet die Strafverteidigung. Die Kanzlei begleitet strafrechtliche Angelegenheiten vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis zur Verteidigung vor Gericht und gegebenenfalls bis zur letzten Instanz. Zu den ausdrücklich genannten Anliegen zählen Ermittlungsverfahren, polizeiliche Vorladungen, Hausdurchsuchungen und Untersuchungshaft. Das Angebot richtet sich damit unter anderem an Personen, die mit strafrechtlichen Vorwürfen oder Maßnahmen der Ermittlungsbehörden konfrontiert sind. Gemeinsam mit den Mandanten wird eine auf den jeweiligen Fall abgestimmte Verteidigungsstrategie entwickelt. Darüber hinaus können sich Ratsuchende mit steuerrechtlichen, familienrechtlichen, arbeitsrechtlichen oder verkehrsrechtlichen Anliegen an die Kanzlei wenden. Nähere Angaben zu einzelnen Fallgruppen in diesen weiteren Rechtsgebieten enthält die vorliegende Kanzleidarstellung nicht. Als Grundlagen der Zusammenarbeit nennt die Kanzlei persönliche und individuelle Beratung, eine transparente Kostenstruktur sowie eine schnelle Terminvergabe. Sinan Akay beschreibt zudem kontinuierliche Fortbildung, die Beschäftigung mit aktueller Rechtsprechung und eine gründliche Einarbeitung in den jeweiligen Fall als Bestandteile seiner Arbeitsweise. Der dargestellte Ablauf beginnt mit einer Anfrage per E-Mail, Fax, Kontaktformular oder Telefon. Anschließend prüft und analysiert die Kanzlei das Anliegen und nimmt eine erste Einschätzung vor. Bei Übernahme des Mandats werden die nächsten Schritte besprochen. Der Freiburger Standort befindet sich Am Predigertor 1, 79098 Freiburg im Breisgau. Die Kanzlei ist telefonisch unter +49 761 / 214 824 85 sowie per E-Mail an kontakt@rechtsanwalt-akay.de erreichbar. Die angegebenen Öffnungszeiten sind montags, dienstags und donnerstags von 9 bis 17 Uhr, mittwochs von 9 bis 18 Uhr und freitags von 9 bis 14 Uhr. Auf der Website wird außerdem ein Standort in der Freien Strasse 9 in 4001 Basel genannt.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: http://www.rechtsanwalt-akay.de, https://www.rechtsanwalt-akay.de/kontakt/

Rechtsgebiete und Leistungen

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Sinan Akay

    Rechtsanwalt | Fachanwalt für Strafrecht & Steuerrecht

    Arbeitsrecht · Familienrecht

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Am Predigertor 1, 79098 Freiburg im Breisgau

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Anwaltskanzlei Akay. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Freiburg im Breisgau

  • Amtsgericht Freiburg
  • Landgericht Freiburg

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden