Kanzleiprofil

Anwaltskanzlei Bernhard Sosnik

Rechtsanwaltskanzlei in Heilbronn. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Paul-Göbel-Str. 1, 74076 Heilbronn

Schwerpunkte

Arbeitsrecht, Familienrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Anwaltskanzlei Bernhard Sosnik in Heilbronn berät und vertritt in den Bereichen Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht und Vertragsrecht. Rechtsanwalt Bernhard Sosnik ist seit 2006 zur Anwaltschaft zugelassen und wird auf der Kanzleiwebsite als zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) geführt. Im Arbeitsrecht gehören sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zum Mandantenkreis. Typische Anliegen sind die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Abmahnungen, Kündigungen, Abfindungen und Arbeitszeugnisse. Hinzu kommen Fragen zur Befristung, Versetzung und betrieblichen Wiedereingliederung sowie zum Betriebsverfassungs- und Tarifvertragsrecht. Die Kanzlei bietet außerdem ortsbezogene Inhouse-Seminare zum Arbeitsrecht an. Im Familienrecht unterstützt die Kanzlei bundesweit Unternehmer und Privatpersonen. Das Leistungsspektrum umfasst Scheidungsverfahren, Unterhaltsfragen, Zugewinn- und Versorgungsausgleich sowie Sorge- und Umgangsrecht. Auch Eheverträge und Trennungs- oder Scheidungsfolgevereinbarungen werden erstellt und geprüft. Im Verkehrsrecht geht es unter anderem um die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung nach Verkehrsunfällen, Personenschäden, Bußgeldverfahren und Fahrerlaubnisfragen. Fragen zum Autokauf und zum Kraftfahrzeugleasing gehören ebenfalls zum Angebot. Erbrechtliche Mandate betreffen beispielsweise Erbscheinsverfahren, Testamente, Erbverträge, Pflichtteilsansprüche und die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Hinzu kommen Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und die Testamentsvollstreckung. Bei der Nachlassabwicklung nennt die Kanzlei unter anderem die Sicherung des Nachlasses, die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses und die Klärung bestehender Vertragsbeziehungen. Im Vertragsrecht werden Kauf- und Gewährleistungsfragen, privates Baurecht und Werkvertragsrecht sowie Miet-, Reise-, Bürgschafts-, Leasing- und Darlehensangelegenheiten bearbeitet. Als Grundlage der Zusammenarbeit beschreibt die Kanzlei eine ausführliche gemeinsame Besprechung des Anliegens und die Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten. Zur Terminvorbereitung stehen ein Mandantendatenbogen und eine Vollmacht zum Herunterladen bereit. Die Kanzlei befindet sich in der Paul-Göbel-Str. 1, 74076 Heilbronn. Sie ist telefonisch unter 07131 / 40 54 56 4 und per E-Mail an info@anwaltskanzlei-sosnik.de erreichbar. Auf der Website besteht außerdem eine Kontaktmöglichkeit mit Rückrufwunsch. Die angegebenen Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag von 09:30 bis 14:00 Uhr und von 15:30 bis 17:30 Uhr sowie Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr. Weitere Termine sind nach Vereinbarung möglich.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: http://anwaltskanzlei-sosnik.de

Rechtsgebiete und Leistungen

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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Bernhard Sosnik

    Rechtsanwalt

    Arbeitsrecht · Familienrecht

    Zulassung seit 2006

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Paul-Göbel-Str. 1, 74076 Heilbronn

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Anwaltskanzlei Bernhard Sosnik. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Heilbronn

  • Amtsgericht Heilbronn
  • Landgericht Heilbronn

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So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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