Kanzleiprofil

Anwaltskanzlei Frank Jahn

Rechtsanwaltskanzlei in Erlangen. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Schorlachstr. 17, 91058 Erlangen

Schwerpunkte

Arbeitsrecht, Familienrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Anwaltskanzlei Frank Jahn wurde 1996 in Erlangen gegründet und richtet sich an Privatpersonen sowie kleine und mittlere Unternehmen. Zu ihren Tätigkeitsgebieten gehören Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht sowie Familien- und Erbrecht. Als Rechtsanwalt ist Frank Jahn genannt. Seit 2012 besteht zudem eine Zweigstelle in Obermaßfeld in Thüringen. Die Kanzlei beschreibt die persönliche Betreuung der Mandanten als einen Bestandteil ihrer Arbeitsweise. Im Verkehrsrecht vertritt die Kanzlei Mandanten bei Unfällen mit und ohne Personenschaden, Geschwindigkeitsverstößen, Trunkenheit am Steuer und Schmerzensgeldforderungen. Auch Streitigkeiten mit Versicherungen und Fragen zu Fahrverboten gehören zu den genannten Anliegen. Hinzu kommt die Beratung zu Verträgen über Kauf, Verkauf und Leasing von Fahrzeugen. Im Arbeitsrecht befasst sich die Kanzlei unter anderem mit Abmahnungen, Kündigungen, Lohnausfällen, Abfindungen und Aufhebungsverträgen. Sie prüft Arbeitsverträge und unterstützt Arbeitgeber bei deren Gestaltung. Die strafrechtliche Tätigkeit umfasst unter anderem Gewalt- und Drogendelikte, Betrug sowie Wirtschaftskriminalität. Im Familienrecht unterstützt die Kanzlei bei Eheverträgen und Trennungsvereinbarungen. Beratung und Vertretung betreffen außerdem Scheidungen, Vermögensauseinandersetzungen, Unterhalt und Sorgerecht. Nach eigener Darstellung legt sie dabei Wert darauf, Konflikte zwischen den Beteiligten zu verringern. Im Erbrecht bietet sie Unterstützung bei Erbstreitigkeiten sowie beim Verfassen von Testamenten und Nachfolgeregelungen. Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen zählen ebenfalls zu den aufgeführten Themen. Die Zusammenarbeit kann somit sowohl die Gestaltung und Prüfung von Vereinbarungen als auch die Vertretung bei bestehenden Auseinandersetzungen betreffen. Auf der Internetseite stehen eine allgemeine Vollmacht, Vollmachten für Straf- und Verkehrsrecht sowie eine Schweigepflichtentbindungserklärung zum Herunterladen bereit. Der Erlanger Standort befindet sich in der Schorlachstr. 17, 91058 Erlangen, im Süden der Stadt und unweit der Innenstadt. Direkt vor dem Haus sind Parkplätze vorhanden. Die Kanzlei verweist auf die Anbindung an die Autobahnen A 3 und A 73 und die Erreichbarkeit aus den Räumen Nürnberg/Fürth und Bamberg. Für Fragen und Anliegen ist sie telefonisch unter 09131 53389-0 sowie per E-Mail an info@f-jahn.de erreichbar.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: http://www.jahn-anwaltskanzlei.de, http://www.jahn-anwaltskanzlei.de/#contact

Rechtsgebiete und Leistungen

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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Frank Jahn

    Rechtsanwalt

    Arbeitsrecht · Familienrecht

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Schorlachstr. 17, 91058 Erlangen

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Anwaltskanzlei Frank Jahn. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Erlangen

  • Amtsgericht Erlangen

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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