Kanzleiprofil

Anwaltskanzlei Jörg Schmidt

Rechtsanwaltskanzlei in Siegen. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Dr.-Ernst-Str. 1, 57074 Siegen

Schwerpunkte

Arbeitsrecht, Familienrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Anwaltskanzlei Jörg Schmidt in Siegen berät und vertritt Mandanten in verschiedenen Rechtsgebieten. Zu den Schwerpunkten gehören das Arbeitsrecht und das Familienrecht; für beide Bereiche führt Rechtsanwalt Jörg Schmidt den Fachanwaltstitel. Darüber hinaus nennt die Kanzlei Miet- und Pachtrecht, Verkehrsrecht, allgemeines Zivilrecht, Sozialrecht und Strafrecht als Tätigkeitsfelder. Das Angebot richtet sich an Mandanten mit Beratungs- oder Vertretungsbedarf in diesen Bereichen. Dazu zählen arbeitsrechtliche und familienrechtliche Anliegen ebenso wie Fragen aus Miet- und Pachtverhältnissen sowie verkehrsrechtliche, sozialrechtliche, strafrechtliche und sonstige zivilrechtliche Angelegenheiten. Die Geschichte der Kanzlei reicht bis ins Jahr 1965 zurück. Gegründet wurde sie von Rechtsanwalt Ullrich Mencke. Ab 1983 führte dessen Sohn, Rechtsanwalt und Notar Dr. jur. Klaus Mencke, die Kanzlei weiter. Jörg Schmidt ist seit 1995 dort als Rechtsanwalt tätig und führt sie nach dem Tod seines Kollegen im Jahr 2014 als Einzelanwalt fort. Er studierte Rechtswissenschaften in Marburg und absolvierte sein Rechtsreferendariat in Marburg und Darmstadt. Als Mitgliedschaften nennt er den Siegener Anwaltverein e. V. und den Verband deutscher Anwälte e. V. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als individuelle Beratung und Vertretung. Ansprechpartner für rechtliche Anliegen ist Jörg Schmidt. Unterstützt wird er im Kanzleialltag von Susanne Jung, Silke Schmidt-Weinberg und Heike Rothe, die Sekretariatsaufgaben und allgemeine Bürotätigkeiten übernehmen. Für Fragen und Terminwünsche stehen Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular auf der Internetseite zur Verfügung. Termine werden nach Vereinbarung vergeben. Das Formular bietet Felder für Kontaktdaten und eine Nachricht. Der Kanzleisitz befindet sich seit 1988 in der Dr.-Ernst-Str. 1, 57074 Siegen. Am Haus sind Parkplätze vorhanden. Die Öffnungszeiten sind montags bis donnerstags von 8:00 bis 17:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 12:30 Uhr. Telefonisch ist die Kanzlei unter +49 271 334443 erreichbar, per E-Mail unter info@kanzlei-men-sch.de. Die Faxnummer lautet +49 271 334424.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: http://www.kanzlei-men-sch.de, http://www.kanzlei-men-sch.de/impressum

Rechtsgebiete und Leistungen

Weitere Kanzleien und Anwaltsprofile in der Region: Anwältinnen und Anwälte in Siegen

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Jörg Schmidt

    Rechtsanwalt / FA für Arbeitsrecht u. Familienrecht

    Arbeitsrecht · Familienrecht

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Dr.-Ernst-Str. 1, 57074 Siegen

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Anwaltskanzlei Jörg Schmidt. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Siegen

  • Amtsgericht Siegen
  • Landgericht Siegen

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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