Kanzleiprofil

Anwaltskanzlei Justizrat Dr. Fritz Hoffmann

Rechtsanwaltskanzlei in Saarbrücken. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Saargemünder Str. 169, 66119 Saarbrücken

Schwerpunkte

Arbeitsrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Anwaltskanzlei Justizrat Dr. Fritz Hoffmann in Saarbrücken ist auf Gebieten des Zivilrechts und des Verwaltungsrechts tätig. Zu den genannten Schwerpunkten gehören das Wohnungs- und Gewerberaummietrecht, das Wohnungseigentumsrecht sowie das Pachtrecht. Hinzu kommen Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht sowie Reise- und Luftverkehrsrecht. Die Kanzlei vertritt nach eigenen Angaben seit Jahrzehnten Interessen im Saarland, deutschlandweit und darüber hinaus. Auf ihrer Internetseite werden Christian Wennemuth und Elisabeth Loris als Rechtsanwälte aufgeführt; JR Dr. Fritz Hoffmann wird mit dem Zusatz „bis 2002“ genannt. Zu den beschriebenen Anliegen zählen die rechtliche Beratung und Vertretung in den genannten Rechtsgebieten sowie die Erstellung und Prüfung individueller Verträge und Geschäftsbedingungen. Als Beispiele nennt die Kanzlei Mietverträge, Pachtverträge und Gesellschaftsverträge. Einen weiteren Tätigkeitsbereich bildet die Forderungsrealisierung für Unternehmer. Das Angebot umfasst damit sowohl die Bearbeitung rechtlicher Fragestellungen in Miet-, Eigentums-, Verkehrs- und Reiseangelegenheiten als auch vertragliche und unternehmerische Anliegen. Eine nähere Eingrenzung des Mandantenkreises enthält die Kanzleidarstellung nicht. Die Zusammenarbeit kann mit einem persönlichen oder telefonischen Beratungsgespräch beginnen. Als Grundlage ihrer Tätigkeit beschreibt die Kanzlei individuelle juristische Analysen und die Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte. Die Betreuung umfasst nach der Darstellung das Erstgespräch, die außergerichtliche Korrespondenz, ein mögliches gerichtliches Verfahren und die Zwangsvollstreckung. Daneben nennt die Kanzlei Vernetzung und Teamarbeit als Bestandteile ihrer Arbeitsweise. Für die persönliche Betreuung stehen die Kanzleiräume in Saarbrücken-St. Arnual zur Verfügung. Der Standort befindet sich in der Saargemünder Straße 169, 66119 Saarbrücken. Termine können telefonisch, per E-Mail oder persönlich vor Ort vereinbart werden. Das Sekretariat von Christian Wennemuth ist unter 0681 9544430 erreichbar, das von Elisabeth Loris unter 0681 9544450. Die E-Mail-Adresse lautet kanzlei@jr-dr-hoffmann.de. Die Sprechzeiten sind montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie von 13:00 bis 17:00 Uhr. Mittwochs ist die Kanzlei von 08:00 bis 12:00 Uhr erreichbar.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://www.jr-dr-hoffmann.de, https://www.jr-dr-hoffmann.de/kontakt

Rechtsgebiete und Leistungen

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Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Saargemünder Str. 169, 66119 Saarbrücken

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Anwaltskanzlei Justizrat Dr. Fritz Hoffmann. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Saarbrücken

  • Amtsgericht Saarbrücken
  • Landgericht Saarbrücken

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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