Kanzleiprofil

Anwaltskanzlei Kampmann · Wilke · Lauscher

Rechtsanwaltskanzlei in Aachen. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Theaterstraße 15, 52062 Aachen

Schwerpunkte

Arbeitsrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Anwaltskanzlei Kampmann · Wilke · Lauscher befindet sich in Aachen und wird auf ihrer Internetseite als Bürogemeinschaft von Rechtsanwälten bezeichnet. Im Impressum werden Ralf Wilke und Nadine Lauscher als Rechtsanwälte genannt. Die vorliegende Tätigkeitsbeschreibung bezieht sich auf Rechtsanwältin Nadine Lauscher. Sie ist Fachanwältin für Verkehrsrecht und Fachanwältin für Strafrecht. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Verkehrsrecht, Strafrecht und Bußgeldrecht. Darüber hinaus berät sie in allgemeinen zivilrechtlichen Angelegenheiten. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten von Ralf Wilke enthält das vorliegende Quellenmaterial keine näheren Angaben. Ein Arbeitsbereich von Nadine Lauscher ist die Abwicklung von Verkehrsunfällen. Dabei betreut sie sowohl Privatpersonen als auch Fuhrparks. Zum beschriebenen Tätigkeitsfeld gehört außerdem die Vertretung in Bußgeldverfahren. Im Strafrecht ist sie nach der Darstellung auf der Kanzleiwebsite seit Beginn ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als Strafverteidigerin tätig. Sie vertritt sowohl Beschuldigte als auch Opfer einer Straftat. Der beschriebene Mandantenkreis umfasst damit Menschen mit unterschiedlichen Rollen in strafrechtlichen Verfahren sowie Privatpersonen und Fuhrparks mit Anliegen im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen. Die Zusammenarbeit kann nach den genannten Tätigkeitsfeldern Beratung, die Abwicklung von Unfallgeschehen oder die Vertretung in einem Verfahren umfassen. Auf der Website sind eine Vollmacht sowie eine Strafprozessvollmacht mit Abtretungserklärung aufgeführt. Nähere Angaben zur Vorbereitung eines Erstgesprächs, zur Terminvergabe oder zu einzelnen Schritten der Mandatsbearbeitung enthält das Quellenmaterial nicht. Nadine Lauscher ist Mitglied im Aachener Anwaltsverein und in der Strafverteidigervereinigung NRW. Der Kanzleistandort liegt in der Theaterstraße 15, 52062 Aachen. Für die Kontaktaufnahme sind die Telefonnummer 02 41 / 50 50 38 und die E-Mail-Adresse kontakt@kwl-anwaelte.de angegeben. Als Faxnummer wird 02 41 / 53 18 92 genannt. Konkrete Öffnungs- oder Sprechzeiten sind den vorliegenden Texten nicht zu entnehmen.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: http://www.kwl-anwaelte.de/rechtsanwaelte_lauscher.htm, http://www.kwl-anwaelte.de/impressum.htm

Rechtsgebiete und Leistungen

Weitere Kanzleien und Anwaltsprofile in der Region: Anwältinnen und Anwälte in Aachen

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • N. Lauscher

    Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Fachanwältin für Strafrecht

    Arbeitsrecht

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Theaterstraße 15, 52062 Aachen

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Anwaltskanzlei Kampmann · Wilke · Lauscher. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Aachen

  • Amtsgericht Aachen
  • Landgericht Aachen
  • Arbeitsgericht Aachen
  • Verwaltungsgericht Aachen

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden