Kanzleiprofil

Anwaltskanzlei Laurien

Rechtsanwaltskanzlei in Bochum. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, IT-Recht, Markenrecht, Strafrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Südring 15, 44787 Bochum

Schwerpunkte

Arbeitsrecht, IT-Recht, Markenrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Anwaltskanzlei Laurien hat ihren Sitz in der Bochumer Innenstadt. Als Rechtsanwalt wird Pierre Laurien genannt. Die auf der Kanzleiwebsite aufgeführten Tätigkeitsfelder umfassen Internetrecht sowie Urheber- und Markenrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht und Arbeitsrecht. Im Bereich des Internetrechts nennt die Kanzlei den elektronischen Handel, Webshops und das Domainrecht. Hinzu kommen Abmahnungen wegen Urheberrechts-, Wettbewerbs- oder Markenrechtsverletzungen. Auch Filesharing im Zusammenhang mit Musik, Filmen und Computerspielen gehört zu den ausdrücklich aufgeführten Themen. Damit werden unter anderem Anliegen aus dem Onlinehandel und der Nutzung digitaler Inhalte erfasst. Im Strafrecht umfasst das Tätigkeitsangebot die Verteidigung in Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und Haftsachen. Die Kanzlei führt außerdem die Verteidigung in Jugendstrafsachen sowie in Strafvollstreckungssachen auf. Als Beispiele für letztere nennt sie den Bewährungswiderruf und Überprüfungsverfahren bei Unterbringungen. Dieser Teil des Angebots betrifft somit Beschuldigte und Personen, bei denen Fragen der Strafvollstreckung anstehen. Die veröffentlichten Angaben unterscheiden dabei zwischen mehreren Stadien eines strafrechtlichen Verfahrens. Im Verkehrsrecht befasst sich die Kanzlei mit der Unfallregulierung nach Verkehrsunfällen sowie der Verteidigung in Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Genannt werden Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße sowie Verstöße im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln beim Führen von Fahrzeugen. Weitere Themen sind die Verteidigung im Verkehrsstrafrecht und Fahrerlaubnisangelegenheiten, etwa eine Fahrerlaubnisentziehung wegen Alkohol oder Betäubungsmitteln. Im Arbeitsrecht nennt die Website Kündigungen und Kündigungsschutzklagen, Gehaltsforderungen sowie Abmahnungen. Die beschriebenen Anliegen betreffen damit auch Unfallbeteiligte, Verkehrsteilnehmer und Personen mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Für die Zusammenarbeit stellt die Website eine Vollmacht für Rechtsanwalt Pierre Laurien bereit. Daneben finden sich Informationen zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe sowie Unterlagen zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen. Ein weitergehender Ablauf der Mandatsbearbeitung wird im Quelltext nicht beschrieben. Die Kanzlei ist am Südring 15, 44787 Bochum-Innenstadt, ansässig. Als Kontaktmöglichkeiten sind die Telefonnummer 0234 - 610 41 60, die Faxnummer 0234 - 610 41 62 und die E-Mail-Adresse info@laurien-bochum.de angegeben.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: http://www.laurien-bochum.de, http://www.laurien-bochum.de/Kontakt

Rechtsgebiete und Leistungen

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Pierre Laurien

    Rechtsanwalt

    Arbeitsrecht · Strafrecht · Urheberrecht · Markenrecht

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Südring 15, 44787 Bochum

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Anwaltskanzlei Laurien. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Bochum

  • Amtsgericht Bochum
  • Landgericht Bochum
  • Arbeitsgericht Bochum

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden