Kanzleiprofil

Anwaltskanzlei Martin Kinzl

Rechtsanwaltskanzlei in Aalen. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Oesterleinstr. 7, 73430 Aalen

Schwerpunkte

Arbeitsrecht, Familienrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Anwaltskanzlei Martin Kinzl in Aalen ist im Familienrecht und Erbrecht tätig. Rechtsanwalt Martin Kinzl wurde 1995 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und eröffnete die Kanzlei in Aalen im Jahr 1999. Seit dem 1. September 1998 führt er die von der Rechtsanwaltskammer Bamberg verliehene Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht. Zuvor studierte er Rechtswissenschaft in Würzburg und Caen in Frankreich und war nach seiner Zulassung als Rechtsanwalt in Aschaffenburg tätig. Im Familienrecht gehören Eherecht, Trennung und Scheidungsrecht zu den genannten Schwerpunkten. Hinzu kommen Vermögensauseinandersetzungen, Unterhaltsrecht sowie Fragen des Umgangs- und Sorgerechts. Auch die Gestaltung von Eheverträgen ist Bestandteil der Tätigkeit. Damit umfasst das Angebot sowohl Anliegen im Zusammenhang mit einer Trennung oder Scheidung als auch die vertragliche Gestaltung ehelicher Verhältnisse. Im Erbrecht befasst sich die Kanzlei mit Nachlassregelungen, Erbengemeinschaften, Pflichtteilsrecht und Erbfolgegestaltung. Angesprochen sind damit Menschen mit familienrechtlichem Klärungsbedarf sowie Personen, die ihren Nachlass regeln möchten oder rechtliche Fragen im Zusammenhang mit einer Erbschaft haben. Die Tätigkeit umfasst die rechtliche Beratung, die Wahrnehmung und Vertretung rechtlicher Interessen sowie die Vertragsgestaltung. Martin Kinzl vertritt Mandanten sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Für die Kontaktaufnahme stehen Telefon und E-Mail zur Verfügung; eine direkte Anfrage an den Rechtsanwalt ist möglich. Die Kanzleiwebsite erläutert zudem die mit der Fachanwaltsbezeichnung verbundenen Anforderungen an theoretische Kenntnisse und praktische Tätigkeit sowie die Pflicht zur laufenden Fortbildung und deren jährlichem Nachweis gegenüber der Rechtsanwaltskammer. Die Kanzlei befindet sich in der Oesterleinstr. 7 in 73430 Aalen. Telefonisch ist sie unter +49 (0)7361-610985 und per E-Mail unter ra.kinzl@t-online.de erreichbar. Die allgemeinen Bürozeiten sind montags bis donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 14:30 bis 17:30 Uhr sowie freitags von 08:30 bis 12:00 Uhr. Weitere Zeiten sind nach Vereinbarung möglich. Parkplätze befinden sich beim Haus in der Oesterleinstraße beziehungsweise Gerberstraße.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: http://www.anwaltskanzlei-kinzl.de, http://www.anwaltskanzlei-kinzl.de/#kontakt-anfahrt

Rechtsgebiete und Leistungen

Weitere Kanzleien und Anwaltsprofile in der Region: Anwältinnen und Anwälte in Aalen

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Martin Kinzl

    Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht

    Arbeitsrecht · Familienrecht

    Zulassung seit 1995

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Oesterleinstr. 7, 73430 Aalen

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Anwaltskanzlei Martin Kinzl. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Aalen

  • Amtsgericht Aalen
  • Landgericht Ellwangen

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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