Kanzleiprofil
Anwaltskanzlei Mielken
Rechtsanwaltskanzlei in Hannover. Schwerpunkte: Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Pachtrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.
Anwältinnen und Anwälte
1
Standort
Königstraße 45, 30175 Hannover
Schwerpunkte
Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Pachtrecht, Strafrecht
Beratungssprachen
Deutsch
Die Kanzlei im Überblick
Die Anwaltskanzlei Mielken hat ihren Sitz in Hannover und ist bundesweit tätig. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Bank- und Kapitalmarktrecht, im Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie im Strafrecht. Kanzleiinhaber ist Rechtsanwalt Arvid Mielken. Er führt die Fachanwaltstitel für Bank- und Kapitalmarktrecht, für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie für Strafrecht. Auf der Internetseite wird außerdem Verkehrsrecht als weiterer Bereich aufgeführt. Die dort näher beschriebene Tätigkeit betrifft insbesondere rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen und deren Vermittlung. Zum Mandantenkreis zählen private Anleger sowie Finanzvermittlungsgesellschaften und einzelne Finanzvermittler. Nach den Angaben auf der Kanzleiwebsite vertritt Arvid Mielken seit 2004 überwiegend private Anleger, deren Anliegen den Verlauf von Anlagen des grauen Kapitalmarkts betreffen. Dabei geht es um die Begründung von Schadensersatzforderungen. Aufseiten von Vermittlungsgesellschaften und Vermittlern befasst sich die Kanzlei mit der Abwehr von Anlegerforderungen. Ein wiederkehrender Gegenstand solcher Streitigkeiten ist der Vorwurf einer unzureichenden Aufklärung über Anlagerisiken. Die Website nennt zudem die Beratung und Vertretung von Vermittlungsgesellschaften aus den Räumen Osnabrück, Stuttgart und München. Für die Zusammenarbeit mit Vermittlungsgesellschaften und Vermittlern beschreibt die Kanzlei eine erste gründliche Kontaktaufnahme und eine anschließende Kommunikation per Telefon und E-Mail. Die räumliche Entfernung zum Kanzleisitz steht diesem beschriebenen Ablauf nicht entgegen. Auch die Wahrnehmung gerichtlicher Termine bei auswärtigen Gerichten gehört zur dargestellten Tätigkeit. Bei der Vorbereitung der Verteidigung gegen Anlegerforderungen hebt die Kanzlei die vollständige Dokumentation der Beratung hervor. Als weitere Aspekte der gerichtlichen Auseinandersetzungen werden Sachverhaltsdarstellungen, Beweisaufnahmen sowie Fragen der Darlegungs- und Beweislast angesprochen. Die Kanzlei befindet sich in der Königstraße 45, 30175 Hannover. Sie ist telefonisch unter 0511 827534 und per E-Mail an info@mielken.de erreichbar. Auf der Kontaktseite steht außerdem ein Formular für Anfragen zur Verfügung. Als Bürozeiten sind Montag bis Donnerstag von 08:30 bis 17:00 Uhr und Freitag von 08:30 bis 14:00 Uhr angegeben.
Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: http://www.mielken.wordpress.com, https://mielken.wordpress.com/kontakt/
Rechtsgebiete und Leistungen
Weitere Kanzleien und Anwaltsprofile in der Region: Anwältinnen und Anwälte in Hannover
Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei
- Arvid Mielken
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Strafrecht
Bank- und Kapitalmarktrecht · Miet- und Pachtrecht · Verkehrsrecht · Strafrecht
Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Öffnungszeiten
Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.
Standort und Anfahrt
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So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
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