Kanzleiprofil

Anwaltskanzlei Simone Sperling

Rechtsanwaltskanzlei in Dresden. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Enderstr. 59/ SEC, 01277 Dresden

Schwerpunkte

Arbeitsrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Anwaltskanzlei Simone Sperling in Dresden ist in den Bereichen Arbeitsrecht, Erbrecht und Familienrecht sowie Verkehrsrecht, Zivilrecht und Inkassorecht tätig. Rechtsanwältin Simone Sperling ist seit 2004 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und führt laut Kanzleiangaben die Fachanwaltstitel für Familienrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht. Neben der Beratung übernimmt sie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung. Die Kanzlei nennt auch eine deutschlandweite Vertretung als Bestandteil ihres Angebots. Zu den typischen Anliegen gehören Scheidungen, Erbstreitigkeiten, Kündigungen und Konflikte im Verkehrs- und Zivilrecht. Das Angebot richtet sich unter anderem an Menschen in Trennungs- und Scheidungssituationen, an Beteiligte erbrechtlicher Auseinandersetzungen sowie an Personen mit arbeitsrechtlichen Fragen. Die Internetseite führt außerdem Kinder und Unterhalt, Scheidungsfolgesachen, Hilfe nach einem Verkehrsunfall und die Bearbeitung offener Rechnungen auf. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Vorsorgeplanung. Hierzu zählen die Erstellung von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Kontovollmachten und Sorgerechtsverfügungen sowie die Ausarbeitung von Testamenten. Auch Betreuung und Hilfe bei Pflege werden als Themen genannt. Die Zusammenarbeit kann mit einem persönlichen Beratungsgespräch in Dresden oder in der Zweigstelle Radeburg beginnen. Termine lassen sich telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular vereinbaren. Für Scheidungen ist auch eine Online-Beauftragung möglich, die die Kanzlei insbesondere für einvernehmliche Trennungen anbietet. Simone Sperling führt Verhandlungen und verfolgt dabei nach eigener Darstellung das Ziel, langwierige Verfahren möglichst zu vermeiden. Zur beschriebenen Arbeitsweise gehören persönliche Beratung und regelmäßige Fortbildungen. Der Dresdner Standort befindet sich in der Enderstraße 59 im Seidnitzcenter, 01277 Dresden-Seidnitz, mit Zugang über Haus D3. Parkmöglichkeiten bestehen im Parkhaus am Center. Die Buslinie 65 hält unmittelbar vor dem Eingang; von der Straßenbahnhaltestelle Rennplatzstraße der Linien 1 und 2 beträgt der Fußweg etwa drei Minuten. Die Kanzlei ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr geöffnet; weitere Termine sind nach Vereinbarung möglich. Telefonisch ist sie unter 0351 2699394 und per E-Mail unter sperling@anwaltskanzlei-sperling.de erreichbar. Die Zweigstelle liegt in der Meißner Straße 2 in 01471 Radeburg.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: http://anwaltskanzlei-sperling.de, https://www.anwaltskanzlei-sperling.de/kontakt/

Rechtsgebiete und Leistungen

Weitere Kanzleien und Anwaltsprofile in der Region: Anwältinnen und Anwälte in Dresden

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Simone Sperling

    Rechtsanwältin sowie Fachanwältin für Familienrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht

    Arbeitsrecht

    Zulassung seit 2004

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Enderstr. 59/ SEC, 01277 Dresden

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
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Zuständige Gerichte und Umfeld in Dresden

  • Amtsgericht Dresden
  • Landgericht Dresden
  • Arbeitsgericht Dresden
  • Oberlandesgericht Dresden

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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