Kanzleiprofil
Kanzlei BBR – Brinkschröder Braksiek
Rechtsanwaltskanzlei in Osnabrück. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht. 4,6 von 5 bei 25 Google-Bewertungen.
Anwältinnen und Anwälte
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Standort
Nikolaiort 5A, 49074 Osnabrück
Schwerpunkte
Arbeitsrecht, Familienrecht
Google-Bewertung der Kanzlei
4,6 von 5 · 25 Bewertungen
Die Kanzlei im Überblick
Die Kanzlei BBR – Brinkschröder Braksiek hat ihren Sitz am Nikolaiort 5A in Osnabrück. Sie nennt Arbeitsrecht, Vertragsrecht und Baurecht als Tätigkeitsbereiche. Zum aufgeführten Angebot gehören außerdem Bau- und Architektenrecht, Insolvenzrecht, Mietrecht, Steuerrecht und Verkehrsrecht sowie sonstige Rechtsgebiete. Auf der Webseite werden Fachanwälte für Arbeitsrecht, Steuerrecht, Insolvenzrecht sowie Bau- und Architektenrecht genannt. Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt in der Vertretung von Unternehmen und privaten Mandanten. Die Kanzlei vertritt deren Ziele und Ansprüche sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Nach ihrer Darstellung stehen die Interessen der Mandanten im Mittelpunkt ihres Handelns. Als Merkmale ihrer Arbeitsweise nennt sie Engagement, langjährige Erfahrung, Fairness und Zuverlässigkeit. Für Fragen und die Vereinbarung eines Beratungsgesprächs stehen Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular zur Verfügung. Über die Kontaktseite können Interessierte eine Nachricht mit Kontaktdaten hinterlassen oder eine Rückrufbitte vereinbaren.
Die Kanzlei BBR – Brinkschröder Braksiek in Osnabrück ist auf mehreren Rechtsgebieten tätig. Als Schwerpunkte nennt sie Arbeitsrecht, Vertragsrecht und Baurecht. Zum weiteren Tätigkeitsspektrum gehören Bau- und Architektenrecht, Insolvenzrecht, Mietrecht, Steuerrecht sowie Verkehrsrecht. Daneben führt die Internetseite sonstige Rechtsgebiete auf, ohne diese näher zu benennen. Die Kanzlei bezeichnet ihre Rechtsanwälte als Fachanwälte für Arbeitsrecht, Steuerrecht, Insolvenzrecht sowie Bau- und Architektenrecht. Eine Zuordnung dieser Fachanwaltschaften zu einzelnen Personen enthält der vorliegende Quelltext nicht. Das Angebot richtet sich an Unternehmen und private Mandanten. Deren Vertretung bildet nach den Angaben der Kanzlei den Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit. Zu den angesprochenen Anliegen zählen damit rechtliche Fragen aus den genannten Tätigkeitsbereichen, insbesondere dem Arbeits-, Vertrags- und Baurecht. Konkrete Fallbeispiele oder eine nähere Aufteilung nach einzelnen Mandantengruppen werden auf den vorliegenden Seiten nicht beschrieben. Die Kanzlei übernimmt sowohl die außergerichtliche als auch die gerichtliche Vertretung von Interessen, Zielen und Ansprüchen ihrer Mandanten. Für die Zusammenarbeit stellt die Kanzlei die Interessen der Mandanten in den Mittelpunkt. Wer Fragen hat oder ein Beratungsgespräch wünscht, kann telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular Kontakt aufnehmen. Das Formular sieht Angaben zu Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Nachricht vor. Außerdem wird eine Zustimmung zur Datenschutzerklärung abgefragt. Nach dem Hinterlassen einer Nachricht und der Kontaktdaten kündigt die Kanzlei eine Rückmeldung an. Alternativ lässt sich eine Rückrufbitte übermitteln. Weitere Einzelheiten zum Ablauf eines Beratungsgesprächs oder zur anschließenden Mandatsbearbeitung nennt der Quelltext nicht. Der Standort befindet sich am Nikolaiort 5A, 49074 Osnabrück. Telefonisch ist die Kanzlei unter 0541 3303880 erreichbar, per E-Mail unter info@kanzlei-bbr.de. Als Kontaktzeiten sind montags bis donnerstags 08:00 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr sowie freitags 08:00 bis 13:00 Uhr angegeben. Die Internetseite bietet daneben eine Kontaktseite mit einem Bereich zur Anfahrt.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-bbr.de, kanzlei-bbr.de
Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei
Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.
25 Bewertungen bei Google
Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.
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- Arbeitsrecht Osnabrück
Rechtsanwälte
Arbeitsrecht · Familienrecht
Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Termin vor Ort · Telefontermin
Öffnungszeiten
- Montag08:00-13:00, 15:00-17:00
- Dienstag08:00-13:00, 15:00-17:00
- Mittwoch08:00-13:00, 15:00-17:00
- Donnerstag08:00-13:00, 15:00-17:00
- Freitag08:00-13:00
Beratung in Osnabrück – Einordnung der Redaktion
Das Profil „Arbeitsrecht Osnabrück“ stellt die Rechtsanwälte der Kanzlei BBR – Brinkschröder Braksiek am Nikolaiort 5A in 49074 Osnabrück vor. Als Hauptschwerpunkt ist Arbeitsrecht angegeben; daneben führt das Profil Familienrecht auf. Die Kanzlei beschreibt ihre Tätigkeit als gerichtliche und außergerichtliche Vertretung von Unternehmen und privaten Mandanten. Auf ihrer Webseite werden unter anderem Fachanwälte für Arbeitsrecht genannt. Für Ratsuchende verbindet sich damit ein fachlicher Bezug zu Fragen, die während eines Beschäftigungsverhältnisses, bei dessen Begründung oder anlässlich seiner Beendigung auftreten können. Im Arbeitsrecht geht es häufig um Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub und Arbeitszeugnisse. Auch Abmahnungen, Kündigungen oder angebotene Aufhebungsverträge können Anlass für eine anwaltliche Kontaktaufnahme sein. Auf Unternehmensseite stehen beispielsweise die Gestaltung von Beschäftigungsbedingungen oder Konflikte im laufenden Arbeitsverhältnis im Raum. Hinter diesem Schwerpunkt steht die Prüfung der jeweiligen vertraglichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen. Je nach Anliegen kommen außergerichtliche Gespräche oder eine gerichtliche Auseinandersetzung in Betracht. Welche Schritte überhaupt relevant sind, hängt von den Unterlagen, dem zeitlichen Ablauf und dem Ziel der anfragenden Person ab. Das im Profil ebenfalls genannte Familienrecht betrifft persönliche und wirtschaftliche Fragen innerhalb familiärer Beziehungen. Typische Anliegen sind Trennung, Scheidung, Unterhalt, Vermögensaufteilung sowie Sorge- und Umgangsrecht. Dabei können mehrere Themen zusammenhängen, etwa die Betreuung gemeinsamer Kinder und die finanziellen Folgen einer Trennung. Eine erste Bestandsaufnahme dient allgemein dazu, die offenen Fragen voneinander abzugrenzen und vorhandene Vereinbarungen oder gerichtliche Schreiben einzuordnen. Die ausführlichere Kanzleibeschreibung nennt weitere Tätigkeitsfelder; für dieses Profil stehen jedoch Arbeitsrecht und Familienrecht im Vordergrund. Der Sitz am Nikolaiort liegt in der Osnabrücker Innenstadt. Damit besteht ein zentraler örtlicher Bezug auch für Ratsuchende aus Schinkel und Westerberg. Für familienrechtliche Verfahren ist regelmäßig das Familiengericht beim Amtsgericht zuständig, bei entsprechendem Ortsbezug also das Amtsgericht Osnabrück. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen typischerweise vor die Arbeitsgerichtsbarkeit und nicht vor das ebenfalls am Standort genannte Landgericht Osnabrück. Die konkrete Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der Kanzleianschrift planen. Eine Kontaktaufnahme kann mit dem Aufruf des Profils auf Anwalt-Seiten.de beginnen. Für die anschließende Anfrage nennt die Kanzlei Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular. Eine kurze Schilderung des Anliegens, Kontaktdaten und Hinweise auf bereits laufende Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Über die Kontaktseite können Interessierte auch eine Rückrufbitte hinterlassen. Die Anfrage dient zunächst der Abstimmung eines Beratungsgesprächs und ist von der eigentlichen Mandatsübernahme zu unterscheiden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 20. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
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Hinweise zum DatenschutzZuständige Gerichte und Umfeld in Osnabrück
- Amtsgericht Osnabrück
- Landgericht Osnabrück
Die Kanzlei BBR – Brinkschröder Braksiek befindet sich am Nikolaiort 5A in der Innenstadt von Osnabrück. Die Anschrift in 49074 Osnabrück bildet den örtlichen Anlaufpunkt für das Profil mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht und Familienrecht. Auch für Menschen aus den genannten Stadtteilen Schinkel und Westerberg ist die Innenstadt der Bezugspunkt für einen persönlichen Kanzleibesuch. Für die Anreise kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw in Betracht. Welche Verbindung oder Zufahrt geeignet ist, sollte anhand der aktuellen Verkehrs- und Fahrplandaten geprüft werden; konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreiem Zugang sind nicht belegt. Von den genannten Gerichten ist das Amtsgericht Osnabrück für familienrechtliche Anliegen besonders relevant. Dort werden beim Familiengericht unter anderem Scheidungsverfahren, Unterhaltssachen sowie Verfahren zum Sorge- und Umgangsrecht geführt, sofern die sachliche und örtliche Zuständigkeit vorliegt. Diese richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und ergibt sich nicht allein daraus, dass die beauftragte Kanzlei in Osnabrück sitzt. Das Landgericht Osnabrück ist demgegenüber für die typischen Familiensachen dieses Profils nicht das erstinstanzliche Gericht. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist die Abgrenzung zur ordentlichen Gerichtsbarkeit wichtig: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Zeugnisse, werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt. Amtsgericht und Landgericht Osnabrück sind dafür grundsätzlich nicht zuständig. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, hängt vom jeweiligen Fall ab. Ein arbeitsgerichtliches Verfahren beginnt häufig mit einer Güteverhandlung, in der eine einvernehmliche Lösung erörtert wird.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zu dieser Kanzlei
Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind üblicherweise der Arbeitsvertrag, spätere Vertragsänderungen und das betreffende Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben wichtig. Ergänzend können Entgeltabrechnungen, relevante Korrespondenz und eine kurze zeitliche Übersicht hilfreich sein. Bei einer Kündigung spielt insbesondere eine Rolle, wann und auf welchem Weg das Schreiben zugegangen ist, weil arbeitsrechtliche Fristen kurz sein können. In der Anfrage lässt sich zunächst benennen, welche Unterlagen vorhanden sind. Wie diese übermittelt werden sollen und welche weiteren Informationen benötigt werden, kann anschließend abgestimmt werden.
Worin unterscheiden sich ein Aufhebungsvertrag und eine Kündigung?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Darin können neben dem Beendigungszeitpunkt beispielsweise Freistellung, Zeugnis oder eine Abfindung geregelt werden; eine Abfindung ist jedoch kein zwingender Bestandteil. Beide Wege können unterschiedliche arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Folgen haben. Für eine anwaltliche Anfrage ist daher wichtig, ob bereits eine Erklärung zugegangen ist, nur ein Vertragsentwurf vorliegt oder schon etwas unterschrieben wurde. Daraus ergeben sich unterschiedliche Prüfungsfragen.
Welche Themen sollten bei einer ersten Anfrage wegen Trennung oder Scheidung angesprochen werden?
Hilfreich ist zunächst eine Übersicht darüber, welche Fragen offen sind: die Scheidung selbst, Unterhalt, die gemeinsame Wohnung, Vermögensfragen oder die Betreuung gemeinsamer Kinder. Auch der Zeitpunkt der Trennung, bestehende Vereinbarungen und bereits eingegangene gerichtliche Schreiben können für die Einordnung bedeutsam sein. Nicht jedes Thema muss in einem einzigen Verfahren geklärt werden. Eine erste Anfrage kann deshalb knapp die aktuelle Situation und das vorrangige Anliegen beschreiben. Welche Nachweise später erforderlich sind, hängt von den einzelnen familienrechtlichen Fragen ab.
Was ist der Unterschied zwischen Sorgerecht und Umgangsrecht?
Das Sorgerecht umfasst die Verantwortung für wesentliche Angelegenheiten eines minderjährigen Kindes, etwa Entscheidungen zu Gesundheit, Bildung und Aufenthalt. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den persönlichen Kontakt zwischen dem Kind und seinen Bezugspersonen, insbesondere den Eltern. Beide Bereiche hängen im Alltag zusammen, sind rechtlich aber zu unterscheiden. Eine Trennung beendet gemeinsames Sorgerecht nicht automatisch. Bei Konflikten steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für eine erste Anfrage sind bestehende Regelungen, bisherige Betreuungsabläufe und die konkret umstrittenen Entscheidungen oder Kontakte wichtige Ausgangspunkte.
Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 20. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Anliegen an Kanzlei BBR – Brinkschröder Braksiek schildern
Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden
