Kanzleiprofil

Dr. Bürgel Rechtsanwälte

Rechtsanwaltskanzlei in Remscheid. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht. 4,8 von 5 bei 44 Google-Bewertungen.

Anwältinnen und Anwälte

Auf Anfrage

Standort

Pestalozzistr. 16, 42899 Remscheid

Schwerpunkte

Arbeitsrecht, Familienrecht

Google-Bewertung der Kanzlei

4,8 von 5 · 44 Bewertungen

Die Kanzlei im Überblick

Als seit dem Jahr 1980 bestehende Kanzlei in Remscheid mit zivilrechtlichem Schwerpunkt und der Spezialisierung auf das Arbeitsrecht vertreten und beraten wir mittelständische Unternehmen, Kleinunternehmer sowie Privatpersonen. Wir legen großen Wert auf eine verantwortungsbewusste und zielführende Beratung, in der wir mit Ihnen gemeinsam überlegen, wie wir Ihre Ziele effektiv umsetzen können. Wir beraten und vertreten im Arbeitsrecht Arbeitgeber, Arbeitnehmer aus allen Berufszweigen und Betriebsräte in Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, also z.B. des Kündigungsschutzrechts, des Arbeitsvertragsrechts, des Betriebsverfassungsrechts und des kirchlichen Arbeitsrechts. Im Wirtschaftsrecht entwerfen und überprüfen wir für Sie Verträge, wie auch Allgemeine Geschäftsbedingungen. Wir beraten und vertreten Vermieter und Mieter in allen mietrechtlichen Angelegenheiten, z.B. bei Kündigungen, Renovierungsstreitigkeiten oder Mietzinserhöhungen. Darüber hinaus sind wir im allgemeinen Zivilrecht tätig. Hierzu zählen die Überprüfung und Gestaltung von Verträgen, bspw. aus dem Kaufrecht, die Tätigkeit im zivilen Baurecht und die Beitreibung von Forderungen.

Die Kanzlei Dr. Bürgel Rechtsanwälte besteht seit 1980 in Remscheid. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Zivilrecht mit einer Spezialisierung auf das Arbeitsrecht. Weitere Bereiche sind das Wirtschaftsrecht sowie das Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Zum Mandantenkreis gehören mittelständische Unternehmen, Kleinunternehmer und Privatpersonen. Als Rechtsanwälte werden auf der Internetseite Dr. Erwin Bürgel, Carina Bürgel und Carola König genannt. Die Kanzlei übernimmt sowohl die Beratung als auch die Vertretung ihrer Mandanten. Im Arbeitsrecht richtet sich das Angebot an Arbeitgeber, Arbeitnehmer aus allen Berufszweigen und Betriebsräte. Behandelt werden Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, darunter Kündigungsschutz, Arbeitsverträge, Betriebsverfassungsrecht und kirchliches Arbeitsrecht. Im Wirtschaftsrecht gehören der Entwurf und die Prüfung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu den Tätigkeiten. Hinzu kommen die Begleitung bei der Gründung oder Auflösung von Personengesellschaften sowie die Erstellung von Handelsvertreterverträgen und Geschäftsführerdienstverträgen. Vermieter und Mieter werden beispielsweise bei Kündigungen, Renovierungsstreitigkeiten und Mietzinserhöhungen beraten und vertreten. Auch Auseinandersetzungen innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften zählen zum Tätigkeitsfeld. Im allgemeinen Zivilrecht bearbeitet die Kanzlei unter anderem Kaufverträge, Fragen des zivilen Baurechts und die Beitreibung von Forderungen. Nach eigener Darstellung bespricht die Kanzlei mit ihren Mandanten, wie deren Ziele umgesetzt werden können. Sie setzt dabei auf persönliche Ansprechpartner, Teamarbeit sowie regelmäßige Fort- und Weiterbildung. Für weitere Rechtsgebiete besteht eine Kooperation mit der Wuppertaler Kanzlei Frowein und Partner, insbesondere für Familienrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht. Steuerliche Aspekte können durch die Zusammenarbeit mit der Steuerberatungskanzlei Kaib, Galldiks und Partner einbezogen werden. Kann die Kanzlei ein Anliegen nicht selbst bearbeiten, verweist sie nach ihren Angaben auf Ansprechpartner aus ihrem Netzwerk. Der Kanzleisitz befindet sich in der Pestalozzistraße 16, 42899 Remscheid, im Stadtteil Lüttringhausen. Kontakt ist telefonisch unter 02191 461900, per E-Mail an info@ra-buergel.de oder über das Anfrageformular auf der Internetseite möglich. Die Bürozeiten sind montags bis donnerstags von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr sowie freitags von 8:30 bis 14:00 Uhr.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ra-buergel.de, ra-buergel.de

Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei

Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.

4,8

44 Bewertungen bei Google

Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.

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Google-Bewertungssiegel der Kanzlei Dr. Bürgel Rechtsanwälte: 4,8 von 5 Sternen

Rechtsgebiete und Leistungen

Weitere Kanzleien und Anwaltsprofile in der Region: Anwältinnen und Anwälte in Remscheid

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Pestalozzistr. 16, 42899 Remscheid

Termin vor Ort · Telefontermin

Öffnungszeiten

  • Montag08:30-13:00, 14:00-18:00
  • Dienstag08:30-13:00, 14:00-18:00
  • Mittwoch08:30-13:00, 14:00-18:00
  • Donnerstag08:30-13:00, 14:00-18:00
  • Freitag08:30-14:00

Beratung in Remscheid – Einordnung der Redaktion

Unter der Profilbezeichnung „Arbeitsrecht Remscheid“ sind Dr. Bürgel Rechtsanwälte mit Sitz in der Pestalozzistr. 16, 42899 Remscheid, verzeichnet. Die Kanzlei besteht seit 1980 und ist zivilrechtlich ausgerichtet. Den Hauptschwerpunkt des Profils bildet das Arbeitsrecht; daneben ist Familienrecht aufgeführt. Zum beschriebenen Mandantenkreis gehören mittelständische Unternehmen, Kleinunternehmer und Privatpersonen. Im Arbeitsrecht beraten und vertreten die Rechtsanwälte sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer verschiedener Berufszweige sowie Betriebsräte. Damit umfasst die Tätigkeit unterschiedliche Perspektiven auf das Arbeitsverhältnis und die Zusammenarbeit im Betrieb. Im individuellen Arbeitsrecht stehen die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und einzelnen Beschäftigten im Mittelpunkt. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse. Die Kanzleibeschreibung nennt ausdrücklich das Kündigungsschutzrecht und das Arbeitsvertragsrecht. Ratsuchende können hier beispielsweise eine rechtliche Einordnung vertraglicher Regelungen oder einer angekündigten Beendigung des Arbeitsverhältnisses suchen. Im kollektiven Arbeitsrecht geht es hingegen um übergreifende betriebliche Regelungen und Beteiligungsrechte. Auch Betriebsverfassungsrecht und kirchliches Arbeitsrecht gehören zu den ausdrücklich beschriebenen Tätigkeitsfeldern. Welche Regeln und Verfahrenswege einschlägig sind, hängt vom jeweiligen Beschäftigungsverhältnis und Anliegen ab. Das zusätzlich aufgeführte Familienrecht betrifft persönliche und wirtschaftliche Fragen innerhalb familiärer Beziehungen. Häufige Anlässe für eine anwaltliche Anfrage sind Trennung und Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsfragen. Dabei können sowohl einvernehmliche Regelungen als auch gerichtliche Verfahren eine Rolle spielen. Nähere Angaben zu einzelnen familienrechtlichen Leistungen enthält die vorliegende Kanzleibeschreibung nicht. Deshalb bietet sich bei einer Anfrage eine konkrete Benennung des Themas an. Allgemein dienen eine geordnete Sachverhaltsdarstellung und vorhandene Unterlagen dazu, den Umfang des rechtlichen Klärungsbedarfs zunächst einzugrenzen. Der Standort in Remscheid bildet den örtlichen Bezug für Ratsuchende aus Alt-Remscheid, Lennep und Lüttringhausen. Die Anfahrt zur Pestalozzistraße lässt sich je nach Ausgangspunkt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; konkrete Verbindungen sind anhand der Adresse zu prüfen. Das genannte Amtsgericht Remscheid ist insbesondere als Familiengericht relevant, während arbeitsrechtliche Streitigkeiten regelmäßig vor die Arbeitsgerichtsbarkeit gehören. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil ausgewiesenen Kontaktangaben nutzen. Eine kurze Schilderung des Anliegens, die eigene Rolle und Hinweise auf bereits erhaltene Schreiben oder laufende Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Ob eine Mandatsübernahme möglich ist und welche nächsten Schritte infrage kommen, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 20. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Standort und Anfahrt

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Zuständige Gerichte und Umfeld in Remscheid

  • Amtsgericht Remscheid

Dr. Bürgel Rechtsanwälte haben ihren Sitz in der Pestalozzistr. 16, 42899 Remscheid. Das räumliche Umfeld des Profils umfasst Remscheid mit den genannten Stadtteilen Alt-Remscheid, Lennep und Lüttringhausen. Die vorliegenden Angaben enthalten keine ausdrückliche Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem dieser Stadtteile und belegen auch keine Innenstadtlage. Für die Anfahrt ist deshalb die konkrete Straßenadresse maßgeblich. Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzt, kann die Verbindung und den anschließenden Fußweg anhand aktueller Fahrplanauskünfte prüfen. Bei einer Anreise mit dem Pkw sollten Verkehrsführung und verfügbare Abstellmöglichkeiten vorab geklärt werden. Aussagen zu bestimmten Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreiem Zugang lassen sich aus den Angaben nicht ableiten. Von den genannten Gerichten ist das Amtsgericht Remscheid für den Schwerpunkt Familienrecht typischerweise von Bedeutung. Bei Amtsgerichten werden Familiensachen durch das Familiengericht bearbeitet. Hierzu gehören insbesondere Scheidungsverfahren, Unterhaltssachen sowie Verfahren zur elterlichen Sorge und zum Umgang. Ob das Amtsgericht Remscheid im konkreten Fall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln, nicht allein nach dem Kanzleisitz. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist dagegen grundsätzlich die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig. Dort werden beispielsweise Kündigungsschutzklagen, Vergütungsstreitigkeiten und betriebsverfassungsrechtliche Beschlussverfahren geführt. Ein bestimmtes Arbeitsgericht ist in den Profilangaben nicht benannt. Im kirchlichen Arbeitsrecht können je nach Streitgegenstand außerdem besondere kirchliche Verfahrenswege relevant sein.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu dieser Kanzlei

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung hilfreich?

Für die erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, das Kündigungsschreiben und Angaben dazu hilfreich, wann und auf welchem Weg die Kündigung zugegangen ist. Je nach Sachverhalt können Nachträge, Abmahnungen, Entgeltabrechnungen oder Schriftwechsel hinzukommen. Auch Informationen zur Beschäftigungsdauer und zur eigenen Tätigkeit erleichtern das Verständnis. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Eine Anfrage sollte deshalb erkennen lassen, ob bereits eine Kündigung vorliegt und ob Termine oder Fristen bekannt sind. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab.

Worin unterscheiden sich individuelles und kollektives Arbeitsrecht?

Das individuelle Arbeitsrecht regelt vor allem das Verhältnis zwischen einzelnen Beschäftigten und ihrem Arbeitgeber. Dazu zählen etwa Arbeitsvertrag, Vergütung, Urlaub und Kündigung. Das kollektive Arbeitsrecht betrifft dagegen die gemeinschaftliche Interessenvertretung und übergreifende Regelungen, beispielsweise die Beteiligungsrechte eines Betriebsrats oder tarifvertragliche Fragen. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb wichtig, ob jemand als Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder für einen Betriebsrat anfragt. In kirchlichen Einrichtungen können zusätzlich besondere Regelungen gelten. Aus dem Thema und der Rolle der anfragenden Person ergibt sich, welche rechtlichen Fragen zunächst zu klären sind.

Welche Informationen helfen bei einer ersten Anfrage zu Trennung oder Scheidung?

Hilfreich ist eine kurze Übersicht zur familiären Situation und zu den Fragen, die geklärt werden sollen. Dazu können der Zeitpunkt der Trennung, gemeinsame minderjährige Kinder und bereits bestehende Vereinbarungen gehören. Bei wirtschaftlichen Themen sind häufig Angaben zu Einkommen, laufenden Verpflichtungen und Vermögen relevant. Vorhandene gerichtliche Schreiben sollten als solche benannt werden, insbesondere wenn sie Termine enthalten. Nicht jede Information muss schon in einer ersten Nachricht ausführlich dargestellt werden. Welche persönlichen Dokumente benötigt werden und wie sie übermittelt werden sollen, lässt sich im weiteren Kontakt abstimmen.

Werden Unterhalt, Sorgerecht und Umgang automatisch gemeinsam mit einer Scheidung geregelt?

Diese Fragen sind rechtlich voneinander zu unterscheiden und werden nicht sämtlich automatisch durch das Scheidungsverfahren geklärt. Unterhalt betrifft finanzielle Ansprüche, die elterliche Sorge die Verantwortung für wichtige Entscheidungen und der Umgang den persönlichen Kontakt zum Kind. Bestimmte Familiensachen können unter gesetzlichen Voraussetzungen mit einer Scheidung verbunden werden; andere werden eigenständig behandelt. Bei Sorge- und Umgangsfragen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für eine Anfrage ist es daher hilfreich, die einzelnen offenen Punkte zu benennen und mitzuteilen, ob bereits Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen vorliegen.

Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 20. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Kontaktanfragen werden ausschließlich über dieses Formular übermittelt. Anwalt-Seiten.de erteilt keine Rechtsberatung.

Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden