Kanzleiprofil

Balduin & Partner Rechtsanwälte PartGmbB

Rechtsanwaltskanzlei in Duisburg. Schwerpunkte: Verkehrsrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Bahnstraße 4, 45468 Duisburg

Schwerpunkte

Verkehrsrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Balduin & Partner Rechtsanwälte PartGmbB berät und vertritt Mandanten aus Duisburg in den Bereichen Verkehrsrecht, Arbeitsrecht und Versicherungsrecht. Der Kanzleisitz befindet sich in Mülheim an der Ruhr. Die Tätigkeit umfasst die Vertretung vor Duisburger Gerichten sowie bundesweite Mandate. Im Verzeichnis ist der Kanzlei Patrick Balduin zugeordnet. Er ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Partner der Kanzlei. Darüber hinaus wird er im Quelltext als ADAC-Vertragsanwalt genannt. Im Verkehrs- und Automobilrecht bearbeitet die Kanzlei unter anderem Unfallabwicklungen, Streitigkeiten beim Kauf oder Verkauf eines Autos sowie Fragen zu Gewährleistung und Garantie. Weitere Themen sind der Dieselskandal, die Auflösung oder der Widerruf von Autokrediten sowie Geschwindigkeitsverstöße, Punkte und Fahrverbote. Auch verkehrsbezogene Strafverfahren, etwa wegen Alkohol am Steuer oder Fahrerflucht, gehören zu den genannten Tätigkeitsfeldern. Im Arbeitsrecht geht es beispielsweise um Kündigungen, Aufhebungsverträge, Abfindungsverhandlungen und die Gestaltung von Arbeitsverträgen. Hinzu kommen finanzielle Ansprüche gegen Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, Fragen bei Erkrankungen, Wiedereingliederung und Scheinselbstständigkeit. Im Versicherungsrecht vertritt die Kanzlei ausschließlich Versicherungsnehmer, wenn eine Versicherung die Zahlung verweigert. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als digital und auf persönliche Beratung ausgerichtet. Das weitere Vorgehen wird mit den Mandanten abgestimmt. Dabei kommen sowohl einvernehmliche Lösungen als auch gerichtliche Verfahren in Betracht. Nach der Beratung entscheiden die Mandanten über das Vorgehen. Für eine erste Schilderung des Anliegens stehen Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular zur Verfügung. Auch eine Anfrage über WhatsApp ist möglich. Wer sein Anliegen persönlich besprechen möchte, kann einen Termin im Anwaltsbüro vereinbaren. Das Büro liegt in der Bahnstraße 4, 45468 Mülheim an der Ruhr, in der Stadtmitte. Ein eigener Bürostandort in Duisburg wird im Quelltext nicht genannt. Telefonisch ist die Kanzlei unter +49 (0)208 3057550 erreichbar, per E-Mail unter kontakt@balduin-partner.de. Für WhatsApp-Anfragen nennt die Kontaktseite die Nummer 0157-32478843.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://www.balduin-partner.de/rechtsanwalt-duisburg/, https://www.balduin-partner.de/kontakt/

Rechtsgebiete und Leistungen

Weitere Kanzleien und Anwaltsprofile in der Region: Anwältinnen und Anwälte in Duisburg

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Patrick Balduin

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner

    Verkehrsrecht

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Bahnstraße 4, 45468 Duisburg

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Balduin & Partner Rechtsanwälte PartGmbB. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Duisburg

  • Amtsgericht Duisburg
  • Landgericht Duisburg
  • Arbeitsgericht Duisburg

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden