Kanzleiprofil
LegalUnion
Rechtsanwaltskanzlei in Trier. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. 5,0 von 5 bei 24 Google-Bewertungen.
Anwältinnen und Anwälte
Auf Anfrage
Standort
An der Ziegelei 2a, 54295 Trier
Schwerpunkte
Arbeitsrecht
Google-Bewertung der Kanzlei
5,0 von 5 · 24 Bewertungen
Die Kanzlei im Überblick
LegalUnion ist eine interdisziplinäre und grenzüberschreitend tätige Kanzlei von Rechtsanwälten, Fachanwälten und Steuerberatern in Trier an der Schnittstelle Deutschland und Luxemburg. Zu den Schwerpunkten gehören Baurecht und Architektenrecht, Immobilienrecht sowie Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Im Baurecht nennt die Kanzlei HOAI, Werklohn und Baumängel als Themen. Weitere Tätigkeitsgebiete sind Steuerrecht und Steuerstrafrecht, Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, Erbrecht sowie Medizinrecht. Die Kanzlei berät Grenzgänger, luxemburgische Unternehmen und Privatpersonen in grenzüberschreitenden Rechtsfragen. Zum Team gehört Fritz Zahnd, Rechtsanwalt und Avocat à la Cour sowie Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und für Steuerrecht. In einem vertraulichen Erstgespräch, telefonisch oder persönlich, werden der Fall analysiert, rechtliche Möglichkeiten erläutert und das weitere Vorgehen besprochen. Termine erfolgen nach Vereinbarung. Die Kanzlei gibt eine Erreichbarkeit rund um die Uhr an. Gesprochen werden Deutsch, Französisch, Englisch und Schweizerdeutsch. Am Standort An der Ziegelei 2a sind Parkplätze vorhanden.
LegalUnion ist eine interdisziplinär und grenzüberschreitend tätige Kanzlei von Rechtsanwälten, Fachanwälten und Steuerberatern in Trier. Die Tätigkeit umfasst Bau- und Architektenrecht, Immobilienrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Weitere Bereiche sind Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Medizinrecht. Einen zusätzlichen Schwerpunkt bilden rechtliche Fragen von Grenzgängern zwischen Deutschland und Luxemburg. Im Team bestehen Fachanwaltschaften für Bau- und Architektenrecht, Steuerrecht und Medizinrecht sowie anwaltliche Zulassungen in Deutschland, Luxemburg und dem Vereinigten Königreich. Zu den auf der Kanzleiwebsite genannten Anliegen zählen Werklohnforderungen und Baumängel, Immobilienkäufe und Vertragsgestaltung sowie Kündigungen und Betriebskosten im Mietrecht. Im steuerrechtlichen Bereich werden Betriebsprüfungen, Steuergestaltung und Selbstanzeigen aufgeführt. Hinzu kommen Strafverteidigung, Vorwürfe wegen Betrugs oder Untreue, gesellschaftsrechtliche Fragen zur GmbH und Gesellschafterstreitigkeiten. Erbrechtliche Themen betreffen Testamente, Testamentsvollstreckung und Pflichtteile; im Medizinrecht werden Behandlungsfehler und Berufsrecht genannt. Die Kanzlei berät Privatpersonen, Grenzgänger und luxemburgische Unternehmen in grenzüberschreitenden Rechtsfragen. Für Grenzgänger gehören Doppelbesteuerungsabkommen, Arbeit im Homeoffice und arbeitsrechtliche Fragen zum Tätigkeitsspektrum. Die Zusammenarbeit beginnt nach Darstellung der Kanzlei mit einer kurzen Schilderung des Anliegens per Telefon oder E-Mail und der Vereinbarung eines Beratungstermins. Das vertrauliche Erstgespräch kann telefonisch oder persönlich stattfinden. Dabei werden der Fall analysiert, rechtliche Möglichkeiten erläutert und das weitere Vorgehen besprochen. In dringenden Fällen bemüht sich die Kanzlei nach eigenen Angaben um einen Termin innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Als gesprochene Sprachen nennt sie Deutsch, Französisch, Englisch und Schweizerdeutsch. Die Arbeitsweise verbindet anwaltliche und steuerberatende Tätigkeitsfelder. Der Kanzleisitz befindet sich An der Ziegelei 2a, 54295 Trier; Parkplätze sind vorhanden. Termine finden nach Vereinbarung statt. Kontakt ist unter +49 651 98 22 99-70 und per E-Mail an info@legalunion.eu möglich. Die Kanzlei gibt eine Erreichbarkeit rund um die Uhr an und führt eine Notfallnummer auf. Auf der Kontaktseite weist sie darauf hin, dass über E-Mail oder Kontaktformulare übermittelte Informationen nicht verschlüsselt sind.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: legalunion.eu, legalunion.eu
Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei
Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.
24 Bewertungen bei Google
Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.
Alle Bewertungen bei Google ansehenRechtsgebiete und Leistungen
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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei
Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.
Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Termin vor Ort · Telefontermin
Öffnungszeiten
Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.
Beratung in Trier – Einordnung der Redaktion
Das Profil „Baurecht Trier“ gehört zur Kanzlei LegalUnion in der Straße An der Ziegelei 2a, 54295 Trier. Als Hauptschwerpunkt ist im Profil Arbeitsrecht angegeben. Die Kanzleibeschreibung nennt daneben insbesondere Baurecht und Architektenrecht, Immobilienrecht sowie Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Diese Angaben sind zu unterscheiden: Während das Profil arbeitsrechtlich eingeordnet ist, beschreibt LegalUnion ein breiteres, interdisziplinäres Tätigkeitsfeld von Rechtsanwälten, Fachanwälten und Steuerberatern. Für Ratsuchende ist deshalb bei der ersten Anfrage eine konkrete Benennung des Anliegens sinnvoll, etwa eines Konflikts im Arbeitsverhältnis oder einer Auseinandersetzung um ein Bauvorhaben. Im Arbeitsrecht betreffen typische Fragen den Arbeitsvertrag, die Vergütung, eine Abmahnung, eine Kündigung oder ein Arbeitszeugnis. Mandantinnen und Mandanten erwartet hier grundsätzlich eine Prüfung der vertraglichen Grundlagen, des bisherigen Geschehens und möglicher Fristen. Im Bau- und Architektenrecht stehen andere Unterlagen im Vordergrund: Bauverträge, Leistungsbeschreibungen, Honorarvereinbarungen und die Dokumentation von Mängeln. LegalUnion nennt ausdrücklich die HOAI, Werklohn und Baumängel als Themen. Mietrechtliche und wohnungseigentumsrechtliche Anliegen können dagegen beispielsweise Vertragsfragen, Betriebskosten oder Beschlüsse einer Wohnungseigentümergemeinschaft betreffen. Ein örtlich prägender Bezug ist die Lage Triers an der Schnittstelle zwischen Deutschland und Luxemburg. LegalUnion beschreibt eine grenzüberschreitende Tätigkeit für Grenzgänger, luxemburgische Unternehmen und Privatpersonen. Bei solchen Sachverhalten können neben dem eigentlichen Rechtsproblem auch das anwendbare Recht und die internationale Zuständigkeit zu klären sein. Zum Team gehört Fritz Zahnd, Rechtsanwalt und Avocat à la Cour sowie Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und für Steuerrecht. Als weitere Tätigkeitsgebiete nennt die Kanzlei unter anderem Steuerrecht und Steuerstrafrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht sowie Erbrecht. Die Kanzleianschrift liegt im Trierer Stadtgebiet; eine Zuordnung zu den genannten Stadtteilen Mitte, Süd oder Nord ist anhand der vorliegenden Angaben nicht belegt. Am Standort sind Parkplätze vorhanden. Für zivilrechtliche Streitigkeiten können das Amtsgericht Trier oder das Landgericht Trier zuständig sein, während Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen typischerweise vor die Arbeitsgerichtsbarkeit gehören. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer knappen Beschreibung des Sachverhalts, der beteiligten Parteien und etwaiger Fristen beginnen. LegalUnion beschreibt ein vertrauliches Erstgespräch, telefonisch oder persönlich, in dem der Fall analysiert und das weitere Vorgehen besprochen wird. Termine erfolgen nach Vereinbarung. Als Gesprächssprachen sind Deutsch, Französisch, Englisch und Schweizerdeutsch angegeben.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 20. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Standort und Anfahrt
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Hinweise zum DatenschutzZuständige Gerichte und Umfeld in Trier
- Amtsgericht Trier
- Landgericht Trier
LegalUnion hat ihren Standort An der Ziegelei 2a in 54295 Trier. Die genannten Stadtteile Mitte, Süd und Nord bilden einen Teil des örtlichen Umfelds ab; die Angaben erlauben jedoch keine verlässliche Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile. Ebenso lässt sich daraus keine Innenstadtlage ableiten. Für die Anfahrt mit dem Pkw sind die am Kanzleistandort vorhandenen Parkplätze relevant. Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzen möchte, sollte die Verbindung zur konkreten Anschrift anhand aktueller Fahrpläne prüfen. Bestimmte Linien, Haltestellen oder Gehzeiten sind nicht belegt. Der räumliche Bezug zu Luxemburg spielt für die beschriebene Beratung von Grenzgängern und luxemburgischen Unternehmen ebenfalls eine Rolle. Von den genannten Gerichten kommen das Amtsgericht Trier und das Landgericht Trier insbesondere für zivilrechtliche Angelegenheiten aus dem Bau-, Architekten-, Immobilien- und Mietrecht in Betracht. Dort können beispielsweise Verfahren über Werklohn, Baumängel oder vertragliche Zahlungsansprüche geführt werden. Welche Instanz sachlich und örtlich zuständig ist, hängt unter anderem vom Streitgegenstand, vom Streitwert und von gesetzlichen Sonderregelungen ab. Wohnraummietsachen gehören grundsätzlich vor das Amtsgericht; auch für bestimmte wohnungseigentumsrechtliche Streitigkeiten bestehen besondere Zuständigkeitsregeln. Das Landgericht entscheidet unter anderem über Zivilsachen, die nach den gesetzlichen Regeln nicht dem Amtsgericht zugewiesen sind. Für den im Profil ausgewiesenen Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht sind dagegen regelmäßig die Arbeitsgerichte zuständig, nicht Amtsgericht oder Landgericht. Bei einem Bezug zu Luxemburg ist zusätzlich zu prüfen, ob überhaupt ein deutsches Gericht zuständig ist.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zu dieser Kanzlei
Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste arbeitsrechtliche Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, spätere Ergänzungen und das betreffende Schreiben hilfreich. Hinzukommen können Lohnabrechnungen, einschlägige Korrespondenz sowie eine kurze zeitliche Übersicht. Bei einer Kündigung ist besonders wichtig, wann und auf welchem Weg sie zugegangen ist, weil arbeitsrechtliche Fristen kurz sein können. Eine Anfrage sollte deshalb bereits erkennen lassen, ob ein zeitkritischer Vorgang vorliegt. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt vom konkreten Konflikt ab. Vertrauliche Dokumente sollten über einen zuvor abgestimmten Übermittlungsweg bereitgestellt werden.
Was sollte ich bei einer Anfrage wegen Baumängeln oder offenem Werklohn beschreiben?
Eine Bauangelegenheit lässt sich leichter einordnen, wenn die Beteiligten, die vereinbarte Leistung und der bisherige Bauablauf erkennbar sind. Typischerweise sind Bauvertrag, Leistungsverzeichnis, Nachträge, Rechnungen und Schriftwechsel von Bedeutung. Bei behaupteten Mängeln können Fotos, Protokolle und Angaben zur Abnahme zusätzliche Orientierung geben. Bei Werklohnforderungen ist unter anderem relevant, welche Leistungen abgerechnet und welche Einwendungen erhoben wurden. Auch bereits gesetzte Fristen oder laufende Gerichtsverfahren sollten genannt werden. Ob tatsächlich ein Mangel oder ein Zahlungsanspruch vorliegt, lässt sich erst anhand des Einzelfalls beurteilen.
Welche Rolle spielt die HOAI bei Fragen zum Architektenhonorar?
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure enthält Regelungen zur Vergütung bestimmter Planungsleistungen und kann bei der Einordnung einer Honorarabrechnung relevant sein. Entscheidend sind daneben der Vertrag, die Honorarvereinbarung, der Zeitpunkt des Vertragsschlusses und die tatsächlich beauftragten Leistungen. Für eine Anfrage sind deshalb nicht nur die Rechnung, sondern auch Vertragsunterlagen, Leistungsbeschreibungen und mögliche Nachträge hilfreich. Allgemeine Aussagen darüber, ob ein Honorar angemessen oder geschuldet ist, reichen ohne diese Grundlagen nicht aus. Auch die Abgrenzung zwischen vereinbarten und zusätzlichen Leistungen kann eine Rolle spielen.
Wie unterscheiden sich mietrechtliche und wohnungseigentumsrechtliche Anliegen bei der ersten Anfrage?
Im Mietrecht geht es häufig um das Verhältnis zwischen vermietender und mietender Partei, etwa um Miete, Betriebskosten, Mängel oder die Beendigung des Mietverhältnisses. Im Wohnungseigentumsrecht stehen dagegen oft die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, die Verwaltung, Kostenverteilungen oder Beschlüsse im Mittelpunkt. Für eine erste Anfrage sollte deutlich werden, in welcher Rolle die ratsuchende Person betroffen ist. Je nach Thema sind Mietvertrag und Abrechnungen oder Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und Versammlungsprotokolle relevant. Bei Beschlüssen und Kündigungen können Fristen wichtig sein; das jeweilige Datum gehört daher in die Sachverhaltsschilderung.
Was ist bei einer arbeitsrechtlichen Anfrage mit Bezug zu Luxemburg wichtig?
Bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen bestimmen Wohnort, Sitz des Arbeitgebers und Arbeitsort nicht automatisch allein, welches Recht gilt oder welches Gericht zuständig ist. Relevant können insbesondere der gewöhnliche Arbeitsort, vertragliche Regelungen und die tatsächliche Organisation der Tätigkeit sein. Für die erste Anfrage sind daher Angaben zu den beteiligten Ländern, zum Arbeitgeber und zu den Einsatzorten hilfreich. Auch regelmäßige Arbeit im Homeoffice kann zum Sachverhalt gehören. Arbeitsrechtliche, steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen sind dabei voneinander zu unterscheiden, selbst wenn sie denselben beruflichen Alltag betreffen.
Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 20. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden
