Kanzleiprofil

DAUER FREY

Rechtsanwaltskanzlei in Potsdam. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

1

Standort

Behlertstraße 3a / Haus B2, 14467 Potsdam

Schwerpunkte

Arbeitsrecht, Familienrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

DAUER FREY ist eine auf Verkehrsrecht ausgerichtete Fachanwaltskanzlei mit einem Büro in Potsdam. Die Kanzlei nennt Unfallrecht, Bußgeldrecht, Strafrecht, Versicherungsrecht und Führerscheinrecht als Schwerpunkte. Im Mittelpunkt stehen Beratung und Vertretung bei rechtlichen Problemen, die aus der Teilnahme am Straßenverkehr entstehen. Auf der Kanzleiwebsite wird die Verkehrsrechtsanwältin Christine Frey als Ansprechpartnerin vorgestellt. Neben Potsdam bestehen Büros in Berlin und Brandenburg an der Havel. Zu den typischen Anliegen gehören die Schadensabwicklung und Regulierung nach Verkehrsunfällen sowie die Prüfung von Bußgeldbescheiden. Auch Geschwindigkeitsüberschreitungen, Anhörungsbögen und Fragen zum Führerschein werden als Themen aufgeführt. Im Verkehrsstrafrecht übernimmt die Kanzlei die Vertretung unter anderem bei Vorwürfen der Unfallflucht oder der fahrlässigen Tötung. Versicherungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen zählen ebenfalls zum Tätigkeitsbereich. Das Angebot richtet sich an Menschen, die zu Fuß, auf zwei, vier oder mehr Rädern am Straßenverkehr teilnehmen und dabei rechtliche Unterstützung benötigen. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als ruhig und auf verständliche Kommunikation ausgerichtet. Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen sollen im Gespräch offen benannt werden. Als bevorzugten Kontaktweg nennt sie das Telefon während der üblichen Bürozeiten; bei nicht unmittelbar angenommenen Anrufen ist ein Rückruf vorgesehen. Nach eigener Darstellung sind die Mitarbeiter Diplom-Juristen oder Volljuristen und können erste Fragen telefonisch beantworten. Persönliche Gespräche finden nach Terminvereinbarung statt. Alternativ können Mandanten Unterlagen per E-Mail oder Fax übermitteln und das Anliegen anschließend telefonisch besprechen. Über das Kontaktformular lässt sich das Anliegen zunächst kurz schildern. Das Potsdamer Büro befindet sich in der Behlertstraße 3a, Haus B2, 14467 Potsdam. Es ist als Zweigstelle der Rechtsanwältin Christine Frey ausgewiesen, deren Sitz laut Kontaktseite in Berlin liegt. Für Potsdam sind die Telefonnummer 0331-748 01 24 und die Faxnummer 0331-740 55 19 angegeben. Per E-Mail ist die Kanzlei unter kontakt@verkehrsrecht-24.com erreichbar.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: http://www.verkehrsrecht-24.com, http://www.verkehrsrecht-24.com/gut-zu-wissen/kontakt.html

Rechtsgebiete und Leistungen

Weitere Kanzleien und Anwaltsprofile in der Region: Anwältinnen und Anwälte in Potsdam

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Dauer Frey

    Verkehrsrechtsanwältin

    Arbeitsrecht · Familienrecht

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Behlertstraße 3a / Haus B2, 14467 Potsdam

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

Standortkarte anzeigen

Mit Ihrer Einwilligung wird Google Maps geladen. Dabei können Daten an Google übertragen werden.

Hinweise zum Datenschutz
Standort von DAUER FREY. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Potsdam

  • Amtsgericht Potsdam
  • Landgericht Potsdam

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Anliegen an DAUER FREY schildern

Kontaktanfragen werden ausschließlich über dieses Formular übermittelt. Anwalt-Seiten.de erteilt keine Rechtsberatung.

Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden