Kanzleiprofil
Defensio Strafverteidiger
Rechtsanwaltskanzlei in Lübeck. Schwerpunkte: Strafrecht. 5,0 von 5 bei 24 Google-Bewertungen.
Anwältinnen und Anwälte
Auf Anfrage
Standort
Parkstraße 3, 23568 Lübeck
Schwerpunkte
Strafrecht
Google-Bewertung der Kanzlei
5,0 von 5 · 24 Bewertungen
Die Kanzlei im Überblick
Defensio Strafverteidiger ist eine bundesweit tätige Kanzlei mit einem Standort in der Parkstraße 3 in Lübeck. Die Kanzlei konzentriert sich auf Strafrecht mit einem besonderen Schwerpunkt im Sexualstrafrecht und verteidigt ausschließlich Beschuldigte. Gründer und Inhaber ist Christian Albrecht, Fachanwalt für Strafrecht. Die Vertretung umfasst alle Phasen des Strafverfahrens, vom ersten Tatverdacht über das Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung und Revision. Genannte Themen sind unter anderem Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexueller Missbrauch sowie Kinderpornografie und Jugendpornografie. Weitere Tätigkeitsgebiete sind Wirtschafts-, Steuer-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Internet- und Jugendstrafrecht. Die Webseite nennt außerdem die Verteidigung von Beamten, Beschäftigten im öffentlichen Dienst, Ärzten sowie Angehörigen von Heil-, Lehr-, Erziehungs-, Pflege- und Sozialberufen. Zur Arbeitsweise gehören die Prüfung der Glaubhaftigkeit von Aussagen, die forensische Analyse der Ermittlungsakte und individuell mit den Mandanten abgestimmte Einstellungsanträge. Ziel ist es, Anklagen und öffentliche Gerichtsverhandlungen zu vermeiden. Die Kanzlei betont Diskretion und persönliche Betreuung. Ein unverbindliches Erstgespräch ist persönlich an den Standorten, telefonisch oder per Video-Call möglich.
Defensio Strafverteidiger ist eine bundesweit tätige Kanzlei mit einem Standort in Lübeck. Die Kanzlei konzentriert sich auf das Strafrecht und setzt einen besonderen Schwerpunkt im Sexualstrafrecht. Gründer und Inhaber ist Christian Albrecht, Fachanwalt für Strafrecht. Zu den behandelten Vorwürfen zählen Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexueller Übergriff, sexuelle Belästigung und sexueller Missbrauch sowie Kinder- und Jugendpornografie. Als weitere Tätigkeitsfelder nennt die Kanzlei unter anderem Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Gewalt- und Vermögensdelikte, Verkehrsstrafrecht, Internetstrafrecht und Jugendstrafrecht. Die Kanzlei verteidigt ausschließlich Beschuldigte. Typische Anlässe für eine Kontaktaufnahme sind eine Vorladung, eine Hausdurchsuchung, die Beschlagnahme von Datenträgern oder eine Festnahme und Untersuchungshaft. Die Vertretung umfasst alle Phasen des Strafverfahrens, vom ersten Tatverdacht über das Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung und Revision. Ausdrücklich angesprochen werden auch Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst, Ärzte und Angehörige anderer Heilberufe, Lehrer und Erzieher sowie Beschäftigte in Pflege- und Sozialberufen. Die Kanzlei thematisiert dabei auch die familiären und beruflichen Belastungen, die mit einem Strafverfahren verbunden sein können. Zur beschriebenen Arbeitsweise gehören die Akteneinsicht, die Prüfung der Ermittlungsakte und die Analyse der Glaubhaftigkeit von Aussagen. Dies betrifft insbesondere Verfahren mit einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation. Einstellungsanträge werden nach Angaben der Kanzlei auf den jeweiligen Fall zugeschnitten und mit den Mandanten abgestimmt. Als Ziel benennt sie, eine Verfahrenseinstellung zu erreichen und eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden. Persönliche Begleitung und vertraulicher Umgang mit den übermittelten Daten gehören ebenfalls zum dargestellten Betreuungskonzept. Der Lübecker Standort befindet sich in der Parkstraße 3, 23568 Lübeck, und ist unter 0451 87929175 telefonisch erreichbar. Die angegebenen Telefonzeiten sind Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 19:30 Uhr und Freitag von 8:30 bis 18:00 Uhr. Ein Erstgespräch kann persönlich an einem Standort, telefonisch oder per Videogespräch stattfinden. Für die Kontaktaufnahme steht außerdem ein Formular zur Verfügung, über das sich auch Dokumente als Anhang übermitteln lassen.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: sexualstrafrecht-albrecht.de, sexualstrafrecht-albrecht.de
Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei
Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.
24 Bewertungen bei Google
Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.
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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei
Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.
Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Termin vor Ort · Telefontermin
Öffnungszeiten
- Montag–Donnerstag08:30 – 19:30 Uhr (telefonische Erreichbarkeit)
- Freitag08:30 – 18:00 Uhr (telefonische Erreichbarkeit)
Beratung in Lübeck – Einordnung der Redaktion
Defensio Strafverteidiger ist eine bundesweit tätige Kanzlei mit einem Standort in der Parkstraße 3, 23568 Lübeck. Gründer und Inhaber ist Christian Albrecht, Fachanwalt für Strafrecht. Die Kanzlei verteidigt ausschließlich Beschuldigte und konzentriert sich auf das Strafrecht, insbesondere das Sexualstrafrecht. Zu den ausdrücklich genannten Themen gehören Vorwürfe der Vergewaltigung, sexuellen Nötigung und des sexuellen Missbrauchs sowie Verfahren wegen Kinderpornografie und Jugendpornografie. Für Ratsuchende geht es in diesen Bereichen häufig darum, einen Tatvorwurf einzuordnen, den Stand eines Ermittlungsverfahrens zu verstehen und die Möglichkeiten einer anwaltlichen Verteidigung zu besprechen. Die Vertretung umfasst alle Phasen des Strafverfahrens: vom ersten Tatverdacht über das Ermittlungsverfahren und die Hauptverhandlung bis zur Revision. Zur beschriebenen Arbeitsweise zählen die Prüfung der Glaubhaftigkeit von Aussagen, die forensische Analyse der Ermittlungsakte und mit den Mandanten individuell abgestimmte Einstellungsanträge. Gerade im Sexualstrafrecht können Aussagen, digitale Kommunikation und die jeweiligen Umstände eines Geschehens für die Beweiswürdigung bedeutsam sein. Die Kanzlei verfolgt das Ziel, Anklagen und öffentliche Gerichtsverhandlungen zu vermeiden; ob eine Einstellung möglich ist, hängt jedoch vom jeweiligen Verfahren ab. Weitere Tätigkeitsgebiete sind Wirtschafts-, Steuer-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Internet- und Jugendstrafrecht. Typische Anliegen betreffen hier beispielsweise wirtschaftliche Tatvorwürfe, steuerstrafrechtliche Ermittlungen, Betäubungsmitteldelikte oder strafrechtlich relevante Vorgänge im Straßenverkehr und im Internet. Im Jugendstrafrecht stehen zudem besondere Verfahrensregeln und der Erziehungsgedanke im Mittelpunkt. Die Kanzleibeschreibung nennt außerdem die Verteidigung von Beamten, Beschäftigten im öffentlichen Dienst, Ärzten sowie Angehörigen von Heil-, Lehr-, Erziehungs-, Pflege- und Sozialberufen. Für diese Gruppen können neben dem Strafverfahren auch mögliche berufliche Folgen ein wichtiges Gesprächsthema sein. Der Lübecker Standort ist über die Anschrift Parkstraße 3 örtlich zuzuordnen. Als Gerichte am Standort sind das Amtsgericht Lübeck und das Landgericht Lübeck genannt, die je nach Zuständigkeit unterschiedliche Strafverfahren bearbeiten. Für Ratsuchende aus der Innenstadt, St. Lorenz oder Travemünde bietet die Anschrift einen Bezugspunkt für die Anfahrtsplanung; eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist nicht belegt. Zur Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können die im Profil verfügbaren Kontaktmöglichkeiten genutzt werden. Für eine erste Anfrage sind eine knappe Beschreibung des Anlasses, der Verfahrensstand und Hinweise auf anstehende Termine hilfreich. Laut Kanzleibeschreibung ist ein unverbindliches Erstgespräch persönlich, telefonisch oder per Video-Call möglich; Diskretion und persönliche Betreuung gehören zur beschriebenen Arbeitsweise.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 22. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Standort und Anfahrt
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Hinweise zum DatenschutzZuständige Gerichte und Umfeld in Lübeck
- Amtsgericht Lübeck
- Landgericht Lübeck
Für den strafrechtlichen Schwerpunkt von Defensio Strafverteidiger sind am Standort das Amtsgericht Lübeck und das Landgericht Lübeck relevant. Am Amtsgericht werden viele Strafsachen in erster Instanz vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht verhandelt. Das Landgericht befasst sich unter anderem mit erstinstanzlichen Verfahren wegen schwerwiegenderer Tatvorwürfe und mit Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Im Sexualstrafrecht hängt die sachliche Zuständigkeit insbesondere vom konkreten Vorwurf, der Straferwartung und gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab. Auch Verfahren aus dem Wirtschafts-, Betäubungsmittel- oder Verkehrsstrafrecht können je nach Fall vor einem dieser Gerichte geführt werden. Für Jugendstrafsachen bestehen besondere Spruchkörper. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach gesetzlichen Anknüpfungspunkten und folgt nicht allein aus dem Kanzleisitz. Die Kanzlei befindet sich in der Parkstraße 3, 23568 Lübeck. Die als örtliches Umfeld genannten Stadtteile Innenstadt, St. Lorenz und Travemünde dienen der räumlichen Orientierung, erlauben aber keine belegte Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem dieser Stadtteile. Ebenso lässt sich aus den Angaben keine unmittelbare Nähe zu den Gerichtsgebäuden ableiten. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich deshalb eine aktuelle Routenplanung anhand der vollständigen Adresse. Konkrete Verbindungen, Fahrzeiten oder Parkmöglichkeiten sind nicht angegeben. Da Erstgespräche laut Kanzleibeschreibung auch telefonisch oder per Video-Call möglich sind, muss ein erster Austausch nicht zwingend mit einer Fahrt zum Lübecker Standort verbunden sein.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 22. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zu dieser Kanzlei
Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind vor allem der benannte Tatvorwurf, die ermittelnde Behörde und der aktuelle Verfahrensstand relevant. Vorhandene Schreiben, etwa eine Vorladung, ein Anhörungsbogen, eine Anklageschrift oder ein Strafbefehl, können diese Informationen enthalten. Auch bereits mitgeteilte Termine und Fristen sind wichtige Angaben. Eine kurze, sachliche Darstellung genügt zunächst häufig, um den Gesprächsbedarf zu erkennen. Wie umfangreiche oder besonders sensible Unterlagen übermittelt werden sollen, lässt sich vorab klären. Eine vollständige Bewertung des Vorwurfs setzt regelmäßig nähere Kenntnis des Sachverhalts und der Ermittlungsakte voraus.
Welche Rolle spielen Aussagen und digitale Beweismittel im Sexualstrafrecht?
In sexualstrafrechtlichen Verfahren können die Aussagen der Beteiligten eine wesentliche Rolle spielen. Ihre Würdigung umfasst unter anderem Inhalt, Entstehung und Entwicklung der Angaben sowie mögliche Übereinstimmungen oder Widersprüche zu anderen Erkenntnissen. Daneben können Nachrichten, Bilddateien, medizinische Befunde oder weitere Spuren Bedeutung haben. Es gibt keine allgemeine Regel, wonach eine bestimmte Beweisart stets ausschlaggebend ist. Auch eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation führt nicht automatisch zu einem bestimmten Verfahrensausgang. Maßgeblich ist die sorgfältige Würdigung der im jeweiligen Verfahren verfügbaren Beweismittel.
Was unterscheidet Ermittlungsverfahren, Hauptverhandlung und Revision?
Im Ermittlungsverfahren wird geprüft, ob ein strafrechtlicher Verdacht besteht und ob genügend Anlass für eine Anklage vorliegt. Dabei sind sowohl belastende als auch entlastende Umstände zu ermitteln. Kommt es zur Hauptverhandlung, entscheidet das Gericht auf Grundlage der dort durchgeführten Beweisaufnahme über den Tatvorwurf. Eine Revision dient dagegen grundsätzlich der Überprüfung eines Urteils auf Rechtsfehler und ist keine vollständige neue Tatsachenverhandlung. Welche Verteidigungsfragen im Vordergrund stehen, hängt deshalb wesentlich von der Verfahrensphase ab. Auch eine Beendigung ohne Hauptverhandlung kommt unter gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht.
Können strafrechtliche Vorwürfe auch berufliche Folgen haben?
Ein Strafverfahren kann neben der strafrechtlichen Bewertung weitere Fragen auslösen, etwa zum Beamtenrecht, Berufsrecht oder Arbeitsrecht. Das kann insbesondere bei Tätigkeiten im öffentlichen Dienst, im Gesundheitswesen oder in Lehr-, Erziehungs-, Pflege- und Sozialberufen relevant werden. Ob solche Folgen überhaupt in Betracht kommen, hängt unter anderem vom konkreten Vorwurf, der ausgeübten Tätigkeit und den einschlägigen gesetzlichen Regelungen ab. Ein Ermittlungsverfahren ist dabei nicht mit einer Verurteilung gleichzusetzen. Die strafrechtliche Verteidigung und die Prüfung möglicher beruflicher Auswirkungen betreffen unterschiedliche rechtliche Ebenen, die gegebenenfalls gesondert betrachtet werden müssen.
Welche Besonderheiten gelten bei strafrechtlichen Vorwürfen gegen Jugendliche?
Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich vom allgemeinen Strafrecht insbesondere durch seinen Erziehungsgedanken und besondere Verfahrensregeln. Es gilt für Jugendliche, die zur Tatzeit mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt waren. Bei Heranwachsenden zwischen 18 und unter 21 Jahren kann es unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls zur Anwendung kommen. Neben dem Tatvorwurf sind deshalb auch Alter und persönliche Entwicklung bedeutsam. Für die gerichtliche Bearbeitung sind besondere Jugendgerichte beziehungsweise Jugendkammern vorgesehen. Welche Regeln im Einzelfall gelten, lässt sich nicht allein aus der Bezeichnung des vorgeworfenen Delikts ableiten.
Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 22. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Anliegen an Defensio Strafverteidiger schildern
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