Kanzleiprofil

Die Scheidungskanzlei Rechtsanwältin Aljona Fink

Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg. Schwerpunkte: Familienrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Poststraße 51, 20354 Hamburg

Schwerpunkte

Familienrecht

Beratungssprachen

Deutsch, Englisch, Russisch

Die Kanzlei im Überblick

Die Scheidungskanzlei Rechtsanwältin Aljona Fink in Hamburg berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten in Angelegenheiten des Scheidungsrechts. Zum Tätigkeitsbereich gehören die Scheidungsberatung sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei einer Scheidung. Weitere Schwerpunkte sind Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich sowie Sorge- und Umgangsrecht. Auf ihrer Internetseite behandelt die Kanzlei außerdem einvernehmliche Scheidungen, Online-Scheidungen, internationale Scheidungen und eingetragene Lebenspartnerschaften. Die anwaltliche Betreuung erfolgt durch Rechtsanwältin Aljona Fink. Das Angebot richtet sich an Menschen, die eine Scheidung erwägen, einen Scheidungsantrag stellen möchten oder Fragen zu den damit verbundenen rechtlichen Folgen haben. Typische Anliegen betreffen Unterhaltsansprüche, den Ausgleich von Vermögen und Versorgungsanrechten sowie Fragen zu gemeinsamen Kindern. Die Kanzlei betreut Personen aus dem gesamten Hamburger Stadtgebiet, darunter St. Georg, Altona, Eilbek, Hafencity und Hammerbrook, sowie aus ganz Deutschland. Eine Beratung ist auf Deutsch, Englisch und Russisch möglich. Der Mandantenkreis ist damit nicht auf Hamburg oder auf deutschsprachige Ratsuchende beschränkt. Zu Beginn der Zusammenarbeit besteht die Möglichkeit, die individuelle Situation in einem vertraulichen Gespräch zu schildern. Rechtsanwältin Fink erläutert anschließend die damit verbundenen Rechte und Pflichten. Auf Wunsch reicht sie den Scheidungsantrag ein und übernimmt die Vertretung der jeweiligen Ansprüche. Die Begleitung umfasst auch Fragen zu Unterhalt, Ausgleichsansprüchen und elterlichen Rechten. Vor der Einleitung eines Scheidungsverfahrens prüft die Kanzlei bei finanziellen Engpässen, ob ein Anspruch auf staatliche Verfahrenskostenhilfe besteht. Als Teil ihrer Arbeitsweise beschreibt sie die Vermeidung unnötigen administrativen Aufwands. Der Kanzleisitz befindet sich in der Poststraße 51, 20354 Hamburg, in zentraler Innenstadtlage. Telefonisch ist die Kanzlei unter 040 / 555 573 172 erreichbar. Zusätzlich steht auf der Internetseite ein Kontaktformular zur Verfügung, über das sich ein Anliegen übermitteln lässt. Im Impressum sind Öffnungszeiten von Montag bis Freitag zwischen 7.30 und 20.00 Uhr angegeben.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://die-scheidungskanzlei.hamburg/?utm_source=google&utm_medium=local&utm_campaign=hamburg, https://die-scheidungskanzlei.hamburg/impressum

Rechtsgebiete und Leistungen

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Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Poststraße 51, 20354 Hamburg

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Die Scheidungskanzlei Rechtsanwältin Aljona Fink. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Hamburg

  • Amtsgericht Hamburg
  • Landgericht Hamburg
  • Arbeitsgericht Hamburg
  • Hanseatisches Oberlandesgericht

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden