Kanzleiprofil
Diehl und Collegen
Rechtsanwaltskanzlei in Duisburg. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.
Anwältinnen und Anwälte
1
Standort
Hanielstr. 3, 47119 Duisburg
Schwerpunkte
Arbeitsrecht
Beratungssprachen
Deutsch
Die Kanzlei im Überblick
Die Kanzlei Diehl und Collegen in Duisburg bearbeitet Anliegen im Arbeitsrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Verkehrsrecht und allgemeinen Zivilrecht. Thomas Diehl ist Rechtsanwalt und Notar sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht. Im Arbeitsrecht umfasst die Tätigkeit die Begründung von Dienst- und Arbeitsverhältnissen, die Gestaltung und Prüfung von Verträgen für Geschäftsführer und leitende Angestellte sowie Fragen zu Abmahnungen, Teilzeit und Elternzeit. Weitere Themen sind Kündigungen, Aufhebungs- und Abwicklungsverträge, Interessenausgleiche und Sozialpläne. Die Kanzlei bereitet sowohl die außergerichtliche als auch die gerichtliche Vertretung vor und nimmt diese wahr. Im Erbrecht werden Testamente und Erbverträge sowie die Vorbereitung und Umsetzung der Unternehmensnachfolge unter Einbeziehung gesellschaftsrechtlicher Fragen bearbeitet. Auch Immobilienübertragungen gehören zum Tätigkeitsbereich. Bei der Beratung und Vorbereitung arbeitet die Kanzlei mit einer Steuerberatungskanzlei zusammen. Gesellschaftsrechtliche Anliegen betreffen unter anderem Ansprüche von Gesellschaftern gegen die Gesellschaft oder aus dem Gesellschaftsvertrag. Die beschriebenen Leistungen betreffen damit unter anderem Geschäftsführer, leitende Angestellte, Gesellschafter und Personen, die ihre Vermögens- oder Unternehmensnachfolge regeln möchten. Im Verkehrsrecht stehen Bußgeldverfahren, Unfallschadenregulierung und Führerscheinangelegenheiten im Mittelpunkt; die Bearbeitung erfolgt in Zusammenarbeit mit Sachverständigen. Zum zivilrechtlichen Angebot gehören Inkasso und Forderungseinzug. Die Betreuung reicht vom Mahnschreiben über das Forderungsmanagement bis zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in bewegliches Vermögen und Immobilien. Dabei werden die Vorstellungen der Mandanten und das zu erwartende Kostenrisiko berücksichtigt. Für die Zusammenarbeit stellt die Kanzlei auf ihrer Internetseite Vollmachten, einen Mandantenfragebogen und einen Fragebogen zum Arbeitsrecht bereit. Die notarielle Tätigkeit von Thomas Diehl ist von der anwaltlichen Interessenvertretung getrennt und erfolgt neutral gegenüber allen Beteiligten. Als notarielle Themen nennt die Internetseite unter anderem Grundstücksübertragungen, Eheverträge, Adoptionsanträge, Gesellschaftsgründungen und die Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen. Die Kanzlei befindet sich seit Oktober 2010 in der Hanielstr. 3, 47119 Duisburg, im Stadtteil Ruhrort. Sie ist telefonisch unter 0203 – 80 55 70 10, per Fax unter 0203 – 80 55 70 19 und per E-Mail an diehl@ra-diehl.de erreichbar. Notarielle Beurkundungen sind auch für Rechtssuchende aus anderen Bezirken möglich; diese finden von Ausnahmefällen abgesehen in den Räumlichkeiten in Duisburg-Ruhrort statt.
Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: http://www.ra-diehl.de, http://www.ra-diehl.de/#kontakt
Rechtsgebiete und Leistungen
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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei
- Thomas Diehl
Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Zulassung seit 1996
Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Öffnungszeiten
Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.
Standort und Anfahrt
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So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
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