Kanzleiprofil

Dieter Kaiser Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei in Hannover. Schwerpunkte: Bank- und Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Schillerstraße 31, 30159 Hannover

Schwerpunkte

Bank- und Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei Dieter Kaiser Rechtsanwalt in Hannover befasst sich mit Bank- und Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht sowie Vertragsgestaltung. Rechtsanwalt Dieter Kaiser berät zu Fragen aus diesen Bereichen und prüft individuelle Ansprüche. Im Bank- und Kapitalmarktrecht verweist die Kanzlei auf die Bedeutung der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Auf ihrer Internetseite behandelt sie unter anderem Vorfälligkeitsentschädigungen bei Darlehen und Vertragsklauseln von Sparkassen. Diese Themen betreffen beispielsweise Fragen im Zusammenhang mit der vorzeitigen Rückzahlung von Immobilienkrediten. Im Versicherungsrecht nennt die Kanzlei mehrere Versicherungsarten, auf die sich ihre Tätigkeit konzentriert. Dazu gehören Sachversicherungen wie Kfz-, Gebäude-, Hausrat- und Feuerversicherungen sowie Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen. Auch Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen werden ausdrücklich aufgeführt. Das Beratungsangebot richtet sich damit an Personen mit rechtlichen Fragen zu diesen Versicherungsverhältnissen. Im Bereich Vertragsgestaltung spricht die Kanzlei ausdrücklich Unternehmen in Hannover und Umgebung an. Gegenstand dieser Tätigkeit ist die Gestaltung von Verträgen für Geschäftsbeziehungen mit dem Ziel, rechtliche Risiken und mögliche Konflikte zu berücksichtigen und die Geschäftsinteressen der Unternehmen zu schützen. Als Elemente der Zusammenarbeit beschreibt Dieter Kaiser eine eingehende Beratung über die Rechte der Mandanten sowie eine detaillierte, auf den einzelnen Fall bezogene Prüfung von Ansprüchen. Bei Konflikten sollen Möglichkeiten zur Durchsetzung aufgezeigt werden. Für eine erste Kontaktaufnahme nennt die Kanzlei Telefon und E-Mail. Darüber hinaus stehen auf der Internetseite ein Kontaktformular und ein Rückrufservice zur Verfügung. Beim Rückrufservice können Interessierte ihre Kontaktdaten hinterlassen, damit die Kanzlei sich bei ihnen meldet. Die Kanzlei bezeichnet ihren Standort als Hannovers Innenstadt. Ein Hinweis auf der Startseite kündigt ab dem 1. Oktober eine neue Geschäftsadresse in der Uhlemeyerstraße 18, 30175 Hannover, an, ohne ein Jahr zu nennen. Die Kontaktseite und der Seitenfuß führen dagegen weiterhin die Schillerstraße 31, 30159 Hannover, auf. Telefonisch ist die Kanzlei unter 0511 9999 89 60 erreichbar, per E-Mail unter info@kaiser.law.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://kaiser.law, https://kaiser.law/kontaktieren-sie-mich/

Rechtsgebiete und Leistungen

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Dieter Kaiser

    Rechtsanwalt

    Bank- und Kapitalmarktrecht · Versicherungsrecht

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Schillerstraße 31, 30159 Hannover

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Standort von Dieter Kaiser Rechtsanwalt. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Hannover

  • Amtsgericht Hannover
  • Landgericht Hannover
  • Arbeitsgericht Hannover

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden