Kanzleiprofil

Dobler - Szabo - Böltz - Schilling

Rechtsanwaltskanzlei in Tübingen. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

Auf Anfrage

Standort

Europapl. 3, 72072 Tübingen

Schwerpunkte

—

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei Dobler - Szabo - Böltz - Schilling ist in Tübingen und Stuttgart ansässig. Als Rechtsanwälte werden Steffen Dobler, André Szabo, Holger Böltz und Dietmar C. Schilling genannt. Die aufgeführten Tätigkeitsgebiete umfassen Arbeitsrecht, privates Baurecht, Erbrecht, Familienrecht und Gesellschaftsrecht. Hinzu kommen gewerbliches Mietrecht, Grundstücksrecht, Insolvenzrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht. Die Kanzlei beschreibt ihre Tätigkeit als individuelle Beratung sowie als Vertretung von Ansprüchen und Interessen im Vorfeld rechtlicher Auseinandersetzungen und vor Gericht. Zu den behandelten Anliegen im Erbrecht gehören unter anderem Testamente, Erbverträge, Pflichtteilsfragen, Erbengemeinschaften und die Nachlassauseinandersetzung. Auch Unternehmensnachfolge, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht werden aufgeführt. Im Familienrecht nennt die Internetseite Scheidung, Unterhalt, Fragen zu Kindern, Versorgungsausgleich sowie Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung. Ein eigener Bereich zur Online-Scheidung enthält Informationen zum Ablauf und ein Scheidungsformular. Die dargestellten Themen betreffen damit sowohl persönliche und familiäre Angelegenheiten als auch rechtliche Fragen im Zusammenhang mit Unternehmen, Gesellschaften und gewerblichen Mietverhältnissen. Im Strafrecht umfasst das Angebot Strafverteidigung, Geschädigtenvertretung und Zeugenbegleitung. Genannt werden beispielsweise Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht sowie Unterstützung bei Durchsuchung, Festnahme oder Vorladung. Für Geschädigte führt die Kanzlei Nebenklage, Schadensersatz und Strafanzeige auf. Im Verkehrsrecht werden die Regulierung von Haftpflicht- und Kaskoschäden, Verkehrsstrafrecht, Bußgeldsachen und Fahrerlaubnisrecht behandelt. Zur Arbeitsweise erklärt die Kanzlei, Mandanten partnerschaftlich zu begleiten und neben juristischen Fragen auch den außerjuristischen Kontext zu berücksichtigen. Die Zusammenarbeit kann nach der Darstellung bereits vor einer rechtlichen Auseinandersetzung ansetzen und die gerichtliche Vertretung einschließen. Der Standort Tübingen befindet sich am Europaplatz 3, 72072 Tübingen. Telefonisch ist die Kanzlei dort unter 07071 407870 erreichbar, per Telefax unter 07071 4078725. Der weitere Standort liegt in der Julius-Hölder-Straße 30, 70597 Stuttgart; die Telefonnummer lautet 0711 24861910. Als gemeinsame E-Mail-Adresse wird info@rae-dsb.de angegeben. Die Internetseite bietet außerdem Bereiche für Kontakt, Anfahrt und Sekretariat sowie Downloads und Links.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://rae-dsb.de/, https://rae-dsb.de/rechtsanwaelte-raum-tuebingen-stuttgart-reutlingen-kanzlei-dsb

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Europapl. 3, 72072 Tübingen

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Dobler - Szabo - Böltz - Schilling. Kartendaten: Google.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Kontaktanfragen werden ausschließlich über dieses Formular übermittelt. Anwalt-Seiten.de erteilt keine Rechtsberatung.

Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden