Kanzleiprofil
Hillingmeier | Dörge Strafverteidigung Partnerschaft mbB
Rechtsanwaltskanzlei in Lüneburg. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.
Anwältinnen und Anwälte
Auf Anfrage
Standort
Untere Schrangenstraße 18B, 21335 Lüneburg
Schwerpunkte
—
Beratungssprachen
Deutsch
Die Kanzlei im Überblick
Die Kanzlei Hillingmeier | Dörge Strafverteidigung Partnerschaft mbB ist ausschließlich auf Strafverteidigung spezialisiert und unterhält einen Standort in Lüneburg. Ihre Tätigkeitsgebiete umfassen das allgemeine Strafrecht, Wirtschafts- und Sexualstrafrecht sowie Jugend-, Betäubungsmittel- und Verkehrsstrafrecht. Svenja Dörge und Philipp Hillingmeier sind als Fachanwälte für Strafrecht und Partner der Kanzlei tätig. Zum Team gehört außerdem Rechtsanwalt Prof. Dr. Endrik Wilhelm als Of Counsel. In komplexen Verfahren arbeitet das Team gemeinsam an der Verteidigung. Die Kanzlei vertritt Personen, denen eine Straftat vorgeworfen wird. Typische Anlässe für eine Kontaktaufnahme sind eine Vorladung als beschuldigte Person, ein Strafbefehl, eine Anklage oder eine Durchsuchung. Im allgemeinen Strafrecht behandelt sie unter anderem Vorwürfe der Körperverletzung, Urkundenfälschung und Äußerungsdelikte. Im Wirtschaftsstrafrecht verteidigt sie Einzelpersonen etwa bei Vorwürfen von Betrug, Untreue, Geldwäsche, Korruption und Steuerhinterziehung, häufig im geschäftlichen Zusammenhang. Weitere Anliegen betreffen Sexualdelikte, Verfahren gegen junge Menschen, Verstöße im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln und Cannabis sowie Alkohol am Steuer oder Fahrerflucht. Die Kanzlei übernimmt grundsätzlich Wahlverteidigungen; Pflichtverteidigungen erfolgen in ausgewählten Einzelfällen. Die Zusammenarbeit beginnt mit einem Erstgespräch zur Einordnung des Falls. Nach der Beauftragung informiert die Kanzlei die Ermittlungsbehörden über die Vertretung, übernimmt die Kommunikation und beantragt Akteneinsicht. Auf Grundlage der vollständigen Akten entwickelt sie eine auf den Fall abgestimmte Verteidigungsstrategie. Dazu können das Vorgehen gegen rechtswidrige Ermittlungsmaßnahmen und Gespräche mit der Staatsanwaltschaft über eine mögliche Verfahrenseinstellung gehören. Liegt bereits eine Anklage vor, bereitet sie Mandanten auf die Gerichtsverhandlung vor. Über ein digitales Mandantenportal lassen sich Dokumente austauschen, Nachrichten übermitteln und Informationen zum Verfahrensstand einsehen. Persönliche Gespräche bleiben möglich; eine Zusammenarbeit ist auch ohne Besuch vor Ort vorgesehen. Der Lüneburger Standort befindet sich in der Unteren Schrangenstraße 18B, 21335 Lüneburg. Telefonisch ist die Kanzlei unter 04131 / 60 44 314 montags bis donnerstags von 9 bis 18 Uhr und freitags von 9 bis 16 Uhr erreichbar. Kontakt ist außerdem per E-Mail an info@hd-strafverteidigung.de sowie über das Kontaktformular möglich. Die Internetseite bietet Terminbuchungen, Rückrufvereinbarungen und Beratung via Zoom an. Weitere Standorte bestehen in Berlin, Leipzig und Halle (Saale).
Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://www.hd-strafverteidigung.de, https://www.hd-strafverteidigung.de/kontakt/
Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei
Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.
Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Öffnungszeiten
Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.
Standort und Anfahrt
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- Amtsgericht Lüneburg
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So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
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Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
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