Kanzleiprofil

Dr. Frank K. Peter Rechtsanwalt | Fachanwalt für Strafrecht - bundesweit

Rechtsanwaltskanzlei in Worms. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Wilhelm-Leuschner-Str. 2, 67547 Worms

Schwerpunkte

Arbeitsrecht, Familienrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei Dr. Frank K. Peter Rechtsanwalt hat ihren Hauptsitz in Worms und ist bundesweit im Strafrecht tätig. Dr. jur. Frank K. Peter ist Fachanwalt für Strafrecht. Zu den auf der Kanzleiwebsite genannten Tätigkeitsbereichen gehören das allgemeine Strafrecht, das Betäubungsmittelstrafrecht, das Sexualstrafrecht, das Verkehrsstrafrecht, das Wirtschaftsstrafrecht und das Kapitalstrafrecht. Darüber hinaus umfasst das Angebot die Nebenklage und die Revision als Rechtsmittel im Strafverfahren. Die Kanzlei richtet sich insbesondere an Menschen, die mit strafrechtlichen Vorwürfen oder Maßnahmen in einem Strafverfahren konfrontiert sind. Als typische Anliegen nennt die Website Beratung bei einer Vorladung sowie Beistand bei Untersuchungshaft und Durchsuchungen. Weitere aufgeführte Themen sind Fahrerflucht, Körperverletzung, Raub, Betäubungsmittelvergehen sowie Mord- und Totschlagsvorwürfe. Im wirtschaftsstrafrechtlichen Bereich werden unter anderem Betrugsvorwürfe im Zusammenhang mit Scheinfirmen, Schwarzarbeitsvorwürfe und die Verteidigung bei Vermögensabschöpfung behandelt. Auch rechtlicher Beistand in Auslieferungsverfahren gehört zu den genannten Leistungen. Mit der Nebenklage wird zudem ein Tätigkeitsfeld für die Vertretung auf der Geschädigtenseite aufgeführt. Nach der Darstellung der Kanzlei beginnt die individuelle Beratung mit einem persönlichen Gespräch, in dem die Situation des Mandanten und die relevanten Fakten besprochen und analysiert werden. Darauf aufbauend werden die rechtliche Lage und mögliche Vorgehensweisen erläutert sowie gemeinsam eine fallbezogene Strategie erarbeitet. Die Kanzlei betont die persönliche Betreuung, eine verständliche Erläuterung rechtlicher Schritte und die laufende Information über den Verfahrensstand. Ebenso nennt sie Diskretion und den vertraulichen Umgang mit Informationen als Grundsätze ihrer Arbeit. Ein erster Beratungstermin wird auf Wunsch innerhalb von 24 Stunden angeboten; für Rückrufe nennt die Website ebenfalls 24 Stunden an Werktagen. Der Hauptsitz befindet sich in der Wilhelm-Leuschner-Str. 2, 67547 Worms. Die Kontaktseite nennt für Worms die Telefonnummer 06241 9249992 und die E-Mail-Adresse mail@doc-peter.de; außerdem steht ein Kontaktformular zur Verfügung. Die veröffentlichten Öffnungszeiten sind montags, dienstags und donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie von 14:00 bis 17:00 Uhr, mittwochs und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr. Ein weiterer Kanzleistandort ist am Opernplatz in Frankfurt am Main angegeben.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://www.strafrecht-dr-peter.de, https://www.strafrecht-dr-peter.de/kontakt/

Rechtsgebiete und Leistungen

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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Frank K. Peter

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht

    Arbeitsrecht · Familienrecht

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Wilhelm-Leuschner-Str. 2, 67547 Worms

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Dr. Frank K. Peter Rechtsanwalt | Fachanwalt für Strafrecht - bundesweit. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Worms

  • Amtsgericht Worms

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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